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Top-Aktuell
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
RL 97/7/EG Art. 6; BGB § 357
Abs. 3
Keine generelle Nutzungsersatzpflicht bei Widerruf eines Fernabsatzvertrages
1. Die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und
Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im
Fernabsatz sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung
entgegenstehen, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer
durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekauften Ware in dem Fall, dass der
Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgerecht ausübt, generell Wertersatz für
die Nutzung der Ware verlangen kann.
2. Diese Bestimmungen stehen jedoch nicht einer Verpflichtung des
Verbrauchers entgegen, für die Benutzung der Ware Wertersatz zu leisten,
wenn er diese auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen
von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare
Art und Weise benutzt hat, sofern die Zielsetzung dieser Richtlinie und
insbesondere die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf
nicht beeinträchtigt werden; dies zu beurteilen ist Sache des nationalen
Gerichts.
EuGH, Urt. v. 3.9.2009 - C-489/07
Erbrecht
Reform des Erb- und Verjährungsrechts passiert den
Bundesrat - Inkrafttreten zum 1.1.2010
Gesellschaftsrecht
GmbHG §§ 16 Abs. 3, 40 Abs.
2; BGB § 161 Abs. 1, 3
Aufschiebend bedingte Geschäftsanteilsabtretung; Absicherung durch Zuordnung
eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste
Wird im Falle einer aufschiebend bedingten
Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen ein Widerspruch nach § 16 Abs. 3 S.
4 GmbHG bewilligt, hat das Registergericht diesen der
Gesellschafterliste zuzuordnen.
LG Köln, Beschl. v. 16.6.2009 – 88 T 13/09
GmbHG § 16 Abs. 3, 40 Abs. 2;
BGB § 161 Abs. 1, Abs. 3
Aufschiebend bedingte Geschäftsanteilsabtretung; Absicherung durch
Eintragung eines Vermerks bzgl. der aufschiebend bedingten Abtretung in der
Gesellschafterliste
Das Registergericht ist nicht verpflichtet,
Gesellschafterlisten aufzunehmen, die einen Vermerk über eine
aufschiebend bedingte Abtretung eines Geschäftsanteils enthalten.
OLG München,
Beschl. v. 8.9.2009 – 31 Wx 082/09
Notarrecht/Verfahrensrecht
Änderung
der Insolvenzordnung - Überschuldungsbegriff gilt bis 31.12.2013
Bundesrat
billigt Vereinsrechtsreform
Gesetzesänderungen
Gesellschaftsrecht
DIS-Pressemitteilung vom 11.09.2009 - DIS-Ergänzende Regeln für
gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB § 434
Schadensersatz wegen Rechtsmangel (Belastung mit Dienstbarkeit) trotz
Weiterveräußerung des mangelhaften Grundstücks durch den Erwerber
BGH, Urt. v. 6.3.2009 - V ZR 103/08
BGB §§ 138, 358 Abs. 3; HWiG §
3; VerbrkrG § 9
Wertberechnung zur Ermittlung, ob sittenwidrige Überhöhung des Kaufpreises
vorliegt
OLG Brandenburg, Urt. v. 8.10.2006 - 4 U 17/06
BGB §§ 909, 823, 421
Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Verursacher für Vertiefungsschaden an
Nachbargrundstück durch Baugrube
OLG Hamm, Teil-Versäumnis- und Schlussurt. v.
17.11.2008 - 17 U 23/08
BGB §§ 311b Abs. 1, 194, 196,
433, 883
Anforderungen an Bestimmtheit der abzutretenden Teilfläche; Vollzug nach
Wegfall eines mehrere Jahrzehnte lang bestehenden öffentlich-rechtlichen
Teilungshindernisses
OLG München, Urt. v. 31.3.2009 - 5 U 3404/08
Gesellschaftsrecht
GmbHG §§ 2 Abs. 1a, 35
Vertretungsbefugnis bei der Gründung einer GmbH/KG (haftungsbeschränkt) nach
Musterprotokoll
OLG Bremen, Beschl. v. 15.9.2009 - 2 W 61/09
Öffentliches Recht
BauGB §§ 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2,
38
Vorkaufsrechtsausübung der Gemeinde an ehemaligem, aber noch nicht
entwidmetem Bahnhof mit dem Ziel einer eigenständigen gemeindlichen
Verkehrspolitik
Bestimmt sich die innergemeindliche
Zuständigkeit für eine Beschlussfassung nach Wertgrenzen, so steht dem
jeweiligen Organ bzw. Organteil eine Einschätzungsprärogative zu.
VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.3.2009 - 8 S
31/08
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