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28. September - 9. Oktober 2009
 

 
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Top-Aktuell

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

GBO § 35 Abs. 1; BGB §§ 1943 ff.
Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt

1. Das Grundbuchamt hat eine in öffentlicher Urkunde errichtete Verfügung von Todes wegen grundsätzlich selbst auszulegen.
2. Das Verlangen nach einem Erbschein gem. § 35 Abs. 1 S. 2 GBO ist nur bei Zweifeln tatsächlicher Art zulässig. Die Klärung von Rechtsfragen sowie die Überprüfung öffentlicher Urkunden hat das Grundbuchamt selbst vorzunehmen.
3. Nach den vorgenannten Grundsätzen hat das Grundbuchamt die Wirksamkeit der Ausschlagung einer Erbschaft grundsätzlich in eigener Verantwortung zu prüfen.
(Leitsätze durch das DNotI)

LG Aschaffenburg, Beschl. v. 12.8.2009 - 4 T 113/09

WEG §§ 10 Abs. 6 S. 3 , 15, 27; BGB §§ 873, 877, 892
Gutgläubiger Erwerb eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts

1. Zur passiven Prozessstandschaft des Verbandes Wohnungseigentümergemeinschaft bei einer Feststellungsklage, wenn Mitglieder der Gemeinschaft das Sondernutzungsrecht eines weiteren Mitglieds bestreiten.
2. Im Grundbuch eingetragene Sondernutzungsrechte können gutgläubig erworben werden.

LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 10.6.2009 - 14 S 1895/09

BGB § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2
Bürgschaft des Bauherrn in AGB wirksam

Die Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers „Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen“ ist nicht gemäß § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam (Aufgabe von Senat, Urteil vom 03. Juli 2008 – 13 U 68/08, BauR 2009, 103).

OLG Celle, Urt. v. 19.8.2009 - 13 U 48/09

BGB § 311b Abs. 1
Heilung der Formnichtigkeit einer Rückübertragungsverpflichtung als Teil einer Gesamtabrede mit Auflassung und Eintragung

BGH, Urt. v. 3.7.2009 - V ZR 58/08

BGB § 13
Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch selbständig freiberuflich tätig sind, durch den BGH


Erbrecht

Reform des Erb- und Verjährungsrechts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

BGBl. 2009 I 3142 ff.

Inkrafttreten zum 1.1.2010 (Art. 3), Übergangsvorschrift in Art. 229 § 23 EGBGB-neu

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Gesellschaftsrecht

AktG §§ 121 Abs. 3 S. 2, 123 Abs. 3, 241 Nr. 1
Hinweis auf Unschädlichkeit von Aktienveräußerungen nach dem „record date“ in Einberufung nicht erforderlich

OLG Frankfurt, Urt. v. 21.9.2009 - 5 U 139/08

AktG §§ 147, 136; ZPO § 265
Beschluss über Abberufung des besonderen Vertreters; Anfechtungsbefugnis des besonderen Vertreters; Stimmrechtsverbot des Alleinaktionärs, gegen den sich die vom besonderen Vertreter geltend gemachten Ansprüche richten

1. Fasst die aus dem Alleinaktionär bestehende Hauptversammlung Beschlüsse, mit dem der von einer früheren Gesellschaft gefasste Beschluss über die Bestellung eines besonderen Vertreters aufgehoben wird und der so bestellte besondere Vertreter im Sinne des § 147 AktG abberufen wird, so kann der besondere Vertreter gegen diese Beschlüsse Anfechtungsklage erheben. Er ist in diesem Verfahren in seiner Eigenschaft als besonderer Vertreter sowohl parteifähig als auch anfechtungsbefugt.
2. Der Alleinaktionär unterliegt bei der Abstimmung über diese beiden Beschlussgegenstände - Aufhebung des ursprünglichen Bestellungsbeschlusses und Abberufung des besonderen Vertreters - einem Stimmrechtsverbot gem. § 136 Abs. 1 Satz 1 AktG, wenn sich die Ansprüche, die der besondere Vertreter geltend machen sollen, (auch) gegen den Alleinaktionär richten.
3. Erfolgt die Erhebung einer Anfechtungsklage durch einen Aktionär nach der Aktienübertragung im Wege eines Squeeze out, ist dieser Aktionär nicht anfechtungsbefugt; § 265 ZPO findet in dieser Situation keine analoge Anwendung.

LG München I, Urt. v. 27.8.2009 - 5 HKO 21656/08

BGB § 31a (neu)
Gesetz zur Begrenzung der Haftung ehrenamtlicher Vereinsvorstände im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

BGBl. 2009 I 3161

Inkrafttreten bereits am 3.10.2009 (Art. 2)

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BGB §§ 21 ff.
Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

BGBl. 2009 I 3145 ff.

Inkrafttreten bereits am 30.9.2009 (Art. 7)

  • Das Gesetz schafft die noch erforderlichen Voraussetzungen, damit die Länder alle Anmeldungen zum Vereinsregister durch elektronische Anmeldungen zulassen können (vgl. Aufhebung von § 55 a Abs. 2 und 5 BGB), daneben sollen aber weiterhin alle Anmeldungen in Papierform möglich sein.

  • Bei Anmeldung zur Ersteintragung keine Beifügung der Satzung in Urschrift mehr erforderlich (§ 59 Abs. 2 BGB); bei Satzungsänderung jetzt auch Wortlaut der Satzung beizufügen (§ 71 Abs. 1 S. 3 BGB).

  • Bekanntmachung der Eintragungen nun durch Veröffentlichung im von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informationssystem (§ 66 Abs. 1 BGB).

  • Bei Vorstand aus mehreren Personen ist jetzt (im Sinne der bisher hM) mangels abweichender Satzungsbestimmung von Mehrvertretung auszugehen (§ 26 Abs. 2 S. 1 BGB).

  • Beschlussfassungen knüpfen jetzt statt an "erschienene Mitglieder" an "abgegebene Stimmen" an (§§ 32 Abs. 1 S. 3, 33 Abs. 1 S. 1, 41 S. 2 BGB).


Steuerrecht

EStG § 9 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b i.d.F. des StÄndG 2007; FGO § 69
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliches Arbeitszimmer

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das ab Veranlagungszeitraum 2007 geltende Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG betreffend Aufwendungen (hier: eines Lehrers, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht) für ein häusliches Arbeitszimmer, mit Ausnahme der Fälle, in denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, verfassungsgemäß ist.

BFH, Beschl. v. 25.8.2009 - VI B 69/09


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

ErbbauRG § 2 Nr. 2
Verpflichtung zur Reparatur und zum Wiederaufbau eines Gebäudes; Zumutbarkeitskriterien

BGH, Beschl. v. 18.6.2009 - V ZR 226/08

GBO § 47; BGB §§ 1024, 1025
Bezeichnung des Gemeinschaftsverhältnisses bei mehreren Grunddienstbarkeitsberechtigten

Die Formulierung „Die herrschenden Grundstücke sind als Berechtigte analog §§ 1024, 1025 BGB einzutragen“ genügt den durch § 47 GBO gestellten Anforderungen an die Bezeichnung des Gemeinschaftsverhältnisses bei der Bestellung einer Grunddienstbarkeit für mehrere Berechtigte.

LG Kassel, Beschl. v. 26.5.2009 - 3 T 92/09

WEG §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 2 und 5; ZVG §§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 156 Abs. 1
Die laufenden Beiträge zur Lasten- und Kostentragung sind nach wie vor in der Form privilegiert zu behandeln, als dass sie aus der gesamten Zwangsverwaltungsmasse einschließlich der Gläubigervorschüsse vorweg zu befriedigen sind

LG Düsseldorf, Urt. v. 3.2.2009 - 16 S 54/08

WEG §§ 28 Abs. 5, 16 Abs. 2
Erwerber einer Eigentumswohnung haftet für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümer untereinander auch dann, wenn es sich um
Nachforderungen handelt und der Beschluss über die Nachforderung erst nach dem Eigentumserwerb gefasst wurde

LG Bonn, Urt. v. 28.1.2009 - 8 T 33/08

WEG § 16 Abs. 2
Kosten einer außergerichtlichen Rechtsberatung gehören auch dann zu Kosten der gemeinschaftlichen Verwaltung i.S.v. § 16 Abs. 2 WEG, wenn sich die Beratung ausschließlich auf die Rechte und Pflichten einzelner Wohnungseigentümer bezieht

AG Krefeld, Urt. v. 19.1.2009 - 14 C 38/08

BGB §§ 1104, 1170, 891
Ausschluss eines Gläubigers aufgrund Unbekanntheit im Wege des Aufgebotsverfahrens jedenfalls dann nicht, wenn dessen Adresse in notarieller Urkunde angegeben ist

LG Berlin, Beschl. v. 10.12.2008 - 51 T 468/08


Gesellschaftsrecht

AktG § 294; BayGO Art. 72 Abs. 2, 117 Abs. 2
Prüfungsrecht des Registergerichts hinsichtlich der materiellen Wirksamkeit des Unternehmensvertrages

Das Registergericht kann die Eintragung eines unter Beteiligung einer Gemeinde abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages im Handelsregister ablehnen, wenn eine nach Mitteilung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde erforderliche Genehmigung nicht erteilt ist.

OLG München, Beschl. v. 14.7.2009 - 31 Wx 016/09

ZPO §§ 256, 265; AktG §§ 249, 256
Feststellungsinteresse des Aktionärs bzgl. der Nichtigkeit des Jahresabschlusses nach Verlust der Aktionärsstellung infolge Squeeze-out

OLG München, Urt. v. 8.7.2009 - 7 U 1777/08


Steuerrecht

GG Art. 2 Abs. 1, 14, 20 Abs. 3; GewStG §§ 2 Abs. 2 S. 3, 36 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 KStG (jeweils i.d.F. des UntStFG)
Versagung des Verlustübertrags auf Muttergesellschaft bei Beendigung einer „Mehrmütterorganschaft“ keine unzulässige Rückwirkung

BVerfG, Beschl. v. 10.7.2009 - 1 BvR 1416/06


Notarrecht/Verfahrensrecht

BNotO § 4
Bedürfnisprüfung nach § 4 BNotO entfaltet nur ausnahmsweise Schutzfunktion zugunsten eines Notars oder Notarbewerbers

BGH, Beschl. v. 26.6.2009 - NotZ 7/09

InsO § 35
Kreditlebensversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht kein Bestandteil der Insolvenzmasse

LG Düsseldorf, Urt. v. 6.8.2009 - 11 O 387/08


Arbeitshilfen

BNotO

§ 14 Abs. 2 BNotO

Sanktionen gegen Osama bin Laden, Al-Quaida und Taliban:

 

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