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Top-Aktuell
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
GBO § 35 Abs. 1; BGB §§ 1943
ff.
Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt
1. Das Grundbuchamt hat eine in öffentlicher
Urkunde errichtete Verfügung von Todes wegen grundsätzlich selbst
auszulegen.
2. Das Verlangen nach einem Erbschein gem. § 35 Abs. 1 S. 2 GBO ist nur
bei Zweifeln tatsächlicher Art zulässig. Die Klärung von Rechtsfragen
sowie die Überprüfung öffentlicher Urkunden hat das Grundbuchamt selbst
vorzunehmen.
3. Nach den vorgenannten Grundsätzen hat das Grundbuchamt die
Wirksamkeit der Ausschlagung einer Erbschaft grundsätzlich in eigener
Verantwortung zu prüfen.
(Leitsätze durch das DNotI)
LG Aschaffenburg,
Beschl. v. 12.8.2009 - 4 T 113/09
WEG §§ 10 Abs. 6 S. 3 , 15,
27; BGB §§ 873, 877, 892
Gutgläubiger Erwerb eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts
1. Zur passiven Prozessstandschaft des Verbandes
Wohnungseigentümergemeinschaft bei einer Feststellungsklage, wenn
Mitglieder der Gemeinschaft das Sondernutzungsrecht eines weiteren
Mitglieds bestreiten.
2. Im Grundbuch eingetragene Sondernutzungsrechte können gutgläubig
erworben werden.
LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 10.6.2009 - 14 S
1895/09
BGB § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2
Nr. 2
Bürgschaft des Bauherrn in AGB wirksam
Die Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Auftragnehmers „Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen
vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete,
selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen
Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten
Gesamtvergütung zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag
ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen“ ist nicht
gemäß § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam (Aufgabe von Senat,
Urteil vom 03. Juli 2008 – 13 U 68/08, BauR 2009, 103).
OLG Celle, Urt. v. 19.8.2009 - 13 U 48/09
BGB § 311b Abs. 1
Heilung der Formnichtigkeit einer Rückübertragungsverpflichtung als Teil
einer Gesamtabrede mit Auflassung und Eintragung
BGH, Urt. v. 3.7.2009 - V ZR 58/08
BGB § 13
Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die
auch selbständig freiberuflich tätig sind, durch den BGH
Erbrecht
Reform des Erb- und
Verjährungsrechts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
BGBl. 2009 I
3142 ff. Inkrafttreten zum 1.1.2010 (Art. 3),
Übergangsvorschrift in Art. 229 § 23 EGBGB-neu
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Gesellschaftsrecht
AktG §§ 121 Abs. 3 S. 2, 123
Abs. 3, 241 Nr. 1
Hinweis auf Unschädlichkeit von Aktienveräußerungen nach dem „record date“
in Einberufung nicht erforderlich
OLG Frankfurt, Urt. v. 21.9.2009 - 5 U 139/08
AktG §§ 147, 136; ZPO § 265
Beschluss über Abberufung des besonderen Vertreters; Anfechtungsbefugnis des
besonderen Vertreters; Stimmrechtsverbot des Alleinaktionärs, gegen den sich
die vom besonderen Vertreter geltend gemachten Ansprüche richten
1. Fasst die aus dem Alleinaktionär bestehende
Hauptversammlung Beschlüsse, mit dem der von einer früheren Gesellschaft
gefasste Beschluss über die Bestellung eines besonderen Vertreters
aufgehoben wird und der so bestellte besondere Vertreter im Sinne des
§ 147 AktG abberufen wird, so kann der besondere Vertreter gegen diese
Beschlüsse Anfechtungsklage erheben. Er ist in diesem Verfahren in
seiner Eigenschaft als besonderer Vertreter sowohl parteifähig als auch
anfechtungsbefugt.
2. Der Alleinaktionär unterliegt bei der Abstimmung über diese beiden
Beschlussgegenstände - Aufhebung des ursprünglichen
Bestellungsbeschlusses und Abberufung des besonderen Vertreters - einem
Stimmrechtsverbot gem. § 136 Abs. 1 Satz 1 AktG, wenn sich die
Ansprüche, die der besondere Vertreter geltend machen sollen, (auch)
gegen den Alleinaktionär richten.
3. Erfolgt die Erhebung einer Anfechtungsklage durch einen Aktionär nach
der Aktienübertragung im Wege eines Squeeze out, ist dieser Aktionär
nicht anfechtungsbefugt; § 265 ZPO findet in dieser Situation keine
analoge Anwendung.
LG München I, Urt. v. 27.8.2009 - 5 HKO 21656/08
BGB § 31a (neu)
Gesetz zur Begrenzung der Haftung ehrenamtlicher Vereinsvorstände im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht
BGBl. 2009 I 3161
Inkrafttreten bereits am 3.10.2009 (Art. 2)
mehr ...
BGB §§ 21 ff.
Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum
Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht
BGBl. 2009 I 3145 ff.
Inkrafttreten bereits am 30.9.2009 (Art. 7)
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Das
Gesetz schafft die noch erforderlichen Voraussetzungen, damit die Länder
alle Anmeldungen zum Vereinsregister durch elektronische Anmeldungen
zulassen können (vgl. Aufhebung von § 55 a Abs. 2 und 5 BGB), daneben
sollen aber weiterhin alle Anmeldungen in Papierform möglich sein.
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Bei
Anmeldung zur Ersteintragung keine Beifügung der Satzung in Urschrift
mehr erforderlich (§ 59 Abs. 2 BGB); bei Satzungsänderung jetzt auch
Wortlaut der Satzung beizufügen (§ 71 Abs. 1 S. 3 BGB).
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Bekanntmachung der Eintragungen nun durch Veröffentlichung im von der
Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informationssystem (§
66 Abs. 1 BGB).
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Bei
Vorstand aus mehreren Personen ist jetzt (im Sinne der bisher hM)
mangels abweichender Satzungsbestimmung von Mehrvertretung auszugehen (§
26 Abs. 2 S. 1 BGB).
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Beschlussfassungen knüpfen jetzt statt an "erschienene Mitglieder" an
"abgegebene Stimmen" an (§§ 32 Abs. 1 S. 3, 33 Abs. 1 S. 1, 41 S. 2
BGB).
Steuerrecht
EStG § 9 Abs. 5 Satz 1 i.V.m.
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b i.d.F. des StÄndG 2007; FGO § 69
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliches
Arbeitszimmer
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das ab
Veranlagungszeitraum 2007 geltende Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1
Nr. 6b EStG betreffend Aufwendungen (hier: eines Lehrers, dem kein
anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht) für ein häusliches
Arbeitszimmer, mit Ausnahme der Fälle, in denen das Arbeitszimmer den
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung
bildet, verfassungsgemäß ist.
BFH, Beschl. v. 25.8.2009 - VI B 69/09
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
ErbbauRG § 2 Nr. 2
Verpflichtung zur Reparatur und zum Wiederaufbau eines Gebäudes;
Zumutbarkeitskriterien
BGH, Beschl. v.
18.6.2009 - V ZR 226/08
GBO § 47; BGB §§ 1024, 1025
Bezeichnung des Gemeinschaftsverhältnisses bei mehreren
Grunddienstbarkeitsberechtigten
Die Formulierung „Die herrschenden Grundstücke
sind als Berechtigte analog §§ 1024, 1025 BGB einzutragen“ genügt den
durch § 47 GBO gestellten Anforderungen an die Bezeichnung des
Gemeinschaftsverhältnisses bei der Bestellung einer Grunddienstbarkeit
für mehrere Berechtigte.
LG Kassel, Beschl. v. 26.5.2009 - 3 T 92/09
WEG §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 2
und 5; ZVG §§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 156 Abs. 1
Die laufenden Beiträge zur Lasten- und Kostentragung sind nach wie vor in
der Form privilegiert zu behandeln, als dass sie aus der gesamten
Zwangsverwaltungsmasse einschließlich der Gläubigervorschüsse vorweg zu
befriedigen sind
LG Düsseldorf, Urt. v. 3.2.2009 - 16 S 54/08
WEG §§ 28 Abs. 5, 16 Abs. 2
Erwerber einer Eigentumswohnung haftet für Verbindlichkeiten der
Wohnungseigentümer untereinander auch dann, wenn es sich um
Nachforderungen handelt und der Beschluss über die Nachforderung erst nach
dem Eigentumserwerb gefasst wurde
LG Bonn, Urt. v.
28.1.2009 - 8 T 33/08
WEG § 16 Abs. 2
Kosten einer außergerichtlichen Rechtsberatung gehören auch dann zu Kosten
der gemeinschaftlichen Verwaltung i.S.v. § 16 Abs. 2 WEG, wenn sich die
Beratung ausschließlich auf die Rechte und Pflichten einzelner
Wohnungseigentümer bezieht
AG Krefeld, Urt. v. 19.1.2009 - 14 C 38/08
BGB §§ 1104, 1170, 891
Ausschluss eines Gläubigers aufgrund Unbekanntheit im Wege des
Aufgebotsverfahrens jedenfalls dann nicht, wenn dessen Adresse in
notarieller Urkunde angegeben ist
LG Berlin, Beschl. v. 10.12.2008 - 51 T 468/08
Gesellschaftsrecht
AktG § 294; BayGO Art. 72 Abs.
2, 117 Abs. 2
Prüfungsrecht des Registergerichts hinsichtlich der materiellen Wirksamkeit
des Unternehmensvertrages
Das Registergericht kann die Eintragung eines
unter Beteiligung einer Gemeinde abgeschlossenen Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrages im Handelsregister ablehnen, wenn eine nach
Mitteilung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde erforderliche
Genehmigung nicht erteilt ist.
OLG München, Beschl. v. 14.7.2009 - 31 Wx 016/09
ZPO §§ 256, 265; AktG §§ 249,
256
Feststellungsinteresse des Aktionärs bzgl. der Nichtigkeit des
Jahresabschlusses nach Verlust der Aktionärsstellung infolge Squeeze-out
OLG München, Urt. v. 8.7.2009 - 7 U 1777/08
Steuerrecht
GG Art. 2 Abs. 1, 14, 20 Abs. 3; GewStG §§ 2 Abs. 2 S. 3, 36 Abs. 2 S. 2
i.V.m. § 14 Abs. 2 KStG (jeweils i.d.F. des UntStFG)
Versagung des Verlustübertrags auf Muttergesellschaft bei Beendigung einer
„Mehrmütterorganschaft“ keine unzulässige Rückwirkung
BVerfG, Beschl. v. 10.7.2009 - 1 BvR 1416/06
Notarrecht/Verfahrensrecht
BNotO § 4
Bedürfnisprüfung nach § 4 BNotO entfaltet nur ausnahmsweise Schutzfunktion
zugunsten eines Notars oder Notarbewerbers
BGH, Beschl. v. 26.6.2009 - NotZ 7/09
InsO § 35
Kreditlebensversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht kein Bestandteil
der Insolvenzmasse
LG Düsseldorf, Urt. v. 6.8.2009 - 11 O 387/08
Arbeitshilfen
BNotO
§ 14 Abs. 2 BNotO Sanktionen gegen Osama bin Laden, Al-Quaida und Taliban:
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