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Top-Aktuell
Gesellschaftsrecht
AktG §§ 130, 131 Abs. 1 S. 1,
132 161, 241 Nr. 2, 243 Abs. 4, 246; BeurkG §§ 36, 37
Beschlüsse über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen
Bank AG für das Geschäftsjahr 2002 für nichtig erklärt
Notarrecht/Verfahrensrecht
BNotO §§ 6, 7a-i
Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat beschlossen
Gesetzesänderungen
Familienrecht
VersAusglG; BGB § 1587
ff.
Versorgungsausgleichsgesetz:
Strukturreform Versorgungsausgleich
(noch
Zustimmung des Bundesrates erforderlich, Inkrafttreten des Gesetzes für
1.9.2009 geplant)
Gesellschaftsrecht
BGB §§ 21 ff., 31
Haftungsbegrenzung für Vereinsvorstände; elektronische Anmeldung zum
Vereinsregister
BMJ-Pressemitteilung vom 12.2.2009 zur
Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände sowie
Gesetzesvorhaben für Möglichkeit (keine Pflicht) elektronischer
Anmeldung zum Vereinsregister
Öffentliches Recht
GWB §§ 97 ff., 99, 100; VgV; Richtlinie
2004/18/EG
Ausweislich GWB-Novelle keine
Ausschreibungspflicht und Vergabeverfahren bei Verkauf von Grundstücken durch
die öffentliche Hand mit Baupflicht des Erwerbers
Z ustimmung
des Bundesrates, BR-Drucks. 25/09 (Beschluss) vom 13.2.2009
Notarrecht/Verfahrensrecht
BNotO §§ 6, 7a-i
Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat
Änderungen gegenüber dem
ursprünglichen Entwurf insbes.:
-
dreijährige Tätigkeit als
Rechtsanwalt im Amtsbereich (nicht nur im Landgerichtsbezirk) (§ 6 Abs. 2 Nr. 2
BNotO),
-
Zulassung zur notariellen
Fachprüfung erst nach dreijähriger Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft (§ 7a Abs.
1 BNotO),
-
Prüfungsgebiete werden in
Verordnung geregelt (nicht im Gesetz selbst) (§ 7a Abs. 4 BNotO),
-
4 (statt bisher vorgeschlagener
6) schriftliche Prüfungen (§ 7b BNotO),
-
neues Zulassungsverfahren gilt
für alle Verfahren, die zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes begonnen
werden (Art. 2), also voraussichtlich Frühjahr 2011,
erste Zulassungen zur Prüfung nach
neuem Recht 10 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes möglich (§ 120 BNotO),
also voraussichtlich noch im Jahr 2010.
Arbeitshilfen
Gesellschaftsrecht Vereine
Bundesjustizministerium, Leitfaden zum Vereinsrecht (Link
oder
pdf)
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