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4.-8. Mai 2009
 

 
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Top-Aktuell

Immobilienrecht

BGB §§ 138 Abs. 1, 528, 759, 1093; SGB XII § 93
Beschränkung einer im Übergabevertrag vereinbarten vertraglichen Versorgungspflicht auf die Zeit, die der Berechtigte im Haus wohnt, ist nicht deshalb sittenwidrig

Dass in einem Vertrag als Gegenleistung für die Übertragung eines Hausgrundstücks vereinbarte Versorgungsleistungen nur so lange geschuldet sein sollen, wie sie von dem Verpflichteten in dem übernommenen Haus erbracht werden können, führt nicht ohne weiteres zur Sittenwidrigkeit der vereinbarten Regelung.

BGH, Urt. v. 6.2.2009 - V ZR 130/08

BGB § 1066
Zulässigkeit eines Quotennießbrauchs an einem Miteigentumsanteil

OLG Schleswig, Beschl. v. 6.11.2008 - 2 W 174/08

BGB §§ 535 ff., 542, 862
Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis jedenfalls dann zulässig, wenn der Vermieter für die weitere Belieferung kein Entgelt erhält und ihm dadurch ein Schaden droht


Familienrecht

BGB §§ 1355 Abs. 4, 1617 Abs. 1, 1617a; GG Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1, 6 Abs. 1
Gesetzliches Verbot von über Doppelnamen hinausgehenden Mehrfachnamen ist mit dem Grundgesetz vereinbar


Gesetzesänderungen

Öffentliches Recht

EnEG; EnEV §§ 3, 4, 9, 16 ff.
Verschärfung der energetischen Anforderungen für Neubauten (und bei wesentlichen Änderungen) um ca. 30%


Notarrecht/Verfahrensrecht

GBO § 15; FGG § 13; FamFG §§ 10, 378; BGB §§ 1191, 433 ff.; HGB § 12
Klarstellung der Vertretungsbefugnis auch durch Nicht-Juristen in Grundbuch- und (Handels-)Registerverfahren

Durch die Neufassung von § 13 Abs. 2 FGG (ab 1.9.2009: § 10 Abs. 2 FamFG) ergaben sich Zweifel, ob insbes. auch im Grundbuchverfahren nur die dort genannten Personen (insbes. Angehörige sowie Juristen) zur Vertretung bei Antragstellung und Bewilligung befugt sind (etwa der Käufer bei Bestellung der Finanzierungsgrundschuld in Vertretung des Verkäufers).

Der Gesetzgeber will deshalb klarstellend § 15 GBO ändern (Art. 9 Abs. 4 des Entwurfs eines "Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht", i.d.F. der Beschlussempfehlung und Bericht des BT-Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/12717 vom 22.4.2009, dort Gesetzestext S. 61, Begründung S. 76-77):

Danach würde § 15 Abs. 1 GBO wie folgt lauten: "Für die Eintragungsbewilligung und die sonstigen Erklärungen, die zu der Eintragung erforderlich sind und in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden, können sich die Beteiligten auch durch Personen vertreten lassen, die nicht nach § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vertretungsbefugt sind. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Eintragungsmitteilungen und Verfügungen des Grundbuchamtes nach § 18." Der bisherige § 15 GBO wird Absatz 2.

Eine entsprechende klarstellende Regelung ist für Registerverfahren (Handelsregister etc.) in § 378 FamFG vorgesehen (Gesetzestext BT-Drucks. 16/12717 S. 59, Begründung S. 73-74)

BNotO §§ 10 Abs. 4, 19a Abs. 6, 7, 25 Abs. 2, 50, 52, 54, 64a, 67 Abs. 4, 103, 104, 108 Abs. 2, 111
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 434, 444, 311
Offenbarungspflicht des Verkäufers für bei Bauerrichtung übliche, mittlerweile aber als gesundheitsschädlich erkannte Baustoffe (Asbest)

a) Baustoffe, die bei der Errichtung eines Wohnhauses gebräuchlich waren, später aber als gesundheitsschädlich erkannt worden sind, können einen Mangel der Kaufsache begründen, der ungefragt zu offenbaren ist; Fragen des Vertragspartners müssen vollständig und richtig beantwortet werden.
b) Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragschluss sind im Sachbereich der §§ 434 ff. BGB nach Gefahrübergang grundsätzlich ausgeschlossen; das gilt jedoch zumindest dann nicht, wenn der Verkäufer den Käufer über die Beschaffenheit der Sache arglistig getäuscht hat.

BGH, Urt. v. 27.3.2009 - V ZR 30/08

BGB § 577a; WEG §§ 3, 8
Kündigungsbeschränkung bei Umwandlung in Wohnungseigentum gelten nur für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen

Die Kündigungsbeschränkung des § 577a BGB bei Umwandlung von vermieteten Wohnräumen in Wohnungseigentum gilt nur für Eigenbedarfs- oder Verwertungskündigungen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB) und ist auf andere Kündigungsgründe im Sinne von § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht analog anwendbar.

BGH, Urt. vom 11.3.2009 - VIII ZR 127/08

BGB §§ 554, 535 ff.
Duldungspflicht des Mieters bei baulicher Maßnahme in der Wohnung nach behördlicher Anordnung

BGH, Urt. vom 4.3.2009 - VIII ZR 110/08

SachenRBerG § 116 Abs. 1 Nr. 2; BGB §§ 1018, 1092    
Anspruch auf Bestellung einer Dienstbarkeit nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz auch für Ver- und Entsorgungsanlagen, die für spezifische Grundstücksnutzung erforderlich sind

Der Erschließung eines Grundstücks im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 2 SachenRBerG dienen auch Ver- und Entsorgungsanlagen, die für die spezifische Nutzung des Grundstücks ‑ hier: Betrieb eines Zementwerks ‑ erforderlich sind.

BGH, Urt. v. 20.2.2009 - V ZR 184/08


Notarrecht/Verfahrensrecht

InsO §§ 115, 116, 129, 21, 22, 82; BGB § 676a ff.
Überweisungsvertrag nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt

1.  Die Bank ist nicht berechtigt, auf der Grundlage eines nach Insolvenzeröffnung abgeschlossenen und deshalb unwirksamen Überweisungsvertrages das Konto des Schuldners zu belasten.
2.  Ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt, kann der Schuldner vor Insolvenzeröffnung selbständig einen Überweisungsvertrag mit seiner Bank schließen. Die Bank kann den Überweisungsbetrag jedoch nicht in das Kontokorrent einstellen.
3.  Verweigert der Insolvenzverwalter die Genehmigung einer Lastschrift, kann er bei einem debitorischen Konto lediglich eine Korrektur der ungenehmigten Belastung, aber nicht im Wege der Anfechtung Auszahlung des Lastschriftbetrages verlangen.

BGH, Urt. v. 5.2.2009 - IX ZR 78/07

 

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