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27.-31 Oktober 2008
 

 
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Top-Aktuell

Familienrecht

BGB §§ 1603 Abs. 2, 1610 Abs. 1
Berücksichtigung des Splittingvorteils aus neuer Ehe beim Kindesunterhalt 

Der aus einer neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen resultierende Splittingvorteil ist sowohl bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger Kinder gemäß § 1610 Abs. 1 BGB als auch bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen im Sinne von § 1603 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen, soweit er auf seinem alleinigen Einkommen beruht.

BGH, Urt. v. 17.9.2008 - XII ZR 72/06


Gesellschaftsrecht

GmbHG
MoMiG tritt zum 1. November in Kraft


Internationales Privatrecht

EGBGB Internationales Gesellschaftsrecht
Sitztheorie gilt weiterhin für Gesellschaften aus der Schweiz

BGH, Urt. v. 27.10.2008 - II ZR 158/06 (Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht)

BGH, Pressemitteilung Nr. 197/2008 vom 28.10.2008

Notarrecht/Verfahrensrecht

Neufassung des Geldwäschegesetzes

BNotK-Rundschreiben Nr. 28/2008 vom 20.10.2008

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Gesetzesänderungen

Familienrecht

EGBGB Art. 18
Entwurf einer EU-Verordnung über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen

BMJ-Pressemitteilung vom 24.10.2008 zur politischen Einigung im Rat der EU-Justizminister am 24.10.2008


Gesellschaftsrecht

Europäische Privatgesellschaft (EPG oder SPE)

GmbHG §§ 2 Abs. 1a, 4a Abs. 2, 5, 5a, 6 Abs. 2 S. 3, 7 Abs. 2 S. 3, 8 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 3, 16, 2 Abs. 1a, 17, 19 Abs. 4, 5, 30, 32, 32a, 35 Abs. 3, 40. 46, 53 Abs. 2, 64; AktG § 76 Abs. 3 S. 3; MoMiG; InsO § 15
GmbH-Reform (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen - MoMiG)


Öffentliches Recht

PreisklauselG (Preisklauselgesetz); PreisG (PaPkG); PrKV
Gesetzliches Indexverbot statt Genehmigungsvorbehalt für Wertsicherungsklauseln

Korrektur des Redaktionsversehens in § 3 Abs. 1 Nr. 2 b PreisklauselG durch Art. 3 des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, BGBl. 2008 I, 2101, 2107 f. (Gesetzesentwurf für Korrektur sh. BR-Drucks. 12/08 vom 4.1.2008, S. 13-14 und S. 42)

"Synopse Preisklauselgesetz – altes Recht" (DNotI) (mit Korrektur durch BGBl. 2008 I, 2101, 2107 f.)


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB § 912
Überbauvorschriften gelten auch bei erstmaliger Grenzüberschreitung durch nachträgliche Veränderung; keine Duldungspflicht für Regeln der Baukunst widersprechenden Überbau

§ 912 BGB kann entsprechende Anwendung finden, wenn bei der Veränderung eines Gebäudes erstmals über die Grenze gebaut wird.
Ein Überbau muss nicht geduldet werden, wenn er den Regeln der Baukunst nicht entspricht und deshalb über die Grenzverletzung hinausreichende Beeinträchtigungen des Nachbarn besorgen lässt.

BGH, Urt. v. 19.9.2008 - V ZR 152/07

RBerG § 1; HGB § 128; BGB §§ 242, 482 ff., 705 ff., 812
Keine Haftung des Gesellschafters bei nach Rechtsberatungsgesetz unwirksamer Vollmacht für Bereicherungsanspruch aufgrund Darlehensauszahlung an die Kapitalanlage-GbR I

Hat ein Treuhänder aufgrund einer nach Rechtsberatungsgesetz unwirksamen Vollmacht eines Kapitalanlegers einen Darlehensvertrag für die GbR abgeschlossen, ohne dabei einen Rechtsschein durch Vorlage der Vollmachtsurkunden zu setzen, so darf die Bank für den Bereicherungsanspruch, der ihr aufgrund der Auszahlung nach Maßgabe des Treuhänders an die GbR zusteht, nicht den Gesellschafter in Haftung nehmen (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

BGH, Urt. v. 17.6.2008 - XI ZR 119/07

RBerG § 1; HGB § 128; BGB §§ 242, 482 ff., 705 ff., 812
Keine Haftung des Gesellschafters bei nach Rechtsberatungsgesetz unwirksamer Vollmacht für Bereicherungsanspruch aufgrund Darlehensauszahlung an die Kapitalanlage-GbR II

Hat ein Treuhänder aufgrund einer nach Rechtsberatungsgesetz unwirksamen Vollmacht eines Kapitalanlegers einen Darlehensvertrag für die GbR abgeschlossen, ohne dabei einen Rechtsschein durch Vorlage der Vollmachtsurkunden zu setzen, so darf die Bank für den Bereicherungsanspruch, der ihr aufgrund der Auszahlung nach Maßgabe des Treuhänders an die GbR zusteht, nicht den Gesellschafter in Haftung nehmen (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

BGH, Urt. v. 17.6.2008 - XI ZR 189/07


Öffentliches Recht

VBLS (n.F.) §§ 75, 39; BGB § 307
Umstellung der Dynamisierung für Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes auch für Besitzstandsrenten rechtmäßig

Die Umstellung der Dynamisierung von der Anpassung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts entsprechend der Entwicklung der Versorgungsbezüge der Versorgungsempfänger des Bundes auf eine jährliche Anpassung um 1% ihres Betrages jeweils zum 1. Juli ist wirksam (im Anschluss an BAG ZTR 2008, 34 und ZTR 2008, 377).

BGH, Urt. v. 17.9.2008 - IV ZR 191/05


Steuerrecht

EStG § 23
Beginn der Spekulationsfrist bei neuen Anteilen aus Verschmelzung

Mit dem Erwerb neuer Anteile im Zuge der Verschmelzung beginnt für den Anteilseigner die nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG maßgebliche Veräußerungsfrist von einem Jahr .

BFH, Urt. v. 19.8.2008 - IX R 71/07


Notarrecht/Verfahrensrecht

BNotO §§ 4, 7; GG Art. Abs. 1
Keine Klagebefugnis eines Notars gegen Ausschreibung zur Bestellung eines Notarassessors

BGH, Beschl. v. 13.10.2008 - NotZ 15/08

BeurkG § 17; BNotO § 19; BGB §§ 535, 566
Belehrungspflicht des Notars bei vermietetem Kaufobjekt

Ist das Kaufobjekt vermietet, ist der Notar verpflichtet, den Grundstückskäufer darauf hinzuweisen, dass durch den Grundstücksverkauf Miet- und Pachtverhältnisse nicht erlöschen, und abzuklären, ob noch Regelungsbedarf im Zusammenhang mit dem Übergang der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag (§§ 566 ff BGB), etwa im Hinblick auf den Zeitpunkt der Übertragung der Mietzinsansprüche im Innenverhältnis der Kaufvertragsparteien oder der Übergabe von Mietsicherheiten, besteht. Der Notar ist aber nicht zur Sachverhaltsklärung verpflichtet, ob die Wohnung tatsächlich, wie vom Verkäufer angegeben, vermietet ist (Leitsatz der DNotI-Redaktion).

BGH, Urt. v. 4.9.2008 - III ZR 331/07

FGG § 13; ZPO §§ 79, 794 Abs. 1 Nr. 5
Keine Einschränkung der Zulässigkeit gewillkürter Vertretung im Eintragungsverfahren für das Grundstück sowie bei der Zwangsvollstreckungsunterwerfung durch die Neufassung von § 13 FGG und § 79 ZPO

LG Bielefeld, Beschl. v. 15.10.2008 - 23 T 824/08


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