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Top-Aktuell
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB §§ 1172, 1132, 1192, 432,
801
Auseinandersetzung und Löschung einer zur Eigentümergesamtgrundschuld
gewordenen Gesamthypothek
a) Jeder Eigentümer eines mit einer zur
Eigentümergesamtgrundschuld gewordenen Gesamtsicherungshypothek
belasteten Grundstücks kann von dem Hypothekengläubiger die Löschung des
Grundpfandrechts auf seinem Grundstück verlangen, wenn er von den
Eigentümern der anderen gesamtbelasteten Grundstücke eine entsprechende
Auseinandersetzung der Gemeinschaft an der Eigentümergesamtgrundschuld
verlangen kann.
b) Die in einer Inhaberschuldverschreibung verbriefte Forderung erlischt
nicht nach § 801 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn sie in der Vorlegungsfrist
einmal vorgelegt worden ist. Einer erneuten Vorlage nach einer
Ausschüttung bedarf es nicht.
BGH, Urt. v.
12.12.2008 - V ZR 49/08
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 535 ff.
Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen während der Mietzeit ist unwirksam
BGH,
Urt. v. 18.2.2009 - VIII ZR 166/08 (Urteilsgründe sind noch nicht
veröffentlicht)
BGH, Pressemitteilung Nr. 35/09 vom 18.2.2009
BGB §§ 535 ff., 139
Formularvertragliche Verpflichtung des Mieters zur Vornahme des
Außenanstrichs von Türen und Fenstern sowie des Anstrichs einer Loggia macht
gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam
BGH,
Urt. v. 18.2.2009 - VIII ZR 210/08 (Urteilsgründe sind noch nicht
veröffentlicht)
BGH, Pressemitteilung Nr. 37/09 vom 19.2.2009
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 3
Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines
Grundstücks durch Abbruch eines sanierungsbedürftigen Wohngebäudes und
Errichtung einer neuen Wohnanlage
BGH, Urt. v.
28.1.2009 - VIII ZR 7/08
BGH, Urt. v. 28.1.2009 - VIII ZR 9/08
BGB §§ 439 Abs. 3, 474 ff.; RL
1999/44/EG (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie); EG Art. 234
Verweigerung der Nacherfüllung bei absoluter Unverhältnismäßigkeit im
Verbrauchsgüterkauf europarechtskonform?
Der VIII. Zivilsenat des BGH legt dem EuGH zwei
Fragen zur Auslegung des Verbrauchsgüterkaufrichtlinie zur
Vorabentscheidung nach Art. 234 EG-Vertrag vor:
1. Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 1 und 2 der
Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.
Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der
Garantien für Verbrauchsgüter dahin auszulegen, dass sie einer
nationalen gesetzlichen Regelung entgegenstehen, wonach der Verkäufer im
Falle der Vertragswidrigkeit des gelieferten Verbrauchsgutes die vom
Verbraucher verlangte Art der Abhilfe auch dann verweigern kann, wenn
sie ihm Kosten verursachen würde, die verglichen mit dem Wert, den das
Verbrauchsgut ohne die Vertragswidrigkeit hätte, und der Bedeutung der
Vertragswidrigkeit unzumutbar (absolut unverhältnismäßig) wären?
2. Falls die erste Frage zu bejahen ist: Sind die Bestimmungen des Art.
3 Abs. 2 und Abs. 3 Unterabs. 3 der vorbezeichneten Richtlinie dahin
auszulegen, dass der Verkäufer im Falle der Herstellung des
vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes durch Ersatzlieferung die
Kosten des Ausbaus des vertragswidrigen Verbrauchsgutes aus einer Sache,
in die der Verbraucher das Verbrauchsgut gemäß dessen Art und
Verwendungszweck eingebaut hat, tragen muss?
BGH, Beschl. v. 14.1.2009 - VIII ZR 70/08
BGB §§ 535 ff., 307
Endrenovierungsklausel ist nicht deshalb unwirksam, weil der Mietvertrag
eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel enthält
Treffen starre und deshalb unwirksame
Formularklauseln zur Vornahme der laufenden Schönheitsreparaturen und
der Endrenovierung durch den Mieter mit einer später bei Einzug
individuell vereinbarten Übernahme der Endrenovierungspflicht durch den
Mieter zusammen, unterliegt die Individualvereinbarung weder der
Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB noch wird sie gemäß § 139
BGB von der Unwirksamkeit der Formularklausel erfasst (Fortführung
Senatsurteil vom 5. April 2006 – VIII ZR 163/05, NJW 2006, 2116).
BGH, Urt. v. 14.1.2009 - VIII ZR 71/08
Notarrecht/Verfahrensrecht
KostO § 140; GG Art. 3, 138
Beurkundungsgebühren in Baden-Württemberg
Unzulässigkeit gerichtlicher Vorlagebeschlüsse
zur Prüfung der Beurkundungsgebühren bei Beurkundungen durch Notare im
Landesdienst in Baden-Württemberg
BVerfG, Beschl. v. 9.12.2008 - 2 BvL 7/04, 2 BvL
8/04 und 2 BvL 9/04
KostO § 140; GG Art. 3, 138
Beurkundungsgebühren in Baden-Württemberg
Verfassungbeschwerden gegen Beurkundungsgebühren
bei Beurkundungen im Grundstücksrecht durch Notare im Landesdienst in
Baden-Württemberg nicht zur Entscheidung angenommen
BVerfG, Beschl. v. 9.12.2008 - 2 BvR 2114/03
(sowie diverse Parallelbeschlüsse vom gleichen Tag)
KostO § 140; GG Art. 3, 138
Beurkundungsgebühren in Baden-Württemberg
Verfassungbeschwerden gegen Beurkundungsgebühren
bei Beurkundungen im Gesellschaftsrecht durch Notare im Landesdienst in
Baden-Württemberg nicht zur Entscheidung angenommen
BVerfG, Beschl. v.
9.12.2008 - 2 BvR 216/05
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