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Top-Aktuell
Immobilienrecht
BGB §§ 138 Abs. 1, 528, 759,
1093; SGB XII § 93
Beschränkung einer im Übergabevertrag vereinbarten vertraglichen
Versorgungspflicht auf die Zeit, die der Berechtigte im Haus wohnt, ist
nicht deshalb sittenwidrig
Dass in einem Vertrag als Gegenleistung für die
Übertragung eines Hausgrundstücks vereinbarte Versorgungsleistungen nur
so lange geschuldet sein sollen, wie sie von dem Verpflichteten in dem
übernommenen Haus erbracht werden können, führt nicht ohne weiteres zur
Sittenwidrigkeit der vereinbarten Regelung.
BGH, Urt. v. 6.2.2009 - V ZR 130/08
BGB § 1066
Zulässigkeit eines Quotennießbrauchs an einem Miteigentumsanteil
OLG Schleswig, Beschl. v. 6.11.2008 - 2 W 174/08
BGB §§ 535 ff., 542, 862
Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis
jedenfalls dann zulässig, wenn der Vermieter für die weitere Belieferung
kein Entgelt erhält und ihm dadurch ein Schaden droht
Familienrecht
BGB §§ 1355 Abs. 4, 1617 Abs.
1, 1617a; GG Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1, 6 Abs. 1
Gesetzliches Verbot von über Doppelnamen hinausgehenden Mehrfachnamen ist
mit dem Grundgesetz vereinbar
Gesetzesänderungen
Öffentliches Recht
EnEG; EnEV §§ 3, 4, 9, 16 ff.
Verschärfung der energetischen Anforderungen für Neubauten (und bei wesentlichen
Änderungen) um ca. 30%
Notarrecht/Verfahrensrecht
GBO § 15; FGG § 13; FamFG §§ 10,
378; BGB §§ 1191, 433 ff.; HGB § 12
Klarstellung der Vertretungsbefugnis auch durch Nicht-Juristen in Grundbuch- und
(Handels-)Registerverfahren
Durch die Neufassung von § 13 Abs. 2 FGG (ab
1.9.2009: § 10 Abs. 2 FamFG) ergaben sich Zweifel, ob insbes. auch im
Grundbuchverfahren nur die dort genannten Personen (insbes. Angehörige
sowie Juristen) zur Vertretung bei Antragstellung und Bewilligung befugt
sind (etwa der Käufer bei Bestellung der Finanzierungsgrundschuld in
Vertretung des Verkäufers).
Der Gesetzgeber will deshalb klarstellend § 15
GBO ändern (Art. 9 Abs. 4 des Entwurfs eines "Gesetzes zur
Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen
Berufsrecht", i.d.F. der
Beschlussempfehlung und Bericht des
BT-Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/12717 vom 22.4.2009, dort
Gesetzestext S. 61, Begründung S. 76-77):
Danach würde § 15 Abs. 1 GBO wie folgt lauten:
"Für die Eintragungsbewilligung und die sonstigen Erklärungen, die zu
der Eintragung erforderlich sind und in öffentlicher oder öffentlich
beglaubigter Form abgegeben werden, können sich die Beteiligten auch
durch Personen vertreten lassen, die nicht nach § 10 Abs. 2 des Gesetzes
über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit vertretungsbefugt sind. Dies gilt auch für
die Entgegennahme von Eintragungsmitteilungen und Verfügungen des
Grundbuchamtes nach § 18." Der bisherige § 15 GBO wird Absatz 2.
Eine entsprechende klarstellende Regelung ist
für Registerverfahren (Handelsregister etc.) in § 378 FamFG vorgesehen (Gesetzestext
BT-Drucks. 16/12717 S. 59, Begründung S. 73-74)
BNotO §§ 10 Abs.
4, 19a Abs. 6, 7, 25 Abs. 2, 50, 52, 54, 64a, 67 Abs. 4, 103, 104, 108 Abs. 2,
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Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im
anwaltlichen und notariellen Berufsrecht
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 434, 444, 311
Offenbarungspflicht des Verkäufers für bei Bauerrichtung übliche,
mittlerweile aber als gesundheitsschädlich erkannte Baustoffe (Asbest)
a) Baustoffe, die bei der Errichtung eines
Wohnhauses gebräuchlich waren, später aber als gesundheitsschädlich
erkannt worden sind, können einen Mangel der Kaufsache begründen, der
ungefragt zu offenbaren ist; Fragen des Vertragspartners müssen
vollständig und richtig beantwortet werden.
b) Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragschluss sind im Sachbereich
der §§ 434 ff. BGB nach Gefahrübergang grundsätzlich ausgeschlossen; das
gilt jedoch zumindest dann nicht, wenn der Verkäufer den Käufer über die
Beschaffenheit der Sache arglistig getäuscht hat.
BGH, Urt. v. 27.3.2009 - V ZR 30/08
BGB § 577a; WEG §§ 3, 8
Kündigungsbeschränkung bei Umwandlung in Wohnungseigentum gelten nur für
Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen
Die Kündigungsbeschränkung des § 577a BGB bei
Umwandlung von vermieteten Wohnräumen in Wohnungseigentum gilt nur für
Eigenbedarfs- oder Verwertungskündigungen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3
BGB) und ist auf andere Kündigungsgründe im Sinne von § 573 Abs. 1 Satz
1 BGB nicht analog anwendbar.
BGH, Urt. vom 11.3.2009 - VIII ZR 127/08
BGB §§ 554, 535 ff.
Duldungspflicht des Mieters bei baulicher Maßnahme in der Wohnung nach
behördlicher Anordnung
BGH, Urt. vom 4.3.2009 - VIII ZR 110/08
SachenRBerG § 116 Abs. 1 Nr.
2; BGB §§ 1018, 1092
Anspruch auf Bestellung einer Dienstbarkeit nach
Sachenrechtsbereinigungsgesetz auch für Ver- und Entsorgungsanlagen, die für
spezifische Grundstücksnutzung erforderlich sind
Der Erschließung eines Grundstücks im Sinne von
§ 116 Abs. 1 Nr. 2 SachenRBerG dienen auch Ver- und Entsorgungsanlagen,
die für die spezifische Nutzung des Grundstücks ‑ hier: Betrieb eines
Zementwerks ‑ erforderlich sind.
BGH, Urt. v. 20.2.2009 - V ZR 184/08
Notarrecht/Verfahrensrecht
InsO §§ 115, 116, 129, 21, 22, 82; BGB § 676a ff.
Überweisungsvertrag nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
mit Zustimmungsvorbehalt
1. Die Bank ist nicht berechtigt, auf der
Grundlage eines nach Insolvenzeröffnung abgeschlossenen und deshalb
unwirksamen Überweisungsvertrages das Konto des Schuldners zu belasten.
2. Ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt
bestellt, kann der Schuldner vor Insolvenzeröffnung selbständig einen
Überweisungsvertrag mit seiner Bank schließen. Die Bank kann den
Überweisungsbetrag jedoch nicht in das Kontokorrent einstellen.
3. Verweigert der Insolvenzverwalter die Genehmigung einer Lastschrift,
kann er bei einem debitorischen Konto lediglich eine Korrektur der
ungenehmigten Belastung, aber nicht im Wege der Anfechtung Auszahlung
des Lastschriftbetrages verlangen.
BGH, Urt. v. 5.2.2009 - IX ZR 78/07
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