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Top-Aktuell
Änderungen der DNotI-Homepage
Rubrik Veranstaltungen
Eine neue Rubrik "Veranstaltungen" fasst alle
Hinweise auf Veranstaltungen der Bundesnotarkammer und der
Universitätsinstitute für Notarrecht zusammen. Sie erreichen über einen
Button auf der ersten Seite (linke Spalte, über der Suchfunktion) oder in
der Menüleiste im Menü Home/Veranstaltungen.
Datenbank Rechtsprechung
Bereits seit Anfang Januar sind die früher zwei
(dieselben Urteile enthaltenden, aber mit unterschiedlichen Suchfunktionen
ausgestatteten) Rechtsprechungsdatenbanken zu einer Datenbank
vereinheitlicht, die eine umfassende und komfortable Volltextsuche
ermöglicht.
Top-Aktuell
Immobilienrecht
BGB §§ 439 Abs. 3, 474 ff.; RL
1999/44/EG (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie); EG Art. 234
Verweigerung der Nacherfüllung bei absoluter Unverhältnismäßigkeit im
Verbrauchsgüterkauf europarechtskonform?
Der VIII. Zivilsenat des BGH legt dem EuGH zwei
Fragen zur Auslegung des Verbrauchsgüterkaufrichtlinie zur
Vorabentscheidung nach Art. 234 EG-Vertrag vor:
1. Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 1 und 2 der
Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.
Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der
Garantien für Verbrauchsgüter dahin auszulegen, dass sie einer
nationalen gesetzlichen Regelung entgegenstehen, wonach der Verkäufer im
Falle der Vertragswidrigkeit des gelieferten Verbrauchsgutes die vom
Verbraucher verlangte Art der Abhilfe auch dann verweigern kann, wenn
sie ihm Kosten verursachen würde, die verglichen mit dem Wert, den das
Verbrauchsgut ohne die Vertragswidrigkeit hätte, und der Bedeutung der
Vertragswidrigkeit unzumutbar (absolut unverhältnismäßig) wären?
2. Falls die erste Frage zu bejahen ist: Sind die Bestimmungen des Art.
3 Abs. 2 und Abs. 3 Unterabs. 3 der vorbezeichneten Richtlinie dahin
auszulegen, dass der Verkäufer im Falle der Herstellung des
vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes durch Ersatzlieferung die
Kosten des Ausbaus des vertragswidrigen Verbrauchsgutes aus einer Sache,
in die der Verbraucher das Verbrauchsgut gemäß dessen Art und
Verwendungszweck eingebaut hat, tragen muss?
BGH,
Urt. v. 14.1.2009 - VIII ZR 70/08 (Urteilsgründe sind noch nicht
veröffentlicht)
BGH, Pressemitteilung Nr. 8/2009 vom 14.1.2009
BGB §§ 535 ff., 307
Endrenovierungsklausel ist nicht deshalb unwirksam, weil der Mietvertrag
eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel enthält
BGH,
Urt. v. 14.1.2009 - VIII ZR 71/08 (Urteilsgründe sind noch nicht
veröffentlicht)
BGH,
Pressemitteilung Nr. 7/2009 vom 14.1.2009
Notarrecht/Verfahrensrecht
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 134
Abs. 1, § 143 Abs. 1; BGB § 814
Leistet der spätere Insolvenschuldner bewusst auf eine Nichtschuld, so kann
der Insolvenzverwalter dies wie eine unentgeltliche Leistung anfechten
Dem Insolvenzverwalter steht der auf eine
Anfechtung unentgeltlicher Leistungen gestützte Rückgewähranspruch auch
dann zu, wenn der daneben bestehende Bereicherungsanspruch der Masse nur
an der Kenntnis des Schuldners von der Nichtschuld der Leistung
scheitert und dem Anfechtungsgegner "vorkonkursliche"
Schadensersatzansprüche gegen den Schuldner zustehen.
BGH, Urt. v.
11.12.2008 - IX ZR 195/07
BeurkG §§ 21 Abs. 1, 17 Abs.
1; BNotO § 14 Abs. 1; WEG §§ 10 Abs. 3
Keine generelle Einsichtspflicht in Grundakten vor Beurkundung des Verkaufs
eines Wohnungseigentums
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung braucht der
Notar ohne besondere Umstände, etwa weil Zweifel am Umfang des
Sondereigentums bestehen, nicht in die Grundakten Einsicht zu nehmen,
selbst wenn in dem von ihm einzusehenden Wohnungsgrundbuch auf die in
den Grundakten befindliche Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird.
Es bedarf dann auch keines Hinweises auf die unterbliebene Einsichtnahme
oder darauf, dass sich nur mit ihr der Umfang des Sondereigentums
ermitteln lasse.
BGH, Urt. v. 4.12.2008 - III ZR 51/08
Gesetzesänderungen
Familienrecht
EGBGB Art. 24; BGB §§ 1896 ff.
Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Haager
Erwachsenenschutzübereinkommen)
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten zum 1.1.2009 für Deutschland, Frankreich und Schottland
(nicht für das übrige Vereinigte Königreich), BGBl. 2009 II, 39
EGBGB Art. 21; BGB Art. 1626 ff.;
IntFamRVG
Haager Kinderschutzübereinkommen
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Internationalen Familienverfahrensrechts, BR-Drucks. 8/09 vom 2.1.09
-
Übertragung der Aufgaben der Zentralen Behörde an das Bundesamt für
Justiz,
-
Anwendung der für Anerkennung und Vollstreckung sowie
grenzüberschreitende Zusammenarbeit geltenden Vorschriften des
Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (IntFamRVG) auch für
die Verfahren nach dem Haager Kinderschutzübereinkommen.
-
BMJ, Pressemitteilung vom 17.12.2008
zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ratifikation des Haager
Kinderschutzübereinkommens
gleichzeitiges Inkrafttreten des
Haager Kinderschutzübereinkommens für alle EU-Mitgliedstaaten zum September 2010
geplant
-
Entscheidung des Rates vom 5.6.2008 zur
Ermächtigung einiger Mitgliedstaaten, das Haager Übereinkommen von 1996
über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung,
Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen
Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Interesse der
Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren oder ihm beizutreten, und zur
Ermächtigung einiger Mitgliedstaaten, eine Erklärung über die Anwendung
der einschlägigen internen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts
abzugeben (2008/431/EG), ABl. EU Nr. L 151/2008, S. 36 vom 11.6.2008
-
Vorschlag dazu vom 17.6.2003, KOM (2003) 348
Erbrecht
HeimG §§ 1, 14; GG Art.
74 Abs. 1 Nr. 7
Ersetzung des Heimgesetzes durch Landesgesetze in Baden-Württemberg, und Bayern
und Nordrhein-Westfalen
"Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege
in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG)" (Art. 1 des "Gesetzes
zur Umsetzung der Föderalismusreform auf dem Gebiet des Heimrechts und
zur Änderung von Landesrecht" vom 12.11.2008, GVBl. NRW 2008, 738
Gesellschaftsrecht
Ab 1.1.2007 nur mehr elektronische Handelsregisteranmeldungen
zulässig (§ 12 Abs. 2 HGB),
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das
Unternehmensregister (EHUG)
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Evaluierung der neuen
Offenlegungspflichten nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister
udn Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister, BT-Drucks.
16/11335 vom 10.12.2008
Öffentliches Recht
NBauO (BauO Nds.) § 94
Genehmigungspflicht für Grundstücksteilung in Niedersachsen abgeschafft
§ 94 NBau (und damit das Erfordernis einer
Teilungsgenehmigung für die Grundstücksteilung) wurde aufgehoben durch
Art. 3 Nr. 3 des "Gesetzes zur Änderung des Modellkommunen-Gesetzes und
anderer Gesetze" vom 10.12.2008 (Nds. GVBl. 2008, 381) mit Wirkung zum
13.12.2008.
Steuerrecht
GrEStG § 11; GG Art. 105 Abs. 2a S. 2
Grunderwerbsteuer in Hamburg zum 1.1.2009 auf 4,5% erhöht
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 652, 307 Abs. 1 und 2
Selbständiges Provisionsversprechen an mit dem Verkäufer
gesellschaftsrechtlich verflochtenen Dritten bei Kenntnis des Käufers von
der Verflechtung wirksam
Die in einem zwischen Unternehmern geschlossenen
Grundstückskaufvertrag enthaltene Klausel, in der sich der Käufer
verpflichtet, die seitens des Verkäufers einem ‑ mit diesem
gesellschaftsrechtlich verflochtenen - Dritten aufgrund eines
selbständigen Provisionsversprechens geschuldete Vergütung zu zahlen,
ist wirksam, wenn die Verflechtung dem Käufer bekannt ist.
BGH, Urt. v. 20.11.2008 - III ZR 60/08
Familienrecht
ZPO §§ 621 e, 543; FGG § 20; BGB § 1666
Kein Beschwerderecht des nie selbst sorgeberechtigten Vaters gegen Ablehnung
der Sorgerechtsentziehung der Mutter
a) Einem Vater, der nie zuvor sorgeberechtigt
war, steht gegen eine Entscheidung des Familiengerichts, die einen
Entzug des Sorgerechts der Mutter ablehnt, keine Beschwerdeberechtigung
zu.
b) Auch die Rechtsbeschwerde gegen einen die Beschwerde verwerfenden
Beschluss des Oberlandesgerichts ist nur unter den
Zulassungsvoraussetzungen gemäß §§ 621 e Abs. 2, 543 Abs. 2 ZPO
zulässig.
BGH, Beschl. v. 26.11.2008 - XII ZB 103/08
BGB §§ 1581, 1603; SGB II §§ 7, 33; SGB V § 47
Berücksichtigung von Krankengeldbezug durch den Unterhaltspflichtigen bei
Trennungs- und Kindesunterhalt
a) Ein vom Unterhaltsberechtigten bezogenes
Arbeitslosengeld II ist nicht bedarfsdeckend und lässt den
Unterhaltsanspruch als subsidiäre Sozialleistung nicht entfallen.
b) Bezieht der Unterhaltspflichtige Krankengeld, sind davon bereits im
Rahmen der Bedarfsbemessung grundsätzlich weder pauschale berufsbedingte
Kosten noch ein Erwerbstätigenbonus abzusetzen.
c) Im Rahmen der Leistungsfähigkeit entspricht der dem
Unterhaltspflichtigen zu belassende Selbstbehalt in solchen Fällen dem
Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen. Gegenüber dem Anspruch auf
Ehegattenunterhalt muss ihm aber grundsätzlich ein Selbstbehalt
verbleiben, der den notwendigen Selbstbehalt gegenüber einem
Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder (§ 1603 Abs. 2 BGB) übersteigt
und zwischen diesem und dem angemessenen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 1
BGB) liegt. Das gilt auch gegenüber einem Anspruch auf
Betreuungsunterhalt.
BGH, Urt. v. 19.11.2008 - XII ZR 129/06
BGB §§ 1587 a Abs. 2 Nr. 1,
1587 b Abs. 2; VAHRG § 1 Abs. 3; VBLS §§ 78, 79 Abs. 1; BetrAVG § 18 Abs. 2;
BSZG § 4 a
Behandlung von Anrechten bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der
Länder (VBL) im Versorgungsausgleich
a) Zur Behandlung von VBL-Anrechten im
Versorgungsausgleich, wenn der vom Versorgungsträger mitgeteilte Wert
des Ehezeitanteils eine zum 1. Januar 2002 gutgebrachte Startgutschrift
enthält, die nach der in §§ 78, 79 Abs. 1 VBLS i.V.m. § 18 Abs. 2
BetrAVG enthaltenen (unwirksamen) Übergangsregelung für rentenferne
Jahrgänge ermittelt worden ist (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom
5. November 2008 ‑ XII ZB 53/06 ‑ zur Veröffentlichung bestimmt und BGHZ
174, 127 ff.).
b) Zur Berücksichtigung der Verminderung der Sonderzahlung (nach § 4 a
Bundessonderzahlungsgesetz) im Versorgungsausgleich, wenn die
Anwartschaft auf eine Beamtenversorgung unter Beachtung der
Ruhensregelung nach § 55 Abs. BeamtenVG zu ermitteln ist (im Anschluss
an die Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 2008 ‑ XII ZB 80/06 ‑ FamRZ 2008,
1833, 1834 und vom 3. September 2008 ‑ XII ZB 123/06 und XII ZB 36/06 ‑
zur Veröffentlichung bestimmt).
BGH, Beschl. v.
5.11.2008 - XII ZB 87/06
BGB § 1408 Abs. 2; FGG
§ 53 d
Auch nach vertraglichem Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann
gerichtliche Feststellung erfolgen, dass kein Versorgungsausgleich
stattfindet
Haben die Parteien den Versorgungsausgleich
vertraglich ausgeschlossen, so hindert § 53 d FGG das Familiengericht
nicht, durch eine feststellende Entscheidung auszusprechen, dass eine
Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht stattfindet. Diese
Feststellung ist, weil auf einer ‑ die Wirksamkeit der Vereinbarung
umfassenden ‑ Rechtsprüfung beruhend, mit der befristeten Beschwerde
anfechtbar; sie erwächst ggf. in Rechtskraft (Abgrenzung zu den
Senatsbeschlüssen vom 20. Februar 1991 ‑ XII ZB 125/88 ‑ FamRZ 1991,
679, 680 und vom 6. März 1991 ‑ XII ZB 88/90 ‑ FamRZ 1991, 681 f.).
BGH, Beschl. v. 22.10.2008 - XII ZB 110/06
Notarrecht/Verfahrensrecht
InsO §§41 Abs. 1, 140 Abs. 1 und 3, 170 Abs. 1 Satz 2, § 166 Abs. 2, § 191;
ZPO §§ 561, 559 Abs. 1, 540 Abs. 1 Nr. 1, 529, 531 Abs. 2 Nr. 1
Insolvenzanfechtung von Grundschuldbestellung und Abtretung des
Kaufpreisrückzahlungsanspruchs durch den Käufer
Zieht der Verwalter eine vom Schuldner
sicherungshalber abgetretene Forderung ein, ohne dass der Schuldner für
die gesicherte Verbindlichkeit persönlich haftet, ist der Gläubiger aus
dem eingezogenen Betrag nur dann unverzüglich zu befriedigen, wenn die
Sicherheit auch ohne die Insolvenz verwertungsreif gewesen wäre. Steht
dieser Umstand noch nicht fest, so ist der möglicherweise dem Gläubiger
verbleibende Betrag bei der Verteilung zurückzubehalten.
Hat der Schuldner an einem von ihm erworbenen Grundstück einem Gläubiger
eine dem vorgemerkten Rückübertragungsanspruch des Grundstücksverkäufers
nachrangige Grundschuld bewilligt und dem Gläubiger auch den Anspruch
auf Kaufpreisrückzahlung abgetreten, so beurteilt sich die
Anfechtbarkeit dieser Rechtshandlungen nach dem Zeitpunkt der
Sicherheitenbestellung, nicht nach dem des Rücktritts vom Kaufvertrag.
Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils, die im Tatbestand des
Berufungsurteils und dem Protokoll der Berufungsverhandlung nicht
wiederholt und auch nicht in Bezug genommen werden, weil das
Berufungsgericht sie für unerheblich erachtet hat, können weder
Grundlage der Nachprüfung noch einer bestätigenden Neuentscheidung des
Revisionsgerichts sein. In diesem Fall ist dem betroffenen
Revisionsbeklagten nach Aufhebung des Berufungsurteils und
Zurückverweisung Gelegenheit zu geben, auf seinen erstinstanzlichen
Vortrag zurückzukommen.
BGH, Urt. v. 11.12.2008 - IX ZR 194/07
ZPO § 130; BGB §§ 126, 126a
Elektronisches Dokument genügt verfahrensrechtlicher Schriftform nicht
Ein elektronisches Dokument (E-Mail) wahrt nicht
die für bestimmende Schriftsätze vorgeschriebene Schriftform.
BGH, Beschl. v. 4.12.2008 - IX ZB 41/08
InsO § 93; AnfG § 17 Abs. 1
Satz 1; HGB § 160 Abs. 3
Prozessunterbrechung infolge Insolvenzeröffnung über KG auch für
Haftungsprozesse von Altgläubigern gegen ehemalige Komplementäre
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen einer Kommanditgesellschaft unterbricht Rechtsstreitigkeiten
von Altgläubigern gegen Gesellschafter, die Kommanditisten geworden sind
und aus ihrer ehemals unbeschränkten Haftung in Anspruch genommen
werden.
BGH, Beschl. v. 20.11.2008 - IX ZB 199/05
ZVG § 149
Zwangsverwaltung unzulässig, wenn alleiniges Ziel ist, dass der Schuldner
Sozialleistungen erhält und an den Zwangsverwalter zahlt
Die Zwangsverwaltung eines mit einem
Einfamilienhaus bebauten Grundstücks ist unzulässig, wenn sie nur dazu
dient, dem im Haus wohnenden Schuldner den Bezug von Sozialleistungen zu
ermöglichen, damit er an den Zwangsverwalter ein Entgelt für die Nutzung
der Räume entrichten kann, die ihm nicht nach § 149 Abs. 1 ZVG zu
belassen sind.
BGH, Beschl. v. 20.11.2008 - V ZB 31/08
KostO § 30 Abs. 2; WEG § 26
Regelwert für Gebühren der Unterschriftsbeglaubigung unter Beschluss über
Bestellung des WEG-Verwalters
Der Geschäftswert für die Beglaubigung der
Unterschriften unter einen Beschluss über die Bestellung eines
Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 30 Abs. 2
KostO zu bestimmen.
Bei der Ermessensentscheidung, ob von dem Regelwert abzuweichen ist,
sind die Umstände des Einzelfalls, darunter insbesondere die
wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für die Beteiligten, zu
berücksichtigten.
BGH, Beschl. v. 23.10.2008 - V ZB 89/08
Arbeitshilfen BeurkG
§§ 54a ff. BeurkG/§ 23 BNotO
(Notaranderkonto):
Durchführung der Verwahrung
BNotO
§ 14 Abs. 2 BNotO
Verbot der Abgabe von
Boykott-Erklärungen im Außenwirtschaftsverkehr, soweit sich ein
Gebietsansässiger hierdurch an einem Boykott gegen einen anderen
Staat beteiligt (§ 4a Außenwirtschaftsverordnung)
Links
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Notarlinks International/Europa Dänemark
Gesetzestexte
(dänisch) (Regierung)
Erbgesetz (arvelov) Nr. 515 vom 6.6.2007 (in Kraft seit 1.1.2008)
(leider keine Übersetzung im Internet - ggf. hilfsweise
Google-Übersetzungstool)
bis
31.12.2007 geltendes altes
Erbgesetz (arvelov) vom 31.5.1963 i.d.F. der Bekanntmachung vom
14.8.2001
Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz (lov om
afgift af dødsboerg og gaver - boafgiftsloven) Nr. 971/2006 vom
22.9.2006 i.d.F. der Bekanntmachung (bekendtgørelse) durch Gesetz Nr.
1159/2007 vom 4.10.2007 (nur Dänisch)
Gesetz über Einkommensbesteuerung im Todesfall
(lov om beskatning ved dødsfald - dødsboskatteloven) Nr. 908/2006 vom
28.8.2006 (nur Dänisch)
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