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7.-11. September 2009
 

 
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Topaktuell

Gesellschaftsrecht

ZPO § 543 Abs. 2; BGB §§ 706, 732
Einbringung dem Werte nach (quoad sortem) lässt dingliche Rechtslage unverändert

a) Die Einbringung einer Sache dem Werte nach (quoad sortem) begründet nur die schuldrechtliche Verpflichtung des Gesellschafters, die Sache der Gesellschaft so zur Verfügung zu stellen, als ob sie Gesellschaftsvermögen wäre. Sie lässt jedoch die dingliche Rechtsstellung des Gesellschafters und seine Verfügungsbefugnis im Außenverhältnis unberührt (vgl. Sen. Urt. v. 25. März 1965 - II ZR 203/62, WM 1965, 744, 745).
b) Die Einbringung einer Sache quoad sortem entfaltet keine Rechtswirkungen gegenüber einem Dritten, der nur das Eigentum des Gesellschafters an der Sache erworben hat, ohne zugleich dessen Gesellschafterstellung zu übernehmen.

BGH, Beschl. v. 15.6.2009 - II ZR 242/08


Gesetzesänderungen

Notarrecht/Verfahrensrecht

Einspruch Deutschlands gemäß Notifikation vom 15.07.2009 gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Haager Apostille-Übereinkommen mit Wirkung zum 30.08.2009

Kurzübersicht Apostille und Legalisation (Anerkennung deutscher öffentlicher Urkunden im Ausland und ausländischer Urkunden in Deutschland: Bilaterale Abkommen und Haager Übereinkommen über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II, S. 875) - mit Liste der Staaten (DNotI, Stand 10.9.2009)


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

WEG § 50
Vorrangige Erstattung des vom Verwalter beauftragten Anwalts im Beschlussanfechtungsverfahren

Hat der Verwalter einen Rechtsanwalt beauftragt, die beklagten Wohnungseigentümer in einem Beschlussanfechtungsverfahren zu vertreten, und lassen sich einzelne dieser Eigentümer, ohne dass dies geboten ist, durch weitere Anwälte vertreten, sind die Kosten des von dem Verwalter beauftragten Anwalts vorrangig zu erstatten.

BGH, Beschl. v. 16.7.2009 - V ZB 11/09

WEG §§ 15 Abs. 2, 14 Nr. 1
Gebrauchsregelung durch Stimmenmehrheit; Nutzung einer im Sondernutzungsrecht eines Miteigentümers stehenden Gemeinschaftsfläche im Notfall als Fluchtweg

Die Wohnungseigentümer können im Einzelfall durch Stimmenmehrheit eine Gebrauchsregelung treffen, nach der eine im Sondernutzungsrecht eines einzelnen Wohnungseigentümers stehende Gemeinschaftsfläche im Notfall als Fluchtweg genutzt werden kann.

OLG Hamm, Beschl. v. 3.8.2009 - I-15 Wx 288/08

BGB §§ 275, 444; ErbbauRG § 10
„Gewährleistung“ für Erbbaurechtsbestellung ist noch keine Übernahme eines selbständigen Garantieversprechens, sondern kann sich auf Einstandspflicht für negatives Interesse beschränken

OLG Rostock, Teil- und Grundurt. v. 26.2.2009 - 3 U 22/08


Familienrecht

BGB § 1896 Abs. 2 S. 2, FGG § 12
Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht; Amtsermittlung

1. Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht muss das Gericht im Wege der Amtsermittlung (§ 12 FGG) nachgehen.
2. Erweist sich ein eingeholtes Sachverständigengutachten, das eine Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen angenommen hat, bei kritischer Würdigung als lückenhaft, muss das Gericht ergänzende Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung treffen.
3. Der Vorrang der Vorsorgevollmacht (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB) darf nicht dadurch überspielt werden, dass das Gericht bereits aus einem lückenhaften Gutachten die abschließende Schlussfolgerung zieht, Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht könnte nicht ausgeräumt werden, so dass eine Betreuerbestellung erforderlich sei.

OLG Hamm, Beschl. v.  7.5.2009 - 15 Wx 316/08

BGB §§ 1410, 1408, 1363 ff.
„Verzicht“ eines Ehegatten auf Rechte an Grundstück, das im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht, gegen Aufwendungsersatz ist als ehevertragliche Modifikation der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft beurkundugsbedürftig

1. Soll zwischen Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand leben, rechtswirksam vereinbart werden, dass Aufwendungen des einen in den Umbau des Wohnhauses der Familie, welches sich auf dem im Alleineigentum des anderen stehenden Grundstück befindet, zu ersetzen sind - im Gegenzug zu einem Verzicht auf sonstige Rechte an dem Anwesen, so kann sich dies als Modifikation des gesetzlichen Güterstands durch Herausnahme bestimmten Vermögens aus dem Zugewinnausgleich darstellen und bedarf dann der für Eheverträge in § 1410 BGB bestimmten Form (im Anschluss an BGH NJW 1997, 2239).
2. Allein aufgrund einer nach dieser Maßgabe formnichtigen privatschriftlichen Vereinbarung der Eheleute lässt sich in einer solchen Konstellation ohne zusätzliche Anhaltspunkte eine Ehegatteninnengesellschaft nicht annehmen.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.1.2009 - 1 U 175/08


Erbrecht

BGB § 2227 Abs. 1
Antragsbefugnis des vollstreckungsfreien Miterben

1. Der vollstreckungsfreie Miterbe ist zur Antragstellung nach § 2227 Abs. 1 BGB mit dem Ziel der Entlassung des Testamentsvollstreckers befugt, der sein Amt lediglich für einen mit der Testamentsvollstreckung beschwerten Miterben ausübt.
2. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 2227 Abs. 1 BGB kann sich in dieser Konstellation nur daraus ergeben, dass der Testamentsvollstrecker durch konkrete Pflichtwidrigkeiten bei der Verwaltung oder Auseinandersetzung des Nachlasses die Rechte des vollstreckungsfreien Miterben gefährdet

OLG Hamm, Beschl. v. 11.8.2009 - 15 Wx 115/09

BGB §§ 1954, 1945, 1955, 119
Keine Anfechtung der Erbschaftsausschlagung wegen bloßen Irrtums über die Höhe des Nachlasses (ohne Darlegung der irrtümlichen Annahme einer Überschuldung)

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.9.2008 - I-3 Wx 123/08


Gesellschaftsrecht

ZPO §§ 3, 522 Abs. 1; GenG § 68
Ausschlusses eines Mitglieds aus einer Genossenschaft hat vermögensrechtlichen Charakter

a) Ein Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Ausschlusses eines Mitglieds aus einer Genossenschaft ist in der Regel vermögensrechtlicher Natur.
b) Die Rechtsmittelbeschwer der Genossenschaft in Bezug auf ein die Unwirksamkeit des Ausschlusses eines Mitglieds feststellendes Urteil bemisst sich ‑ spiegelbildlich zu dem Interesse des Genossen am Fortbestehen seiner Mitgliedschaft ‑ nach dem (wirtschaftlichen) Wert des von dem Ausschluss betroffenen Geschäftsanteils.

BGH, Beschl.. v. 27.4.2009 - II ZB 16/08

AktG § 294, FGG § 142
Nichtigkeit eines Unternehmensvertrages nicht eintragungsfähig

1. Die Nichtigkeit eines Unternehmensvertrages ist keine im Handelsregister eintragungsfähige Tatsache.
2. Das Amtslöschungsverfahren nach § 142 FGG ist auf die Eintragung eines Unternehmensvertrages anwendbar.

OLG Hamm, Beschl. v. 14.4.2009 - 15 Wx 241/08

BGB § 42
Keine Haftung des Vereinsvorstands bei Insolvenzverschleppung analog § 64 GmbHG, § 93 III Nr. 6 AktG, § 34 III Nr. 4 GenG

Die in § 42 Abs. 2 S. 2 BGB enthaltene Regelung der Haftung des Vereinsvorstandes bei verzögerter Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens weist keine planwidrige und durch analoge Anwendung der §§ 64 GmbHG; 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG; 34 Abs. 3 Nr. 4 GenG zu schließende Regelungslücke auf.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.6.2009 - 14 U 137/07


Öffentliches Recht

EG Art. 87
Umwandlung einer zur Rettung und Umstrukturierung gewährten vorübergehenden Beihilfe in Eigenkapital ist unzulässige Beihilfe

EuGH, Urt. v. 1.7.2009 - T-81/07

Milchquote
Keine doppelte Ausnutzung einer Milchquote infolge Übertragung während des laufenden Zwölfmonatszeitraums I

1. Hat ein Erzeuger während eines Zwölfmonatszeitraums Milch an eine Molkerei geliefert und dadurch von seiner Referenzmenge Gebrauch gemacht, kann in demselben Zwölfmonatszeitraum weder von ihm noch von einem anderen Erzeuger auf die so ausgenutzte Referenzmenge Milch abgabenfrei geliefert werden. Die Übertragung einer bereits ausgenutzten Referenzmenge kann das Recht zur abgabenfreien Milchlieferung in dem betreffenden Zwölfmonatszeitraum nicht wieder aufleben lassen.
2. Dem EuGH wird folgende Frage vorgelegt:
Ist das Gemeinschaftsrecht, insbesondere Art. 5 Buchst. k VO Nr. 1788/2003 über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor, dahin zu verstehen, dass die Referenzmenge eines Erzeugers in dem Zwölfmonatszeitraum, in welchem ihm von einem anderen Erzeuger eine Referenzmenge übertragen worden ist, nicht die Menge umfasst, auf die während des betreffenden Zwölfmonatszeitraums von jenem anderen Erzeuger bereits Milch geliefert worden ist?

BGH, Urt. v. 31.3.2009 - VII R 44/07

Milchquote
Keine doppelte Ausnutzung einer Milchquote infolge Übertragung während des laufenden Zwölfmonatszeitraums II

1. Hat ein Erzeuger während eines Zwölfmonatszeitraums Milch an eine Molkerei geliefert und dadurch von seiner Referenzmenge Gebrauch gemacht, kann in demselben Zwölfmonatszeitraum weder von ihm noch von einem anderen Erzeuger auf die so ausgenutzte Referenzmenge Milch abgabenfrei geliefert werden. Die Übertragung einer bereits ausgenutzten Referenzmenge kann das Recht zur abgabenfreien Milchlieferung in dem betreffenden Zwölfmonatszeitraum nicht wieder aufleben lassen.
2. Dem EuGH werden folgende Fragen vorgelegt:
a) Ist das Gemeinschaftsrecht, insbesondere Art. 5 Buchst. k VO Nr. 1788/2003 über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor, dahin zu verstehen, dass die Referenzmenge eines Erzeugers, der einen Betrieb während eines laufenden Zwölfmonatszeitraums von einem anderen Erzeuger übernommen hat, nicht die Menge umfasst, auf die während des betreffenden Zwölfmonatszeitraums von jenem anderen Erzeuger vor dem Betriebsübergang Milch geliefert worden ist?
b) Stehen Regelungen des Gemeinschaftsrechts oder allgemeine Grundsätze der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse einer Regelung des nationalen Rechts entgegen, die im Rahmen der in Art. 10 Abs. 3 VO Nr. 1788/2003 vorgesehenen Saldierung des ungenutzten Anteils der einzelstaatlichen Referenzmenge mit Überlieferungen in dem in der ersten Frage zugrunde gelegten Fall den Erzeuger, der den Betrieb während des Zwölfmonatszeitraums übernommen hat, auch mit dem von dem anderen Erzeuger belieferten Teil der Referenzmenge an der Zuteilung jenes Anteils teilnehmen lässt?

BFH, Urt. v. 31.3.2009 - VII R 23/08

Milchquote; BetrPrämDurchfV § 17 Abs. 3 Nr. 1
Verpachtung der Milchreferenzmenge („Milchquote“) ist noch keine endgültige Abgabe

BVerwG, Beschl. v. 16.3.2009 - 3 B 6.09


Notarrecht/Verfahrensrecht

BNotO §§ 6 Abs. 3, 7 Abs. 1, 10 Abs. 1 S. 3
Stellenbesetzung (Nur-Notariat), Entscheidung zwischen Notar und Notarassessor

BGH, Beschl. v. 11.8.2009 - NotZ 4/09

BNotO §§ 6 Abs. 3
Stellenbesetzung (Anwaltsnotariat), Punktevergabe, Anrechnungsvoraussetzungen

BGH, Beschl. v. 11.8.2009 - Notz 5/09

KostO § 146, KostO § 147 Abs. 2
Einholung einer Löschungsbewilligung unter Treuhandauflagen: Betreuungsgebühr neben Vollzugsgebühr?

Neben der Vollzugsgebühr (§ 146 Abs. 1 KostO) für die Einholung einer Löschungsbewilligung ist der Ansatz einer Betreuungsgebühr gem. § 147 Abs. 2 KostO auch dann ausgeschlossen, wenn die Bewilligung unter Treuhandauflagen erteilt wird, die mit den Vereinbarungen der Parteien des beurkundeten Grundstückskaufvertrages in Einklang stehen.

OLG Hamm, Beschl. v. 15.7.2009 - I-15 Wx 350/08

 

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