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Top-Aktuell
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 125, 305b
Unwirksamkeit einer doppelten Schriftformklausel im AGB-Vertrag
OLG Rostock,
Beschl. v. 19.5.2009 - 3 U 16/09
Notarrecht/Verfahrensrecht
BNotO §§ 114, 3 Abs. 1; GG
Art. 138
Baden-Württemberg: Wechsel vom Amtsnotariat zum hauptberuflichen Notariat
zum 1.1.2018
Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und
anderer Gesetze vom 15.7.2009, BGBl. 2009 I, 1798
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Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 1104 Abs. 1, 1094
ff.; GBBerG § 6 Abs. 1a
Ausschluss eines dinglich Vorkaufsberechtigten im Aufgebotsverfahren bei
unbekanntem Aufenthalt
Der Inhaber eines vor dem 3. Oktober 1990
begründeten dinglichen Vorkaufsrechts kann in den Bundesländern, in
denen § 6 Abs. 1a GBBerG – ggf. nach Absatz 3 - gilt, kann mit seinem
Recht nach Maßgabe des § 1104 Abs. 1 BGB im Wege des Aufgebotsverfahrens
auch dann ausgeschlossen werden, wenn sein Aufenthalt unbekannt ist.
BGH, Beschl. v. 4.6.2009 - V ZB 1/09
BGB §§ 883, 158 Abs.1
Rückübertragungsanspruch für den Fall, dass „die Zwangsvollstreckung in den
Vertragsbesitz droht“, ist vormerkbar
Eine Vormerkung, die den
Rückübertragungsanspruch des Veräußerers für den Fall sichern soll, dass
„die Zwangsvollstreckung in den Vertragsbesitz droht“, kann im Grundbuch
eingetragen werden.
OLG München, Beschl. v. 12.3.2009 - 34 Wx 009/09
BGB §§ 1090, 1019
Kein Erlöschen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit infolge
Vorteilswegfalls, wenn zwar der Hauptzweck für den
Dienstbarkeitsberechtigten weggefallen ist, eine andere, durch die
Dienstbarkeit ebenfalls geschützte Nutzung fortbesteht (auch durch einen mit
dem Dienstbarkeitsberechtigten verbundenen Dritten)
BGH, Urt. v. 6.2.2009 - V ZR 139/08
BGB §§ 881, 877; GBO §§ 19, 29
Klarstellungsvermerk bei Ausnutzung eines Rangvorbehalts
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.12.2008 - I-3 Wx
211/08
BGB § 1004
Kein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des Grundstücksnachbarn
aufgrund Schallwellen, die von einem Heizhaus in der Nachbarschaft ausgehen
OLG Rostock, Urteil v. 13.5.2009 - 3
U 3/08
Erbrecht
BGB § 2169
Vermächtnis und Herausgabe des Surrogates
OLG Rostock, Beschl. v. 16.4.2009 -
3 W 9/09
Öffentliches Recht
EU-Agrarförderung; BGB § 858 I; VO (EG) Nr. 1782/2003 44 II; VO (EG) Nr.
1782/2003 44 III 2
Anspruchsberechtigung für EU-Agrarprämien erfordert nur tatsächliche
Grundstücksnutzung, nicht zwingend auch Nutzungsrecht
Anspruchsberechtigt nach der VO (EG) 1782/2003
ist derjenige, der die Flächen tatsächlich nutzt. Ein Recht zum Besitz
ist nicht erforderlich. Ausnahme: Doppelbeantragung und offensichtlich
angemaßte Besitzstellung.
VG Göttingen, Urt. v. 5.5.2009 - 2 A 34/08
Steuerrecht
ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4a
Steuerbefreiung für die Schenkung eines Eigenheims, wenn sich in diesem ein
vermietetes Arbeitszimmer befindet
1. Nutzen Eheleute nur einen Teil des Hauses zu
eigenen Wohnzwecken, während der andere Teil von Dritten bewohnt wird
oder anderen als Wohnzwecken dient, und wendet der eine Ehegatte dem
anderen freigebig das Eigentum oder Miteigentum an dem Haus zu, ist die
Zuwendung nur hinsichtlich der von den Ehegatten selbst bewohnten
Flächen steuerfrei.
2. Zu den von den Ehegatten selbst bewohnten Flächen zählen auch von
nahen Angehörigen der Ehegatten zu Wohnzwecken benutzte Räume, wenn
diese Personen einen gemeinsamen Hausstand mit den Ehegatten führen.
3. Ein von einem der Ehegatten genutztes häusliches Arbeitszimmer, das
im Wohnbereich belegen ist, ist auch dann der Wohnnutzung der Ehegatten
zuzurechnen, wenn es an den Arbeitgeber des Ehegatten vermietet ist.
BFH, Urt. v. 26.2.2009 - II R 69/06
ErbStG § 12
Anforderungen an den Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts im
Bewertungsverfahren für Grundstücke
1. Legt der Steuerpflichtige zum Nachweis eines
niedrigeren gemeinen Werts das Gutachten eines Sachverständigen für
Grundstücksbewertung vor und gelangt der Gutachter nach einer
Wertermittlung sowohl im Sachwert- als auch im Ertragswertverfahren mit
zutreffender Begründung dazu, dass das Grundstück ausschließlich im
Ertragswertverfahren zu bewerten ist, handelt das FA rechtswidrig, wenn
es den Grundstückwert ohne weitere Begründung auf den Mittelwert beider
Werte feststellt.
2. Fehlt als letzter Schritt einer Grundstücksbewertung nach der WertV
die Anpassung an die Marktverhältnisse gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 WertV,
ist der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (noch) nicht geführt.
Die Preisbildung am Grundstücksmarkt richtet sich nicht nur nach den
Ertragserwartungen der Nachfrager.
3. Beim Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 146 Abs. 7
BewG i.d.F. vor 2007 war auf die Wertverhältnisse vom Bewertungsstichtag
abzustellen.
BFH, Urt. v. 3.12.2008 - II R 19/08
Notarrecht/Verfahrensrecht
LandPachtVG § 4
Schweizer Landwirt ist als selbständiger Grenzgänger für die Genehmigung der
Pacht landwirtschaftlicher Grundstücke einem deutschen Landwirt gleich zu
behandeln
BGH, Beschl. v. 24.4.2009 - BLw 9/07
BNotO § 18
Keine Beschwerdebefugnis des Erben gegen Entscheidung der Aufsichtsbehörde
über Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht – auch nicht, wenn den Erben
eine Generalvollmacht über den Tod hinaus erteilt wurde
OLG Köln, Beschl. v. 26.11.2008 - 2 X (Not) 29/08
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