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Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 488, 358 Abs. 3, 491
Nur ausnahmsweise Aufklärungspflicht der Bank über Risiken der finanzierten
Kapitalanlage I
BGH, Urt. v. 22.1.2008 - XI ZR 3/06
BGB §§ 488, 358 Abs. 3, 491
Nur ausnahmsweise Aufklärungspflicht der Bank über Risiken der finanzierten
Kapitalanlage II
BGH, Urt. v. 22.1.2008 - XI ZR 34/06
SachenRBerG § 116
Anspruch auf Dienstbarkeitsbestellung nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz
umfasst nicht nur Mindesterschließung, sondern die gesamte für die
grundstücksbezogene Nutzug erforderliche Erschließung
OLG Brandenburg, Urt. v. 24.7.2008 - 5 U 6/05
GBO §§ 32, 34, 13; BNotO § 21
Abs. 1
Nachweis der Vertretungsbefugnis einer Handelsgesellschaft trotz
Einsichtsmöglichkeit des Grundbuchamtes in das Registerportal weiter
erforderlich
Der durch ein Zeugnis des Registergerichts oder
eine Notarbescheinigung zu führende Nachweis einer
Vertretungsberechtigung oder der Rechtsnachfolge einer GmbH ist nicht
durch die Einführung des gemeinsamen Registerportals der Länder
entbehrlich geworden. Denn das Grundbuchamt ist nicht verpflichtet, sich
durch Einsichtnahme in dieses Register selbst die für erforderlich
angesehenen Unterlagen beizuziehen.
OLG Hamm, Beschl. v. 17.1.2008 - 15 W 370 – 371/07
BGB §§ 1090, 1027, 1004
Unterlassungsdienstbarkeit (Verbot des Verkaufs von Getränken aller Art)
Ein Anspruch auf Löschung einer beschränkten
persönlichen Dienstbarkeit, die den Verkauf von Getränken aller Art
verbietet, setzt voraus, dass die Parteien entsprechendes vereinbart
haben oder die Dienstbarkeit ausschließlich zur Sicherung einer
schuldrechtlichen Lieferbeziehung dient. Besteht kein Anspruch auf
Löschung der Dienstbarkeit, kann der Berechtigte den sich aus ihr
ergebenden Unterlassungsanspruch weiterhin geltend machen, auch wenn
dadurch eine von einer schuldrechtlichen Bezugsverpflichtung unabhängige
„faktische“ Bindung des Grundstückseigentümers an den
Dienstbar-keitsberechtigten bewirkt wird (im Anschluss an BGH NJW-RR
1992, 593).
OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.5.2008 - 6 U 122/07
Familienrecht
BGB §§ 1594 Abs. 2, 1598 Abs. 2
Unwirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung während bestehender Vaterschaft
eines anderen Mannes wird auch nach fünfjähriger Eintragung in
Personenstandsbuch nicht geheilt
OLG Rostock, Beschl. v. 25.1.2008 - 6 W 3/08
Erbrecht
BGB § 2200; FGG § 20 Abs. 1
Keine Beschwerdebefugnis eines Miterben gegen bloße Auswahl des
Testamentsvollstreckers an anderem Erbteil
Die Entscheidung, durch die ein
Testamentsvollstrecker ernannt wird, kann von einem Miterben, dessen
Erbanteil nicht von der Anordnung einer Testamentsvollstreckung
betroffen ist, nicht mit dem beschränkten Ziel der Abänderung der
Auswahlentscheidung zur Person des Testamentsvollstreckers angefochten
werden.
OLG Hamm, Beschl. v. 22.1.2008 - 15 W 334/07
Gesellschaftsrecht
BGB § 705; GewO § 35
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) trotz Teilrechtsfähigkeit keine
Gewerbetreibende i. S. d. Gewerberechts
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist trotz
ihrer partiellen Rechtsfähigkeit (vgl. BGHZ 146, 341) nicht selbst
Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung und kann deshalb nicht
Adressat einer Gewerbeuntersagung sein
OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.7.2008 - 7 LA 53/08
Steuerrecht
KStG 1996 n.F. § 8 Abs. 4 Sätze 1 und 2
Kein Verlust der wirtschaftlichen Identität bei Veräußerung wesentlicher
Betriebsteile und Übergang von werbender zu vermögensverwaltender Tätigkeit,
wenn kein neues Betriebsvermögen zugeführt wird
1. § 8 Abs. 4 KStG 1996 n.F. definiert die
"wirtschaftliche Identität" einer Körperschaft in Satz 1 nicht, sondern
bestimmt in Satz 2 lediglich beispielhaft, wann eine wirtschaftliche
Identität nicht mehr gegeben ist. Satz 2 des § 8 Abs. 4 KStG 1996 n.F.
als Regelbeispiel setzt damit aber zugleich mittelbar einen Maßstab für
die unter Satz 1 zu fassenden Sachverhalte. Sie müssen Voraussetzungen
erfüllen, die mit den in Satz 2 genannten wirtschaftlich vergleichbar
sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 20. August 2003
I R 61/01 und I R 81/02, BFHE 203, 135 und 424, BStBl II 2004, 616 und
614; vom 5. Juni 2007 I R 9/06, BFHE 218, 207).
2. Wenn im Zusammenhang mit der die Hälfte des gezeichneten Kapitals
übersteigenden Übertragung von Geschäftsanteilen und einer Änderung des
Unternehmenszwecks von einer aktiv tätigen zu einer
vermögensverwaltenden Gesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
(Branchenwechsel) kein neues Betriebsvermögen zugeführt worden ist,
liegt eine wirtschaftlich mit dem Regelbeispiel vergleichbare Situation
nicht vor.
BFH, Urt. v. 28.5.2008 - I R 87/07
Öffentliches Recht BGB §§
839, 436; BauGB §§ 124, 127
Amtshaftung der Gemeinde gegenüber Bauplatzkäufern bei falscher Auskunft
über Fertigstellung der Erschließung durch den Erschließungsträger
OLG Thüringen, Urt. v. 30.5.2000 - 3 U 911/99
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