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20.-25. Juli 2009
 

 
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Top-Aktuell

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 125, 305b
Unwirksamkeit einer doppelten Schriftformklausel im AGB-Vertrag

OLG Rostock, Beschl. v. 19.5.2009 - 3 U 16/09

 

Notarrecht/Verfahrensrecht

BNotO §§ 114, 3 Abs. 1; GG Art. 138
Baden-Württemberg: Wechsel vom Amtsnotariat zum hauptberuflichen Notariat zum 1.1.2018

Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 15.7.2009, BGBl. 2009 I, 1798

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Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 1104 Abs. 1, 1094 ff.; GBBerG § 6 Abs. 1a
Ausschluss eines dinglich Vorkaufsberechtigten im Aufgebotsverfahren bei unbekanntem Aufenthalt

Der Inhaber eines vor dem 3. Oktober 1990 begründeten dinglichen Vorkaufsrechts kann in den Bundesländern, in denen § 6 Abs. 1a GBBerG – ggf. nach Absatz 3 - gilt, kann mit seinem Recht nach Maßgabe des § 1104 Abs. 1 BGB im Wege des Aufgebotsverfahrens auch dann ausgeschlossen werden, wenn sein Aufenthalt unbekannt ist. 

BGH, Beschl. v. 4.6.2009 - V ZB 1/09

BGB §§ 883, 158 Abs.1
Rückübertragungsanspruch für den Fall, dass „die Zwangsvollstreckung in den Vertragsbesitz droht“, ist vormerkbar

Eine Vormerkung, die den Rückübertragungsanspruch des Veräußerers für den Fall sichern soll, dass „die Zwangsvollstreckung in den Vertragsbesitz droht“, kann im Grundbuch eingetragen werden.

OLG München, Beschl. v. 12.3.2009 - 34 Wx 009/09

BGB §§ 1090, 1019
Kein Erlöschen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit infolge Vorteilswegfalls, wenn zwar der Hauptzweck für den Dienstbarkeitsberechtigten weggefallen ist, eine andere, durch die Dienstbarkeit ebenfalls geschützte Nutzung fortbesteht (auch durch einen mit dem Dienstbarkeitsberechtigten verbundenen Dritten)

BGH, Urt. v. 6.2.2009 - V ZR 139/08

BGB §§ 881, 877; GBO §§ 19, 29
Klarstellungsvermerk bei Ausnutzung eines Rangvorbehalts

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.12.2008 - I-3 Wx 211/08

BGB § 1004
Kein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des Grundstücksnachbarn aufgrund Schallwellen, die von einem Heizhaus in der Nachbarschaft ausgehen

OLG Rostock, Urteil v. 13.5.2009 - 3 U 3/08


Erbrecht

BGB § 2169
Vermächtnis und Herausgabe des Surrogates

OLG Rostock, Beschl. v. 16.4.2009 - 3 W 9/09


Öffentliches Recht

EU-Agrarförderung; BGB § 858 I; VO (EG) Nr. 1782/2003 44 II; VO (EG) Nr. 1782/2003 44 III 2
Anspruchsberechtigung für EU-Agrarprämien erfordert nur tatsächliche Grundstücksnutzung, nicht zwingend auch Nutzungsrecht

Anspruchsberechtigt nach der VO (EG) 1782/2003 ist derjenige, der die Flächen tatsächlich nutzt. Ein Recht zum Besitz ist nicht erforderlich. Ausnahme: Doppelbeantragung und offensichtlich angemaßte Besitzstellung.

VG Göttingen, Urt. v. 5.5.2009 - 2 A 34/08


Steuerrecht

ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4a
Steuerbefreiung für die Schenkung eines Eigenheims, wenn sich in diesem ein vermietetes Arbeitszimmer befindet

1. Nutzen Eheleute nur einen Teil des Hauses zu eigenen Wohnzwecken, während der andere Teil von Dritten bewohnt wird oder anderen als Wohnzwecken dient, und wendet der eine Ehegatte dem anderen freigebig das Eigentum oder Miteigentum an dem Haus zu, ist die Zuwendung nur hinsichtlich der von den Ehegatten selbst bewohnten Flächen steuerfrei.
2. Zu den von den Ehegatten selbst bewohnten Flächen zählen auch von nahen Angehörigen der Ehegatten zu Wohnzwecken benutzte Räume, wenn diese Personen einen gemeinsamen Hausstand mit den Ehegatten führen.
3. Ein von einem der Ehegatten genutztes häusliches Arbeitszimmer, das im Wohnbereich belegen ist, ist auch dann der Wohnnutzung der Ehegatten zuzurechnen, wenn es an den Arbeitgeber des Ehegatten vermietet ist.

BFH, Urt. v. 26.2.2009 - II R 69/06

ErbStG § 12
Anforderungen an den Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts im Bewertungsverfahren für Grundstücke

1. Legt der Steuerpflichtige zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts das Gutachten eines Sachverständigen für Grundstücksbewertung vor und gelangt der Gutachter nach einer Wertermittlung sowohl im Sachwert- als auch im Ertragswertverfahren mit zutreffender Begründung dazu, dass das Grundstück ausschließlich im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, handelt das FA rechtswidrig, wenn es den Grundstückwert ohne weitere Begründung auf den Mittelwert beider Werte feststellt.
2. Fehlt als letzter Schritt einer Grundstücksbewertung nach der WertV die Anpassung an die Marktverhältnisse gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 WertV, ist der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (noch) nicht geführt. Die Preisbildung am Grundstücksmarkt richtet sich nicht nur nach den Ertragserwartungen der Nachfrager.
3. Beim Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 146 Abs. 7 BewG i.d.F. vor 2007 war auf die Wertverhältnisse vom Bewertungsstichtag abzustellen.

BFH, Urt. v. 3.12.2008 - II R 19/08


Notarrecht/Verfahrensrecht

LandPachtVG § 4
Schweizer Landwirt ist als selbständiger Grenzgänger für die Genehmigung der Pacht landwirtschaftlicher Grundstücke einem deutschen Landwirt gleich zu behandeln

BGH, Beschl. v. 24.4.2009 - BLw 9/07

BNotO § 18
Keine Beschwerdebefugnis des Erben gegen Entscheidung der Aufsichtsbehörde über Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht – auch nicht, wenn den Erben eine Generalvollmacht über den Tod hinaus erteilt wurde

OLG Köln, Beschl. v. 26.11.2008 - 2 X (Not) 29/08


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