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19.-23. Januar 2009
 

 
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Top-Aktuell
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Rubrik Veranstaltungen

Eine neue Rubrik "Veranstaltungen" fasst alle Hinweise auf Veranstaltungen der Bundesnotarkammer und der Universitätsinstitute für Notarrecht zusammen. Sie erreichen über einen Button auf der ersten Seite (linke Spalte, über der Suchfunktion) oder in der Menüleiste im Menü Home/Veranstaltungen.

Datenbank Rechtsprechung

Bereits seit Anfang Januar sind die früher zwei (dieselben Urteile enthaltenden, aber mit unterschiedlichen Suchfunktionen ausgestatteten) Rechtsprechungsdatenbanken zu einer Datenbank vereinheitlicht, die eine umfassende und komfortable Volltextsuche ermöglicht.


Top-Aktuell

Immobilienrecht

BGB §§ 439 Abs. 3, 474 ff.; RL 1999/44/EG (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie); EG Art. 234
Verweigerung der Nacherfüllung bei absoluter Unverhältnismäßigkeit im Verbrauchsgüterkauf europarechtskonform?

Der VIII. Zivilsenat des BGH legt dem EuGH zwei Fragen zur Auslegung des Verbrauchsgüterkaufrichtlinie zur Vorabentscheidung nach Art. 234 EG-Vertrag vor:
1. Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 1 und 2 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter dahin auszulegen, dass sie einer nationalen gesetzlichen Regelung entgegenstehen, wonach der Verkäufer im Falle der Vertragswidrigkeit des gelieferten Verbrauchsgutes die vom Verbraucher verlangte Art der Abhilfe auch dann verweigern kann, wenn sie ihm Kosten verursachen würde, die verglichen mit dem Wert, den das Verbrauchsgut ohne die Vertragswidrigkeit hätte, und der Bedeutung der Vertragswidrigkeit unzumutbar (absolut unverhältnismäßig) wären?
2. Falls die erste Frage zu bejahen ist: Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Unterabs. 3 der vorbezeichneten Richtlinie dahin auszulegen, dass der Verkäufer im Falle der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes durch Ersatzlieferung die Kosten des Ausbaus des vertragswidrigen Verbrauchsgutes aus einer Sache, in die der Verbraucher das Verbrauchsgut gemäß dessen Art und Verwendungszweck eingebaut hat, tragen muss?

BGH, Urt. v. 14.1.2009 - VIII ZR 70/08 (Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht)

BGH, Pressemitteilung Nr. 8/2009 vom 14.1.2009

BGB §§ 535 ff., 307
Endrenovierungsklausel ist nicht deshalb unwirksam, weil der Mietvertrag eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel enthält

BGH, Urt. v. 14.1.2009 - VIII ZR 71/08 (Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht)

BGH, Pressemitteilung Nr. 7/2009 vom 14.1.2009


Notarrecht/Verfahrensrecht

InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 134 Abs. 1, § 143 Abs. 1; BGB § 814 
Leistet der spätere Insolvenschuldner bewusst auf eine Nichtschuld, so kann der Insolvenzverwalter dies wie eine unentgeltliche Leistung anfechten

Dem Insolvenzverwalter steht der auf eine Anfechtung unentgeltlicher Leistungen gestützte Rückgewähranspruch auch dann zu, wenn der daneben bestehende Bereicherungsanspruch der Masse nur an der Kenntnis des Schuldners von der Nichtschuld der Leistung scheitert und dem Anfechtungsgegner "vorkonkursliche" Schadensersatzansprüche gegen den Schuldner zustehen.

BGH, Urt. v. 11.12.2008 - IX ZR 195/07

BeurkG §§  21 Abs. 1, 17 Abs. 1; BNotO § 14 Abs. 1; WEG §§ 10 Abs. 3
Keine generelle Einsichtspflicht in Grundakten vor Beurkundung des Verkaufs eines Wohnungseigentums

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung braucht der Notar ohne besondere Umstände, etwa weil Zweifel am Umfang des Sondereigentums bestehen, nicht in die Grundakten Einsicht zu nehmen, selbst wenn in dem von ihm einzusehenden Wohnungsgrundbuch auf die in den Grundakten befindliche Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird. Es bedarf dann auch keines Hinweises auf die unterbliebene Einsichtnahme oder darauf, dass sich nur mit ihr der Umfang des Sondereigentums ermitteln lasse.

BGH, Urt. v. 4.12.2008 - III ZR 51/08


Gesetzesänderungen

Familienrecht

EGBGB Art. 24; BGB §§ 1896 ff.
Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Haager Erwachsenenschutzübereinkommen)

Bekanntmachung über das Inkrafttreten zum 1.1.2009 für Deutschland, Frankreich und Schottland (nicht für das übrige Vereinigte Königreich), BGBl. 2009 II, 39

EGBGB Art. 21; BGB Art. 1626 ff.; IntFamRVG 
Haager Kinderschutzübereinkommen

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Internationalen Familienverfahrensrechts, BR-Drucks. 8/09 vom 2.1.09


Erbrecht

HeimG §§ 1, 14; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 7
Ersetzung des Heimgesetzes durch Landesgesetze in Baden-Württemberg, und Bayern und Nordrhein-Westfalen

"Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG)" (Art. 1 des "Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform auf dem Gebiet des Heimrechts und zur Änderung von Landesrecht" vom 12.11.2008, GVBl. NRW 2008, 738


Gesellschaftsrecht

Ab 1.1.2007 nur mehr elektronische Handelsregisteranmeldungen zulässig (§ 12 Abs. 2 HGB),
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Evaluierung der neuen Offenlegungspflichten nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister udn Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister, BT-Drucks. 16/11335 vom 10.12.2008


Öffentliches Recht

NBauO (BauO Nds.) § 94
Genehmigungspflicht für Grundstücksteilung in Niedersachsen abgeschafft

§ 94 NBau (und damit das Erfordernis einer Teilungsgenehmigung für die Grundstücksteilung) wurde aufgehoben durch Art. 3 Nr. 3 des "Gesetzes zur Änderung des Modellkommunen-Gesetzes und anderer Gesetze" vom 10.12.2008 (Nds. GVBl. 2008, 381) mit Wirkung zum 13.12.2008.


Steuerrecht

GrEStG § 11; GG Art. 105 Abs. 2a S. 2
Grunderwerbsteuer in Hamburg zum 1.1.2009 auf 4,5% erhöht


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 652, 307 Abs. 1 und 2
Selbständiges Provisionsversprechen an mit dem Verkäufer gesellschaftsrechtlich verflochtenen Dritten bei Kenntnis des Käufers von der Verflechtung wirksam

Die in einem zwischen Unternehmern geschlossenen Grundstückskaufvertrag enthaltene Klausel, in der sich der Käufer verpflichtet, die seitens des Verkäufers einem ‑ mit diesem gesellschaftsrechtlich verflochtenen - Dritten aufgrund eines selbständigen Provisionsversprechens geschuldete Vergütung zu zahlen, ist wirksam, wenn die Verflechtung dem Käufer bekannt ist.

BGH, Urt. v. 20.11.2008 - III ZR 60/08


Familienrecht

ZPO §§ 621 e, 543; FGG § 20; BGB § 1666
Kein Beschwerderecht des nie selbst sorgeberechtigten Vaters gegen Ablehnung der Sorgerechtsentziehung der Mutter

a) Einem Vater, der nie zuvor sorgeberechtigt war, steht gegen eine Entscheidung des Familiengerichts, die einen Entzug des Sorgerechts der Mutter ablehnt, keine Beschwerdeberechtigung zu.
b) Auch die Rechtsbeschwerde gegen einen die Beschwerde verwerfenden Beschluss des Oberlandesgerichts ist nur unter den Zulassungsvoraussetzungen gemäß §§ 621 e Abs. 2, 543 Abs. 2 ZPO zulässig.

BGH, Beschl. v. 26.11.2008 - XII ZB 103/08

BGB §§ 1581, 1603; SGB II §§ 7, 33; SGB V § 47 
Berücksichtigung von Krankengeldbezug durch den Unterhaltspflichtigen bei Trennungs- und Kindesunterhalt

a) Ein vom Unterhaltsberechtigten bezogenes Arbeitslosengeld II ist nicht bedarfsdeckend und lässt den Unterhaltsanspruch als subsidiäre Sozialleistung nicht entfallen.
b) Bezieht der Unterhaltspflichtige Krankengeld, sind davon bereits im Rahmen der Bedarfsbemessung grundsätzlich weder pauschale berufsbedingte Kosten noch ein Erwerbstätigenbonus abzusetzen.
c) Im Rahmen der Leistungsfähigkeit entspricht der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Selbstbehalt in solchen Fällen dem Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen. Gegenüber dem Anspruch auf Ehegattenunterhalt muss ihm aber grundsätzlich ein Selbstbehalt verbleiben, der den notwendigen Selbstbehalt gegenüber einem Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder (§ 1603 Abs. 2 BGB) übersteigt und zwischen diesem und dem angemessenen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 1 BGB) liegt. Das gilt auch gegenüber einem Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

BGH, Urt. v. 19.11.2008 - XII ZR 129/06

BGB §§ 1587 a Abs. 2 Nr. 1, 1587 b Abs. 2; VAHRG § 1 Abs. 3; VBLS §§ 78, 79 Abs. 1; BetrAVG § 18 Abs. 2; BSZG § 4 a 
Behandlung von Anrechten bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Versorgungsausgleich

a) Zur Behandlung von VBL-Anrechten im Versorgungsausgleich, wenn der vom Versorgungsträger mitgeteilte Wert des Ehezeitanteils eine zum 1. Januar 2002 gutgebrachte Startgutschrift enthält, die nach der in §§ 78, 79 Abs. 1 VBLS i.V.m. § 18 Abs. 2 BetrAVG enthaltenen (unwirksamen) Übergangsregelung für rentenferne Jahrgänge ermittelt worden ist (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 5. November 2008 ‑ XII ZB 53/06 ‑ zur Veröffentlichung bestimmt und BGHZ 174, 127 ff.).
b) Zur Berücksichtigung der Verminderung der Sonderzahlung (nach § 4 a Bundessonderzahlungsgesetz) im Versorgungsausgleich, wenn die Anwartschaft auf eine Beamtenversorgung unter Beachtung der Ruhensregelung nach § 55 Abs. BeamtenVG zu ermitteln ist (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 2008 ‑ XII ZB 80/06 ‑ FamRZ 2008, 1833, 1834 und vom 3. September 2008 ‑ XII ZB 123/06 und XII ZB 36/06 ‑ zur Veröffentlichung bestimmt).

BGH, Beschl. v. 5.11.2008 - XII ZB 87/06

BGB § 1408 Abs. 2; FGG § 53 d  
Auch nach vertraglichem Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann gerichtliche Feststellung erfolgen, dass kein Versorgungsausgleich stattfindet

Haben die Parteien den Versorgungsausgleich vertraglich ausgeschlossen, so hindert § 53 d FGG das Familiengericht nicht, durch eine feststellende Entscheidung auszusprechen, dass eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht stattfindet. Diese Feststellung ist, weil auf einer ‑ die Wirksamkeit der Vereinbarung umfassenden ‑ Rechtsprüfung beruhend, mit der befristeten Beschwerde anfechtbar; sie erwächst ggf. in Rechtskraft (Abgrenzung zu den Senatsbeschlüssen vom 20. Februar 1991 ‑ XII ZB 125/88 ‑ FamRZ 1991, 679, 680 und vom 6. März 1991 ‑ XII ZB 88/90 ‑ FamRZ 1991, 681 f.).

BGH, Beschl. v. 22.10.2008 - XII ZB 110/06


Notarrecht/Verfahrensrecht

InsO §§41 Abs. 1, 140 Abs. 1 und 3, 170 Abs. 1 Satz 2, § 166 Abs. 2, § 191; ZPO §§ 561, 559 Abs. 1, 540 Abs. 1 Nr. 1, 529, 531 Abs. 2 Nr. 1
Insolvenzanfechtung von Grundschuldbestellung und Abtretung des Kaufpreisrückzahlungsanspruchs durch den Käufer

Zieht der Verwalter eine vom Schuldner sicherungshalber abgetretene Forderung ein, ohne dass der Schuldner für die gesicherte Verbindlichkeit persönlich haftet, ist der Gläubiger aus dem eingezogenen Betrag nur dann unverzüglich zu befriedigen, wenn die Sicherheit auch ohne die Insolvenz verwertungsreif gewesen wäre. Steht dieser Umstand noch nicht fest, so ist der möglicherweise dem Gläubiger verbleibende Betrag bei der Verteilung zurückzubehalten.
Hat der Schuldner an einem von ihm erworbenen Grundstück einem Gläubiger eine dem vorgemerkten Rückübertragungsanspruch des Grundstücksverkäufers nachrangige Grundschuld bewilligt und dem Gläubiger auch den Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung abgetreten, so beurteilt sich die Anfechtbarkeit dieser Rechtshandlungen nach dem Zeitpunkt der Sicherheitenbestellung, nicht nach dem des Rücktritts vom Kaufvertrag.
Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils, die im Tatbestand des Berufungsurteils und dem Protokoll der Berufungsverhandlung nicht wiederholt und auch nicht in Bezug genommen werden, weil das Berufungsgericht sie für unerheblich erachtet hat, können weder Grundlage der Nachprüfung noch einer bestätigenden Neuentscheidung des Revisionsgerichts sein. In diesem Fall ist dem betroffenen Revisionsbeklagten nach Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung Gelegenheit zu geben, auf seinen erstinstanzlichen Vortrag zurückzukommen.

 BGH, Urt. v. 11.12.2008 - IX ZR 194/07

ZPO § 130; BGB §§ 126, 126a
Elektronisches Dokument genügt verfahrensrechtlicher Schriftform nicht

Ein elektronisches Dokument (E-Mail) wahrt nicht die für bestimmende Schriftsätze vorgeschriebene Schriftform.

BGH, Beschl. v. 4.12.2008 - IX ZB 41/08

InsO § 93; AnfG § 17 Abs. 1 Satz 1; HGB § 160 Abs. 3
Prozessunterbrechung infolge Insolvenzeröffnung über KG auch für Haftungsprozesse von Altgläubigern gegen ehemalige Komplementäre

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft unterbricht Rechtsstreitigkeiten von Altgläubigern gegen Gesellschafter, die Kommanditisten geworden sind und aus ihrer ehemals unbeschränkten Haftung in Anspruch genommen werden.

BGH, Beschl. v. 20.11.2008 - IX ZB 199/05

ZVG § 149
Zwangsverwaltung unzulässig, wenn alleiniges Ziel ist, dass der Schuldner Sozialleistungen erhält und an den Zwangsverwalter zahlt

Die Zwangsverwaltung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks ist unzulässig, wenn sie nur dazu dient, dem im Haus wohnenden Schuldner den Bezug von Sozialleistungen zu ermöglichen, damit er an den Zwangsverwalter ein Entgelt für die Nutzung der Räume entrichten kann, die ihm nicht nach § 149 Abs. 1 ZVG zu belassen sind.

BGH, Beschl. v. 20.11.2008 - V ZB 31/08

KostO § 30 Abs. 2; WEG § 26
Regelwert für Gebühren der Unterschriftsbeglaubigung unter Beschluss über Bestellung des WEG-Verwalters

Der Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften unter einen Beschluss über die Bestellung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 30 Abs. 2 KostO zu bestimmen.
Bei der Ermessensentscheidung, ob von dem Regelwert abzuweichen ist, sind die Umstände des Einzelfalls, darunter insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für die Beteiligten, zu berücksichtigten.

BGH, Beschl. v. 23.10.2008 - V ZB 89/08


Arbeitshilfen

BeurkG

§§ 54a ff. BeurkG/§ 23 BNotO (Notaranderkonto):

Durchführung der Verwahrung

BNotO

§ 14 Abs. 2 BNotO

Verbot der Abgabe von Boykott-Erklärungen im Außenwirtschaftsverkehr, soweit sich ein Gebietsansässiger hierdurch an einem Boykott gegen einen anderen Staat beteiligt (§ 4a Außenwirtschaftsverordnung)


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  • Amtsblatt (Parlamentsspiegel, kostenfrei, aber nur photographierte Seiten)

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Schleswig-Holstein

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Notarlinks International/Europa

Dänemark

Gesetzestexte (dänisch) (Regierung)

  • Erbgesetz (arvelov) Nr. 515 vom 6.6.2007 (in Kraft seit 1.1.2008) (leider keine Übersetzung im Internet - ggf. hilfsweise Google-Übersetzungstool)

  • bis 31.12.2007 geltendes altes Erbgesetz (arvelov) vom 31.5.1963 i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.8.2001

  • Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz (lov om afgift af dødsboerg og gaver - boafgiftsloven) Nr. 971/2006 vom 22.9.2006 i.d.F. der Bekanntmachung (bekendtgørelse) durch Gesetz Nr. 1159/2007 vom 4.10.2007 (nur Dänisch) 

  • Gesetz über Einkommensbesteuerung im Todesfall (lov om beskatning ved dødsfald - dødsboskatteloven) Nr. 908/2006 vom 28.8.2006 (nur Dänisch)

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