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Topaktuell
Gesellschaftsrecht
ZPO § 543 Abs. 2; BGB §§ 706,
732
Einbringung dem Werte nach (quoad sortem) lässt dingliche Rechtslage
unverändert
a) Die Einbringung einer Sache dem Werte nach
(quoad sortem) begründet nur die schuldrechtliche Verpflichtung des
Gesellschafters, die Sache der Gesellschaft so zur Verfügung zu stellen,
als ob sie Gesellschaftsvermögen wäre. Sie lässt jedoch die dingliche
Rechtsstellung des Gesellschafters und seine Verfügungsbefugnis im
Außenverhältnis unberührt (vgl. Sen. Urt. v. 25. März 1965 - II ZR
203/62, WM 1965, 744, 745).
b) Die Einbringung einer Sache quoad sortem entfaltet keine
Rechtswirkungen gegenüber einem Dritten, der nur das Eigentum des
Gesellschafters an der Sache erworben hat, ohne zugleich dessen
Gesellschafterstellung zu übernehmen.
BGH, Beschl. v. 15.6.2009 - II ZR 242/08
Gesetzesänderungen
Notarrecht/Verfahrensrecht
Einspruch Deutschlands gemäß
Notifikation vom 15.07.2009 gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik zum
Haager Apostille-Übereinkommen mit Wirkung zum 30.08.2009
Kurzübersicht Apostille und Legalisation (Anerkennung deutscher
öffentlicher Urkunden im Ausland und ausländischer Urkunden in
Deutschland: Bilaterale Abkommen und Haager Übereinkommen über die
Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
(BGBl. 1965 II, S. 875) - mit Liste der Staaten (DNotI, Stand
10.9.2009)
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
WEG § 50
Vorrangige Erstattung des vom Verwalter beauftragten Anwalts im
Beschlussanfechtungsverfahren
Hat der Verwalter einen Rechtsanwalt beauftragt,
die beklagten Wohnungseigentümer in einem Beschlussanfechtungsverfahren
zu vertreten, und lassen sich einzelne dieser Eigentümer, ohne dass dies
geboten ist, durch weitere Anwälte vertreten, sind die Kosten des von
dem Verwalter beauftragten Anwalts vorrangig zu erstatten.
BGH, Beschl. v. 16.7.2009 - V ZB 11/09
WEG §§ 15 Abs. 2, 14 Nr. 1
Gebrauchsregelung durch Stimmenmehrheit; Nutzung einer im
Sondernutzungsrecht eines Miteigentümers stehenden Gemeinschaftsfläche im
Notfall als Fluchtweg
Die Wohnungseigentümer können im Einzelfall
durch Stimmenmehrheit eine Gebrauchsregelung treffen, nach der eine im
Sondernutzungsrecht eines einzelnen Wohnungseigentümers stehende
Gemeinschaftsfläche im Notfall als Fluchtweg genutzt werden kann.
OLG Hamm, Beschl. v. 3.8.2009 - I-15 Wx 288/08
BGB §§ 275, 444; ErbbauRG § 10
„Gewährleistung“ für Erbbaurechtsbestellung ist noch keine Übernahme eines
selbständigen Garantieversprechens, sondern kann sich auf Einstandspflicht
für negatives Interesse beschränken
OLG Rostock, Teil- und Grundurt. v. 26.2.2009 - 3
U 22/08
Familienrecht
BGB § 1896 Abs. 2 S. 2, FGG § 12
Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht; Amtsermittlung
1. Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des
Betroffenen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht muss das
Gericht im Wege der Amtsermittlung (§ 12 FGG) nachgehen.
2. Erweist sich ein eingeholtes Sachverständigengutachten, das eine
Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen angenommen hat, bei kritischer
Würdigung als lückenhaft, muss das Gericht ergänzende Maßnahmen der
Sachverhaltsaufklärung treffen.
3. Der Vorrang der Vorsorgevollmacht (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB) darf nicht
dadurch überspielt werden, dass das Gericht bereits aus einem
lückenhaften Gutachten die abschließende Schlussfolgerung zieht, Zweifel
an der Wirksamkeit der Vollmacht könnte nicht ausgeräumt werden, so dass
eine Betreuerbestellung erforderlich sei.
OLG Hamm, Beschl. v. 7.5.2009 - 15 Wx 316/08
BGB §§ 1410, 1408, 1363 ff.
„Verzicht“ eines Ehegatten auf Rechte an Grundstück, das im Alleineigentum
des anderen Ehegatten steht, gegen Aufwendungsersatz ist als ehevertragliche
Modifikation der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft beurkundugsbedürftig
1. Soll zwischen Eheleuten, die im gesetzlichen
Güterstand leben, rechtswirksam vereinbart werden, dass Aufwendungen des
einen in den Umbau des Wohnhauses der Familie, welches sich auf dem im
Alleineigentum des anderen stehenden Grundstück befindet, zu ersetzen
sind - im Gegenzug zu einem Verzicht auf sonstige Rechte an dem Anwesen,
so kann sich dies als Modifikation des gesetzlichen Güterstands durch
Herausnahme bestimmten Vermögens aus dem Zugewinnausgleich darstellen
und bedarf dann der für Eheverträge in § 1410 BGB bestimmten Form (im
Anschluss an BGH NJW 1997, 2239).
2. Allein aufgrund einer nach dieser Maßgabe formnichtigen
privatschriftlichen Vereinbarung der Eheleute lässt sich in einer
solchen Konstellation ohne zusätzliche Anhaltspunkte eine
Ehegatteninnengesellschaft nicht annehmen.
OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.1.2009 - 1 U 175/08
Erbrecht
BGB § 2227 Abs. 1
Antragsbefugnis des vollstreckungsfreien Miterben
1. Der vollstreckungsfreie Miterbe ist zur
Antragstellung nach § 2227 Abs. 1 BGB mit dem Ziel der Entlassung des
Testamentsvollstreckers befugt, der sein Amt lediglich für einen mit der
Testamentsvollstreckung beschwerten Miterben ausübt.
2. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 2227 Abs. 1 BGB kann sich in
dieser Konstellation nur daraus ergeben, dass der Testamentsvollstrecker
durch konkrete Pflichtwidrigkeiten bei der Verwaltung oder
Auseinandersetzung des Nachlasses die Rechte des vollstreckungsfreien
Miterben gefährdet
OLG Hamm, Beschl. v. 11.8.2009 - 15 Wx 115/09
BGB §§ 1954, 1945, 1955, 119
Keine Anfechtung der Erbschaftsausschlagung wegen bloßen Irrtums über die
Höhe des Nachlasses (ohne Darlegung der irrtümlichen Annahme einer
Überschuldung)
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.9.2008 - I-3 Wx
123/08
Gesellschaftsrecht
ZPO §§ 3, 522 Abs. 1; GenG §
68
Ausschlusses eines Mitglieds aus einer Genossenschaft hat
vermögensrechtlichen Charakter
a) Ein Rechtsstreit um die Wirksamkeit des
Ausschlusses eines Mitglieds aus einer Genossenschaft ist in der Regel
vermögensrechtlicher Natur.
b) Die Rechtsmittelbeschwer der Genossenschaft in Bezug auf ein die
Unwirksamkeit des Ausschlusses eines Mitglieds feststellendes Urteil
bemisst sich ‑ spiegelbildlich zu dem Interesse des Genossen am
Fortbestehen seiner Mitgliedschaft ‑ nach dem (wirtschaftlichen) Wert
des von dem Ausschluss betroffenen Geschäftsanteils.
BGH, Beschl.. v. 27.4.2009 - II ZB 16/08
AktG § 294, FGG § 142
Nichtigkeit eines Unternehmensvertrages nicht eintragungsfähig
1. Die Nichtigkeit eines Unternehmensvertrages
ist keine im Handelsregister eintragungsfähige Tatsache.
2. Das Amtslöschungsverfahren nach § 142 FGG ist auf die Eintragung
eines Unternehmensvertrages anwendbar.
OLG Hamm, Beschl. v. 14.4.2009 - 15 Wx 241/08
BGB § 42
Keine Haftung des Vereinsvorstands bei Insolvenzverschleppung analog § 64
GmbHG, § 93 III Nr. 6 AktG, § 34 III Nr. 4 GenG
Die in § 42 Abs. 2 S. 2 BGB enthaltene Regelung
der Haftung des Vereinsvorstandes bei verzögerter Beantragung der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens weist keine planwidrige und durch
analoge Anwendung der §§ 64 GmbHG; 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG; 34 Abs. 3 Nr. 4
GenG zu schließende Regelungslücke auf.
OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.6.2009 - 14 U 137/07
Öffentliches Recht EG Art.
87
Umwandlung einer zur Rettung und Umstrukturierung gewährten vorübergehenden
Beihilfe in Eigenkapital ist unzulässige Beihilfe
EuGH, Urt. v. 1.7.2009 - T-81/07
Milchquote
Keine doppelte Ausnutzung einer Milchquote infolge Übertragung während des
laufenden Zwölfmonatszeitraums I
1. Hat ein Erzeuger während eines
Zwölfmonatszeitraums Milch an eine Molkerei geliefert und dadurch von
seiner Referenzmenge Gebrauch gemacht, kann in demselben
Zwölfmonatszeitraum weder von ihm noch von einem anderen Erzeuger auf
die so ausgenutzte Referenzmenge Milch abgabenfrei geliefert werden. Die
Übertragung einer bereits ausgenutzten Referenzmenge kann das Recht zur
abgabenfreien Milchlieferung in dem betreffenden Zwölfmonatszeitraum
nicht wieder aufleben lassen.
2. Dem EuGH wird folgende Frage vorgelegt:
Ist das Gemeinschaftsrecht, insbesondere Art. 5 Buchst. k VO Nr.
1788/2003 über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor, dahin zu
verstehen, dass die Referenzmenge eines Erzeugers in dem
Zwölfmonatszeitraum, in welchem ihm von einem anderen Erzeuger eine
Referenzmenge übertragen worden ist, nicht die Menge umfasst, auf die
während des betreffenden Zwölfmonatszeitraums von jenem anderen Erzeuger
bereits Milch geliefert worden ist?
BGH, Urt. v. 31.3.2009 - VII R 44/07
Milchquote
Keine doppelte Ausnutzung einer Milchquote infolge Übertragung während des
laufenden Zwölfmonatszeitraums II
1. Hat ein Erzeuger während eines
Zwölfmonatszeitraums Milch an eine Molkerei geliefert und dadurch von
seiner Referenzmenge Gebrauch gemacht, kann in demselben
Zwölfmonatszeitraum weder von ihm noch von einem anderen Erzeuger auf
die so ausgenutzte Referenzmenge Milch abgabenfrei geliefert werden. Die
Übertragung einer bereits ausgenutzten Referenzmenge kann das Recht zur
abgabenfreien Milchlieferung in dem betreffenden Zwölfmonatszeitraum
nicht wieder aufleben lassen.
2. Dem EuGH werden folgende Fragen vorgelegt:
a) Ist das Gemeinschaftsrecht, insbesondere Art. 5 Buchst. k VO Nr.
1788/2003 über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor, dahin zu
verstehen, dass die Referenzmenge eines Erzeugers, der einen Betrieb
während eines laufenden Zwölfmonatszeitraums von einem anderen Erzeuger
übernommen hat, nicht die Menge umfasst, auf die während des
betreffenden Zwölfmonatszeitraums von jenem anderen Erzeuger vor dem
Betriebsübergang Milch geliefert worden ist?
b) Stehen Regelungen des Gemeinschaftsrechts oder allgemeine Grundsätze
der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse einer
Regelung des nationalen Rechts entgegen, die im Rahmen der in Art. 10
Abs. 3 VO Nr. 1788/2003 vorgesehenen Saldierung des ungenutzten Anteils
der einzelstaatlichen Referenzmenge mit Überlieferungen in dem in der
ersten Frage zugrunde gelegten Fall den Erzeuger, der den Betrieb
während des Zwölfmonatszeitraums übernommen hat, auch mit dem von dem
anderen Erzeuger belieferten Teil der Referenzmenge an der Zuteilung
jenes Anteils teilnehmen lässt?
BFH, Urt. v. 31.3.2009 - VII R 23/08
Milchquote; BetrPrämDurchfV §
17 Abs. 3 Nr. 1
Verpachtung der Milchreferenzmenge („Milchquote“) ist noch keine endgültige
Abgabe
BVerwG, Beschl. v. 16.3.2009 - 3 B 6.09
Notarrecht/Verfahrensrecht
BNotO §§ 6 Abs. 3, 7 Abs. 1, 10 Abs. 1 S. 3
Stellenbesetzung (Nur-Notariat), Entscheidung zwischen Notar und
Notarassessor
BGH, Beschl. v. 11.8.2009 - NotZ 4/09
BNotO §§ 6 Abs. 3
Stellenbesetzung (Anwaltsnotariat), Punktevergabe,
Anrechnungsvoraussetzungen
BGH, Beschl. v. 11.8.2009 - Notz 5/09
KostO § 146, KostO § 147
Abs. 2
Einholung einer Löschungsbewilligung unter Treuhandauflagen:
Betreuungsgebühr neben Vollzugsgebühr?
Neben der Vollzugsgebühr (§ 146 Abs. 1 KostO)
für die Einholung einer Löschungsbewilligung ist der Ansatz einer
Betreuungsgebühr gem. § 147 Abs. 2 KostO auch dann ausgeschlossen, wenn
die Bewilligung unter Treuhandauflagen erteilt wird, die mit den
Vereinbarungen der Parteien des beurkundeten Grundstückskaufvertrages in
Einklang stehen.
OLG Hamm, Beschl. v. 15.7.2009 - I-15 Wx 350/08
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