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21.-25. September 2009
 

 
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Top-Aktuell

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

RL 97/7/EG Art. 6; BGB § 357 Abs. 3
Keine generelle Nutzungsersatzpflicht bei Widerruf eines Fernabsatzvertrages

1. Die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekauften Ware in dem Fall, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgerecht ausübt, generell Wertersatz für die Nutzung der Ware verlangen kann.
2. Diese Bestimmungen stehen jedoch nicht einer Verpflichtung des Verbrauchers entgegen, für die Benutzung der Ware Wertersatz zu leisten, wenn er diese auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, sofern die Zielsetzung dieser Richtlinie und insbesondere die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf nicht beeinträchtigt werden; dies zu beurteilen ist Sache des nationalen Gerichts.

EuGH, Urt. v. 3.9.2009 - C-489/07


Erbrecht

Reform des Erb- und Verjährungsrechts passiert den Bundesrat - Inkrafttreten zum 1.1.2010


Gesellschaftsrecht

GmbHG §§ 16 Abs. 3, 40 Abs. 2; BGB § 161 Abs. 1, 3
Aufschiebend bedingte Geschäftsanteilsabtretung; Absicherung durch Zuordnung eines Widerspruchs zur Gesellschafterliste

Wird im Falle einer aufschiebend bedingten Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen ein Widerspruch nach § 16 Abs. 3 S. 4 GmbHG bewilligt, hat das Registergericht diesen der Gesellschafterliste zuzuordnen.

LG Köln, Beschl. v. 16.6.2009 – 88 T 13/09

GmbHG § 16 Abs. 3, 40 Abs. 2; BGB § 161 Abs. 1, Abs. 3
Aufschiebend bedingte Geschäftsanteilsabtretung; Absicherung durch Eintragung eines Vermerks bzgl. der aufschiebend bedingten Abtretung in der Gesellschafterliste

Das Registergericht ist nicht verpflichtet, Gesellschafterlisten aufzunehmen, die einen Vermerk über eine aufschiebend bedingte Abtretung eines Geschäftsanteils enthalten.

OLG München, Beschl. v. 8.9.2009 – 31 Wx 082/09


Notarrecht/Verfahrensrecht

Änderung der Insolvenzordnung - Überschuldungsbegriff gilt bis 31.12.2013

Bundesrat billigt Vereinsrechtsreform


Gesetzesänderungen

Gesellschaftsrecht

DIS-Pressemitteilung vom 11.09.2009 - DIS-Ergänzende Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB § 434
Schadensersatz wegen Rechtsmangel (Belastung mit Dienstbarkeit) trotz Weiterveräußerung des mangelhaften Grundstücks durch den Erwerber

BGH, Urt. v. 6.3.2009 - V ZR 103/08

BGB §§ 138, 358 Abs. 3; HWiG § 3; VerbrkrG § 9
Wertberechnung zur Ermittlung, ob sittenwidrige Überhöhung des Kaufpreises vorliegt

OLG Brandenburg, Urt. v. 8.10.2006 - 4 U 17/06

BGB §§ 909, 823, 421
Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Verursacher für Vertiefungsschaden an Nachbargrundstück durch Baugrube

OLG Hamm, Teil-Versäumnis- und Schlussurt. v. 17.11.2008 - 17 U 23/08

BGB §§ 311b Abs. 1, 194, 196, 433, 883
Anforderungen an Bestimmtheit der abzutretenden Teilfläche; Vollzug nach Wegfall eines mehrere Jahrzehnte lang bestehenden öffentlich-rechtlichen Teilungshindernisses

OLG München, Urt. v. 31.3.2009 - 5 U 3404/08


Gesellschaftsrecht

GmbHG §§ 2 Abs. 1a, 35
Vertretungsbefugnis bei der Gründung einer GmbH/KG (haftungsbeschränkt) nach Musterprotokoll

OLG Bremen, Beschl. v. 15.9.2009 - 2 W 61/09


Öffentliches Recht

BauGB §§ 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 38
Vorkaufsrechtsausübung der Gemeinde an ehemaligem, aber noch nicht entwidmetem Bahnhof mit dem Ziel einer eigenständigen gemeindlichen Verkehrspolitik

Bestimmt sich die innergemeindliche Zuständigkeit für eine Beschlussfassung nach Wertgrenzen, so steht dem jeweiligen Organ bzw. Organteil eine Einschätzungsprärogative zu.

VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.3.2009 - 8 S 31/08

 

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