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9.-13. Februar 2009
 

 
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Rechtsprechung
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Top-Aktuell

Immobilienrecht

BGB § 491 Abs. 1
Auch nicht als Kreditinstitut tätiger Unternehmer kann Darlehensgeber eines Verbraucherdarlehensvertrages sein

Darlehensgeber im Sinne des § 491 Abs. 1 BGB kann auch ein Unternehmer sein, dessen unternehmerische Tätigkeit sich nicht auf die Kreditvergabe bezieht. Notwendig ist nur, dass der Unternehmer bei Abschluss des Darlehensvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei auch eine erstmalige Darlehensvergabe gelegentlich der gewerblichen Tätigkeit ausreichend ist.

BGH, Urt. v. 9.12.2008 - XI ZR 513/07


Gesellschaftsrecht

BGB §§ 705, 709 Abs. 2 
Stimmrechtsbindung eines als Innen-GbR ausgestalteten Aktionärs-Konsortiums

a) Eine Regelung im Gesellschaftsvertrag einer als Innen-GbR ausgestalteten Schutzgemeinschaft, nach der die Konsortialmitglieder ihr Stimmrecht aus den von ihnen gehaltenen Aktien oder sonstigen Beteiligungen an bestimmten Kapitalgesellschaften auch bei dort einer qualifizierten Mehrheit bedürftigen Beschlüssen so auszuüben haben, wie das jeweils zuvor in dem Konsortium mit einfacher Mehrheit beschlossen wurde, ist nach personengesellschaftsrechtlichen Grundsätzen wirksam und verstößt nicht gegen zwingende Vorschriften des Kapitalgesellschaftsrechts.
b) Eine unter eine als solche wirksame Mehrheitsklausel fallende Mehrheitsentscheidung kann im Einzelfall wegen Verstoßes gegen die gesellschafterliche Treuepflicht unwirksam sein, was auf einer zweiten Stufe zu prüfen ist (vgl. Senat BGHZ 170, 283 Tz 10 "OTTO"). Das gilt generell und nicht nur bei Beschlüssen, welche die gesellschaftsvertraglichen Grundlagen des Konsortiums berühren oder in den "Kernbereich" der Mitgliedschaftsrechte der Minderheit eingreifen (Klarstellung zu Senat aaO Tz 9, 10).

BGH, Urt. v. 24.11.2008 - II ZR 116/08


Gesetzesänderungen

Notarrecht/Verfahrensrecht

KostO
Reform des Notarkostenrechts

BMJ-Pressemitteilung vom 10.2.2009 zum Vorschlag der Expertenkommission "Reform der Notarkosten"


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 6
Gesetzliches Besitzrecht aus Sachenrechtsmoratorium endet mit Aufgabe eines vertraglichen Nutzungsrechtes durch den Nutzer

Die Vereinbarung eines vertraglichen Rechts zum Besitz eines Grundstücks, das neben das Recht zum Besitz aus dem Moratorium tritt, führt dazu, dass das Besitzrecht aus dem Moratorium unter die auflösende Bedingung gestellt wird, dass das Vertragsverhältnis von dem Nutzer gekündigt wird.

BGH, Urt. v. 12.12.2008 - V ZR 89/08

BGB §§ 97, 535 ff.; ZVG §§ 90, 55
Zubehöreigenschaft einer vom Mieter eingebauten Einbauküche

Zur Zubehöreigenschaft einer Einbauküche, die der Mieter in seine Wohnung einbringt.

BGH, Versäumnisurt. v. 20.11.2008 - IX ZR 180/07

BGB §§ 396, 366
Tilgungsreihenfolge bei mehreren im Prozess zur Hilfsaufrechnung gestellten Gegenforderungen

a) Zur materiell-rechtlichen Wirksamkeit der Hilfsaufrechnung im Prozess.
b) Das sich aus § 396 Abs. 1 Satz 2 BGB ergebende Widerspruchsrecht des Aufrechnungsgegners gilt auch für den Fall, dass dem Aufrechnenden mehrere Gegenforderungen zustehen.
c) Die sich aus § 396 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 366 Abs. 2 BGB ergebende Tilgungsreihenfolge bei mehreren im Prozess zur Hilfsaufrechnung gestellten Gegenforderungen bestimmt sich nach dem Sachstand im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz.

BGH, Urt. v. 19.11.2008 - XII ZR 123/07


Familienrecht

BGB §§ 1587 b Abs. 2, 1587 c Nr. 1; VBLS §§ 78, 79 Abs. 1; BetrAVG § 18 Abs. 2; ZPO §§ 148, 538 Abs. 2 Nr. 1; SG a.F. § 45 Abs. 2 Nr. 5
Unbillige Härte bei Versorgungsausgleich zu Lasten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes mit vorgezogener Altersgrenze (hier: Berufsunteroffizier)

a) Die in §§ 78, 79 Abs. 1 Satz 1 VBL-Satzung i.V.m. § 18 Abs. 2 BetrAVG enthaltene Übergangsregelung für rentenferne Versicherte ist unwirksam. Verfügt ein den rentenfernen Jahrgängen zugehöriger Ehegatte über ein Anrecht bei der VBL, dessen Ehezeitanteil eine zum 1. Januar 2002 gutgebrachte Startgutschrift enthält, ist das Verfahren zum Versorgungsausgleich grundsätzlich entsprechend § 148 ZPO bis zu einer Neuregelung der Berechnungsgrundlage auszusetzen (im Anschluss an BGHZ 174, 127 ff.).
b) In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommt wegen eines Verfahrensmangels eine Zurückverweisung durch das Oberlandesgericht an das Amtsgericht ‑ Familiengericht ‑ nur dann in Betracht, wenn entsprechend § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ein wesentlicher Verfahrensmangel gegeben ist (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 4. November 1981 ‑ IVb ZB 517/80 ‑ FamRZ 1982, 152 f.).
c) Zu den Voraussetzungen einer unbilligen Härte nach § 1587 c Nr. 1 BGB, wenn der Versorgungsausgleich zu Lasten der Versorgungsanrechte eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes mit vorgezogener Altersgrenze (hier: besondere Altersgrenze für Berufsunteroffiziere nach § 45 Abs. 2 Nr. 5 Soldatengesetz a.F.) durchzuführen ist.

BGH, Beschl. v. 5.11.2008 - XII ZB 53/06

BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 lit. b, Abs. 3; FGG § 12; RZVK-S §§ 72 Abs. 1 u. 2, 73 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 148
Dynamik von Anrechten bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG

1. Zur Dynamik von Anrechten bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 5. März 2006 ‑ XII ZB 196/05 ‑ FamRZ 2008, 1147 f. und vom 6. Februar 2008 ‑ XII ZB 180/05 ‑ FamRZ 2008, 862 ff.).
2. Für die Beendigung der Betriebszugehörigkeit im Sinne von § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 lit. b BGB ist auf das tatsächliche Ausscheiden aus dem Unternehmen abzustellen. Ist der Inhaber eines betrieblichen Rentenanrechts aufgrund einer Vorruhestandsregelung aus dem Betrieb ausgeschieden, ist die Zeit zwischen dem Ausscheiden und dem Erreichen der Altersgrenze nicht als gleichgestellte Zeit bei der Ermittlung des Ehezeitanteils zu berücksichtigen.
3. Die in §§ 72 Abs. 1 und 2, 73 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK-S) enthaltene Übergangsregelung für rentenferne Jahrgänge ist unwirksam.
4. Verfügt ein Ehegatte über ein Anrecht, in dessen Ehezeitanteil eine auf dieser Übergangsregelung berechnete Startgutschrift enthalten ist, ist das Verfahren zum Versorgungsausgleich grundsätzlich entsprechend § 148 ZPO bis zu einer Neuregelung der Berechungsgrundlage auszusetzen (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 5. November 2008 ‑ XII ZB 54/06 ‑ zur Veröffentlichung bestimmt und BGHZ 174, 127 ff.).

BGH, Beschl. v. 5.11.2008 - XII ZB 181/05


Gesellschaftsrecht

HGB §§ 17, Abs. 1, 18 Abs. 1
Aussprechbare Buchstabenkombination genügt als unterscheidbare Firma

Der Aneinanderreihung einer Buchstabenkombination kommt gemäß § 18 Abs. 1 HGB neben der Unterscheidungskraft auch die erforderliche Kennzeichnungseignung ‑ und damit zugleich Namensfunktion (§ 17 Abs. 1 HGB) im Geschäftsverkehr ‑ für die Firma von Einzelkaufleuten, Personen- und Kapitalgesellschaften zu, wenn sie im Rechts- und Wirtschaftsverkehr zur Identifikation der dahinter stehenden Gesellschaft ohne Schwierigkeiten akzeptiert werden kann. Hierfür reicht als notwendige, aber zugleich hinreichende Bedingung die Aussprechbarkeit der Firma im Sinne der Artikulierbarkeit (hier: "HM & A" bei einer GmbH & Co. KG) aus.

BGH, Beschl. v. 8.12.2008 - II ZB 46/07

LwAnpG § 69 Abs. 3 Satz 4, § 42 Abs. 1; BGB § 141; AktG § 179a
"Heilung" einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung einer LPG im Wege einer übertragenden Auflösung durch Nachtragsvertrag der LPG i.L. mit dem neuen Unternehmen

1. Eine fehlgeschlagene Umstrukturierung einer LPG im Wege einer übertragenden Auflösung analog § 179a AktG wird wirksam, wenn die durch ihren Nachtragsliquidator vertretene LPG i.L. in einem Vertrag mit dem neuen Unternehmen die Veräußerung ihres gesamten Vermögens aus der Liquidation gegen die Gewährung von Anteilsrechten an dem neuen Unternehmen vereinbart und die Mitgliederversammlung dem zustimmt (Fortführung von BGH, Urt. v. 20. September 2004, II ZR 334/02, VIZ 2004, 543).
2. Zur „Heilung“ einer unwirksamen übertragenden Auflösung durch ein Veräußerungsgeschäft aus der Liquidation der LPG ist es nicht erforderlich, das Rechtsgeschäft in allen Teilen neu vorzunehmen. Es reicht aus, dass die Urkunde über das die Bestätigung enthaltende Rechtsgeschäft auf die Urkunde über das zu bestätigende Rechtsgeschäft hinweist (vgl. BGH, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999, 3704, 3705).

BGH, Beschl. v. 28.11.2008 - BLw 4/08


Öffentliches Recht

EGBGB Art. 132; GG Art. 14, Art. 135a Abs. 2, Art. 140; WRV Art. 138
Fortbestand vertraglich begründeter Kirchenbaulast aus dem Jahr 1868 im alten Bundesgebiet

BVerwG, Urt. v. 5.2.2009 - 7 C 11.08 (Urteilsgründe noch nicht veröffentlicht)

BVerwG, Pressemitteilung Nr. 5/2009 vom 5.2.2009

EGBGB Art. 132; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14, Art. 135a Abs. 2, Art. 140; WRV Art. 138; EV Art. 21, Art. 22; KVG § 2 Abs. 1; VZOG § 1a Abs.1
Erlöschen von vor Gründung der DDR vertraglich vereinbarten gemeindlicher Kirchenbaulasten im Beitrittsgebiet

1. Vor Gründung der DDR vertraglich vereinbarte gemeindliche Kirchenbaulasten sind nicht auf die Gemeinden übergegangen, die 1990 durch die Kommunalverfassung der DDR als selbstständige Gebietskörperschaften neu errichtet wurden, sondern sind regelmäßig mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland erloschen.
2. Der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland war verfassungsrechtlich nicht gehindert, mit dem Zustimmungsgesetz zum Einigungsvertrag das Erlöschen vertraglich vereinbarter Kirchenbaulasten zu bewirken, die bis dahin fortbestanden hatten. Darin liegt insbesondere keine verfassungsrechtlich unzulässige Ungleichbehandlung von Kirchengemeinden in den neuen Bundesländern im Vergleich zu Kirchengemeinden in den alten Bundesländern.

BVerwG, Urt. v. 11.12.2008 - 7 C 1.08

PrFischG § 23 
Eigentümerfischereirecht konnte nach früherem Preußischen Fischereigesetz nicht getrennt vom Grundstück übertragen werden

§ 23 PrFischG ist nur auf selbständige, vom Eigentum am Gewässergrundstück getrennte Fischereirechte, nicht aber auf das Eigentümerfischereirecht anwendbar.

BGH, Beschl. v. 11.12.2008 - III ZR 101/08


Notarrecht/Verfahrensrecht

ZPO § 765a Abs. 1; InsO § 80 Abs. 1; ZVG § 9  
Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefahr auch bei Zwangsversteigerung im Insolvenzverfahren möglich

Der Schuldner ist auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen befugt, in einem Verfahren über die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden Grundstücks Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wegen einer Suizidgefahr für sich oder einen nahen Angehörigen zu beantragen.

BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - V ZB 57/08

RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1; BGB §§ 398, 793, 929
Beteiligungsvertrag als nach (früherem) Rechtsberatungsgesetz unzulässige Inkassotätigkeit

Nach dem Schutzzweck des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG kommt es nicht darauf an, ob die Übertragung einer wertpapierrechtlich in einer Inhaberschuldverschreibung verbrieften Forderung zur Einziehung durch Einigung und Übergabe der Wertpapierurkunde nach § 929 BGB oder durch Abtretung der verbrieften Forderung nach § 398 BGB und Übergabe der Urkunde erfolgt ist.

BGH, Urt. v. 25.11.2008 - XI ZR 413/07

WEG § 62 Abs. 1; ZVG § 18
Weitergeltung des ZVG alter Fassung auf am 30.6.2007 anhängige Zwangsverwaltungsverfahren

1.  Das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung findet auch auf Zwangsverwaltungsverfahren, die am 30. Juni 2007 anhängig waren, weiterhin in seiner an diesem Tage geltenden Fassung Anwendung.
2.  Dass mehrere Zwangsverwaltungsverfahren, die dieselbe Eigentumswohnungsanlage betreffen, gemeinsam betrieben werden, führt nicht dazu, dass der Erlös aus der Verwaltung einzelner Einheiten von dem Zwangsverwalter dazu verwendet werden könnte, das auf andere Einheiten entfallende Hausgeld zu bezahlen.

BGH, Beschl. v. 20.11.2008 - V ZB 81/08

FGG § 13 Abs. 2; ZPO §§ 79 Abs. 2, 794 Abs. 1 Nr. 5
Vertretungsbeschränkungen des § 79 Abs. 2 ZPO gelten zwar auch für Zwangsvollstreckungsunterwerfung; diese ist aber wirksam, wenn sie nicht zurückgewiesen wurde

OLG Oldenburg, Beschl. v. 16.12.2008 - 12 W 223/08

 

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