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31. August - 4. September 2009
 

 
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Top-Aktuell

Familienrecht

Wichtige Gesetzesänderungen, die am 1.9.2009 in Kraft treten:

Öffentliches Recht

BGB § 307; BauGB Art. 11 Abs. 2; GG Art. 11
Unzulässigkeit einer 20-jährigen Bindungsdauer beim „Einheimischen-Modell“

Eine Klausel, mit der eine Stadt die Käufer von geförderten Grundstücken in einem neuen Wohngebiet zu einer langjährigen Selbstnutzung verpflichten wollte, ist nichtig. Die Regelung schießt über ihren Zweck, Bodenspekulation zu verhindern und einheimische Familien zu fördern, deutlich hinaus. Sie verstößt als Allgemeine Geschäftsbedingung - auch wegen der vorgesehenen Dauer der Selbstnutzung von 20 Jahren - bereits gegen das Grundrecht der Freizügigkeit, dem Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz nehmen zu dürfen. Überdies ist die Klausel unangemessen, weil sie keine Härtefallregelung vorsieht. (Pressemitteilung des Gerichts)

OLG Frankfurt, Urt. v. 27.8.2009 - 22 U 213/07


Notarrecht/Verfahrensrecht

FamFG; FGG; FGG-RG; ZPO §§ 323 ff.
FamFG tritt am 1.9.2009 in Kraft

aktuelle Fassung des Gesetzestextes des FamFG

u.a.

  • Geändertes Verfahren für die gerichtliche Genehmigung von Rechtsgeschäften: Endentscheidung mit aufgeschobener Wirksamkeit, vgl. § 40 Abs. 2 S. 1 FamFG (z.B. Entscheidung über familien- oder betreuungsgerichtliche Genehmigung); auf alle Verfahren anwendbar, deren Einleitung ab dem 1.9.2009 beantragt wird; für bis zum 31.8.2009 beantragte Genehmigungen gilt das FGG fort (vgl. Art. 111 Abs. 1 FGG-Reformgesetz).

  • Verkürzung der Ermittlungsfrist bei Erbverträgen von 50 Jahre auf 30 Jahre (§ 351 FamFG)

  • Literaturhinweise zum FamFG

  • Synopse zu den notarrelevanten Änderungen der KostO

EG-VO 1348/2008
Zustellung einer notariellen Urkunde im Anwendungsbereich der EuZVO

Die Zustellung einer notariellen Urkunde wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens fällt in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten.

EuGH, Urt. v. 25.6.2009 - C-14/08 (Roda Golf & Beach Resort SL)


Gesetzesänderungen

Erbrecht

HeimG §§ 1, 14; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 7
Ersetzung des Heimgesetzes durch Landesgesetze im Saarland und in Schleswig Holstein

Übergang der Gesetzgebungsbefugnis auf die Länder durch Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG im Zusammenhang mit Föderalismusreform (vgl. Drasdo, NVwZ 2008, 639):

Schleswig-Holstein:

Saarland:

  • Saarländisches Gesetz zur Sicherung der Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalität für ältere Menschen sowie pflegebedürftige und behinderte Volljährige
    (Landesheimgesetz Saarland - LHeimGS), vom 6.5.2009, in Kraft seit 19.6.2009


Öffentliches Recht

BNatSchG - Neuverkündung; Folgeänderungen in zahlreichen Spezialgesetzen
Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Begründung vom 11.3.2009 zum Gesetzesentwurf


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 167, 133, 157
Auch umfassende Kontrollvollmacht über den Tod hinaus bevollmächtigt nicht zur Kontoumschreibung auf den Bevollmächtigten

Die einem Ehepartner erteilte "transmortale" Kontovollmacht berechtigt grundsätzlich weder zu Lebzeiten des Erblassers noch nach seinem Tod zur Umschreibung des Kontos auf den Bevollmächtigten.

BGH, Urt. v. 24.3.2009 - XI ZR 191/08

BGB §§ 196, 1018
Pflicht zur Kostenbeteiligung an Umstellung der Heizung von Öl auf Gas unterliegt als Gegenleistung für die vom umstellenden Eigentümer des Nachbargrundstücks bewilligte Dienstbarkeitslöschung ebenfalls der zehnjährigen Verjährungsfrist

OLG Bremen, Beschl. v. 16.3.2009 - 5 U 78/08

BGB §§ 1191, 741 ff.
Bei Sicherungsgrundschuld an Grundstück in Bruchteilseigentum ist nachträgliche Erweiterung des Sicherungszwecks für einzelnen Miteigentumsanteil möglich

Bestellen mehrere Bruchteilseigentümer eines Grundstücks an diesem zur Sicherung eines gemeinsam aufgenommenen Darlehens, für das sie gesamtschuldnerisch haften, eine Grundschuld, so ist der Sicherungsnehmer mangels einer entgegenstehenden Vereinbarung nicht daran gehindert, mit einem der Darlehensnehmer ohne Beteiligung des anderen zu vereinbaren, dass die auf dessen Miteigentumsanteil lastende Grundschuld auch zur Sicherung eines diesem allein gewährten Darlehens dient.

OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.3.2009 - 8 U 197/08

BGB §§ 1193, 1191 ff.; ZPO §§ 794 Nr. 5, 767, 769
Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung ohne Nachweis der Kündigung des durch die Grundschuld gesicherten Darlehens

LG Frankfurt, Beschl. v. 26.3.2009 - 2/12 O 92/09


Erbrecht

BGB §§ 2034, 473
Vorkaufsrecht eines Erbteilserwerbers, der seinen Erbteil im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erworben hat

Auch derjenige Erbteilserwerber zählt nicht zu den vorkaufsberechtigten Miterben i. S. v. § 2034 Abs. 1 BGB, der den Erbteil von einem Miterben im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erworben hat. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG München, Urt. v. 10.3.2009 - 13 U 4468/08

BGB §§ 2210, 2197 ff., GG Art. 14 Abs. 1, 2 Abs. 1
Die Möglichkeit, Dauertestamentsvollstreckung ggf. auch über mehr als 30 Jahre nach dem Erbfall anzuordnen, verstößt nicht gegen Grundrechte

BVerfG, Beschl. v. 25.3.2009 - 1 BvR 909/08


Öffentliches Recht

Milchquote
EG-Milchquotenverordnung verstößt nicht gegen höherrangiges Gemeinschaftsrecht

EuGH, Urt. v. 14.5. 2009 - C-34/08


Notarrecht/Verfahrensrecht

ZPO §§ 867, 866; GG Art. 25
Immunität eines ausländischen Staates steht der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an einer für ein Konsulat genutzten Immobilie entgegen

1. Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf ein diplomatisch genutztes Grundstück ohne Zustimmung des fremden Staates ist eine völkerrechtlich unzulässige Maßnahme der Zwangsvollstreckung, für die gem. Art. 25 GG keine deutsche Gerichtsbarkeit besteht.
2. Zu den Voraussetzungen der Feststellung, ob ein Grundstück hoheitlich genutzt wird.
3. Zum Verzicht auf den Schutz der Immunität in den Anleihebedingungen einer Inhaberschuldverschreibung.

LG Bonn, Urt. v. 27.3.2009 - 6 T 228/04

 

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