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23.-27. Februar 2009
 

 
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Top-Aktuell

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 1172, 1132, 1192, 432, 801
Auseinandersetzung und Löschung einer zur Eigentümergesamtgrundschuld gewordenen Gesamthypothek

a) Jeder Eigentümer eines mit einer zur Eigentümergesamtgrundschuld gewordenen Gesamtsicherungshypothek belasteten Grundstücks kann von dem Hypothekengläubiger die Löschung des Grundpfandrechts auf seinem Grundstück verlangen, wenn er von den Eigentümern der anderen gesamtbelasteten Grundstücke eine entsprechende Auseinandersetzung der Gemeinschaft an der Eigentümergesamtgrundschuld verlangen kann. 
b) Die in einer Inhaberschuldverschreibung verbriefte Forderung erlischt nicht nach § 801 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn sie in der Vorlegungsfrist einmal vorgelegt worden ist. Einer erneuten Vorlage nach einer Ausschüttung bedarf es nicht.

BGH, Urt. v. 12.12.2008 - V ZR 49/08


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 535 ff.
Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen während der Mietzeit ist unwirksam

BGH, Urt. v. 18.2.2009 - VIII ZR 166/08 (Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht)

BGH, Pressemitteilung Nr. 35/09 vom 18.2.2009 

BGB §§ 535 ff., 139
Formularvertragliche Verpflichtung des Mieters zur Vornahme des Außenanstrichs von Türen und Fenstern sowie des Anstrichs einer Loggia macht gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam

BGH, Urt. v. 18.2.2009 - VIII ZR 210/08 (Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht)

BGH, Pressemitteilung Nr. 37/09 vom 19.2.2009

BGB § 573 Abs. 2 Nr. 3
Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks durch Abbruch eines sanierungsbedürftigen Wohngebäudes und Errichtung einer neuen Wohnanlage

BGH, Urt. v. 28.1.2009 - VIII ZR 7/08

BGH, Urt. v. 28.1.2009 - VIII ZR 9/08

BGB §§ 439 Abs. 3, 474 ff.; RL 1999/44/EG (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie); EG Art. 234
Verweigerung der Nacherfüllung bei absoluter Unverhältnismäßigkeit im Verbrauchsgüterkauf europarechtskonform?

Der VIII. Zivilsenat des BGH legt dem EuGH zwei Fragen zur Auslegung des Verbrauchsgüterkaufrichtlinie zur Vorabentscheidung nach Art. 234 EG-Vertrag vor:
1. Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 1 und 2 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter dahin auszulegen, dass sie einer nationalen gesetzlichen Regelung entgegenstehen, wonach der Verkäufer im Falle der Vertragswidrigkeit des gelieferten Verbrauchsgutes die vom Verbraucher verlangte Art der Abhilfe auch dann verweigern kann, wenn sie ihm Kosten verursachen würde, die verglichen mit dem Wert, den das Verbrauchsgut ohne die Vertragswidrigkeit hätte, und der Bedeutung der Vertragswidrigkeit unzumutbar (absolut unverhältnismäßig) wären?
2. Falls die erste Frage zu bejahen ist: Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Unterabs. 3 der vorbezeichneten Richtlinie dahin auszulegen, dass der Verkäufer im Falle der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes durch Ersatzlieferung die Kosten des Ausbaus des vertragswidrigen Verbrauchsgutes aus einer Sache, in die der Verbraucher das Verbrauchsgut gemäß dessen Art und Verwendungszweck eingebaut hat, tragen muss?

BGH, Beschl. v. 14.1.2009 - VIII ZR 70/08

BGB §§ 535 ff., 307
Endrenovierungsklausel ist nicht deshalb unwirksam, weil der Mietvertrag eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel enthält

Treffen starre und deshalb unwirksame Formularklauseln zur Vornahme der laufenden Schönheitsreparaturen und der Endrenovierung durch den Mieter mit einer später bei Einzug individuell vereinbarten Übernahme der Endrenovierungspflicht durch den Mieter zusammen, unterliegt die Individualvereinbarung weder der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB noch wird sie gemäß § 139 BGB von der Unwirksamkeit der Formularklausel erfasst (Fortführung Senatsurteil vom 5. April 2006 – VIII ZR 163/05, NJW 2006, 2116).

BGH, Urt. v. 14.1.2009 - VIII ZR 71/08


Notarrecht/Verfahrensrecht

KostO § 140; GG Art. 3, 138
Beurkundungsgebühren in Baden-Württemberg

Unzulässigkeit gerichtlicher Vorlagebeschlüsse zur Prüfung der Beurkundungsgebühren bei Beurkundungen durch Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg

BVerfG, Beschl. v. 9.12.2008 - 2 BvL 7/04, 2 BvL 8/04 und 2 BvL 9/04

KostO § 140; GG Art. 3, 138 
Beurkundungsgebühren in Baden-Württemberg

Verfassungbeschwerden gegen Beurkundungsgebühren bei Beurkundungen im Grundstücksrecht durch Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg nicht zur Entscheidung angenommen

BVerfG, Beschl. v. 9.12.2008 - 2 BvR 2114/03 (sowie diverse Parallelbeschlüsse vom gleichen Tag)

KostO § 140; GG Art. 3, 138
Beurkundungsgebühren in Baden-Württemberg

Verfassungbeschwerden gegen Beurkundungsgebühren bei Beurkundungen im Gesellschaftsrecht durch Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg nicht zur Entscheidung angenommen

BVerfG, Beschl. v. 9.12.2008 - 2 BvR 216/05

 

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