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Top-Aktuell
Immobilienrecht
BGB § 346 Abs. 2 S. 2
Berechnung des Wertersatzanspruchs gemäß § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB nach
Rücktritt vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs
Ist beim Rücktritt vom Rücktrittsgegner
Wertersatz wegen Unmöglichkeit der Rückgabe in Natur zu leisten (hier
wegen Weiterveräußerung des veräußerten Gegenstandes), so bestimmt sich
der Wertersatz auch dann nach dem Wert der vom Rücktrittsgegner
geschuldeten Gegenleistung, wenn sich der Rücktrittsgegner in
Zahlungsverzug befindet und der Wert der Leistung, für die er Wertersatz
schuldet, höher ist als der Wert der Gegenleistung. (vorläufiger
Leitsatz der DNotI-Redaktion)
BGH,
Pressemitteilung vom 19.11.2008
BGH,
Urt. v. 19.11.2008 - VIII ZR 311/07 (Urteilsgründe noch nicht
veröffentlicht)
Steuerrecht
ErbStG
Text des künftigen Erbschaftssteuergesetzes
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Notarrecht/Verfahrensrecht
InsO §§ 93, 139
Insolvenzanfechtung wegen Zahlungen des persönlich haftenden Gesellschafters
an Gesellschaftsgläubiger bei Doppelinsolvenz von Gesellschafter und
Gesellschaft
a) Hat der persönlich haftende Gesellschafter vor
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
Leistungen an einen Gesellschaftsgläubiger erbracht, ist grundsätzlich der
Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft zur Anfechtung
berechtigt.
b) Im Falle der Doppelinsolvenz von Gesellschaft und Gesellschafter steht
das Recht zur Insolvenzanfechtung dem Insolvenzverwalter über das Vermögen
des Gesellschafters zu, der von dem Gesellschaftsgläubiger in Anspruch
genommen worden ist. Der Anfechtungszeitraum errechnet sich in diesem Fall
nach dem früher gestellten Insolvenzantrag.
BGH, Urt. v. 9.10.2008 - IX ZR 138/06
Gesetzesänderungen
Familienrecht
BGB §§ 1901a, 1904; FGG §§ 67, 69d, 69g
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung angestrebt
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
GVO § 7 Abs. 3; VermG § 16
Abs. 10 i. V. m. Abs. 5 Satz 4
Verpflichtung des Verfügungsberechtigten gegenüber dem nach Vermögensgesetz
Restitutionsberechtigten zur Freistellung des Grundstücks von
Grundpfandrechten, die zur Finanzierung von Baumaßnahmen bestellt wurden,
deren Wert der Restitutionsberechtigte dem Verfügungsberechtigten zu
ersetzen hat
a) Der Berechtigte kann in entsprechender
Anwendung von § 16 Abs. 10 Satz 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 4 VermG
vollständige Befreiung von einem zur Durchführung von Baumaßnahmen eines
Erwerbers auf dem Grundstück aufgenommenen Darlehen und den zu seiner
Sicherung bestellten Grundpfandrechten verlangen, wenn er den Wert der
Baumaßnahmen nach § 7 Abs. 3 Sätze 2, 3 GVO dem Verfügungsberechtigten
zu ersetzen hat.
b) Zur Freistellung verpflichtet ist in diesem Fall der
Verfügungsberechtigte, nicht der Erwerber.
BGH, Urt. v.
17.10.2008 - V ZR 31/08
Gesellschaftsrecht
GenG § 73 Abs. 2 Satz 3 a.F.
(§ 73 Abs. 2 Satz 4 n.F.)
Stille Reserven bleiben für Berechnung der Nachschusspflicht eines
ausgeschiedenen Genossenschaftsmitglieds außer Betracht
a) Für die Feststellung und Berechnung einer
Nachschusspflicht eines ausgeschiedenen Genossenschaftsmitglieds nach
§ 73 Abs. 2 Satz 3 GenG a.F. (bzw. § 73 Abs. 2 Satz 4 GenG n.F.) ist die
Handelsbilanz maßgeblich (vgl. Sen.Urt. v. 26. Mai 2003 ‑ II ZR 169/02,
ZIP 2003, 1498).
b) Die Nachschusspflicht eines ausgeschiedenen Mitglieds einer
Genossenschaft nach § 73 Abs. 2 Satz 3 GenG a.F. (bzw. § 73 Abs. 2
Satz 4 n.F.) setzt keine Überschuldung der Genossenschaft im
insolvenzrechtlichen Sinn voraus; bei dem vorzunehmenden Vergleich des
Vermögens der Genossenschaft mit den vorhandenen Schulden bleiben die
stillen Reserven außer Betracht.
BGH, Urt. v.
13.10.2008 - II ZR 229/07
GmbHG § 16 Abs. 1; BGB § 184
Abs. 1
Nachweis der Gesellschafterstellung bei Anmeldung des Anteilserwerbs bei der
Gesellschaft
Gegenüber der Gesellschaft gilt derjenige als
Gesellschafter, dessen Anteilserwerb unter einem überzeugenden Nachweis
des Übergangs bei der Gesellschaft angemeldet ist. Die Gesellschaft kann
auf einen Nachweis verzichten
BGH, Urt. v. 13.10.2008 - II ZR 76/07
GmbHG § 46 Nr. 8; AktG §§ 241,
249; ZPO §§ 301, 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7
Kein Teilurteil bei Verbindung einer Beschlussanfechtung durch einen
Gesellschafter mit allgemeiner Feststellungsklage eines Dritten
Ist in einem Verfahren die Klage eines
Gesellschafters mit der allgemeinen Feststellungsklage eines Dritten auf
Feststellung der Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses verbunden,
ist ein Teilurteil über die Feststellungsklage des Dritten unzulässig
BGH, Urt. v. 13.10.2008 - II ZR 112/07
GmbHG §§ 30 Abs. 1, 31 Abs. 1,
5 a.F., 43 Abs. 2, 3, 4
Kein neuer Schadensersatzanspruch bei Nicht-Geltendmachung eines Anspruches
aus verbotener Auszahlung durch denselben GmbH-Geschäftsführer
a) Das gemäß § 30 Abs. 1 GmbHG gebundene
Gesellschaftsvermögen ist nach den allgemeinen, für die Jahresbilanz
geltenden Bilanzierungsgrundsätzen festzustellen; dabei sind
Gesellschafterdarlehen auch im Fall eines Rangrücktritts stets zu
passivieren.
b) Schadensersatzansprüche gegen einen GmbH-Geschäftsführer wegen gemäß
§ 30 Abs. 1 GmbHG verbotener Auszahlungen (§ 43 Abs. 3 GmbHG) verjähren
gemäß § 43 Abs. 4 GmbHG in fünf Jahren ab der jeweiligen Zahlung.
Unterlässt der Geschäftsführer die Geltendmachung von
Rückforderungsansprüchen der Gesellschaft gegen den Zahlungsempfänger
(§ 31 Abs. 1 GmbHG) bis zum Eintritt der Verjährung dieser Ansprüche
(hier § 31 Abs. 5 Satz 1 a.F. GmbHG), wird dadurch nicht eine weitere
Schadensersatzverpflichtung gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG mit einer erst von
da an laufenden Verjährungsfrist gemäß § 43 Abs. 4 GmbHG ausgelöst.
BGH, Urt. v. 29.9.2008 - II ZR 234/07
Notarrecht
AnfG § 3 Abs. 1, § 11 Abs. 1
Anfechtung bei Veräußerung des letzten werthaltigen
Vermögensgegenstandes gegen Verrechnung mit noch nicht fälliger
Gegenforderung des Erwerbers
Hat der Schuldner seinen letzten werthaltigen
Vermögensgegenstand veräußert und gleichzeitig mit dem Erwerber
vereinbart, dass dieser den Kaufpreis durch Aufrechnung mit einem zu
diesem Zweck vorzeitig fällig gestellten Gegenanspruch erbringt, kann
ein Gläubiger diesen Vorgang jedenfalls dann, wenn andere Gläubiger zu
keinem Zeitpunkt mit Aussicht auf Erfolg in die Kaufpreisforderung
vollstrecken konnten, nur insgesamt, nicht auf die Verrechnungsabrede
beschränkt, anfechten.
BGH, Urt. v. 23.10.2008 - IX ZR 202/07
Arbeitshilfen
BNotO
§ 14 Abs. 2 BNotO
§§ 18, 26 BNotO
BeurkG
GwG/§ 10 BeurkG:
§§ 54a ff. BeurkG/§ 23 BNotO
(Notaranderkonto):
berechtigtes
Sicherungsinteresse
Amtspflichten nach Geldwäschegesetz
Verwahrungsanweisung
Durchführung
der Verwahrung
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