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Top-Aktuell
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB § 652 Abs. 1 Satz 1
Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines
Vertrages
Der von dem Verkäufer eines Immobilienobjekts
beauftragte Makler hat den für das Entstehen seines Provisionsanspruchs
erforderlichen tauglichen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines
Vertrages erbracht, wenn er seinem Kunden und Auftraggeber einen
Kaufinteressenten benennt und damit in die Lage versetzt, in konkrete
Verhandlungen mit dem potentiellen Vertragspartner über den von ihm
angestrebten Hauptvertrag einzutreten (st. Senatsrechtsprechung); dabei
reicht es bei dieser Konstellation grundsätzlich aus, wenn der mögliche
Käufer generell am Erwerb einer Immobilie interessiert ist, die dem
angebotenen Objekt ähnlich ist.
BGH,
Urt. v. 4.6.2009 - III ZR 82/08
Gesellschaftsrecht
GmbHG § 64 Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers wegen Zahlung von
Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung nach Insolvenzreife
Die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur
Sozialversicherung durch den Geschäftsführer ist nach der Insolvenzreife
der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns
nicht vereinbar und führt zur Erstattungspflicht nach § 64 Satz 1 und 2
GmbHG.
BGH, Urt. v. 8.6.2009 - II ZR 147/08
AktG §§ 33, 34, 131, 134,
135, 243, 246a, 319 Abs. 6; ARUG
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
BGBl. 2009 I, 2479, tritt zum 1.9. bzw. 1.11.2009
in Kraft (vgl. näher § 20 EGAktG n.F.)
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HGB § 172 Abs. 4 Satz
1 Einlagerückgewähr bei Leistung an eine andere Gesellschaft
a) Wird ein nach § 139 ZPO notwendiger Hinweis
erst in der mündlichen Verhandlung erteilt und kann nach den konkreten
Umständen eine sofortige Stellungnahme der Partei nicht erwartet werden,
muss die mündliche Verhandlung wiedereröffnet werden, wenn die Partei in
einem nicht nachgelassenen Schriftsatz auf den Hinweis hin Erhebliches
vorträgt.
b) Die Leistung einer Kommanditgesellschaft an eine andere Gesellschaft
ist nur dann einem Kommanditisten als Einlagenrückgewähr zuzurechnen,
wenn dieser an der anderen Gesellschaft beteiligt ist und auf ihre
Geschäftsführung einen maßgeblichen Einfluss hat.
BGH, Urt. v. 25.5.2009 - II
ZR 99/08
Erbrecht
InsO § 295 Keine Obliegenheitsverletzung in der Wohlverhaltensperiode bei
Nichtgeltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs oder Ausschlagung einer
Erbschaft
Der Verzicht auf die Geltendmachung eines
Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase stellt keine
Obliegenheitsverletzung des Schuldners dar.
BGH, Beschl. v. 25.6.2009 - IX ZB 196/08
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB § 490 Auch bloße Teilkündigung bei wesentlicher Verschlechterung in
Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers möglich
1. Tritt in den Vermögensverhältnissen des
Darlehensnehmers oder der Werthaltigkeit einer für ein Darlehen
bestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann die
Bank auch zu einer Teilkündigung des Darlehens berechtigt sein.
2. Löst der Darlehensnehmer nach der Teilkündigung des Darlehens auch
den ungekündigten Teil des Kredits ab, ist die Bank insoweit zur
Geltendmachung einer Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt.
OLG Celle, Urt. v. 1.7.2009 - 3 U 37/09
Öffentliches Recht BGB §§ 127 ff., 195, 199,
315 Abs 1, 436; BauGB § 436 Verjährungsfrist für Hausanschlusskosten beginnt in Berlin erst mit
Rechnungstellung zu laufen, für Baukostenzuschuss hingegen mit Anschluss
an die öffentliche Kanalisation
Zur Frage der Verjährung von Ansprüchen auf
Baukostenzuschuss, Hausanschlusskosten und Meterpreis der
Anschlussleitung gemäß der Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung
in Berlin (ABE).
KG, Urt. v. 27.3.2009 - 7 U 151/08
Notarrecht/Verfahrensrecht BNotO § 19; BRAO § 51; BGB
§ 779 Abschluss eines Vergleichs durch den Geschädigten unterbricht
Zurechenbarkeit des anwaltlichen Verschuldens i. d. R. nicht
BGH, Beschl. v. 18.6.2009 - IX ZR 5/07
BNotO § 19; BeurkG § 17
Abs. 1; ErbStDV § 8 Abs. 1 und Abs. 4 Amtshaftung bei Verletzung der Belehrungspflicht des Notars wegen
möglichen Anfalls von Schenkungssteuer
OLG Oldenburg, Urt. v. 12.6.2009 - 6 U 58/09
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