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Top-Aktuell
Immobilienrecht
BGB §§ 535 ff.
Vermieter kann bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel keinen Zuschlag
zur Miete über ortsübliche Vergleichsmiete hinaus verlangen
Der Vermieter ist nicht
berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel zur Vornahme der
Schönheitsreparaturen durch den Mieter von diesem eine Mieterhöhung in
Form eines Zuschlages zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen.
BGH, Urt. v.
9.7.2008 - VIII ZR 181/07
Familienrecht
BGB §§ 1601, 1603, 1609 Nr.
1 ff.
Splittingvorteil aus neuer Ehe kommt auch unterhaltsberechtigten
(minderjährigen) Kindern aus erster Ehe vorrangig zugute
Notarrecht/Verfahrensrecht
FamFG; FGG; FGG-RG; ZPO §§ 323 ff.
Gesetz zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens und der
Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG)
Neues FGG soll zum 1.9.2009 in Kraft treten
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Gesetzesänderungen
Familienrecht
EGBGB Art. 17; VO (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel
IIa)
Rom III-Verordnung (zum auf Scheidungsverfahren anwendbaren Recht) wohl
gescheitert - aber möglicherweise Regelung durch verstärkte Zusammenarbeit
verschiedener Mitgliedstaaten
wobei sich bisher Frankreich, Griechenland,
Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn
anschließen wollen,
Der ursprüngliche Vorschlag für eine "Verordnung des
Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 im Hinblick auf die
Zuständigkeit in Ehesachen und zur Einführung von Vorschriften betreffend
das anwendbare Recht in diesem Bereich" enthielt u.a.:
1. Recht des Staates des gemeinsamen
gewöhnlichen Aufenthaltes,
2. Recht des Staates des letzten gemeinsamen gewöhnlichen
Aufenthaltes, sofern ein Ehegatte dort noch
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
3. Recht der gemeinsamen Staatsangehörigkeit (bzw. domicile in
Großbritannien bzw. Irland),
4. sonst Recht des Staates, in dem der Antrag gestellt wird.
1. zugunsten des Rechts des letzten gemeinsamen
gewöhnlichen Aufenthalts, sofern ein Ehegatte dort
noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
2. oder zugunsten der gemeinsamen Staatsangehörigkeit (domicile in
Großbritannien/Irland)
3. oder eines Staates, in dem die Ehegatten während mindestens 5 Jahren
ihren gewöhnlichen Aufenthalt
hatten,
4. oder des Staates, in dem der Antrag
gestellt wird.
EGBGB Art. 18
Entwurf einer EU-Verordnung über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in
Unterhaltssachen
grds. Einigung, insbes. auf Abschaffung des
Exequatur-Verfahrens für die Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen,
aber konkreter Inhalt noch offen - insbes. die Form
der Einbeziehung Großbritanniens (möglicherweise wird im Verhältnis zu
Großbritannien das Exequatur weiter erforderlich bleiben);
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die
Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen, die Anerkennung
und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen und die Zusammenarbeit im
Bereich der Unterhaltspflichten:
-
Zuständigkeit insbes. Gericht am gewöhnlichen
Aufenthaltsort des Antragsgegners sowie des Unterhaltsberechtigten (Art. 3);
-
Anknüpfung an das Recht des Landes, in dem der
Unterhaltsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 13 Abs. 1);
-
statt dessen lex fori auf Antrag des
Unterhaltsberechtigten, wenn der Unterhaltsverpflichtete im
Gerichtsstaat seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 13 Abs. 2 lit. b);
-
Rechtswahl zulässig (Art. 14);
-
unmittelbare Vollstreckung von
Unterhaltsentscheidungen aus anderen EU-Staaten ohne Erfordernis eines
Anerkennungsverfahrens (Art. 27 ff);
-
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden und
vollstreckbarer Vereinbarungen aus anderen EU-Staaten (Art. 37 ff.);
-
keine
Geltung für Dänemark; Einbeziehung Großbritanniens noch unklar.
Notarrecht/Verfahrensrecht
GwG; GwBekErgG; BNotO § 23;
BeurkG §§ 54a ff.
Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (Umsetzung der dritten Geldwäscherichtlinie)
Beschlussempfehlung und Bericht des
BT-Innenausschusses, BT-Drucks. 16/9631 vom 18.6.2008
Rechtsprechung
Immobilienrecht
BGB §§ 535 ff., 307 Abs. 1 S.
1, Abs. 2 Nr. 1
Unwirksamkeit einer "Farbwahlklausel" in einem Wohnraummietvertrag
("neutrale, deckende, helle Farben und Tapeten")
a) Eine
formularvertragliche Klausel, die den Mieter dazu verpflichtet, die auf
ihn abgewälzten Schönheitsreparaturen in "neutralen, hellen, deckenden
Farben und Tapeten auszuführen", ist wegen unangemessener
Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn sie nicht auf den Zustand
der Wohnung im Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache beschränkt ist,
sondern auch für Schönheitsreparaturen gilt, die der Mieter im Laufe des
Mietverhältnisses vorzunehmen hat.
b) Die formularmäßige unangemessene Einengung des Mieters in der Art der
Ausführung von Schönheitsreparaturen führt zur Unwirksamkeit der
Abwälzung der Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen
schlechthin.
BGH, Urt. v. 18.6.2008 - VIII ZR 224/07
BGB §§ 566, 548 Abs. 3
Verjährung von Ansprüchen des Wohnraummieters gegen den früheren Vermieter
bei Vermieterwechsel läuft 6 Monate ab Kenntnis des Mieters von
Grundbuchumschreibung
Bei einer Beendigung des
Mietverhältnisses durch Veräußerung des Mietobjekts beginnt die
Verjährungsfrist des § 548 Abs. 2 BGB für Ansprüche des Mieters auf
Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer
Einrichtung erst mit der Kenntnis des Mieters von der Eintragung des
Erwerbers im Grundbuch zu laufen.
BGH, Urt. v. 28.5.2008 - VIII ZR 133/07
Familienrecht
BGB §§ 1600 Abs. 1 Nr. 2,
1600 b Abs. 1 Satz 1, 1600 e Abs. 1 Satz 1; ZPO §§ 640 h Abs. 2, 62
Anfechtungsklage des leiblichen Vaters muss innerhalb der Anfechtungsfrist
sowohl gegenüber dem rechtlichen Vater wie gegenüber dem Kind erhoben werden
Die nach § 1600 e Abs. 1
Nr. 3 BGB sowohl gegen den rechtlichen Vater als auch gegen das Kind zu
erhebende Anfechtungsklage des leiblichen Vaters im Sinne des § 1600
Abs. 1 Nr. 2 BGB kann nur Erfolg haben, wenn die Anfechtungsfrist des
§ 1600 b Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber beiden Beklagten gewahrt ist. Diese
sind notwendige Streitgenossen im Sinne des § 62 ZPO; die Wahrung der
Frist im Verhältnis zu einem von ihnen entfaltet aber nicht auch Wirkung
gegenüber dem anderen (BGHZ 131, 376, 380 f.).
BGH, Urt. v. 30.7.2008 - XII ZR 18/07
Steuerrecht
GrEStG § 3 Nr. 1
Berechnung der Freigrenze bei Übertragung von Bruchteilen
FG Köln, Urt. v. 1.8.2008 - 5 K 2799/06
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