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Top-Aktuell
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
Risikobegrenzungsgesetz zum
19.8.2008 in Kraft getreten
Hinweis DNotI-Report 17/2008, S. 136
BGBl. 2008
I, S. 1666
BNotK-Intern Ausgabe 4/2008, S. 4 (unter B.)
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Erbrecht
Neues Heimrecht in Bayern ab dem 1.8.2008
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 313, 730 ff., 812
Abs. 1 Satz 2, 2. Alt.
Ausgleichsansprüche bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Nach Beendigung einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners,
mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung
geschaffen wurde, nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche,
sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung (§ 812 Abs. 1
Satz 2, 2. Alt. BGB) sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der
Geschäftsgrundlage in Betracht (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung,
vgl. etwa BGH Urteile vom 6. Oktober 2003 ‑ II ZR 63/02 ‑ FamRZ 2004, 94
und vom 8. Juli 1996 ‑ II ZR 193/95 ‑ NJW-RR 1996, 1473 f.). Das kann
auch dann der Fall sein, wenn die Partner Miteigentümer einer Immobilie
zu je ½ sind, der eine aber erheblich höhere Beiträge hierzu geleistet
hat als der andere.
BGH, Urt. v. 9.7.2008 - XII ZR 39/06
BGB §§ 313, 530 Abs. 1, 531
Abs. 2, 730 ff., 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt.
Ausgleichsansprüche bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
a) Nach Beendigung einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners,
mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung
(hier: Wohnhaus) geschaffen wurde, dessen Alleineigentümer der andere
Partner ist, nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche,
sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung (§ 812 Abs. 1
Satz 2, 2. Alt. BGB) sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der
Geschäftsgrundlage in Betracht (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung,
vgl. etwa BGH Urteile vom 6. Oktober 2003 II ZR 63/02 FamRZ 2004, 94
und vom 8. Juli 1996 II ZR 193/95 NJW-RR 1996, 1473 f.).
b) Zur Abgrenzung von gemeinschaftsbezogener Zuwendung und Schenkung
unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
BGH, Urt. v. 9.7.2008 - XII ZR 179/05
Familienrecht
BGB §§ 1615 l Abs. 2, 1610, 1570
Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt
a) Die für die Höhe des Unterhaltsbedarfs nach
§ 1615 l Abs. 2, 3 Satz 1, 1610 Abs. 1 BGB relevante Lebensstellung des
Unterhaltsberechtigten ergibt sich auch dann, wenn er schon vor der
Geburt des gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil zusammen gelebt
hat, aus den Einkünften, die er ohne die Geburt des Kindes hätte. Auch
in einem solchen Fall ist nicht ein Quotenunterhalt nach den Einkommens-
und Vermögensverhältnissen innerhalb der nichtehelichen
Lebensgemeinschaft geschuldet.
b) Elternbezogene Gründe, die neben kindbezogenen Gründen für eine
Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach § 1615 l Abs. 2 BGB sprechen
können, kommen insbesondere dann in Betracht, wenn die Eltern mit ihrem
gemeinsamen Kind zusammengelebt haben und deswegen ein evtl.
Vertrauenstatbestand als Nachwirkung dieser Familie zu berücksichtigen
ist.
c) Bei der Bemessung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils
ist zu beachten, ob der ihm neben oder nach der Erziehung und Betreuung
in staatlichen Einrichtungen verbleibende Anteil an der Betreuung und
Erziehung des Kindes in Verbindung mit einer vollschichtigen
Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen würde.
BGH, Urt. v. 16.7.2008 - XII ZR 109/05
Gesellschaftsrecht SpruchG
§§ 3, 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2
Nachweis der Aktionärseigenschaft im Spruchverfahren
Im Spruchverfahren muss der Antragsteller seine
Stellung als Aktionär innerhalb der Anspruchsbegründungsfrist lediglich
darlegen, nicht auch nachweisen.
BGH, Beschl. v. 25.6.2008 - II ZB 39/07
Notarrecht/Verfahrensrecht
BNotO § 7
Auswahlverfahren bei der Bestellung zum Anwaltsnotar in Nordrhein-Westfalen
BGH, Beschl. v. 28.7.2008 - NotZ 5/08
BNotO § 7
Auswahlverfahren bei der Bestellung von Nur-Notaren in Baden
BGH, Beschl. v. 28.7.2008 - NotZ 82/07
BNotO § 7
Auswahlverfahren bei der Bestellung von Nur-Notaren in Baden
BGH, Beschl. v.
28.7.2008 - NotZ 81/07
BNotO § 7
Auswahlverfahren bei der Bestellung von Nur-Notaren in Baden
BGH, Beschl. v. 28.7.2008 - NotZ 32/07
BNotO § 7
Auswahlverfahren bei der Bestellung von Nur-Notaren in Baden
BGH, Beschl. v. 28.7.2008 - NotZ 30/07
BNotO § 7
Auswahlermessen zugunsten eines Notarassessors gegenüber einem bereits
bestellten Notar bei der Neubesetzung einer Notarstelle
BGH, Beschl. v. 28.7.2008 - NotZ 3/08
BeurkG § 54a Abs. 3, BNotO §
19 Abs. 1 Satz 1
Prüfungs- und Belehrungspflichten des Notars bei Annahme einer
Treuhandanweisung beim Notaranderkonto
Zur Verpflichtung des Notars, sich im
Zusammenhang mit der Annahme einer Verwahrungsanweisung, wonach der
Zahlungsverkehr zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen über
Notaranderkonto in Ratenzahlungen nach Baufortschritt entsprechend einer
Bestätigung des Bauleiters abzuwickeln ist, darüber zu vergewissern,
dass die Beteiligten sich über die benannte Person und deren Stellung
ausreichend im Klaren sind, und ihnen die mit der Einschaltung eines
nicht neutralen Dritten verbundenen Risiken aufzuzeigen.
BGH, Urt. v. 10.07.2008 - III ZR 292/07
Links
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