Neu auf der DNotI-Homepage

27. Juli - 7. August 2009
 

 
1. Immobilienrecht/
allg. Zivilrecht
2. Familien-
recht
3. Erbrecht 4. Gesellschaftsrecht 5. Internationales
Privatrecht
6. Öffentliches
Recht
7. Steuerrecht 8. Notarrecht/
Verfahrensrecht
Arbeitshilfen
 
Topaktuell
Rechtsprechung
--- Topaktuell Topaktuell --- Rechtsprechung --- Rechtsprechung Links

Top-Aktuell

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB § 652 Abs. 1 Satz 1
Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages

Der von dem Verkäufer eines Immobilienobjekts beauftragte Makler hat den für das Entstehen seines Provisionsanspruchs erforderlichen tauglichen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages erbracht, wenn er seinem Kunden und Auftraggeber einen Kaufinteressenten benennt und damit in die Lage versetzt, in konkrete Verhandlungen mit dem potentiellen Vertragspartner über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (st. Senatsrechtsprechung); dabei reicht es bei dieser Konstellation grundsätzlich aus, wenn der mögliche Käufer generell am Erwerb einer Immobilie interessiert ist, die dem angebotenen Objekt ähnlich ist.

BGH, Urt. v. 4.6.2009 - III ZR 82/08


Gesellschaftsrecht

GmbHG § 64
Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers wegen Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung nach Insolvenzreife

Die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung durch den Geschäftsführer ist nach der Insolvenzreife der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns nicht vereinbar und führt zur Erstattungspflicht nach § 64 Satz 1 und 2 GmbHG.

BGH, Urt. v. 8.6.2009 - II ZR 147/08

AktG §§ 33, 34, 131, 134, 135, 243, 246a, 319 Abs. 6; ARUG
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

BGBl. 2009 I, 2479, tritt zum 1.9. bzw. 1.11.2009 in Kraft (vgl. näher § 20 EGAktG n.F.)

mehr ...

HGB § 172 Abs. 4 Satz 1
Einlagerückgewähr bei Leistung an eine andere Gesellschaft

a) Wird ein nach § 139 ZPO notwendiger Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung erteilt und kann nach den konkreten Umständen eine sofortige Stellungnahme der Partei nicht erwartet werden, muss die mündliche Verhandlung wiedereröffnet werden, wenn die Partei in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz auf den Hinweis hin Erhebliches vorträgt.
b) Die Leistung einer Kommanditgesellschaft an eine andere Gesellschaft ist nur dann einem Kommanditisten als Einlagenrückgewähr zuzurechnen, wenn dieser an der anderen Gesellschaft beteiligt ist und auf ihre Geschäftsführung einen maßgeblichen Einfluss hat.

BGH, Urt. v. 25.5.2009 - II ZR 99/08


Erbrecht

InsO § 295
Keine Obliegenheitsverletzung in der Wohlverhaltensperiode bei Nichtgeltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs oder Ausschlagung einer Erbschaft

Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase stellt keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners dar.

BGH, Beschl. v. 25.6.2009 - IX ZB 196/08


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB § 490
Auch bloße Teilkündigung bei wesentlicher Verschlechterung in Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers möglich

1. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder der Werthaltigkeit einer für ein Darlehen bestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann die Bank auch zu einer Teilkündigung des Darlehens berechtigt sein.
2. Löst der Darlehensnehmer nach der Teilkündigung des Darlehens auch den ungekündigten Teil des Kredits ab, ist die Bank insoweit zur Geltendmachung einer Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt.

OLG Celle, Urt. v. 1.7.2009 - 3 U 37/09


Öffentliches Recht

BGB §§ 127 ff., 195, 199, 315 Abs 1, 436; BauGB § 436
Verjährungsfrist für Hausanschlusskosten beginnt in Berlin erst mit Rechnungstellung zu laufen, für Baukostenzuschuss hingegen mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation

Zur Frage der Verjährung von Ansprüchen auf Baukostenzuschuss, Hausanschlusskosten und Meterpreis der Anschlussleitung gemäß der Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin (ABE).

KG, Urt. v. 27.3.2009 - 7 U 151/08


Notarrecht/Verfahrensrecht

BNotO § 19; BRAO § 51; BGB § 779
Abschluss eines Vergleichs durch den Geschädigten unterbricht Zurechenbarkeit des anwaltlichen Verschuldens i. d. R. nicht

BGH, Beschl. v. 18.6.2009 - IX ZR 5/07

BNotO § 19; BeurkG § 17 Abs. 1; ErbStDV § 8 Abs. 1 und Abs. 4
Amtshaftung bei Verletzung der Belehrungspflicht des Notars wegen möglichen Anfalls von Schenkungssteuer

OLG Oldenburg, Urt. v. 12.6.2009 - 6 U 58/09

 

Kontakt (e-mail)
Newsletter abonnieren
Newsletter abbestellen


Newsletter DNotI-Homepage
Herausgeber: Deutsches Notarinstitut (DNotI), Gerberstr. 19, 97070 Würzburg
Tel.: (+49) (931) 35576-0 - Fax: (+49) (931) 35576-225
e-mail:
dnoti@dnoti.de - Internet: www.dnoti.de
Verantwortlicher Schriftleiter: Notar a.D. Christian Hertel