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1.-5. September 2008
 

 
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Top-Aktuell

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 765, 199; MaBV § 7 
Verjährungsfrist für Bürgschaft auf erstes Anfordern (hier: MaBV-Bürgschaft für Bauträgervertrag) tritt mit Fälligkeit der Hauptschuld ein, auch ohne Leistungsanforderung des Gläubigers

Die Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern tritt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein und ist nicht von einer (formgerechten) Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig.

BGH, Urt. v. 8.7.2008 - XI ZR 230/07


Notarrecht/Verfahrensrecht

ZPO §§ 794 Abs. 1 Nr. 5, 79; FGG § 13; BNotO § 24; RDG §§ 1 ff.; GBO § 15; BGB §§ 1191 ff.
Grundschuldbestellung aufgrund Finanzierungsvollmacht - Vollzugsvollmachten für Notarangestellte

BNotK-Rundschreiben Nr. 24/2008 vom 5.9.2008 Finanzierungsvollmachten bei der Grundschuldbestellung/Durchführungsvollmachten für Notarangestellte – Änderungen in ZPO und FGG durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts


Gesetzesänderungen

Gesellschaftsrecht

GmbHG §§ 2 Abs. 1a, 4a Abs. 2, 5, 5a, 6 Abs. 2 S. 3, 7 Abs. 2 S. 3, 8 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 3, 16, 2 Abs. 1a, 17, 19 Abs. 4, 5, 30, 32, 32a, 35 Abs. 3, 40. 46, 53 Abs. 2, 64; AktG § 76 Abs. 3 S. 3; MoMiG; InsO § 15
GmbH-Reform (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen - MoMiG)

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, BR-Drucks. 615/08 vom 29.8.2008

BGB §§ 80, 81; BayStG
Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes, BayGVBl. 2008, 473 (in Kraft seit 1.8.2008)


Öffentliches Recht

EnEG; EnEV §§ 3, 4, 9, 16 ff.
Verschärfung der energetischen Anforderungen für Neubauten (und bei wesentlichen Änderungen) um ca. 30% geplant

Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes, BR-Drucks. 562/08 vom 8.8.2008

Regierungsentwurf für Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung, BR-Drucks. 569/08 vom 8.8.2008

  • Verschärfung der energetischen Anforderungen um ca. 30% (§§ 3,4, 9 und Anlagen 1, 2 EnEV-E),

  • Außerbetriebnahme elektrischer Speicherheizsysteme (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 EnEG-E; § 10a EnEV),

  • leichte Änderungen bei der Darstellung in Energieausweisen (§§ 16 ff. und Anlagen 6 ff. EnEV),

  • Anwendung des neuen Rechts vorgesehen für "Vorhaben, welche die Errichtung, die Änderung, die Erweiterung oder den Ausbau von Gebäuden zum Gegenstand haben", in der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung/Bauanzeige bzw. Kenntnisgabe bzw. (bei bei nicht genehmigungs- und anzeigebedürftigen Vorhaben) des Baubeginns geltenden Fassung (§ 28 EnEV),

  • politische Absichtserklärung zu weiteren "Verschärfung der energetischen Anforderungen nochmals bis zur gleichen Größenordnung ..., allerdings in Abhängigkeit von den wirtschaftlichen und sonstigen Rahmenbedingungen" (BR-Drucks. 569/08, S. 67).


Notarrecht/Verfahrensrecht

FamFG; FGG; FGG-RG; ZPO §§ 323 ff.
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens und der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG)  

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, BR-Drucks. 617/08 vom 29.8.2008


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 632a, 641a, 309 Nr. 8 b) ff), 310 Abs. 1; EGBGB Art. 244; MaBV; FoSiG
Forderungssicherungsgesetz

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, BR-Drucks. 616/08 vom 29.8.2008

GBO §§ 53, 20, 39, 40, 71; UmwG § 20 Abs. 1
Voraussetzungen für Klarstellungsvermerk

Für einen Klarstellungsvermerk über die Grundlage der Eintragung genügt es nicht, dass die ursprüngliche Verlautbarung in Zweifel gezogen wird. Vielmehr muss auch die Richtigkeit der begehrten Klarstellung zur Überzeugung des Grundbuchamts feststehen.

OLG München, Urt. v. 29.7.2008 - 34 Wx 028/08

BGB §§ 675, 433 
Beweis für Beratungsfehler des Verkäufers hinsichtlich Mietpool

Die nach Vertragsschluss einsetzende defizitäre Entwicklung eines Mietpools lässt allein nicht den Schluss auf einen Beratungsfehler des Verkäufers zu.

BGH, Urt. v. 18.7.2008 - V ZR 70/07

BGB §§ 280 Abs. 1, 538
Schadensersatzpflicht des Mieters bei exzessivem Rauchen

Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzpflicht des Mieters, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung beseitigen lassen, sondern darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern. Das gilt unabhängig davon, ob ein Renovierungsbedarf bereits vorzeitig entsteht (Fortführung des Senatsurteils vom 28. Juni 2006 – VIII ZR 124/05, NJW 2006, 2915).

BGH, Urt. v. 5.3.2008 - VIII ZR 37/07

VerkFlBerG §§ 3, 5; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14, 20 Abs. 3, Art. 100 Abs. 1 und 2; EMRK Art. 1 des (1.) Zusatzprotokolls
Ankaufsrecht nach Verkehrsflächenbereinigungsgesetz ist verfassungsgemäß

Gegen das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG), insbesondere das Ankaufsrecht und den damit verbundenen Kontrahierungszwang nach § 3 Abs. 1, § 5 VerkFlBerG sowie die darin enthaltene Entgeltregelung, bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

OLG Brandenburg, Urt. v. 9.8.2007 - 5 U 211/06


Familienrecht

BGB § 1600 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 4; ZPO § 640 d 
Anfechtung der Vaterschaft durch den biologischen Vater bei Nichtbestehen einer sozial-familiären Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind  

Zum Umfang der Amtsaufklärungspflicht und zur Darlegungslast des Klägers für das Nichtbestehen einer sozial-familiären Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind im Falle der Anfechtung der Vaterschaft durch den biologischen Vater.

BGH, Urt. v. 30.7.2008 - XII ZR 150/06

BGB §§ 426, 421, 311b Abs. 1, 1372 ff., 1378
Gesamtschuldnerausgleich zwischen getrennt lebenden Ehegatten

OLG Brandenburg, Urt. v. 12.3.2008 - 13 U 68/07


Erbrecht

BGB §§ 2197 ff., 2221; UStG § 3a; RL 77/388/EWG Art. 9 Abs. 2 lit. e); EG Art. 226
Testamentsvollstreckung ist keine der Leistung eines Rechtsanwalts ähnliche Leistung im Sinne der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie

Die Leistung der Testamentsvollstreckung stellt weder eine hauptsächlich und gewöhnlich von einem Rechtsanwalt erbrachte Leistung noch eine Leistung dar, die denjenigen von Rechtsanwälten ähnlich ist. Die Bundesrepublik Deutschland hat daher durch nationale Rechtsvorschriften, wonach der Ort der von einem Testamentsvollstrecker ausgeführten Dienstleistungen nach dem Ort zu bestimmen ist, an dem der Dienstleistende seine Tätigkeit ausübt, nicht gegen die Bestimmungen aus der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie verstoßen.

EuGH, Urt. v. 6.12.2007 - C-401/06


Internationales Privatrecht

SGB VI § 1 S. 4; SGB III § 27 Abs. 1 Nr. 5
Versicherungspflicht der Vorstandsmitglieder einer private limited company in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

In Deutschland beschäftigte Mitglieder des Board of Directors einer private limited company irischen Rechts sind auch unter Berücksichtigung des Rechts der Europäischen Gemeinschaft nicht wie Mitglieder des Vorstands einer deutschen Aktiengesellschaft von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung ausgenommen.

BSG, Urt. v. 27.2.2008 - B 12 KR 23/06 R


Öffentliches Recht

GVO § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; FlurbG §§ 61 ff.
Genehmigungserfrist gilt auch für Zuteilungsgrundstück in Bodenneuordnung

Wäre Verkauf des Einwurfsgrundstücks ohne GVO-Genehmigung möglich gewesen, so ist auch die Veräußerung des in der Flurbereinigung (oder einem sonstigen Bodenordnungsverfahren) zugeteilten Zuteilungsgrundstücks genehmigungsfrei.

OLG Rostock, Beschl. v. 11.7.2007 - 7 W 61/06

GWB §§ 97 ff.; RL 92/50/EWG Art. 3, 8, 9; EG Art. 234
Keine Ausschreibungspflicht für konzerninterne Übertragung der Leistungserbringung an weisungsgebundene 100%-Tochtergesellschaft unter Fortbestand der Haftung des ursprünglichen Dienstleistungsempfängers

1. Der Begriff der „Vergabe“ in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/50 und der Begriff „vergeben“ in Art. 8 und Art. 9 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge sind dahin auszulegen, dass sie nicht eine Situation wie die des Ausgangsverfahrens umfassen, in der vom ursprünglichen Dienstleistungserbringer an den öffentlichen Auftraggeber erbrachte Dienstleistungen auf einen anderen Dienstleistungserbringer in Form einer Kapitalgesellschaft übertragen werden, deren Alleingesellschafter der ursprüngliche Dienstleistungserbringer ist, der den neuen Dienstleistungserbringer kontrolliert und ihm Weisungen erteilt, wenn der ursprüngliche Dienstleistungserbringer weiterhin die Haftung für die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen übernimmt.
2. Der Begriff der „Vergabe“ in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/50 und der Begriff „vergeben“ in Art. 8 und Art. 9 der Richtlinie 92/50 sind dahin auszulegen, dass sie eine Anpassung des ursprünglichen Vertrags an veränderte äußere Umstände, wie die Umrechnung ursprünglich in nationaler Währung ausgedrückter Preise in Euro, die geringfügige Verringerung dieser Preise zu ihrer Rundung und die Bezugnahme auf einen neuen Preisindex, der gemäß den Bestimmungen des ursprünglichen Vertrags den zuvor festgelegten Index ersetzt, nicht umfassen.
3. Der Begriff der „Vergabe“ in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/50 und der Begriff „vergeben“ in Art. 8 und Art. 9 der Richtlinie 92/50 sind dahin auszulegen, dass sie nicht eine Situation wie die des Ausgangsverfahrens umfassen, in der ein öffentlicher Auftraggeber mit dem Auftragnehmer während der Laufzeit eines Dienstleistungsauftrags von unbestimmter Dauer in einem Nachtrag vereinbart, eine Kündigungsverzichtsklausel für drei Jahre zu verlängern, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung der neuen Klausel unwirksam geworden wäre, und für bestimmte Staffelpreise in einem besonderen Bereich größere Rabatte als die ursprünglich vorgesehenen festzulegen.

EuGH, Urt. v. 19.6.2008 - C-454/06


Steuerrecht

AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 7, § 9 Nr. 2
Gewerblicher Grundstückshandel bei Abtretung von Mitunternehmeranteilen an Grundstücksgesellschaften; Drei-Objekte-Grenze

Die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an mehr als drei am Grundstücksmarkt tätigen Gesellschaften bürgerlichen Rechts ist auch dann der Veräußerung der zu den jeweiligen Gesamt­handsvermögen gehörenden Grundstücke gleichzustellen, wenn es sich bei den Gesellschaften um gewerblich geprägte Personenge­sellschaften i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG handelt. Die Gewinne aus den Anteilsveräußerungen sind daher – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – als laufende Gewinne aus gewerb­lichem Grundstückshandel im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (Gewinnfeststellung) und der Gewerbesteuerveranlagung des Gesellschafters (der Obergesellschaft) zu erfassen.

BFH, Urt. v. 5.6.2008 - IV R 81/06


Notarrecht

ZPO §§ 130 Nr. 6, 519 Abs. 4; BGB § 126; BeurkG § 13 Abs. 1
„Welle“ genügt nicht als Unterschrift des Berufungsschriftsatzes

BGH, Beschl. v. 21.2.2008 - V ZB 96/07

 

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