|
Top-Aktuell
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB § 899a; GBO § 47 Abs. 2
Veräußerung durch eine GbR und sonstige Grundbucheintragungen seit
Inkrafttreten des ERVGBG
1. Nach § 899a BGB wird im
Ergebnis vermutet, dass die GbR ordnungsgemäß vertreten ist, wenn
diejenigen Personen handeln, die als Gesellschafter im Grundbuch
verlautbart sind.
2. Nach dem Willen des Gesetzgebers findet § 899a BGB auch auf
Alteintragungen Anwendung, bei denen die Gesellschafter (in
gesamthänderischer Verbundenheit) als Rechtsinhaber angesehen und
dementsprechend gebucht worden sind.
(Leitsätze durch das DNotI)
OLG Frankfurt, Beschl. v. 19.10.2009 - 20 W
124/2009
BGB §§ 675c ff. , 675, 675a f.
Gesetz zur Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienste-RL
-
am
31.10.2009 teilweise in Kraft getreten (bzgl. Überweisung und sonstige
Zahlungsdienste – u. a. Ersatzung der bisherigen §§ 676-676h BGB a.F.
durch §§ 675b-676c BGB n.F.; vgl. Art. 11 Abs. 2),
-
Inkrafttreten im Übrigen zum 11.6.2010
-
BGBl. 2009 I,
2355
Erbrecht
Vorschlag
der Kommission vom 14.10.2009 zum Erlass einer Erbrechts-VO der EU
-
u. a.
Regelungen zur Zuständigkeit
-
anwendbares Recht
-
Vollstreckung von öffentlichen Urkunden in Erbsachen
-
Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
-
KOM(2009) 154 endgültig
Gesellschaftsrecht
HGB § 25
Zur Fortführung eines Handelsunternehmens unter der bisherigen Firma
1. Die Haftung aus § 25
Abs. 1 S. 1 HGB greift ein, wenn zwar der Unternehmensträger wechselt,
das Unternehmen selbst aus der Sicht des maßgeblichen Verkehrs aber im
Wesentlichen unverändert unter der alten Firmenbezeichnung fortgeführt
wird.
2. Für die Anwendbarkeit des § 25 Abs. 1 HGB kommt es nicht darauf an,
welche Erklärung gegenüber dem Registergericht abgegeben wird, sondern
vielmehr darauf, unter welcher Bezeichnung ein Unternehmen tatsächlich
am Markt auftritt.
(Leitsätze durch das DNotI)
BGH, Urt. v. 16.9.2009 - VIII ZR 321/08
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 125, 311b Abs. 1, 535;
ZPO §§ 415, 418
Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Urkunde auch nicht
erschüttert durch noch am Tag der Beurkundung getroffene Abrede über
Weiterveräußerung und Renovierung
OLG München, Urt. v. 25.2.2009 - 20 U 4052/08
WEG §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 1,
21 Abs. 4; KAG NW § 6
Wohnungseigentümergemeinschaft haftet nicht für an Grundstückseigentum
anknüpfende kommunale Benutzungsgebühren in NRW
1. Die auf der Grundlage
des § 6 KAG NW erlassenen kommunalen Satzungen über Benutzungsgebühren
für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Abwasserentsorgung knüpfen
die Gebührenpflicht an das Eigentum des Grundstücks an und begründen
damit eine Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer, nicht aber der
teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft.
2. Der einzelne Wohnungseigentümer hat zwar im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Verwaltung einen Anspruch darauf, dass die öffentlichen
Lasten in das System der gemeinschaftlichen Mittelaufbringung,
Mittelverwendung und Abrechnung einbezogen werden. Eine Sonderumlage,
mit der in der Vergangenheit entstandene Rückstände für kommunale
Benutzungsgebühren auf alle Wohnungseigentümer unabhängig von der Dauer
ihrer Eigentümerstellung umgelegt werden sollen, entspricht aber
regelmäßig nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
OLG Hamm, Beschl. v. 20.1.2009 - 15 Wx 164/08
Familienrecht
BGB §§ 1896 Abs. 2 Satz 2, 104 Nr. 2, 164 ff.
Zweifel an der wirksamen Erteilung der Vorsorgevollmacht
1. Die Diagnose einer
fortschreitenden Demenz steht der Wirksamkeit einer früher erteilten
notariellen Vorsorgevollmacht nicht entgegen, solange nicht die
Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen bereits zum Zeitpunkt der
Beurkundung hinreichend sicher feststeht. Hat der Betroffene bewusst und
in freier Willensentschließung
eine Vertrauensperson bevollmächtigt, kann jedenfalls eine hierauf
bezogene (partielle) Geschäftsfähigkeit selbst dann zu bejahen sein,
wenn nicht auszuschließende leichtere kognitive Defizite zu Bedenken
gegen die Wirksamkeit anderweitiger Willenserklärungen Anlass geben
können.
2. Zweifel an der
Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt einer Vollmachtserteilung
beeinträchtigen die Eignung der Vollmacht als Alternative zur Betreuung
nur dann, wenn sie konkrete Schwierigkeiten des Bevollmächtigten im
Rechtsverkehr erwarten lassen (Abgrenzung zu BayObLG, FamRZ 1994, 720).
3. Ist eine später erteilte
Vollmacht nicht aufzuklärenden Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit
ausgesetzt, kann nicht ohne weiteres eine inhaltlich abweichende
frühere, unzweifelhaft wirksame Vollmacht als zur Betreuungsvermeidung
geeignet beurteilt werden. Wegen der konkreten Gefahr, dass auch der
später Bevollmächtigte sich auf die vermeintlich wirksam erteilte
Vertretungsmacht beruft und der Rechtsverkehr insoweit ohne eigene
Beurteilungsmöglichkeit womöglich mit widersprechenden Erklärungen
unterschiedlicher Bevollmächtigter konfrontiert wird, erübrigt dann die
zuerst erteilte Vollmacht eine Betreuung nicht.
OLG München, Beschl. v.
5.6.2009 - 33 Wx 278/08
BGB § 1896 Abs. 2 Nr. 2
Anordnung einer Betreuung ist nicht erforderlich, wenn umfassende wirksame
Vorsorgevollmacht besteht
OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.10.2008 - 11 Wx
16/08
Erbrecht
BGB § 2108
Nachweis des Ausschlusses der Vererblichkeit des Nacherbenrechts
1. Der Wille des
Erblassers, der als sog. innere Tatsache dem Geständnis und der
Beweisaufnahme zugänglich ist, ist unstreitig, wenn die Parteien allein
über die Frage der Vererblichkeit des Nacherbenrechts streiten, weil der
Wille der Eheleute auf die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft im
gemeinschaftlichen Testament gerichtet gewesen sei.
2. Wer sich auf einen von der Regel des § 2108 Abs. 1 BGB abweichenden
Erblasserwillen beruft, ist dafür auch dann darlegungs- und
beweispflichtig, wenn sich Ehegatten zu befreiten Vorerben und ihren
einzigen kinderlosen Sohn zum Nacherben eingesetzt haben.
OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.11.2008 - 7 U 8/08
Steuerrecht
GrEStG § 3 Nr. 2 und 3
Keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer für Vorkaufrechtsvermächtnis an
Nachlassgrundstück
Hat der Erblasser
vermächtnisweise angeordnet, einem von drei Miterben ein dingliches
Vorkaufsrecht an einem im Nachlass befindlichen Grundstück zu bestellen,
das hälftig den beiden anderen Miterben vermacht worden ist, und hat der
Vorkaufsberechtigte sein Recht ausgeübt, ist der dadurch zustande
gekommene Erwerbsvorgang weder nach § 3 Nr. 2 GrEStG noch nach Nr. 3 der
Vorschrift grunderwerbsteuerfrei.
BFH, Urt. v. 8.10.2008 - II R 15/07
UStG § 9
Keine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung, wenn Veräußerer ein
Mietgrundstück nur bebaut, aber nicht dauerhaft vermietet
Ist Gegenstand der
Übertragung ein zu bebauendes Grundstück, das der Veräußerer unter der
Bedingung der Fertigstellung des Bauvorhabens vermietet hat, liegt
keine
Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG 1999 vor.
BFH, Urt. v. 18.9.2008 - V R 21/07
Öffentliches Recht
GBO §§ 19, 81 Abs. 1; GVG §
75; ZPO § 568; BayGO Art. 36, 37 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1, Art. 38 Abs. 1
Erster Bürgermeister einer bayerischen Gemeinde muss dem Grundbuchamt zur
Löschung einer Grundschuld einen Gemeinderatsbeschluss als
Vertretungsnachweis vorlegen
1. Über – zulassungsfreie –
Grundbuchbeschwerden entscheidet bei den Landgerichten eine Zivilkammer
in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden. Eine
Zuständigkeit des Einzelrichters – wie in Beschwerden nach der ZPO – ist
dem geltenden Grundbuchverfahrensrecht fremd.
2. Zur Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen
Gemeinde (hier: Abgabe einer Löschungsbewilligung für eine zugunsten der
Gemeinde eingetragene Grundschuld).
OLG München, Beschl. v. 4.2.2009 - 34 Wx 114/08
Notarrecht/Verfahrensrecht
BeurkG § 17 Abs. 1; BNotO §§ 14 Abs. 2, 19
Keine Belehrungspflicht des Notars über Werthaltigkeit des Kaufobjekts und
Angemessenheit des Kaufpreises
BGH, Beschl. v. 26.2.2009 - III ZR 135/08
GBO § 18; ZPO § 867
Eintragung einer Zwangssicherungshypothek erfordert Vorlage eines Nachweises
über Zustellung des Titels durch eine Zustellungsurkunde
1. Sind mit dem Antrag auf
Eintragung einer Zwangshypothek die Voraussetzungen der
Zwangsvollstreckung (hier: Zustellung des Titels) nicht zur Überzeugung
des Grundbuchamts nachgewiesen, kommt der Erlass einer (rangwahrenden)
Zwischenverfügung nicht in Betracht.
2. Der Nachweis der Zustellung des Titels kann gegenüber dem
Grundbuchamt in aller Regel nur durch die Vorlage der Zustellungsurkunde
erbracht werden.
OLG München, Beschl. v. 29.1.2009 - 34 Wx 116/08
|