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Top-Aktuell
Gesellschaftsrecht
GmbHG §§ 40, 16 Abs. 3; BGB § 161 Abs. 1, Abs. 3
Aufschiebend bedingte Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils; gutgläubiger Erwerb;
Sicherung des Ersterwerbers durch Vermerk in der Gesellschafterliste; Zuordnung
eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste
Vorabdruck DNotI-Report 23/2009
PartGG §§ 2 Abs. 1 S. 1, 11
Abs. 1 S. 1
„Partner Logistics Immobilien GmbH“ wegen Verwechslungsgefahr nicht
eintragungsfähig
Eine Firma, die eine Verwechselung mit dem
Rechtsformzusatz einer Partnerschaftsgesellschaft nicht ausschließt,
weil hinreichende wesentliche Unterscheidungsmerkmale zu jener
Rechtsformbezeichnung fehlen (hier: „Partner Logistics Immobilien
GmbH“), ist nicht eintragungsfähig.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.10.2009 - I-3 Wx
182/09
Steuerrecht
FGO § 41 Abs. 2 S. 1, GmbHG §
13 Abs. 3, HGB §§ 6 Abs. 1, 242 Abs. 1 S. 1, KStG §§ 14 Nr. 4 S. 1, 17 S. 1
Beginn und Beendigung einer Organschaft i. S. d. KStG
Das erste (Rumpf-)Wirtschaftsjahr einer GmbH
beginnt bereits mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Vor-GmbH.
BFH, Urt. v. 3.9.2009 - IV ZR 38/07
Gesetzesentwurf zur
Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz);
beabsichtigte Änderungen des ErbStG
Notarrecht/Verfahrensrecht
ZPO § 574 Abs. 1, InsO §§ 6
Abs. 1, 7, 289 Abs. 2, 290 Abs. 1
Gläubigerrecht zur Stellung von Anträgen zur Versagung der
Restschuldbefreiung
Versagungsanträge können alle Gläubiger stellen,
die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben, auch wenn sie
nicht an der Schlussverteilung teilnehmen (Ergänzung zu BGH, Beschl. v.
22. Februar 2007 - IX ZB 120/05, ZInsO 2007, 446).
BGH, Beschl. v. 8.10.2009 - IX ZB 257/08
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
ZPO § 485 Abs. 2, BGB §§ 276
Abs. 2, 444
Erkennbarkeit von Mängeln als zulässiger Gegenstand eines selbständigen
Beweisverfahrens
In einem selbständigen Beweisverfahren kann dem
Sachverständigen auch die Frage vorgelegt werden, ob Schäden und Mängel
eines Gebäudes für dessen Eigentümer bzw. Bewohner – aus
sachverständiger Sicht – erkennbar waren.
BGH, Beschl. v. 8.10.2009 - V ZB 84/09
BGB §§ 812, 818, 194, 195, 199
Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Bauen auf fremdem Grund
BGH, Beschl. v.
29.5.2008 - V ZR 186/07
BGB §§ 311 Abs. 2, 437, 652;
GVO §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1
Kein Maklerlohnanspruch bei Rücktritt wegen Verschuldens bei Vertragsschluss
(arglistige Täuschung) vor Wirksamwerden des Kaufvertrages (hier vor
Erteilung der GVO-Genehmigung)
a) Erhält der Maklerkunde vom Verkäufer während
der Vertragsverhandlungen und während der notariellen Beurkundung des
Kaufvertrags die unzutreffende Auskunft, das Grundstück sei nicht
restitutionsbefangen, und schließt er deshalb den Kaufvertrag ab, steht
ihm wegen der Verletzung von Pflichten des durch die Aufnahme von
Vertragsverhandlungen entstandenen Schuldverhältnisses, sofern er
hierdurch einen Schaden erlitten hat, ein Schadensersatzanspruch zu, der
den Verkäufer nach § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, den Käufer so zu
stellen, als habe er den Kaufvertrag nicht geschlossen.
b) Löst sich der Käufer unter solchen Umständen vom Kaufvertrag, ehe die
nach der Grundstücksverkehrsordnung erforderliche Genehmigung erteilt
wird, wird der Kaufvertrag nicht wirksam; ein Provisionsanspruch des
Maklers entsteht dann nicht.
c) Während des Schwebezustands bis zur Erteilung der
Grundstücksverkehrsgenehmigung stehen dem Käufer in Bezug auf die
Restitutionsbefangenheit des Grundstücks keine Gewährleistungsansprüche
zur Verfügung, die Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei den
Vertragsverhandlungen berühren könnten.
BGH, Urt. v. 17.1.2008 - III ZR 224/06
BGB §§ 138, 175 Sittenwidrigkeit wegen krasser Überforderung des Bürgen; eigenes
wirtschaftliches Interesse, wenn Hauptschuldner Gesellschaft, an welcher
Bürge maßgeblich beteiligt
OLG Rostock, Beschl. v. 11.12.2008 - 1 W 81/08
Erbrecht
BGB § 2247
Anforderungen an Testierwillen bei eigenhändigem Notizzettel
Die auf einem Notizzettel eigenhändig
geschriebene und unterschriebene Aufforderung, „anliegende“ Unterlagen
dem Notar zu geben, „damit der Erbschein für Dich ausgestellt werden
kann“, stellt mangels hinreichend sicher feststellbaren Testierwillens
keine formwirksame letztwillige Verfügung dar.
OLG München,
Beschl. v. 25.9.2008 - 31 Wx 042/08
Notarrecht/Verfahrensrecht
BNotO § 50 Abs. 1, § 111; EGGVG § 23; BZRG § 10 Abs. 2 Nr. 2, § 25
Mitteilung der Notaraufsichtsbehörde an Registerbehörde über vorläufige
Amtsenthebung als Maßnahme des "Registerrechts"; kein
Folgenbeseitigungsanspruch in Form einer „amtliche Bekanntmachung" bei
Gegenstandslosigkeit der Amtsenthebung
a) Die Mitteilung der zuständigen
Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der Justiz),
dass sie einen Notar vorläufig des Amtes enthoben hat (§ 54 Abs. 1
BNotO), ist ‑ nicht anders als die gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 2 BZRG in das
Bundeszentralregister erfolgte Eintragung selbst, dass dem Betreffenden
die Ausübung des Notarberufs vollziehbar untersagt ist ‑ eine Maßnahme
des "Registerrechts" und nicht des "Notarrechts". Will daher der von der
Eintragung betroffene (frühere) Notar eine Entfernung der Eintragung
erreichen, so ist auch dann nicht der Rechtsweg zu den Notarsenaten nach
§ 111 BNotO eröffnet ‑ sondern der nach Maßgabe des § 23 EGGVG
zuständige OLG-Strafsenat zur Entscheidung berufen ‑, wenn der Notar mit
seinem Begehren nicht die die Eintragung vollziehende Registerbehörde,
sondern die Justizverwaltung als Mitteilungsbehörde in Anspruch nimmt.
b) Der (frühere) Notar kann von der die
Eintragungstatsache mitteilenden Justizverwaltung nicht (im Wege eines
Folgenbeseitigungsanspruchs) die "amtliche Bekanntmachung" verlangen,
die vorläufige Amtsenthebung sei gegenstandslos geworden.
BGH, Beschl. v. 26.10.2009 - NotZ 19/08
BNotO § 50
Wirtschaftsführung des Notars, die Gläubiger dazu zwingt, wegen berechtigter
Forderungen Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, als solche nicht hinnehmbar; ohne
Belang, aus welchen Gründen Zwangsmaßnahmen erforderlich; abstrakte Gefährung
ausreichend
BGH, Beschl. v. 26.10.2009 - NotZ 14/08
InsO § 17, InsO § 133 Abs. 1
Kenntnis des Anfechtungsgegners von drohender Zahlungsunfähigkeit des
Schuldners
Zur Kenntnis des Anfechtungsgegners von der
drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners aufgrund der Kenntnis von
Umständen, die zwingend auf eine drohende oder bereits eingetretene
Zahlungsunfähigkeit hinweisen.
BGH, Beschl. v. 8.10.2009 - IX ZR 137/07
ZPO § 779 Abs. 2
Aufhebung der Bestellung des einstweiligen besonderen Vertreters für
unbekannte Erben durch das Vollstreckungsgericht
Das Vollstreckungsgericht muss die Bestellung
des einstweiligen besonderen Vertreters durch Beschluss aufheben, wenn
ihm Umstände bekannt werden, welche die Voraussetzungen der Bestellung
entfallen lassen; nur dieser Aufhebungsbeschluss führt zur Beendigung
des Vertreteramtes.
BGH, Beschl. v. 23.9.2009 - V ZB 60/09
RDG § 1; FGO § 62; ZPO § 78
Unzulässige gerichtliche
Vertretung durch eine englische Limited
BFH, Beschl. v. 11.11.2008 - I B 107/08
BNotO § 15 Abs. 2; BeurkG §
54c
Fristsetzung des Notars in notariellem Vorbescheid zur Einlegung einer
Beschwerde umfasst nicht zugleich auch Erfordernis des Nachweises der
Rechtshängigkeit während der Frist
1. § 54c III BeurkG begründet unter den dort
geregelten Voraussetzungen die Amtspflicht des Notars, sich jeder
Verfügung über das Verwahrungsgut zu enthalten.
2. Die in einem notariellen Vorbescheid nach § 15 BNotO gesetzte Frist
zur Einlegung der Beschwerde hat nicht zugleich die Wirkung einer Frist
zur Beibringung des Rechtshängigkeitsnachweises nach § 54c III BeurkG.
Soll die gesetzte Frist für beides gelten, muss das eindeutig zum
Ausdruck kommen.
OLG München, Beschl. v. 14.3.2009 - 31 Wx 010/08
ZPO §§ 887, 888
Verpflichtung zum Schutz der Außenwand eines Gebäudes vor
witterungsbedingten Feuchtigkeits- und Temperatureinflüssen als vertretbare
Handlung
OLG Dresden, Beschl. v. 1.7.2009 - 11 W 0687/09
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