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17.-21. November 2008
 

 
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Top-Aktuell

Immobilienrecht

BGB §§ 883, 328, 398, 401
Vormerkungsschutz bei Anspruch zugunsten eines Dritten

a) Der Anspruch des Versprechensempfängers, der auf Leistung an einen bereits benannten oder noch zu bestimmenden Dritten gerichtet ist, kann durch eine Vormerkung gesichert werden.
b) Auf die relative Unwirksamkeit eines vormerkungswidrigen Erwerbs kann sich nur der Vormerkungsberechtigte berufen.

BGH, Urt. v. 10.10.2008 - V ZR 137/07

BGB §§  346 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 , 1191 ff.
Rückabwicklung bei zwischenzeitlicher Belastung durch Rückgewährschuldner mit Grundschuld

a) Im Falle des Rücktritts ist der Rückgewährschuldner verpflichtet, eine von ihm begründete Belastung des empfangenen Gegenstands zu beseitigen.
b) Wertersatz wegen der Belastung kann der Rückgewährgläubiger nur verlangen, wenn feststeht, dass dem Rückgewährschuldner deren Beseitigung unmöglich ist.

BGH, Urt. v. 10.10.2008 - V ZR 131/07

BGB § 278 Satz 1, § 280 Abs. 1 Satz 1
Prüfungspflichten der Bank bei Beratung über Kapitalanlage 

a) Aus einem Beratungsvertrag ist eine Bank verpflichtet, eine Kapitalanlage, die sie empfehlen will, mit banküblichem kritischen Sachverstand zu prüfen; eine bloße Plausibilitätsprüfung ist ungenügend.
b) Eine Bank kann zur Prüfung von Kapitalanlagen, die sie in ihr Anlageprogramm genommen hat, auch bankfremde Erfüllungsgehilfen einsetzen; hierüber muss sie einen Anlageinteressenten grundsätzlich nicht aufklären.
c) Eine Bank muss nicht jede negative Berichterstattung in Brancheninformationsdiensten über von ihr vertriebene Kapitalanlagen kennen.
d) Hat eine Bank Kenntnis von einem negativen Bericht in einem Brancheninformationsdienst, muss sie ihn bei der Prüfung der Kapitalanlage berücksichtigen. Anlageinteressenten müssen aber nicht ohne weiteres auf eine vereinzelt gebliebene negative Publikation, deren Meinung sich in der Fachöffentlichkeit (noch) nicht durchgesetzt hat, hingewiesen werden.

BGH, Urt. v. 7.10.2008 - XI ZR 89/07

BGB §§  328 a.F., 675 Abs. 2, 633 
Drittschützende Wirkung von Bautenstandsberichten des bauleitenden Architekten I

Verpflichtet sich der vom Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte Architekt diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu beantragende ratenweise Auszahlung des Erwerbspreises sein sollen, kommt dem Vertrag drittschützende Wirkung zugunsten der Erwerber zu.

BGH, Urt. v. 25.9.2008 - VII ZR 35/07


Gesetzesänderungen

Immobilienrecht

BGB §§ 312 ff., 491 ff; RL 2008/48/EG; RL 93/13/EWG
Änderungen bei Verbraucherwiderruf und Verbraucherdarlehensverträgen infolge Überarbeitung der EG-Verbraucherkreditrichtlinie

Umsetzung in deutsches Recht (Gesetzentwurf noch nicht veröffentlicht):

BMJ-Pressemitteilung vom 5.11.2008 zum Regierungsentwurf

  • Informationspflicht schon in Vertragsanbahnungsphase, einheitliche Muster zur Information,

  • Kündigungsfrist für Darlehensgeber von mindestens 2 Monaten,

  • vereinfachte Zahlungsabwicklung innerhalb Europas (SEPA),

  • Überarbeitung der bestehenden Vorschriften über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherwiderruf.

Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates, ABl. EU Nr. L 133 vom 22.5.2008 S. 66-92


Gesellschaftsrecht

BGB §§ 80 ff; BayStG
Neufassung des Bayerischen Stiftungsgesetzes

Bayerisches Stiftungsgesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 26.9.2008, BayGVBl. 2008, 834

AktG §§ 33, 34, 131, 134, 135, 243, 246a, 319 Abs. 6; ARUG
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechtrichtlinie (ARUG) (Gesetzentwurf noch nicht veröffentlicht)

BMJ-Pressemitteilung vom 5.11.2008 zum Regierungsentwurf


Steuerrecht

ErbStG
Erbschaftssteuerreform 2008

(kurze) BMF-Information zur Einigung im Koalitionsausschuss vom 6.11.2008


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§  444, 276, 311, 535
Offenbarungspflicht über Leerstand trotz Übernahme einer Mietgarantie  

Dass der Verkäufer von Wohnungs- oder Teileigentum eine Mietgarantie übernimmt, lässt seine Verpflichtung nicht entfallen, den Käufer darüber aufzuklären, dass das zur Vermögensbildung bestimmte Kaufobjekt leer steht und nicht vermietet ist.

BGH, Urt. v. 10.10.2008 - V ZR 175/07

BGB §§ 633, 765; VOB/B § 17 Nr. 8 
Rückgabe der Bürgschaft nach Erledigung der gesicherten Mängelbeseitigungsansprüche

Der Auftragnehmer hat gegen den Auftraggeber gemäß § 17 Nr. 8 Satz 1 VOB/B (1998) einen Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde an sich selbst.

BGH, Urt. v. 9.10.2008 - VII ZR 227/07

BGB §§  328 a.F., 675 Abs. 2, 631  
Drittschützende Wirkung von Bautenstandsberichten des bauleitenden Architekten II

Verpflichtet sich der vom Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte Architekt diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu beantragende ratenweise Auszahlung des Erwerbspreises sein sollen, kommt dem Vertrag drittschützende Wirkung zugunsten der Erwerber zu.

BGH, Urt. v. 25.9.2008 - VII ZR 37/07

BGB §§ 765, 199 Abs. 1 Nr. 2 
Verjährungsbeginn für Bürgschaft bei unbekannter Adresse des Bürgen

Eine Bank als Bürgschaftsgläubiger trifft nach Fälligkeit der Bürgschaftsforderung die Obliegenheit, die ihr bei Abschluss des Bürgschaftsvertrages angegebene Anschrift des Bürgen zeitnah auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

BGH, Urt. v. 23.9.2008 - XI ZR 395/07


Familienrecht

ZPO § 623 Abs. 2 Satz 2 und 3, § 628 Satz 1 Nr. 4 
Abtrennung einer Sorgerechtsfolgesache vom Scheidungsverfahren  

Dem gemäß § 623 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestellten Antrag eines Ehegatten auf Abtrennung einer Sorgerechtsfolgesache ist grundsätzlich zu entsprechen. Bei Unterhaltsfolgesachen (§ 623 Abs. 2 Satz 3 ZPO) ist einem Abtrennungsantrag dagegen nur dann stattzugeben, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen elterlicher Sorge und Kindesunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt besteht, der eine Vorabentscheidung über den Unterhalt erfordert. Ohne einen solchen Zusammenhang ist der den Unterhalt betreffende Abtrennungsantrag von dem Zweck des § 623 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht gedeckt und läuft dem Schutzzweck des Scheidungsverbundes und § 628 Satz 1 Nr. 4 ZPO zuwider.

BGH, Urt. v. 1.10.2008 - XII ZR 172/06

BGB §§ 1573, 1578, 1606 
Darlegungs- und Beweislast für Scheidungsunterhalt wegen Erwerbslosigkeit  

a) Zur Darlegungs- und Beweislast für den Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit gemäß § 1573 Abs. 1 BGB.
b) Zur Berücksichtigung einer anteiligen Haftung (hier: unter Einbezug fiktiven Einkommens) beider Eltern für den Volljährigenunterhalt im Rahmen der Bemessung des Ehegattenunterhalts.

BGH, Versäumnisurt. v. 30.7.2008 - XII ZR 126/06


Gesellschaftsrecht

BGB § 823 Abs. 2; SGB IV § 24 Abs. 1; StGB § 266 a Abs. 1
Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers bei Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung umfasst nicht Säumniszuschläge

Der wegen Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung schadensersatzpflichtige Geschäftsführer einer GmbH (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a Abs. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB) haftet nicht für Säumniszuschläge gemäß § 24 Abs. 1 SGB IV. Diese Vorschrift ist kein Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 BGB.

BGH, Urt. v. 14.7.2008 - II ZR 238/07

BGB § 823 Abs. 2 Be; StGB § 266 a; AO §§69, 34; GmbHG § 64 Abs. 2 
Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers bei Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung

Das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH führte auch nach der früheren Ansicht des Senats (BGHZ 146, 264, aufgegeben durch Sen.Urt. v. 14. Mai 2007 ‑ II ZR 48/06, ZIP 2007, 1265) zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren; in einem solchen Fall konnte sich der Geschäftsführer nicht auf eine Pflichtenkollision berufen.

BGH, Urt. v. 29.9.2008 - II ZR 162/07

HGB § 25 Abs. 1 Satz 1
Haftung wegen Fortführung eines Handelsgeschäftes unter der bisherigen Firma bei sukzessiver Übernahme  

Zur Frage der Fortführung eines Handelsgeschäfts i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB durch eine sukzessiv erfolgende Übernahme des Unternehmens und Fortführung desselben unter Beibehaltung der prägenden Firmenbestandteile.

BGH, Urt. v. 24.9.2008 - VIII ZR 192/06


Notarrecht/Verfahrensrecht

InsO §§ 43, 129, 130, 131 ; BGB § 765   
Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines selbstschuldnerischen Bürgen 

In der Insolvenz eines selbstschuldnerischen Bürgen können von ihm erbrachte Zahlungen gegenüber dem Gläubiger angefochten werden.

BGH, Urt. v. 9.10.2008 - IX ZR 59/07


Arbeitshilfen

Immobilienrecht

Preisklauselgesetz 2007
Gesetzliches Indexverbot statt Genehmigungsvorbehalt für Wertsicherungsklauseln

 

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