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Top-Aktuell
Familienrecht
Wichtige Gesetzesänderungen, die am 1.9.2009 in Kraft
treten:
Öffentliches Recht
BGB § 307; BauGB Art. 11 Abs.
2; GG Art. 11
Unzulässigkeit einer 20-jährigen Bindungsdauer beim „Einheimischen-Modell“
Eine Klausel, mit der eine Stadt die Käufer von
geförderten Grundstücken in einem neuen Wohngebiet zu einer langjährigen
Selbstnutzung verpflichten wollte, ist nichtig. Die Regelung schießt
über ihren Zweck, Bodenspekulation zu verhindern und einheimische
Familien zu fördern, deutlich hinaus. Sie verstößt als Allgemeine
Geschäftsbedingung - auch wegen der vorgesehenen Dauer der Selbstnutzung
von 20 Jahren - bereits gegen das Grundrecht der Freizügigkeit, dem
Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz
nehmen zu dürfen. Überdies ist die Klausel unangemessen, weil sie keine
Härtefallregelung vorsieht. (Pressemitteilung des Gerichts)
OLG Frankfurt, Urt. v. 27.8.2009 - 22 U 213/07
Notarrecht/Verfahrensrecht
FamFG;
FGG; FGG-RG; ZPO §§ 323 ff.
FamFG tritt am 1.9.2009 in Kraft
aktuelle Fassung des
Gesetzestextes des FamFG
u.a.
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Geändertes Verfahren für die gerichtliche
Genehmigung von Rechtsgeschäften: Endentscheidung mit aufgeschobener
Wirksamkeit, vgl. § 40 Abs. 2 S. 1 FamFG (z.B. Entscheidung über
familien- oder betreuungsgerichtliche Genehmigung); auf alle Verfahren
anwendbar, deren Einleitung ab dem 1.9.2009 beantragt wird; für bis zum
31.8.2009 beantragte Genehmigungen gilt das FGG fort (vgl. Art. 111 Abs.
1 FGG-Reformgesetz).
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Verkürzung der Ermittlungsfrist bei Erbverträgen
von 50 Jahre auf 30 Jahre (§ 351 FamFG)
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Literaturhinweise zum FamFG
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Synopse zu den notarrelevanten Änderungen der KostO
EG-VO 1348/2008
Zustellung einer notariellen Urkunde im Anwendungsbereich der EuZVO
Die Zustellung einer notariellen Urkunde wie der
im Ausgangsverfahren in Rede stehenden außerhalb eines gerichtlichen
Verfahrens fällt in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr.
1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher
und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den
Mitgliedstaaten.
EuGH, Urt. v. 25.6.2009 - C-14/08 (Roda Golf &
Beach Resort SL)
Gesetzesänderungen
Erbrecht
HeimG §§ 1, 14; GG Art.
74 Abs. 1 Nr. 7
Ersetzung des Heimgesetzes durch Landesgesetze im
Saarland und in Schleswig Holstein
Übergang der
Gesetzgebungsbefugnis auf die Länder durch Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG im
Zusammenhang mit Föderalismusreform (vgl. Drasdo, NVwZ 2008, 639):
Schleswig-Holstein:
Saarland:
-
Saarländisches Gesetz
zur Sicherung der Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalität für ältere Menschen
sowie pflegebedürftige und behinderte Volljährige
(Landesheimgesetz Saarland - LHeimGS), vom 6.5.2009, in Kraft seit 19.6.2009
Öffentliches Recht
BNatSchG - Neuverkündung;
Folgeänderungen in zahlreichen Spezialgesetzen
Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Begründung vom 11.3.2009 zum Gesetzesentwurf
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 167, 133, 157
Auch umfassende Kontrollvollmacht über den Tod hinaus bevollmächtigt nicht
zur Kontoumschreibung auf den Bevollmächtigten
Die einem Ehepartner erteilte "transmortale"
Kontovollmacht berechtigt grundsätzlich weder zu Lebzeiten des
Erblassers noch nach seinem Tod zur Umschreibung des Kontos auf den
Bevollmächtigten.
BGH, Urt. v. 24.3.2009 - XI ZR 191/08
BGB §§ 196, 1018
Pflicht zur Kostenbeteiligung an Umstellung der Heizung von Öl auf Gas
unterliegt als Gegenleistung für die vom umstellenden Eigentümer des
Nachbargrundstücks bewilligte Dienstbarkeitslöschung ebenfalls der
zehnjährigen Verjährungsfrist
OLG Bremen, Beschl. v. 16.3.2009 - 5 U 78/08
BGB §§ 1191, 741 ff.
Bei Sicherungsgrundschuld an Grundstück in Bruchteilseigentum ist
nachträgliche Erweiterung des Sicherungszwecks für einzelnen
Miteigentumsanteil möglich
Bestellen mehrere Bruchteilseigentümer eines
Grundstücks an diesem zur Sicherung eines gemeinsam aufgenommenen
Darlehens, für das sie gesamtschuldnerisch haften, eine Grundschuld, so
ist der Sicherungsnehmer mangels einer entgegenstehenden Vereinbarung
nicht daran gehindert, mit einem der Darlehensnehmer ohne Beteiligung
des anderen zu vereinbaren, dass die auf dessen Miteigentumsanteil
lastende Grundschuld auch zur Sicherung eines diesem allein gewährten
Darlehens dient.
OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.3.2009 - 8 U 197/08
BGB §§ 1193, 1191 ff.; ZPO §§
794 Nr. 5, 767, 769
Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung ohne Nachweis der Kündigung des durch
die Grundschuld gesicherten Darlehens
LG Frankfurt, Beschl. v. 26.3.2009 - 2/12 O 92/09
Erbrecht
BGB §§ 2034, 473
Vorkaufsrecht eines Erbteilserwerbers, der seinen Erbteil im Wege der
vorweggenommenen Erbfolge erworben hat
Auch derjenige Erbteilserwerber zählt nicht zu
den vorkaufsberechtigten Miterben i. S. v. § 2034 Abs. 1 BGB, der den
Erbteil von einem Miterben im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
erworben hat. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)
OLG München, Urt. v. 10.3.2009 - 13 U 4468/08
BGB §§ 2210, 2197 ff., GG Art. 14 Abs. 1, 2 Abs. 1
Die Möglichkeit, Dauertestamentsvollstreckung ggf. auch über mehr als 30
Jahre nach dem Erbfall anzuordnen, verstößt nicht gegen Grundrechte
BVerfG, Beschl. v. 25.3.2009 - 1 BvR 909/08
Öffentliches Recht
Milchquote
EG-Milchquotenverordnung verstößt nicht gegen höherrangiges
Gemeinschaftsrecht
EuGH, Urt. v. 14.5. 2009 - C-34/08
Notarrecht/Verfahrensrecht
ZPO §§ 867, 866; GG Art. 25
Immunität eines ausländischen Staates steht der Eintragung einer
Zwangssicherungshypothek an einer für ein Konsulat genutzten Immobilie
entgegen
1. Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
auf ein diplomatisch genutztes Grundstück ohne Zustimmung des fremden
Staates ist eine völkerrechtlich unzulässige Maßnahme der
Zwangsvollstreckung, für die gem. Art. 25 GG keine deutsche
Gerichtsbarkeit besteht.
2. Zu den Voraussetzungen der Feststellung, ob ein Grundstück hoheitlich
genutzt wird.
3. Zum Verzicht auf den Schutz der Immunität in den Anleihebedingungen
einer Inhaberschuldverschreibung.
LG Bonn, Urt. v. 27.3.2009 - 6 T 228/04
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