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8.-12. September 2008
 

 
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Rechtsprechung Links

Gesetzesänderungen

Öffentliches Recht

HeimG §§ 1, 14; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 7
Ersetzung des Heimgesetzes durch Landesgesetze in Baden-Württemberg und Bayern


Rechtsprechung

Erbrecht

BGB §§ 2205, 2041, 185
Verfügungen des Testamentsvollstreckers über Nachlass-Bankkonto nur bei evidentem Missbrauch der Vertretungsmacht unwirksam

OLG Koblenz, Beschl. v. 28.4.2008 - 5 U 27/08


Öffentliches Recht

BNotO § 14 Abs. 2; BGB § 134; Verordnung (EG) Nr. 881/2002; EG Art. 60, 249, 301, 308; EMRK Zusatzprotokoll Nr. 1 Art. 1
Teilweise Nichtigerklärung der Al-Quaida-Verordnung betreffend zwei Personen mangels deren Verteidigungsmöglichkeit, aber vorläufige Aufrechterhaltung

1. ...
2. Die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al‑Qaida‑Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan wird für nichtig erklärt, soweit sie Herrn Kadi und die Al Barakaat International Foundation betrifft.
3. Die Wirkungen der streitigen Verordnung, soweit sie Herrn Kadi und die Al Barakaat International Foundation betrifft, werden für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten ab dem Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils aufrechterhalten.
4. ...

EuGH, Urt. v. 3.9.2008 - C-402/05 P


Steuerrecht

ErbStG § 12 Abs. 1 und 3, § 13a; BewG § 9, § 138; BGB § 2174
Auch wenn im Rahmen des Kaufrechtsvermächtnisses zwingend die Bewertung zum gemeinen Wert erfolgt, ist die entsprechende Anwendung von § 13a im Fall eines Unternehmens nicht ausgeschlossen

1. Erwerbsgegenstand eines Übernahme- oder Kaufrechtsvermächt­nisses ist die aufschiebend bedingte Forderung des Vermächtnisnehmers gemäß § 2174 BGB gegen den Beschwerten (Aufgabe der Rechtsprechung vom Gestaltungsrecht als Erwerbsgegenstand).
2. Die Forderung aus Übernahme- oder Kaufrechtsvermächtnissen ist nicht mit dem Steuerwert des vermachten Gegenstandes zu bewerten, sondern mit dem gemeinen Wert.
3. Ist gemäß § 13a ErbStG begünstigtes Vermögen vermacht, ste­hen dem Vermächtnisnehmer die dort vorgesehenen Vergünstigungen auch bei einem Übernahme- oder Kaufrechtsvermächtnis zu.

BFH, Urt. v. 13.8.2008 - II R 7/07

GrEStG § 3 Nr. 4, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung, wenn ein Grundstück aus der Gesamthand unmittelbar der Ehefrau eines Gesamthänders übertragen wird

1. Veräußert eine aus drei Gesellschaftern bestehende Personengesellschaft ein im Gesellschaftsvermögen befindliches Grundstück an einen ihrer Gesellschafter und dessen Ehefrau zu je hälftigem Miteigentum, ist die Steuer für den Erwerb des Gesellschafters entsprechend § 6 Abs. 1 GrEStG nur nach 1/3 der auf seinen Erwerb entfallenden Gegenleistung zu berechnen. Ist Bemessungsgrundlage der Grundbesitzwert, bedeutet dies eine Steuerberechnung nach 1/6 des Werts des ganzen Grundstücks.
2. Da die (ursprüngliche) vermögensmäßige Beteiligung des Gesellschafters am Grundstück in seinem Miteigentumsanteil fortbesteht, kann der Ehefrau eine Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 i.V.m. § 3 Nr. 4 GrEStG nicht gewährt werden.

BFH, Urt. v. 11.6.2008 - II R 58/06

UmwStG 1995 § 20 Abs. 2; EStDV § 60 Abs. 2 Satz 2; EStG § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2, § 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2; GmbHG § 42a Abs. 1, § 46 Nr. 1; UmwG § 24
Das Recht zur Wahl des Bewertungsansatzes gem. § 20 Abs. 2 UmwStG ist endgültig ausgeübt, sobald der Steuerpflichtige eine Steuererklärung und eine Steuerbilanz beim Finanzamt eingereicht hat

Das Wahlrecht nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 ist ausgeübt, wenn der Steuerpflichtige Steuererklärungen und eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Steuerbilanz beim FA einreicht und vorbehaltlos erklärt, das Wahlrecht in bestimmter Weise ausüben zu wollen. Eine Bindung an den handelsbilanziellen Wertansatz des eingebrachten Betriebsvermögens besteht nicht.

BFH, Urt. v. 28.5.2008 - I R 98/06

EStG § 15 Abs. 1
Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenrechnung der Zählobjekte von beteiligungsidentischen Personengesellschaften

BFH, Beschl. v. 31.1.2008 - IV B 144/06


Notarrecht/Verfahrensrecht

InsO §§ 166 Abs. 2, 50, 51; BGB §§ 398, 1191
Verwertung sicherungshalber abgetretener Ansprüche (hier auf Kaufpreisrückzahlung bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages) durch den Insolvenzverwalter

OLG Rostock, Urt. v. 15.5.2008 - 3 U 18/08

BNotO § 93; GG Art. 12 Abs. 1, 3 Abs. 1
Festsetzung von Gebühren für Geschäftsprüfung der Notare durch Landesgesetz ist verfassungsmäßig

BVerfG, Beschl. v. 8.5.2008 - 1 BvR 645/08

BNotO §§ 6 Abs. 3, 4, 7, 10; GG Art. 12 Abs. 1
Vorrang für Notarassessoren gegenüber amtierenden Notaren bei Notarbestellung wegen hohen Dienstalters der Assessoren ermessensfehlerfrei

BGH, Beschl. v. 14.4.2008 - NotZ 114/07

BNotO §§ 6 Abs. 3, 4, 7, 10; GG Art. 12 Abs. 1
Vorrang für Notarassessoren bei generell hohem Dienstalter gegenüber Notarbewerbungen ermessensfehlerfrei

BGH, Beschl. v. 14.4.2008 - NotZ 116/07

BNotO § 23; BeurkG §§ 54a Abs. 2 Nr. 1, 54d
Isolierte Verwahrung auf Notaranderkonto für Ausgabe von Aktien bei Übernahme einer eigenständigen Prüfung durch den Notar zulässig

OLG Hamm, Urt. v. 30.1.2008 - 11 U 159/06

 

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