|
Top-Aktuell
Immobilienrecht
BGB §§ 883, 328, 398, 401
Vormerkungsschutz bei Anspruch zugunsten eines Dritten
a) Der Anspruch des Versprechensempfängers, der
auf Leistung an einen bereits benannten oder noch zu bestimmenden
Dritten gerichtet ist, kann durch eine Vormerkung gesichert werden.
b) Auf die relative Unwirksamkeit eines vormerkungswidrigen Erwerbs kann
sich nur der Vormerkungsberechtigte berufen.
BGH, Urt. v. 10.10.2008 - V ZR 137/07
BGB §§ 346 Abs. 1, Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 , 1191 ff.
Rückabwicklung bei zwischenzeitlicher Belastung durch Rückgewährschuldner
mit Grundschuld
a) Im Falle des Rücktritts ist der
Rückgewährschuldner verpflichtet, eine von ihm begründete Belastung des
empfangenen Gegenstands zu beseitigen.
b) Wertersatz wegen der Belastung kann der Rückgewährgläubiger nur
verlangen, wenn feststeht, dass dem Rückgewährschuldner deren
Beseitigung unmöglich ist.
BGH, Urt. v. 10.10.2008 - V ZR 131/07
BGB § 278 Satz 1, § 280 Abs. 1
Satz 1
Prüfungspflichten der Bank bei Beratung über Kapitalanlage
a) Aus einem Beratungsvertrag ist eine Bank
verpflichtet, eine Kapitalanlage, die sie empfehlen will, mit
banküblichem kritischen Sachverstand zu prüfen; eine bloße
Plausibilitätsprüfung ist ungenügend.
b) Eine Bank kann zur Prüfung von Kapitalanlagen, die sie in ihr
Anlageprogramm genommen hat, auch bankfremde Erfüllungsgehilfen
einsetzen; hierüber muss sie einen Anlageinteressenten grundsätzlich
nicht aufklären.
c) Eine Bank muss nicht jede negative Berichterstattung in
Brancheninformationsdiensten über von ihr vertriebene Kapitalanlagen
kennen.
d) Hat eine Bank Kenntnis von einem negativen Bericht in einem
Brancheninformationsdienst, muss sie ihn bei der Prüfung der
Kapitalanlage berücksichtigen. Anlageinteressenten müssen aber nicht
ohne weiteres auf eine vereinzelt gebliebene negative Publikation, deren
Meinung sich in der Fachöffentlichkeit (noch) nicht durchgesetzt hat,
hingewiesen werden.
BGH, Urt. v. 7.10.2008 - XI ZR 89/07
BGB §§ 328 a.F., 675 Abs. 2,
633
Drittschützende Wirkung von Bautenstandsberichten des bauleitenden
Architekten I
Verpflichtet sich der vom Veräußerer einer noch
zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte
Architekt diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die
Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu
beantragende ratenweise Auszahlung des Erwerbspreises sein sollen, kommt
dem Vertrag drittschützende Wirkung zugunsten der Erwerber zu.
BGH, Urt. v. 25.9.2008 - VII ZR 35/07
Gesetzesänderungen
Immobilienrecht
BGB §§ 312
ff., 491 ff; RL 2008/48/EG; RL 93/13/EWG
Änderungen bei Verbraucherwiderruf und Verbraucherdarlehensverträgen infolge
Überarbeitung der EG-Verbraucherkreditrichtlinie
Umsetzung in deutsches Recht
(Gesetzentwurf noch nicht veröffentlicht):
BMJ-Pressemitteilung
vom 5.11.2008 zum Regierungsentwurf
-
Informationspflicht schon in
Vertragsanbahnungsphase, einheitliche Muster zur Information,
-
Kündigungsfrist für
Darlehensgeber von mindestens 2 Monaten,
-
vereinfachte Zahlungsabwicklung
innerhalb Europas (SEPA),
-
Überarbeitung der bestehenden
Vorschriften über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherwiderruf.
Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April
2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG
des Rates, ABl. EU Nr. L 133 vom 22.5.2008 S. 66-92
Gesellschaftsrecht
BGB §§ 80 ff; BayStG
Neufassung des Bayerischen Stiftungsgesetzes
Bayerisches Stiftungsgesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 26.9.2008,
BayGVBl. 2008, 834
AktG §§ 33, 34, 131,
134, 135,
243, 246a, 319 Abs. 6; ARUG
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Gesetz
zur Umsetzung der Aktionärsrechtrichtlinie (ARUG) (Gesetzentwurf noch
nicht veröffentlicht)
BMJ-Pressemitteilung vom 5.11.2008 zum Regierungsentwurf
Steuerrecht
ErbStG
Erbschaftssteuerreform 2008
(kurze) BMF-Information zur Einigung im
Koalitionsausschuss vom 6.11.2008
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 444, 276, 311,
535
Offenbarungspflicht über Leerstand trotz Übernahme einer Mietgarantie
Dass der Verkäufer von Wohnungs- oder
Teileigentum eine Mietgarantie übernimmt, lässt seine Verpflichtung
nicht entfallen, den Käufer darüber aufzuklären, dass das zur
Vermögensbildung bestimmte Kaufobjekt leer steht und nicht vermietet
ist.
BGH, Urt. v. 10.10.2008 - V ZR 175/07
BGB §§ 633, 765; VOB/B § 17
Nr. 8
Rückgabe der Bürgschaft nach Erledigung der gesicherten
Mängelbeseitigungsansprüche
Der Auftragnehmer hat gegen den Auftraggeber
gemäß § 17 Nr. 8 Satz 1 VOB/B (1998) einen Anspruch auf Herausgabe einer
Bürgschaftsurkunde an sich selbst.
BGH, Urt. v. 9.10.2008 - VII ZR 227/07
BGB §§ 328 a.F., 675 Abs. 2,
631
Drittschützende Wirkung von Bautenstandsberichten des bauleitenden
Architekten II
Verpflichtet sich der vom Veräußerer einer noch
zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte
Architekt diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die
Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu
beantragende ratenweise Auszahlung des Erwerbspreises sein sollen, kommt
dem Vertrag drittschützende Wirkung zugunsten der Erwerber zu.
BGH, Urt. v. 25.9.2008 - VII ZR 37/07
BGB §§ 765, 199 Abs. 1 Nr. 2
Verjährungsbeginn für Bürgschaft bei unbekannter Adresse des Bürgen
Eine Bank als Bürgschaftsgläubiger trifft nach
Fälligkeit der Bürgschaftsforderung die Obliegenheit, die ihr bei
Abschluss des Bürgschaftsvertrages angegebene Anschrift des Bürgen
zeitnah auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
BGH, Urt. v. 23.9.2008 - XI ZR 395/07
Familienrecht
ZPO § 623 Abs. 2 Satz 2 und 3, § 628 Satz 1 Nr. 4
Abtrennung einer Sorgerechtsfolgesache vom Scheidungsverfahren
Dem gemäß § 623 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestellten
Antrag eines Ehegatten auf Abtrennung einer Sorgerechtsfolgesache ist
grundsätzlich zu entsprechen. Bei Unterhaltsfolgesachen (§ 623 Abs. 2
Satz 3 ZPO) ist einem Abtrennungsantrag dagegen nur dann stattzugeben,
wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen elterlicher Sorge und
Kindesunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt besteht, der eine
Vorabentscheidung über den Unterhalt erfordert. Ohne einen solchen
Zusammenhang ist der den Unterhalt betreffende Abtrennungsantrag von dem
Zweck des § 623 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht gedeckt und läuft dem
Schutzzweck des Scheidungsverbundes und § 628 Satz 1 Nr. 4 ZPO zuwider.
BGH, Urt. v. 1.10.2008 - XII ZR 172/06
BGB §§ 1573, 1578, 1606
Darlegungs- und Beweislast für Scheidungsunterhalt wegen Erwerbslosigkeit
a) Zur Darlegungs- und Beweislast für den
Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit gemäß § 1573 Abs. 1 BGB.
b) Zur Berücksichtigung einer anteiligen Haftung (hier: unter Einbezug
fiktiven Einkommens) beider Eltern für den Volljährigenunterhalt im
Rahmen der Bemessung des Ehegattenunterhalts.
BGH, Versäumnisurt. v. 30.7.2008 - XII ZR 126/06
Gesellschaftsrecht BGB §
823 Abs. 2; SGB IV § 24 Abs. 1; StGB § 266 a Abs. 1
Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers bei Nichtabführen von
Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung umfasst nicht Säumniszuschläge
Der wegen Vorenthaltung von
Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung schadensersatzpflichtige
Geschäftsführer einer GmbH (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a Abs. 1, § 14
Abs. 1 Nr. 1 StGB) haftet nicht für Säumniszuschläge gemäß § 24 Abs. 1
SGB IV. Diese Vorschrift ist kein Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2
BGB.
BGH, Urt. v. 14.7.2008 - II ZR 238/07
BGB § 823 Abs. 2 Be; StGB
§ 266 a; AO §§69, 34; GmbHG § 64 Abs. 2
Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers bei Nichtabführen von
Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung
Das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur
Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH führte auch
nach der früheren Ansicht des Senats (BGHZ 146, 264, aufgegeben durch
Sen.Urt. v. 14. Mai 2007 ‑ II ZR 48/06, ZIP 2007, 1265) zu einem
Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer, wenn
dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife
Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Geschäftsmanns vereinbar waren; in einem solchen Fall konnte sich der
Geschäftsführer nicht auf eine Pflichtenkollision berufen.
BGH, Urt. v. 29.9.2008 - II ZR 162/07
HGB § 25 Abs. 1 Satz 1
Haftung wegen Fortführung eines Handelsgeschäftes unter der bisherigen Firma
bei sukzessiver Übernahme
Zur Frage der Fortführung eines Handelsgeschäfts
i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB durch eine sukzessiv erfolgende
Übernahme des Unternehmens und Fortführung desselben unter Beibehaltung
der prägenden Firmenbestandteile.
BGH, Urt. v. 24.9.2008 - VIII ZR 192/06
Notarrecht/Verfahrensrecht
InsO §§ 43, 129, 130, 131 ; BGB § 765
Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines selbstschuldnerischen Bürgen
In der Insolvenz eines selbstschuldnerischen
Bürgen können von ihm erbrachte Zahlungen gegenüber dem Gläubiger
angefochten werden.
BGH, Urt. v. 9.10.2008 - IX ZR 59/07
Arbeitshilfen
Immobilienrecht Preisklauselgesetz 2007
Gesetzliches Indexverbot statt Genehmigungsvorbehalt für
Wertsicherungsklauseln
|