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13.-17. Juli 2009
 

 
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Top-Aktuell

Familienrecht

BGB §§ 1374 ff.
Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und des Vormundschaftsrechts

BGBl. 2009 I, 1696, tritt zum 1.9.2009 in Kraft

vgl. Vorabdruck DNotI-Report 14/2009

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Gesetzesänderungen

Immobilienrecht

GBO § 47; BGB §§ 705 ff., 891, 892 ff.; EGBGB Art. 229 § 20; GBV § 15; ERVGBG
Gutglaubensschutz bei Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Änderung enthalten im "Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren" (ERVGBG)

i.d.F. durch Beschlussempfehlung und Bericht des BT-Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/13437 vom 17.6.2009 durch den Bundestag am 18.6.2009 beschlossen (Bundesrat beschloss am 10.7.2009, nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen),

GBO §§ 12b, 32, 34, 81 Abs. 4, 128 Abs. 3, 135 ff.; GBV §§ 94 ff.; BeurkG § 39a; BNotO § 21
Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)

Beschlussempfehlung und Bericht des BT-Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/13437 vom 17.6.2009

WEG §§ 16 Abs. 2, 18, 28; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3; AO § 30
Mitteilung des Einheitswertes durch Finanzamt an Gläubiger bei Vollstreckung wegen Wohngeldforderungen

enthalten im Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes, BGBl. 2009 I, 1696, tritt zum 1.9.2009 in Kraft

  • Wohngeldforderungen (§§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 2 WEG) kommt bei der Zwangsversteigerung die zweite Rangstelle zu (bis zu höchstens 5% des nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswertes), wenn sie 3% des Einheitswertes übersteigen (§ 10 Abs. 3 ZVG i.V.m. § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG).

  • Nunmehr steht das Steuergeheimnis (§ 30 AO) einer Auskunft des Finanzamtes über den Einheitswert nicht entgegen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft einen vollstreckbaren Titel hat (§ 10 Abs. 3 ZVG n.F.)


Familienrecht

BNotO § 78a; VRegV § 10
Auch Registrierung isolierter Betreuungsverfügungen möglich

Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts, BGBl. 2009 I, 1696, tritt zum 1.9.2009 in Kraft

vgl. Vorabdruck DNotI-Report 14/2009


Gesellschaftsrecht

BGB §§ 21 ff.
Möglichkeit elektronischer Anmeldung zum Vereinsregister

Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen, vom Bundestag in 3. Lesung am 2.7.2009 beschlossen

BGB §§ 21 ff., 31
Haftungsbegrenzung für Vereinsvorstände

Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen, vom Bundestag in 3. Lesung am 2.7.2009 beschlossen

AktG §§ 33, 34, 131, 134, 135, 243, 246a, 319 Abs. 6; ARUG
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Inkrafttreten am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendarmonats (geplant 1.11.2009)

Beschlussfassung des Bundestages am 29.5.2009 (keine Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat)

  • Regelungen zur verdeckten Sacheinlage und zum Hin- und Herzahlen nach dem MoMiG sollen künftig auch im Aktienrecht gelten (§ 27 AktG),

  • bei Sachgründung ist externe Werthaltigkeitsprüfung entbehrlich für auf geregeltem Markt gehandelte Wertpapiere bzw. von unabhängigem Sachverständigen bewerteten Vermögensgegenständen (§§ 33, 34 AktG),

  • Neuregelung der Fristen für Anmeldung zu bzw. Berechtigungsnachweis für Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 123 AktG),

  • Satzungsregelung kann Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Weg sowie Stimmabgabe durch Brief gestatten (§§ 131, 134 AktG),

  • generelle Weisung für Depotstimmrecht möglich (§ 135 AktG),

  • Präzisierung der Entscheidungskriterien und Beschleunigung des Freigabeverfahrens (§ 246a AktG).


Öffentliches Recht

GWB §§ 97 ff., 99, 100; VgV; Richtlinie 2004/18/EG
Ausweislich GWB-Novelle keine Ausschreibungspflicht und Vergabeverfahren bei Verkauf von Grundstücken durch die öffentliche Hand mit Baupflicht des Erwerbers

BGBl. 2009 I, 790 - Inkrafttreten am 24.4.2009, Berichtigung (zu § 100 Abs. 2, Buchstaben o und p) BGBl. 2009 I, 1795


Notarrecht/Verfahrensrecht

Kap Verde: Beitritt zum Haager Apostille-Übereinkommen mit Wirkung zum 10.2.2010
Einspruchsfrist läuft aber noch bis zum 15.12.2009

Kurzübersicht Apostille und Legalisation (Anerkennung deutscher öffentlicher Urkunden im Ausland und ausländischer Urkunden in Deutschland: Bilaterale Abkommen und Haager Übereinkommen über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II, S. 875) - mit Liste der Staaten (DNotI, Stand 14.7.2009)


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

WEG § 5 Abs. 4; BGB §§ 876, 877; GBO §§ 19, 29
Zustimmungserfordernis der Grundpfandrechtsgläubiger für Aufhebung eines Sondernutzungsrechts

OLG München, Beschl. v. 19.5.2009 - 34 Wx 036/09

BGB §§ 883, 516 ff., InsO §§ 80 ff., GBO §§ 13, 19; ZPO § 852
Keine Bewilligungsbefugnis des Insolvenzschuldners für eine für ihn eingetragene Rückauflassungsvormerkung aufgrund früherer Schenkung

OLG München, Beschl. v. 13.5.2009 - 34 Wx 026/09

GBO §§ 19, 53 Abs. 1; BGB §§ 133, 164, 1018 ff.
Bauträgervollmacht zur Änderung der Teilungserklärung bevollmächtigt grds. nicht zur Bestellung von Dienstbarkeiten

1. Zur Auslegung einer dem Bauträger erteilten Vollmacht zur Vertretung des Erwerbers von Wohnungseigentum gegenüber dem Grundbuchamt.
2. Wird eine Vollmacht zum Zwecke der Änderung der Teilungserklärung erteilt und mit Bindungen im Innenverhältnis ausgestaltet, umfasst diese in aller Regel nicht die Befugnis, auch Dienstbarkeiten zu bestellen, selbst wenn die Vollmacht dem Grundbuchamt gegenüber als „Generalvollmacht“ bezeichnet ist.

OLG München, Beschl. v. 27.4.2009 - 34 Wx 022/09

BGB §§ 1090, 1018
Vereinigungsbaulast als Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu unbestimmt

Eine beschränkt persönliche Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt, dass der Eigentümer des belasteten Grundstücks es duldet, dass sein Grundstück zusammen mit dem benachbarten Grundstück „zum Zweck der Errichtung und Nutzung der Gebäude auf den Grundstücken hinsichtlich der baurechtlichen Anforderungen als ein Grundstück behandelt wird“, ist mangels hinreichender Bestimmtheit nicht eintragungsfähig.

OLG Brandenburg, Beschl. v. 4.2.2009 - 5 Wx 9/08

GBO § 53 Abs. 1; WEG §§ 3, 4, 5 Abs. 1, § 8
Neuzuordnung eines Sondereigentumsraumes zwischen zwei Einheiten desselben Eigentümers

Ein Wohnungseigentümer, dem zwei Wohnungen gehören, kann ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer Räume des einen Sondereigentums dem anderen Sondereigentum zuordnen. Das Erfordernis der Abgeschlossenheit und der etwaige Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt sind keine Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Ab- bzw. der Zuschreibung.

OLG München, Beschl. v. 30.7.2008 - 34 Wx 049/08


Familienrecht

BGB §§ 1578, 1572
Befristung und Begrenzung des Krankheitsunterhalts

1) Die krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit fällt als allgemeines Lebensrisiko im Regelfall in die Risikosphäre des Erkrankten. Eine Erkrankung ist nicht allein deshalb ein ehebedingter Nachteil i.S.d. § 1578b BGB, weil sie während der Ehe ausgebrochen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 26.11.2008, XII ZR 131/07).
Das gilt auch dann, wenn der Ausbruch oder der Verlauf der Erkrankung durch die Scheidungsproblematik oder durch Eheprobleme begünstigt worden ist.
2) Auch nach einer längeren Unterbrechung der Erwerbstätigkeit während der Ehe kann eine Beschränkung und/oder Befristung des Unterhalts geboten sein.
Das gilt insbesondere dann, wenn bereits bei Eheschließung große Unterschiede im beruflichen Qualifikationsni-veau der Parteien bestanden und die Einkommensdifferenz nach der Trennung ihre Ursache in diesen Unterschieden hat und, wenn dem unterhaltsberechtigten Ehepartner durch die ehebedingte Erwerbsabsti-nenz keine berufliche Entwicklungschancen verschlossen geblieben sind, die sich ihm ohne die Ehe eröffnet hätten.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 1.4.2009 - II-8 UF 203/08

BGB § 1822 Nr. 3
Kein Genehmigungserfordernis für Gesellschaftsvertrag bzw. Erwerb eines Gesellschaftsanteils bei rein vermögensverwaltender Handelsgesellschaft

Der unentgeltliche Erwerb eines Kommanditanteils durch einen Minderjährigen an einer Kommanditgesellschaft, deren Tätigkeit sich auf die Verwaltung des von den Gesellschaftern selbst genutzten Wohnhauses beschränkt, bedarf nicht der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1822 Nr. 3 BGB.

OLG München, Beschl. v. 6.11.2008 - 31 Wx 076/08


Gesellschaftsrecht

GmbHG §§ 67 Abs. 3, 67 Abs. 4; BGB § 1903
Liquidator muss bei seiner Anmeldung zum Handelsregister nicht versichern, dass er nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt steht

Die bei der Anmeldung des Liquidators von diesem abzugebende Versicherung muss sich nicht auf § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GmbHG erstrecken.

OLG München, Beschl. v. 22.4.2009 - 31 Wx 040/09

EGGmbHG § 3 Abs. 1; GmbHG § 8 Abs. 4 Nr. 1; § 10 Abs. 1 Satz 1; HRV § 24 Abs. 2
Keine erneute Anmeldung einer dem Registergericht bereits früher ordnungsgemäß mitgeteilten Geschäftsanschrift einer GmbH nach Inkrafttreten des MoMiG erforderlich

Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist eine bereits vor dem 1.11.2008 im Handelsregister eingetragene GmbH nur dann zur Anmeldung ihrer inländischen Geschäftsanschrift nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 Satz 2 EGGmbHG verpflichtet, wenn sie entgegen § 24 Abs. 2 Satz 1 HRV diese Anschrift vor dem 1.11.2008 dem Registergericht nicht mitgeteilt oder sich die Anschrift geändert hat.

OLG München, Beschl. v. 28.1.2009 - 31 Wx 05/09


Öffentliches Recht

BauGB § 133 Abs. 3 S. 2
Keine Tilgungswirkung einer nicht gezahlten, sondern nur angeforderten und verjährten Vorausleistung

Die in § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB angeordnete Verrechnung mit dem endgültigen Erschließungsbeitrag (mit Tilgungswirkung) erfolgt nur bei einer tatsächlich erbrachten Vorausleistung, nicht dagegen bei einem Erlöschen der Vorausleistungsforderung infolge Eintritts der Zahlungsverjährung.

BVerwG, Urt. v. 19.3.2009 - 9 C 10/08


Steuerrecht

EStG § 15 Abs. 2
Zur Bedeutung eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb oder Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks - Vorhandensein einer unbedingten Veräußerungsabsicht - Einheitliches Feststellungsverfahren

1. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Personengesellschaft wegen Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen hat, sind solche Grundstücksaktivitäten nicht mitzuzählen, die die Gesellschafter allein oder im Rahmen einer anderen gewerblich tätigen Personengesellschaft entwickelt haben .
2. Ein zeitlicher Zusammenhang von mehr als zwei Jahren zwischen Erwerb oder Bebauung und (nachfolgender) Veräußerung eines Grundstücks gestattet für sich genommen nicht den Schluss, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn alsbald zu verkaufen. Das gilt auch dann, wenn der Veräußerer Grundstücksmakler ist oder der Baubranche angehört .

BFH, Urt. v. 17.12.2008 - IV R 72/07


Arbeitshilfen

IPR und ausländisches Recht

Doppelbesteuerungsabkommen

 

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