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Gesetzesänderungen
Öffentliches Recht
HeimG §§ 1, 14; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 7
Ersetzung des Heimgesetzes durch Landesgesetze in Baden-Württemberg und Bayern
Rechtsprechung
Erbrecht
BGB §§ 2205, 2041, 185
Verfügungen des Testamentsvollstreckers über Nachlass-Bankkonto nur bei
evidentem Missbrauch der Vertretungsmacht unwirksam
OLG Koblenz, Beschl. v. 28.4.2008 - 5 U 27/08
Öffentliches Recht BNotO §
14 Abs. 2; BGB § 134; Verordnung (EG) Nr. 881/2002; EG Art. 60, 249, 301,
308; EMRK Zusatzprotokoll Nr. 1 Art. 1
Teilweise Nichtigerklärung der Al-Quaida-Verordnung betreffend zwei Personen
mangels deren Verteidigungsmöglichkeit, aber vorläufige Aufrechterhaltung
1. ...
2. Die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die
Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte
Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem
Al‑Qaida‑Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der
Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die
Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen
Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan wird für nichtig
erklärt, soweit sie Herrn Kadi und die Al Barakaat International
Foundation betrifft.
3. Die Wirkungen der streitigen Verordnung, soweit sie Herrn Kadi und
die Al Barakaat International Foundation betrifft, werden für einen
Zeitraum von höchstens drei Monaten ab dem Tag der Verkündung des
vorliegenden Urteils aufrechterhalten.
4. ...
EuGH, Urt. v. 3.9.2008 - C-402/05 P
Steuerrecht
ErbStG § 12 Abs. 1 und 3, § 13a; BewG § 9, § 138; BGB § 2174
Auch wenn im Rahmen des Kaufrechtsvermächtnisses zwingend die Bewertung zum
gemeinen Wert erfolgt, ist die entsprechende Anwendung von § 13a im Fall
eines Unternehmens nicht ausgeschlossen
1. Erwerbsgegenstand eines Übernahme- oder
Kaufrechtsvermächtnisses ist die aufschiebend bedingte Forderung des
Vermächtnisnehmers gemäß § 2174 BGB gegen den Beschwerten (Aufgabe der
Rechtsprechung vom Gestaltungsrecht als Erwerbsgegenstand).
2. Die Forderung aus Übernahme- oder Kaufrechtsvermächtnissen ist nicht
mit dem Steuerwert des vermachten Gegenstandes zu bewerten, sondern mit
dem gemeinen Wert.
3. Ist gemäß § 13a ErbStG begünstigtes Vermögen vermacht, stehen dem
Vermächtnisnehmer die dort vorgesehenen Vergünstigungen auch bei einem
Übernahme- oder Kaufrechtsvermächtnis zu.
BFH, Urt. v. 13.8.2008
- II R 7/07
GrEStG § 3 Nr. 4, § 6 Abs. 1,
§ 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung, wenn ein Grundstück aus der Gesamthand
unmittelbar der Ehefrau eines Gesamthänders übertragen wird
1. Veräußert eine aus drei Gesellschaftern
bestehende Personengesellschaft ein im Gesellschaftsvermögen
befindliches Grundstück an einen ihrer Gesellschafter und dessen Ehefrau
zu je hälftigem Miteigentum, ist die Steuer für den Erwerb des
Gesellschafters entsprechend § 6 Abs. 1 GrEStG nur nach 1/3 der auf
seinen Erwerb entfallenden Gegenleistung zu berechnen. Ist
Bemessungsgrundlage der Grundbesitzwert, bedeutet dies eine
Steuerberechnung nach 1/6 des Werts des ganzen Grundstücks.
2. Da die (ursprüngliche) vermögensmäßige Beteiligung des
Gesellschafters am Grundstück in seinem Miteigentumsanteil fortbesteht,
kann der Ehefrau eine Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 i.V.m. § 3 Nr. 4
GrEStG nicht gewährt werden.
BFH, Urt. v. 11.6.2008 - II R 58/06
UmwStG 1995 § 20 Abs. 2; EStDV
§ 60 Abs. 2 Satz 2; EStG § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2, § 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2;
GmbHG § 42a Abs. 1, § 46 Nr. 1; UmwG § 24
Das Recht zur Wahl des Bewertungsansatzes gem. § 20 Abs. 2 UmwStG ist
endgültig ausgeübt, sobald der Steuerpflichtige eine Steuererklärung und
eine Steuerbilanz beim Finanzamt eingereicht hat
Das Wahlrecht nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 ist
ausgeübt, wenn der Steuerpflichtige Steuererklärungen und eine den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Steuerbilanz beim
FA einreicht und vorbehaltlos erklärt, das Wahlrecht in bestimmter Weise
ausüben zu wollen. Eine Bindung an den handelsbilanziellen Wertansatz
des eingebrachten Betriebsvermögens besteht nicht.
BFH, Urt. v. 28.5.2008 - I R 98/06
EStG § 15 Abs. 1
Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenrechnung der Zählobjekte von
beteiligungsidentischen Personengesellschaften
BFH, Beschl. v. 31.1.2008 - IV B 144/06
Notarrecht/Verfahrensrecht
InsO §§ 166 Abs. 2, 50, 51; BGB §§ 398, 1191
Verwertung sicherungshalber abgetretener Ansprüche (hier auf
Kaufpreisrückzahlung bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages) durch den
Insolvenzverwalter
OLG Rostock, Urt. v. 15.5.2008 - 3 U 18/08
BNotO § 93; GG Art. 12 Abs. 1, 3 Abs. 1
Festsetzung von Gebühren für Geschäftsprüfung der Notare durch Landesgesetz
ist verfassungsmäßig
BVerfG, Beschl. v. 8.5.2008 - 1 BvR 645/08
BNotO §§ 6 Abs. 3, 4, 7, 10;
GG Art. 12 Abs. 1
Vorrang für Notarassessoren gegenüber amtierenden Notaren bei
Notarbestellung wegen hohen Dienstalters der Assessoren ermessensfehlerfrei
BGH, Beschl. v. 14.4.2008 - NotZ 114/07
BNotO §§ 6 Abs. 3, 4, 7, 10;
GG Art. 12 Abs. 1
Vorrang für Notarassessoren bei generell hohem Dienstalter gegenüber
Notarbewerbungen ermessensfehlerfrei
BGH, Beschl. v. 14.4.2008 - NotZ 116/07
BNotO § 23; BeurkG §§ 54a Abs.
2 Nr. 1, 54d
Isolierte Verwahrung auf Notaranderkonto für Ausgabe von Aktien bei
Übernahme einer eigenständigen Prüfung durch den Notar zulässig
OLG Hamm, Urt. v. 30.1.2008 - 11 U 159/06
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