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Top-Aktuell
Immobilienrecht
BGB § 491 Abs. 1
Auch nicht als Kreditinstitut tätiger Unternehmer kann Darlehensgeber eines
Verbraucherdarlehensvertrages sein
Darlehensgeber im Sinne des § 491 Abs. 1 BGB
kann auch ein Unternehmer sein, dessen unternehmerische Tätigkeit sich
nicht auf die Kreditvergabe bezieht. Notwendig ist nur, dass der
Unternehmer bei Abschluss des Darlehensvertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei
auch eine erstmalige Darlehensvergabe gelegentlich der gewerblichen
Tätigkeit ausreichend ist.
BGH, Urt. v.
9.12.2008 - XI ZR 513/07
Gesellschaftsrecht
BGB §§ 705, 709 Abs. 2
Stimmrechtsbindung eines als Innen-GbR ausgestalteten Aktionärs-Konsortiums
a) Eine Regelung im Gesellschaftsvertrag einer
als Innen-GbR ausgestalteten Schutzgemeinschaft, nach der die
Konsortialmitglieder ihr Stimmrecht aus den von ihnen gehaltenen Aktien
oder sonstigen Beteiligungen an bestimmten Kapitalgesellschaften auch
bei dort einer qualifizierten Mehrheit bedürftigen Beschlüssen so
auszuüben haben, wie das jeweils zuvor in dem Konsortium mit einfacher
Mehrheit beschlossen wurde, ist nach personengesellschaftsrechtlichen
Grundsätzen wirksam und verstößt nicht gegen zwingende Vorschriften des
Kapitalgesellschaftsrechts.
b) Eine unter eine als solche wirksame Mehrheitsklausel fallende
Mehrheitsentscheidung kann im Einzelfall wegen Verstoßes gegen die
gesellschafterliche Treuepflicht unwirksam sein, was auf einer zweiten
Stufe zu prüfen ist (vgl. Senat BGHZ 170, 283 Tz 10 "OTTO"). Das gilt
generell und nicht nur bei Beschlüssen, welche die
gesellschaftsvertraglichen Grundlagen des Konsortiums berühren oder in
den "Kernbereich" der Mitgliedschaftsrechte der Minderheit eingreifen
(Klarstellung zu Senat aaO Tz 9, 10).
BGH, Urt. v. 24.11.2008 - II ZR 116/08
Gesetzesänderungen
Notarrecht/Verfahrensrecht
KostO
Reform des Notarkostenrechts
BMJ-Pressemitteilung vom 10.2.2009 zum Vorschlag
der Expertenkommission "Reform der Notarkosten"
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 6
Gesetzliches Besitzrecht aus Sachenrechtsmoratorium endet mit Aufgabe eines
vertraglichen Nutzungsrechtes durch den Nutzer
Die Vereinbarung eines vertraglichen Rechts zum
Besitz eines Grundstücks, das neben das Recht zum Besitz aus dem
Moratorium tritt, führt dazu, dass das Besitzrecht aus dem Moratorium
unter die auflösende Bedingung gestellt wird, dass das
Vertragsverhältnis von dem Nutzer gekündigt wird.
BGH, Urt. v. 12.12.2008 - V ZR 89/08
BGB §§ 97, 535 ff.; ZVG §§ 90,
55
Zubehöreigenschaft einer vom Mieter eingebauten Einbauküche
Zur Zubehöreigenschaft einer Einbauküche, die
der Mieter in seine Wohnung einbringt.
BGH, Versäumnisurt. v. 20.11.2008 - IX ZR 180/07
BGB §§ 396, 366
Tilgungsreihenfolge bei mehreren im Prozess zur Hilfsaufrechnung gestellten
Gegenforderungen
a) Zur materiell-rechtlichen Wirksamkeit der
Hilfsaufrechnung im Prozess.
b) Das sich aus § 396 Abs. 1 Satz 2 BGB ergebende Widerspruchsrecht des
Aufrechnungsgegners gilt auch für den Fall, dass dem Aufrechnenden
mehrere Gegenforderungen zustehen.
c) Die sich aus § 396 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 366 Abs. 2 BGB ergebende
Tilgungsreihenfolge bei mehreren im Prozess zur Hilfsaufrechnung
gestellten Gegenforderungen bestimmt sich nach dem Sachstand im
Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz.
BGH, Urt. v. 19.11.2008 - XII ZR 123/07
Familienrecht
BGB §§ 1587 b Abs. 2, 1587 c Nr. 1; VBLS §§ 78, 79 Abs. 1; BetrAVG § 18
Abs. 2; ZPO §§ 148, 538 Abs. 2 Nr. 1; SG a.F. § 45 Abs. 2 Nr. 5
Unbillige Härte bei Versorgungsausgleich zu Lasten eines Angehörigen des
öffentlichen Dienstes mit vorgezogener Altersgrenze (hier:
Berufsunteroffizier)
a) Die in §§ 78, 79 Abs. 1 Satz 1 VBL-Satzung
i.V.m. § 18 Abs. 2 BetrAVG enthaltene Übergangsregelung für rentenferne
Versicherte ist unwirksam. Verfügt ein den rentenfernen Jahrgängen
zugehöriger Ehegatte über ein Anrecht bei der VBL, dessen Ehezeitanteil
eine zum 1. Januar 2002 gutgebrachte Startgutschrift enthält, ist das
Verfahren zum Versorgungsausgleich grundsätzlich entsprechend § 148 ZPO
bis zu einer Neuregelung der Berechnungsgrundlage auszusetzen (im
Anschluss an BGHZ 174, 127 ff.).
b) In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommt wegen eines
Verfahrensmangels eine Zurückverweisung durch das Oberlandesgericht an
das Amtsgericht ‑ Familiengericht ‑ nur dann in Betracht, wenn
entsprechend § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ein wesentlicher Verfahrensmangel
gegeben ist (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 4. November 1981
‑ IVb ZB 517/80 ‑ FamRZ 1982, 152 f.).
c) Zu den Voraussetzungen einer unbilligen Härte nach § 1587 c Nr. 1
BGB, wenn der Versorgungsausgleich zu Lasten der Versorgungsanrechte
eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes mit vorgezogener
Altersgrenze (hier: besondere Altersgrenze für Berufsunteroffiziere nach
§ 45 Abs. 2 Nr. 5 Soldatengesetz a.F.) durchzuführen ist.
BGH, Beschl. v. 5.11.2008 - XII ZB 53/06
BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 lit.
b, Abs. 3; FGG § 12; RZVK-S §§ 72 Abs. 1 u. 2, 73 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 148
Dynamik von Anrechten bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und
Straßenbahnen VVaG
1. Zur Dynamik von Anrechten bei der
Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG (im
Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 5. März 2006 ‑ XII ZB 196/05 ‑
FamRZ 2008, 1147 f. und vom 6. Februar 2008 ‑ XII ZB 180/05 ‑ FamRZ
2008, 862 ff.).
2. Für die Beendigung der Betriebszugehörigkeit im Sinne von § 1587 a
Abs. 2 Nr. 3 lit. b BGB ist auf das tatsächliche Ausscheiden aus dem
Unternehmen abzustellen. Ist der Inhaber eines betrieblichen
Rentenanrechts aufgrund einer Vorruhestandsregelung aus dem Betrieb
ausgeschieden, ist die Zeit zwischen dem Ausscheiden und dem Erreichen
der Altersgrenze nicht als gleichgestellte Zeit bei der Ermittlung des
Ehezeitanteils zu berücksichtigen.
3. Die in §§ 72 Abs. 1 und 2, 73 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der
Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK-S) enthaltene Übergangsregelung
für rentenferne Jahrgänge ist unwirksam.
4. Verfügt ein Ehegatte über ein Anrecht, in dessen Ehezeitanteil eine
auf dieser Übergangsregelung berechnete Startgutschrift enthalten ist,
ist das Verfahren zum Versorgungsausgleich grundsätzlich entsprechend
§ 148 ZPO bis zu einer Neuregelung der Berechungsgrundlage auszusetzen
(im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 5. November 2008 ‑ XII ZB
54/06 ‑ zur Veröffentlichung bestimmt und BGHZ 174, 127 ff.).
BGH, Beschl. v. 5.11.2008 - XII ZB 181/05
Gesellschaftsrecht HGB
§§ 17, Abs. 1, 18 Abs. 1
Aussprechbare Buchstabenkombination genügt als unterscheidbare Firma
Der Aneinanderreihung einer
Buchstabenkombination kommt gemäß § 18 Abs. 1 HGB neben der
Unterscheidungskraft auch die erforderliche Kennzeichnungseignung ‑ und
damit zugleich Namensfunktion (§ 17 Abs. 1 HGB) im Geschäftsverkehr ‑
für die Firma von Einzelkaufleuten, Personen- und Kapitalgesellschaften
zu, wenn sie im Rechts- und Wirtschaftsverkehr zur Identifikation der
dahinter stehenden Gesellschaft ohne Schwierigkeiten akzeptiert werden
kann. Hierfür reicht als notwendige, aber zugleich hinreichende
Bedingung die Aussprechbarkeit der Firma im Sinne der Artikulierbarkeit
(hier: "HM & A" bei einer GmbH & Co. KG) aus.
BGH, Beschl. v. 8.12.2008 - II ZB 46/07
LwAnpG § 69 Abs. 3 Satz 4,
§ 42 Abs. 1; BGB § 141; AktG § 179a
"Heilung" einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung einer LPG im Wege einer
übertragenden Auflösung durch Nachtragsvertrag der LPG i.L. mit dem neuen
Unternehmen
1. Eine fehlgeschlagene Umstrukturierung einer
LPG im Wege einer übertragenden Auflösung analog § 179a AktG wird
wirksam, wenn die durch ihren Nachtragsliquidator vertretene LPG i.L. in
einem Vertrag mit dem neuen Unternehmen die Veräußerung ihres gesamten
Vermögens aus der Liquidation gegen die Gewährung von Anteilsrechten an
dem neuen Unternehmen vereinbart und die Mitgliederversammlung dem
zustimmt (Fortführung von BGH, Urt. v. 20. September 2004, II ZR 334/02,
VIZ 2004, 543).
2. Zur „Heilung“ einer unwirksamen übertragenden Auflösung durch ein
Veräußerungsgeschäft aus der Liquidation der LPG ist es nicht
erforderlich, das Rechtsgeschäft in allen Teilen neu vorzunehmen. Es
reicht aus, dass die Urkunde über das die Bestätigung enthaltende
Rechtsgeschäft auf die Urkunde über das zu bestätigende Rechtsgeschäft
hinweist (vgl. BGH, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999,
3704, 3705).
BGH, Beschl. v. 28.11.2008 - BLw 4/08
Öffentliches Recht EGBGB
Art. 132; GG Art. 14, Art. 135a Abs. 2, Art. 140; WRV Art. 138
Fortbestand vertraglich begründeter Kirchenbaulast aus dem Jahr 1868 im
alten Bundesgebiet
BVerwG,
Urt. v. 5.2.2009 - 7 C 11.08 (Urteilsgründe noch nicht veröffentlicht)
BVerwG, Pressemitteilung Nr. 5/2009 vom 5.2.2009
EGBGB Art. 132; GG Art. 3
Abs. 1, Art. 14, Art. 135a Abs. 2, Art. 140; WRV Art. 138; EV Art. 21, Art.
22; KVG § 2 Abs. 1; VZOG § 1a Abs.1
Erlöschen von vor Gründung der DDR vertraglich vereinbarten gemeindlicher
Kirchenbaulasten im Beitrittsgebiet
1. Vor Gründung der DDR vertraglich vereinbarte
gemeindliche Kirchenbaulasten sind nicht auf die Gemeinden übergegangen,
die 1990 durch die Kommunalverfassung der DDR als selbstständige
Gebietskörperschaften neu errichtet wurden, sondern sind regelmäßig mit
dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland erloschen.
2. Der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland war
verfassungsrechtlich nicht gehindert, mit dem Zustimmungsgesetz zum
Einigungsvertrag das Erlöschen vertraglich vereinbarter Kirchenbaulasten
zu bewirken, die bis dahin fortbestanden hatten. Darin liegt
insbesondere keine verfassungsrechtlich unzulässige Ungleichbehandlung
von Kirchengemeinden in den neuen Bundesländern im Vergleich zu
Kirchengemeinden in den alten Bundesländern.
BVerwG, Urt. v. 11.12.2008 - 7 C 1.08
PrFischG
§ 23
Eigentümerfischereirecht konnte nach früherem Preußischen Fischereigesetz
nicht getrennt vom Grundstück übertragen werden
§ 23 PrFischG ist nur auf selbständige, vom
Eigentum am Gewässergrundstück getrennte Fischereirechte, nicht aber auf
das Eigentümerfischereirecht anwendbar.
BGH, Beschl. v.
11.12.2008 - III ZR 101/08
Notarrecht/Verfahrensrecht
ZPO § 765a Abs. 1; InsO § 80 Abs. 1; ZVG § 9
Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefahr auch bei Zwangsversteigerung im
Insolvenzverfahren möglich
Der Schuldner ist auch nach der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über sein Vermögen befugt, in einem Verfahren über
die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden Grundstücks
Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wegen einer Suizidgefahr für sich
oder einen nahen Angehörigen zu beantragen.
BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - V ZB 57/08
RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1; BGB
§§ 398, 793, 929
Beteiligungsvertrag als nach (früherem) Rechtsberatungsgesetz unzulässige
Inkassotätigkeit
Nach dem Schutzzweck des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG
kommt es nicht darauf an, ob die Übertragung einer wertpapierrechtlich
in einer Inhaberschuldverschreibung verbrieften Forderung zur Einziehung
durch Einigung und Übergabe der Wertpapierurkunde nach § 929 BGB oder
durch Abtretung der verbrieften Forderung nach § 398 BGB und Übergabe
der Urkunde erfolgt ist.
BGH, Urt. v.
25.11.2008 - XI ZR 413/07
WEG § 62 Abs. 1; ZVG § 18
Weitergeltung des ZVG alter Fassung auf am 30.6.2007 anhängige
Zwangsverwaltungsverfahren
1. Das Gesetz über die Zwangsversteigerung und
die Zwangsverwaltung findet auch auf Zwangsverwaltungsverfahren, die am
30. Juni 2007 anhängig waren, weiterhin in seiner an diesem Tage
geltenden Fassung Anwendung.
2. Dass mehrere Zwangsverwaltungsverfahren, die dieselbe
Eigentumswohnungsanlage betreffen, gemeinsam betrieben werden, führt
nicht dazu, dass der Erlös aus der Verwaltung einzelner Einheiten von
dem Zwangsverwalter dazu verwendet werden könnte, das auf andere
Einheiten entfallende Hausgeld zu bezahlen.
BGH, Beschl. v. 20.11.2008 - V ZB 81/08
FGG § 13 Abs. 2; ZPO §§ 79
Abs. 2, 794 Abs. 1 Nr. 5
Vertretungsbeschränkungen des § 79 Abs. 2 ZPO gelten zwar auch für
Zwangsvollstreckungsunterwerfung; diese ist aber wirksam, wenn sie nicht
zurückgewiesen wurde
OLG Oldenburg, Beschl. v. 16.12.2008 - 12 W 223/08
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