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Top-Aktuell
Familienrecht
BGB §§ 1374 ff.
Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und des Vormundschaftsrechts
BGBl. 2009 I, 1696, tritt zum 1.9.2009 in Kraft
vgl. Vorabdruck DNotI-Report 14/2009
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Gesetzesänderungen
Immobilienrecht
GBO § 47; BGB §§ 705 ff., 891, 892 ff.; EGBGB Art. 229 §
20; GBV § 15; ERVGBG
Gutglaubensschutz bei Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Änderung enthalten im "Gesetz zur Einführung
des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im
Grundbuchverfahren" (ERVGBG)
i.d.F.
durch Beschlussempfehlung und Bericht des BT-Rechtsausschusses, BT-Drucks.
16/13437 vom 17.6.2009
durch den Bundestag am 18.6.2009 beschlossen (Bundesrat beschloss am
10.7.2009, nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen),
-
GbR-Gesellschafter müssen weiterhin/wieder
in das Grundbuch eingetragen werden (§ 47 Abs. 2 GBO),
-
Vermutungswirkung und Gutglaubensschutz der
Eintragung hinsichtlich der Gesellschafterstellung (§ 889a BGB),
Rückwirkung auch für bereits eingetragene Gesellschaften (Art. 229 § 20
EGBGB),
Inkrafttreten
der Regelungen zur GbR am Tag nach der Verkündung
des Gesetzes (keine Zustimmung des Bundesrates erforderlich)
BMJ-Presserklärung
zur Beschlussfassung durch den deutschen Bundestag vom 18.6.2009
vgl. Vorabdruck DNotI-Report 14/2009
GBO §§ 12b, 32, 34, 81 Abs. 4, 128 Abs. 3, 135 ff.; GBV §§ 94 ff.; BeurkG §
39a; BNotO § 21
Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der
elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer
grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
Beschlussempfehlung und Bericht des BT-Rechtsausschusses, BT-Drucks.
16/13437 vom 17.6.2009
WEG §§ 16 Abs. 2, 18, 28; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3; AO § 30
Mitteilung des Einheitswertes durch Finanzamt an Gläubiger bei Vollstreckung wegen
Wohngeldforderungen
enthalten im
Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes, BGBl. 2009 I, 1696, tritt
zum 1.9.2009 in Kraft
-
Wohngeldforderungen (§§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 2 WEG) kommt bei der
Zwangsversteigerung die zweite Rangstelle zu (bis zu höchstens 5% des
nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswertes), wenn sie 3% des
Einheitswertes übersteigen (§ 10 Abs. 3 ZVG i.V.m. § 18 Abs. 2 Nr. 2
WEG).
-
Nunmehr
steht das Steuergeheimnis (§ 30 AO) einer Auskunft des Finanzamtes über den
Einheitswert nicht entgegen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft einen
vollstreckbaren Titel hat (§ 10 Abs. 3 ZVG n.F.)
Familienrecht
BNotO § 78a; VRegV § 10
Auch
Registrierung isolierter Betreuungsverfügungen möglich
Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und
Vormundschaftsrechts, BGBl. 2009 I, 1696, tritt zum 1.9.2009 in Kraft
vgl. Vorabdruck DNotI-Report 14/2009
Gesellschaftsrecht
BGB §§ 21 ff.
Möglichkeit elektronischer Anmeldung zum Vereinsregister
Gesetz
zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und
anderer vereinsrechtlicher Änderungen, vom Bundestag in 3. Lesung am
2.7.2009 beschlossen
BGB §§ 21 ff., 31
Haftungsbegrenzung für Vereinsvorstände
Gesetz zur
Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen, vom
Bundestag in 3. Lesung am 2.7.2009 beschlossen
AktG §§ 33, 34, 131,
134, 135,
243, 246a, 319 Abs. 6; ARUG
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Inkrafttreten am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden
Kalendarmonats (geplant 1.11.2009)
Beschlussfassung des Bundestages am 29.5.2009 (keine Anrufung des
Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat)
-
Regelungen zur verdeckten Sacheinlage und zum Hin- und Herzahlen nach
dem MoMiG sollen künftig auch im Aktienrecht gelten (§ 27 AktG),
-
bei
Sachgründung ist externe Werthaltigkeitsprüfung entbehrlich für auf
geregeltem Markt gehandelte Wertpapiere bzw. von unabhängigem
Sachverständigen bewerteten Vermögensgegenständen (§§ 33, 34 AktG),
-
Neuregelung der Fristen für Anmeldung zu bzw. Berechtigungsnachweis für
Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 123 AktG),
-
Satzungsregelung kann Teilnahme an der Hauptversammlung auf
elektronischem Weg sowie Stimmabgabe durch Brief gestatten (§§ 131, 134
AktG),
-
generelle Weisung für Depotstimmrecht möglich (§ 135 AktG),
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Präzisierung der Entscheidungskriterien und Beschleunigung des
Freigabeverfahrens (§ 246a AktG).
Öffentliches Recht
GWB §§ 97 ff., 99, 100; VgV; Richtlinie
2004/18/EG
Ausweislich GWB-Novelle keine
Ausschreibungspflicht und Vergabeverfahren bei Verkauf von Grundstücken durch
die öffentliche Hand mit Baupflicht des Erwerbers
BGBl. 2009 I, 790 - Inkrafttreten am 24.4.2009,
Berichtigung
(zu § 100 Abs. 2, Buchstaben o und p) BGBl. 2009 I, 1795
Notarrecht/Verfahrensrecht
Kap Verde: Beitritt zum Haager
Apostille-Übereinkommen mit Wirkung zum 10.2.2010
Einspruchsfrist läuft aber noch bis zum 15.12.2009
Kurzübersicht Apostille und Legalisation (Anerkennung deutscher öffentlicher
Urkunden im Ausland und ausländischer Urkunden in Deutschland: Bilaterale
Abkommen und Haager Übereinkommen über die Befreiung ausländischer
öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1965 II, S. 875) - mit
Liste der Staaten (DNotI, Stand 14.7.2009)
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
WEG § 5 Abs. 4; BGB §§ 876,
877; GBO §§ 19, 29
Zustimmungserfordernis der Grundpfandrechtsgläubiger für Aufhebung eines
Sondernutzungsrechts
OLG München,
Beschl. v. 19.5.2009 - 34 Wx 036/09
BGB §§ 883, 516 ff., InsO §§
80 ff., GBO §§ 13, 19; ZPO § 852
Keine Bewilligungsbefugnis des Insolvenzschuldners für eine für ihn
eingetragene Rückauflassungsvormerkung aufgrund früherer Schenkung
OLG München, Beschl. v. 13.5.2009 - 34 Wx 026/09
GBO §§ 19, 53 Abs. 1; BGB §§
133, 164, 1018 ff.
Bauträgervollmacht zur Änderung der Teilungserklärung bevollmächtigt grds.
nicht zur Bestellung von Dienstbarkeiten
1. Zur
Auslegung einer dem Bauträger erteilten Vollmacht zur Vertretung des
Erwerbers von Wohnungseigentum gegenüber dem Grundbuchamt.
2. Wird eine Vollmacht zum Zwecke der Änderung der Teilungserklärung
erteilt und mit Bindungen im Innenverhältnis ausgestaltet, umfasst diese
in aller Regel nicht die Befugnis, auch Dienstbarkeiten zu bestellen,
selbst wenn die Vollmacht dem Grundbuchamt gegenüber als
„Generalvollmacht“ bezeichnet ist.
OLG München, Beschl. v. 27.4.2009 - 34 Wx 022/09
BGB §§ 1090, 1018
Vereinigungsbaulast als Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
zu unbestimmt
Eine
beschränkt persönliche Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt, dass der
Eigentümer des belasteten Grundstücks es duldet, dass sein Grundstück
zusammen mit dem benachbarten Grundstück „zum Zweck der Errichtung und
Nutzung der Gebäude auf den Grundstücken hinsichtlich der baurechtlichen
Anforderungen als ein Grundstück behandelt wird“, ist mangels
hinreichender Bestimmtheit nicht eintragungsfähig.
OLG Brandenburg, Beschl. v. 4.2.2009 - 5 Wx 9/08
GBO § 53 Abs. 1; WEG §§ 3, 4,
5 Abs. 1, § 8
Neuzuordnung eines Sondereigentumsraumes zwischen zwei Einheiten desselben
Eigentümers
Ein
Wohnungseigentümer, dem zwei Wohnungen gehören, kann ohne Mitwirkung der
übrigen Wohnungseigentümer Räume des einen Sondereigentums dem anderen
Sondereigentum zuordnen. Das Erfordernis der Abgeschlossenheit und der
etwaige Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt sind keine Voraussetzungen
für die Wirksamkeit der Ab- bzw. der Zuschreibung.
OLG München, Beschl. v. 30.7.2008 - 34 Wx 049/08
Familienrecht
BGB §§ 1578, 1572
Befristung und Begrenzung des Krankheitsunterhalts
1) Die
krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit fällt als allgemeines Lebensrisiko
im Regelfall in die Risikosphäre des Erkrankten. Eine Erkrankung ist
nicht allein deshalb ein ehebedingter Nachteil i.S.d. § 1578b BGB, weil
sie während der Ehe ausgebrochen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom
26.11.2008, XII ZR 131/07).
Das gilt auch dann, wenn der Ausbruch oder der Verlauf der Erkrankung
durch die Scheidungsproblematik oder durch Eheprobleme begünstigt worden
ist.
2) Auch nach einer längeren Unterbrechung der Erwerbstätigkeit während
der Ehe kann eine Beschränkung und/oder Befristung des Unterhalts
geboten sein.
Das gilt insbesondere dann, wenn bereits bei Eheschließung große
Unterschiede im beruflichen Qualifikationsni-veau der Parteien bestanden
und die Einkommensdifferenz nach der Trennung ihre Ursache in diesen
Unterschieden hat und, wenn dem unterhaltsberechtigten Ehepartner durch
die ehebedingte Erwerbsabsti-nenz keine berufliche Entwicklungschancen
verschlossen geblieben sind, die sich ihm ohne die Ehe eröffnet hätten.
OLG Düsseldorf, Urt. v. 1.4.2009 - II-8 UF 203/08
BGB § 1822 Nr. 3
Kein Genehmigungserfordernis für Gesellschaftsvertrag bzw. Erwerb eines
Gesellschaftsanteils bei rein vermögensverwaltender Handelsgesellschaft
Der
unentgeltliche Erwerb eines Kommanditanteils durch einen Minderjährigen
an einer Kommanditgesellschaft, deren Tätigkeit sich auf die Verwaltung
des von den Gesellschaftern selbst genutzten Wohnhauses beschränkt,
bedarf nicht der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1822 Nr.
3 BGB.
OLG München, Beschl. v. 6.11.2008 - 31 Wx 076/08
Gesellschaftsrecht GmbHG §§
67 Abs. 3, 67 Abs. 4; BGB § 1903
Liquidator muss bei seiner Anmeldung zum Handelsregister nicht versichern,
dass er nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt steht
Die bei der
Anmeldung des Liquidators von diesem abzugebende Versicherung muss sich
nicht auf § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GmbHG erstrecken.
OLG München, Beschl. v. 22.4.2009 - 31 Wx 040/09
EGGmbHG
§ 3 Abs. 1; GmbHG § 8 Abs. 4 Nr. 1; § 10 Abs. 1 Satz 1; HRV § 24 Abs. 2
Keine erneute Anmeldung einer dem Registergericht bereits früher
ordnungsgemäß mitgeteilten Geschäftsanschrift einer GmbH nach Inkrafttreten
des MoMiG erforderlich
Nach
Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur
Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist eine bereits vor dem 1.11.2008
im Handelsregister eingetragene GmbH nur dann zur Anmeldung ihrer
inländischen Geschäftsanschrift nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 Satz 2
EGGmbHG verpflichtet, wenn sie entgegen § 24 Abs. 2 Satz 1 HRV diese
Anschrift vor dem 1.11.2008 dem Registergericht nicht mitgeteilt oder
sich die Anschrift geändert hat.
OLG München, Beschl. v. 28.1.2009 - 31 Wx 05/09
Öffentliches Recht BauGB §
133 Abs. 3 S. 2
Keine Tilgungswirkung einer nicht gezahlten, sondern nur angeforderten und
verjährten Vorausleistung
Die in § 133
Abs. 3 Satz 2 BauGB angeordnete Verrechnung mit dem endgültigen
Erschließungsbeitrag (mit Tilgungswirkung) erfolgt nur bei einer
tatsächlich erbrachten Vorausleistung, nicht dagegen bei einem Erlöschen
der Vorausleistungsforderung infolge Eintritts der Zahlungsverjährung.
BVerwG, Urt. v. 19.3.2009 - 9 C 10/08
Steuerrecht
EStG § 15 Abs. 2
Zur Bedeutung eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb oder
Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks - Vorhandensein einer unbedingten
Veräußerungsabsicht - Einheitliches Feststellungsverfahren
1. Bei der
Beantwortung der Frage, ob eine Personengesellschaft wegen
Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze den Bereich der privaten
Vermögensverwaltung verlassen hat, sind solche Grundstücksaktivitäten
nicht mitzuzählen, die die Gesellschafter allein oder im Rahmen einer
anderen gewerblich tätigen Personengesellschaft entwickelt haben .
2. Ein zeitlicher Zusammenhang von mehr als zwei Jahren zwischen Erwerb
oder Bebauung und (nachfolgender) Veräußerung eines Grundstücks
gestattet für sich genommen nicht den Schluss, dass der Grundbesitz mit
der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn alsbald zu
verkaufen. Das gilt auch dann, wenn der Veräußerer Grundstücksmakler ist
oder der Baubranche angehört .
BFH, Urt. v. 17.12.2008 - IV R 72/07
Arbeitshilfen IPR und ausländisches Recht
Doppelbesteuerungsabkommen
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