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Top-Aktuell
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
WEG § 16 Abs. 2
Lastentragungspflicht in werdender Wohnungseigentümergemeinschaft
Vor
Entstehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft bilden die Erwerber, für
die eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen und denen der
Besitz an der erworbenen Wohnung übergeben worden ist, eine sog.
werdende Gemeinschaft.
Sie sind verpflichtet, entsprechend § 16 Abs. 2 WEG die Kosten und
Lasten des künftigen gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese
Verpflichtung entfällt nicht dadurch, dass eine
Wohnungseigentümergemeinschaft im Rechtssinne entsteht (Abgrenzung zu
Senat, BGHZ 107, 285).
BGH, Urt. v. 5.6.2008 -
V ZB 85/07
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 675, 433
Beratungspflicht des Verkäufers bei Mietpool umfasst nicht Risiko einer bei
Vertragsschluss nicht absehbaren negativen Entwicklung des Mietmarktes oder
des Mietobjekts
Ein Verkäufer, der den Beitritt zu einem
Mietpool empfiehlt, muss den Käufer nicht über die generelle Möglichkeit
einer defizitären Entwicklung des Mietpools aufklären.
BGH, Urt. v. 18.7.2008 - V ZR 71/07
BGB §§ 276 , 311 Abs. 2 Nr. 2,
Abs. 3; VerkProspG § 13
Persönliche Haftung organschaftlicher Vertreter einer kapitalsuchenden
Gesellschaft gegenüber Anlageinteressenten
Treten organschaftliche Vertreter einer
kapitalsuchenden Gesellschaft Anlageinteressenten persönlich mit dem
Anspruch gegenüber, sie über die für eine Anlageentscheidung
wesentlichen Umstände zu informieren, so haften sie für die
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit ihrer Angaben nach den Grundsätzen
des Verschuldens bei Vertragsschluss (c.i.c.).
BGH, Urt. v. 2.6.2008 - II ZR 210/06
BGB §§ 358 Abs. 3, 138 Abs. 1;
VerbrKRG §§ 9 Abs. 1, 3 Abs.2 Nr. 2
Voraussetzungen eienes verbundenen Geschäfts nach Verbraucherkreditgesetz
a) Zur Abgrenzung und zu den Voraussetzungen
eines verbundenen Geschäfts nach § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 VerbrKrG.
b) Zur Feststellung der Üblichkeit der Bedingungen für
grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG).
c) Zur Ermittlung des Verkehrswertes und zu den Voraussetzungen
derverwerflichen Gesinnung des Verkäufers im Rahmen der
Sittenwidrigkeitsprüfung nach § 138 Abs. 1 BGB.
BGH, Urt. v. 18.12.2007 - XI ZR 324/06
BGB § 550
Für Schriftformerfordernis längerfristiger Grundstücksmietverträge muss
Vertretung bei Personenmehrheit auf einer Vertragsseite aus der Urkunde
deutlich werden
a) Das Schriftformgebot des § 550 BGB will in
erster Linie sicherstellen, dass ein späterer Grundstückserwerber, der
kraft Gesetzes auf Seiten des Vermieters in ein auf mehr als ein Jahr
abgeschlossenes Mietverhältnis eintritt, dessen Bedingungen aus dem
schriftlichen Vertrag ersehen kann. Darüber hinaus dient die Schriftform
des § 550 BGB aber auch dazu, die Beweisbarkeit langfristiger Abreden
zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien sicherzustellen und diese
vor der unbedachten Eingehung langfristiger Bindungen zu schützen.
b) Ist die Urkunde im Falle einer Personenmehrheit nicht von allen
Vermietern oder Mietern unterzeichnet, müssen die vorhandenen
Unterschriften deutlich zum Ausdruck bringen, ob sie auch in Vertretung
der nicht unterzeichnenden Vertragsparteien hinzugefügt wurden. Wird die
Vertretung der Vertragspartei durch die den Vertrag unterzeichnende
Person allerdings auf andere Weise deutlich, z.B. wenn nur eine
natürliche Person als Mieter oder Vermieter auftritt und eine andere
Person den Vertrag unterschreibt, ist ein zusätzlicher Vertretungszusatz
nicht erforderlich.
BGH, Urt. v. 7.5.2008 - XII ZR 69/06
WEG § 15 Abs.1
Auflösend bedingtes Sondernutzungsrecht ist zulässig
OLG Zweibrücken, Beschl. v. 1.2.2008 - 3 W 3/08
WEG § 14 Nr. 1; BGB §§ 1004,
242
Beseitigungsverlangen bei teilungserklärungswidrigem Zustand auch auch
jahrelanger Duldung rechtmäßig, wenn Änderung ohne größeren Aufwand möglich
ist.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.11.2007 - I-3 Wx 158/07
BGB §§ 286, 1601ff; ZPO § 794
Abs.1 Nr. 5
Kein Verzug bei pünktlicher Unterhaltszahlung durch bloße fehlende
Bereitschaft zur Schaffung eines entsprechenden Vollstreckungstitels
Ein Unterhaltspflichtiger, der den geschuldeten
Unterhalt regelmäßig zahlt, haftet grundsätzlich nicht aus Verzug, wenn
er der Aufforderung des Unterhaltsgläubigers, einen Unterhaltstitel zu
errichten, nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nachkommt..
OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.1.2008 - 6 WF 121/07
BGB § 765
Vorauszahlungsbürgschaft sichert nur Anspruch auf Erbringung der
Bauleistung, nicht Mängelansprüche oder Schadensersatz wegen Verzug
Bei einer Bürgschaft zur Sicherung von
Zahlungen, die der Auftraggeber im Rahmen eines Bauvertrages an den
Auftragnehmer vorab geleistet hat, ist die Eintrittspflicht des Bürgen
ausschließlich davon abhängig, ob der Auftragnehmer Bauleistungen in
Höhe der Vorauszahlung erhalten hat.
OLG Celle, Urt. v. 30.11.2007 - 3 U 273/07
BGB § 912; EGBGB Art. 231 § 5
Abs. 5, Art. 233 § 2 Abs. 1; ZGB-DDR § 292
Duldungspflicht für Überbau gilt unabhängig davon, warum sofortiger
Widerspruch unterlassen wurde
OLG Brandenburg, Urt. v. 22.05.2008 - 5 U 58/07
BGB § 894, 891; FGB-DDR § 13
(FAmGB); EGFGB-DDR § 11 (EGFamG)
Vermutungswirkung des Grundbuches gilt auch bei Eintragung eines Ehegatten
als Alleineigentümer, der zur Zeit des Erwerbes im gesetzlichen Güterstand
des DDR-Rechts lebte (Eigentums- und Vermögensgemeinschaft).
OLG Rostock, Urt. v. 29.04.2008 - 6 U 1/08
BGB § 362
Keine Erfüllungswirkung bei Überweisung auf ein anderes als das vom Kläger
angegebene Konto
OLG Nürnberg, Urt. v. 23.05.2004 - 4 U 2528/06_08
Familienrecht
BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 4 c, Abs. 3 §§
Versorgungsausgleich für Anrechte im Versorgungswerk der Architektenkammer
Baden-Württemberg
a) Bei der Bewertung eines Anrechts nach § 1587a
Abs. 2 Nr. 4 c BGB (hier: Versorgungswerk der Architektenkammer
Baden-Württemberg) ist ein infolge hinausgeschobenen Bezugs von
Altersruhegeld erhöhter Zugangsfaktor insoweit zu berücksichtigen, als
der Leistungsbeginn bereits in der Ehezeit hinausgeschoben worden ist
(im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2005 - XII ZB 117/03
- FamRZ 2005, 1455 ff. und vom 9. Mai 2007 - XII ZB 77/06 - FamRZ 2007,
1542 ff.).
b) Anrechte bei dem Versorgungswerk der Architektenkammer
Baden-Württemberg sind im Anwartschafts- und im Leistungsstadium
volldynamisch (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2004
- XII ZB 45/01 - FamRZ 2005, 430 ff.).
BGH, Urt. v. 11.6.2008 - XII ZB 115/05
Öffentliches Recht
3; ZusatzabgabenVO a.F. § 12 Abs.2 - Milchquote
Rückübertragung verpachteter flächenloser Milchquoten bei Altpachtverträgen
auch an Verpächter möglich, der selber kein Milcherzeuger ist
Die Rückübertragung einer verpachteten
flächenlosen Milchreferenzmenge an den Verpächter nach Beendigung eines
Pachtverhältnisses, das vor dem 1. April 2004 geschlossen worden ist,
ist auch dann möglich, wenn er selbst zwar kein Milcherzeuger ist, aber
die Milchreferenzmenge in kürzester Frist über die staatliche
Verkaufsstelle an einen Dritten überträgt, der Milcherzeuger ist (im
Anschluss an EuGH Urteil vom 7. Juni 2007 Otten C-278/06 Slg. 2007,
I-4513 und Aufgabe von Senatsurteil vom 27. Oktober 2004 - XII ZR 165/01
-Rdl. 2005, 82).
BGH, Urt. v. 19.6.2008 - XII ZR 195/06
GG Art. 140, WRV Art. 137 Abs. 3, 5
Keine Befugnis einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft einem
Grundstückserwerber hoheitlich die Kosten eines kircheninternen
Genehmigungsverfahrens aufzuerlegen
Eine Kirche kann nicht unter Berufung auf ihren
Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts Vorschriften erlassen,
die dem Erwerber eines Grundstücks eine Verwaltungsgebühr auferlegen,
die für die kirchenaufsichtliche Genehmigung der Veräußerung durch die
Kirchengemeinde angefallen ist.
BVerwG, Urt. v. 10.4.2008 - 7 C 47.07
Notarrecht/Verfahrensrecht
ZVG §§ 38, 43, 74a Abs. 5
Vollstreckungsgericht muss Änderung des mitgeteilten Verkehrswertes
rechtzeitig vor Versteigerungstermin bekanntmachen
Ändert das Vollstreckungsgericht den
mitgeteilten Verkehrswert, so muss der geänderte Wert rechtzeitig vor
dem Versteigerungstermin bekannt gemacht werden (§ 43 ZVG); davon darf
lediglich abgesehen werden, wenn der neue Wert nur unwesentlich von dem
bekannt gemachten abweicht.
BGH, Urt. v. 19.6.2008 - V ZB 129/07
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