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10.-14. August 2008
 

 
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Top-Aktuell

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

WEG § 16 Abs. 2
Lastentragungspflicht in werdender Wohnungseigentümergemeinschaft

Vor Entstehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft bilden die Erwerber, für die eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen und denen der Besitz an der erworbenen Wohnung übergeben worden ist, eine sog. werdende Gemeinschaft.
Sie sind verpflichtet, entsprechend § 16 Abs. 2 WEG die Kosten und Lasten des künftigen gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese Verpflichtung entfällt nicht dadurch, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Rechtssinne entsteht (Abgrenzung zu Senat, BGHZ 107, 285).
 

BGH, Urt. v. 5.6.2008 - V ZB 85/07


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 675, 433
Beratungspflicht des Verkäufers bei Mietpool umfasst nicht Risiko einer bei Vertragsschluss nicht absehbaren negativen Entwicklung des Mietmarktes oder des Mietobjekts   

Ein Verkäufer, der den Beitritt zu einem Mietpool empfiehlt, muss den Käufer nicht über die generelle Möglichkeit einer defizitären Entwicklung des Mietpools aufklären. 

BGH, Urt. v. 18.7.2008 - V ZR 71/07

BGB §§ 276 , 311 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3; VerkProspG § 13
Persönliche Haftung organschaftlicher Vertreter einer kapitalsuchenden Gesellschaft gegenüber Anlageinteressenten

Treten organschaftliche Vertreter einer kapitalsuchenden Gesellschaft Anlageinteressenten persönlich mit dem Anspruch gegenüber, sie über die für eine Anlageentscheidung wesentlichen Umstände zu informieren, so haften sie für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit ihrer Angaben nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss (c.i.c.).

BGH, Urt. v. 2.6.2008 - II ZR 210/06

BGB §§ 358 Abs. 3, 138 Abs. 1; VerbrKRG §§ 9 Abs. 1, 3 Abs.2 Nr. 2
Voraussetzungen eienes verbundenen Geschäfts nach Verbraucherkreditgesetz

a) Zur Abgrenzung und zu den Voraussetzungen eines verbundenen Geschäfts nach § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 VerbrKrG.
b) Zur Feststellung der Üblichkeit der Bedingungen für grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG).
c) Zur Ermittlung des Verkehrswertes und zu den Voraussetzungen derverwerflichen Gesinnung des Verkäufers im Rahmen der Sittenwidrigkeitsprüfung nach § 138 Abs. 1 BGB.

BGH, Urt. v. 18.12.2007 - XI ZR 324/06

BGB § 550
Für Schriftformerfordernis längerfristiger Grundstücksmietverträge muss Vertretung bei Personenmehrheit auf einer Vertragsseite aus der Urkunde deutlich werden

a) Das Schriftformgebot des § 550 BGB will in erster Linie sicherstellen, dass ein späterer Grundstückserwerber, der kraft Gesetzes auf Seiten des Vermieters in ein auf mehr als ein Jahr abgeschlossenes Mietverhältnis eintritt, dessen Bedingungen aus dem schriftlichen Vertrag ersehen kann. Darüber hinaus dient die Schriftform des § 550 BGB aber auch dazu, die Beweisbarkeit langfristiger Abreden zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien sicherzustellen und diese vor der unbedachten Eingehung langfristiger Bindungen zu schützen.
b) Ist die Urkunde im Falle einer Personenmehrheit nicht von allen Vermietern oder Mietern unterzeichnet, müssen die vorhandenen Unterschriften deutlich zum Ausdruck bringen, ob sie auch in Vertretung der nicht unterzeichnenden Vertragsparteien hinzugefügt wurden. Wird die Vertretung der Vertragspartei durch die den Vertrag unterzeichnende Person allerdings auf andere Weise deutlich, z.B. wenn nur eine natürliche Person als Mieter oder Vermieter auftritt und eine andere Person den Vertrag unterschreibt, ist ein zusätzlicher Vertretungszusatz nicht erforderlich.

BGH, Urt. v. 7.5.2008 - XII ZR 69/06

WEG § 15 Abs.1
Auflösend bedingtes Sondernutzungsrecht ist zulässig

OLG Zweibrücken, Beschl. v. 1.2.2008 - 3 W 3/08

WEG § 14 Nr. 1; BGB §§ 1004, 242
Beseitigungsverlangen bei teilungserklärungswidrigem Zustand auch auch jahrelanger Duldung rechtmäßig, wenn Änderung ohne größeren Aufwand möglich ist.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.11.2007 - I-3 Wx 158/07

BGB §§ 286, 1601ff; ZPO § 794 Abs.1 Nr. 5
Kein Verzug bei pünktlicher Unterhaltszahlung durch bloße fehlende Bereitschaft zur Schaffung eines entsprechenden Vollstreckungstitels

Ein Unterhaltspflichtiger, der den geschuldeten Unterhalt regelmäßig zahlt, haftet grundsätzlich nicht aus Verzug, wenn er der Aufforderung des Unterhaltsgläubigers, einen Unterhaltstitel zu errichten, nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nachkommt..

OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.1.2008 - 6 WF 121/07

BGB § 765
Vorauszahlungsbürgschaft sichert nur Anspruch auf Erbringung der Bauleistung, nicht Mängelansprüche oder Schadensersatz wegen Verzug

Bei einer Bürgschaft zur Sicherung von Zahlungen, die der Auftraggeber im Rahmen eines Bauvertrages an den Auftragnehmer vorab geleistet hat, ist die Eintrittspflicht des Bürgen ausschließlich davon abhängig, ob der Auftragnehmer Bauleistungen in Höhe der Vorauszahlung erhalten hat.

OLG Celle, Urt. v. 30.11.2007 - 3 U 273/07

BGB § 912; EGBGB Art. 231 § 5 Abs. 5, Art. 233 § 2 Abs. 1; ZGB-DDR § 292
Duldungspflicht für Überbau gilt unabhängig davon, warum sofortiger Widerspruch unterlassen wurde

OLG Brandenburg, Urt. v. 22.05.2008 - 5 U 58/07

BGB § 894, 891; FGB-DDR § 13 (FAmGB); EGFGB-DDR § 11 (EGFamG)
Vermutungswirkung des Grundbuches gilt auch bei Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer, der zur Zeit des Erwerbes im gesetzlichen Güterstand des DDR-Rechts lebte (Eigentums- und Vermögensgemeinschaft).

OLG Rostock, Urt. v. 29.04.2008 - 6 U 1/08

BGB § 362
Keine Erfüllungswirkung bei Überweisung auf ein anderes als das vom Kläger angegebene Konto

OLG Nürnberg, Urt. v. 23.05.2004 - 4 U 2528/06_08


Familienrecht

BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 4 c, Abs. 3 §§
Versorgungsausgleich für Anrechte im Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg  

a) Bei der Bewertung eines Anrechts nach § 1587a Abs. 2 Nr. 4 c BGB (hier: Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg) ist ein infolge hinausgeschobenen Bezugs von Altersruhegeld erhöhter Zugangsfaktor insoweit zu berücksichtigen, als der Leistungsbeginn bereits in der Ehezeit hinausgeschoben worden ist (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2005 - XII ZB 117/03 - FamRZ 2005, 1455 ff. und vom 9. Mai 2007 - XII ZB 77/06 - FamRZ 2007, 1542 ff.).
b) Anrechte bei dem Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg sind im Anwartschafts- und im Leistungsstadium volldynamisch (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2004 - XII ZB 45/01 - FamRZ 2005, 430 ff.).

BGH, Urt. v. 11.6.2008 - XII ZB 115/05


Öffentliches Recht

3; ZusatzabgabenVO a.F. § 12 Abs.2 - Milchquote
Rückübertragung verpachteter flächenloser Milchquoten bei Altpachtverträgen auch an Verpächter möglich, der selber kein Milcherzeuger ist

Die Rückübertragung einer verpachteten flächenlosen Milchreferenzmenge an den Verpächter nach Beendigung eines Pachtverhältnisses, das vor dem 1. April 2004 geschlossen worden ist, ist auch dann möglich, wenn er selbst zwar kein Milcherzeuger ist, aber die Milchreferenzmenge in kürzester Frist über die staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten überträgt, der Milcherzeuger ist (im Anschluss an EuGH Urteil vom 7. Juni 2007 Otten C-278/06 Slg. 2007, I-4513 und Aufgabe von Senatsurteil vom 27. Oktober 2004 - XII ZR 165/01 -Rdl. 2005, 82).

BGH, Urt. v. 19.6.2008 - XII ZR 195/06

GG Art. 140, WRV Art. 137 Abs. 3, 5
Keine Befugnis einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft einem Grundstückserwerber hoheitlich die Kosten eines kircheninternen Genehmigungsverfahrens aufzuerlegen

Eine Kirche kann nicht unter Berufung auf ihren Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts Vorschriften erlassen, die dem Erwerber eines Grundstücks eine Verwaltungsgebühr auferlegen, die für die kirchenaufsichtliche Genehmigung der Veräußerung durch die Kirchengemeinde angefallen ist.

BVerwG, Urt. v. 10.4.2008 - 7 C 47.07


Notarrecht/Verfahrensrecht

ZVG §§ 38, 43, 74a Abs. 5
Vollstreckungsgericht muss Änderung des mitgeteilten Verkehrswertes rechtzeitig vor Versteigerungstermin bekanntmachen

Ändert das Vollstreckungsgericht den mitgeteilten Verkehrswert, so muss der geänderte Wert rechtzeitig vor dem Versteigerungstermin bekannt gemacht werden (§ 43 ZVG); davon darf lediglich abgesehen werden, wenn der neue Wert nur unwesentlich von dem bekannt gemachten abweicht.

BGH, Urt. v. 19.6.2008 - V ZB 129/07

 

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