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Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB §§ 632a, 641a, 309 Nr. 8
b) ff), 310 Abs. 1; EGBGB Art. 244; MaBV; BauFordSiG
Forderungssicherungsgesetz
Beschlussempfehlung und Bericht des BT-Rechtsausschusses,
BT-Drucks. 16/9787 vom 25.6.2008,
insbes.
Fertigstellungssicherheit von 5% im Hausbauvertrag (incl.
Bauträgervertrag) für Verbraucher (§ 632a Abs. 2 BGB-E)
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VerkFlBerG § 3 Abs. 1, § 5; GG
Art. 14
Verkehrsflächenbereinigungsgesetz verfassungsgemäß
Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz,
insbesondere die Begrenzung des Ankaufspreises für Verkehrsflächen nach
§ 5, ist verfassungsgemäß.
BGH, Urt. v. 20.6.2008 - V ZR 149/07
Steuerrecht
EigRentG; EStG §§ 10a, 92a,
92 b
Eigenheimrentengesetz ("Eigenheim-Riester")
BGBl. 2008 I, 1509
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Gesetzesänderungen
Immobilienrecht
BGB §§ 632a, 641a, 309 Nr. 8 b)
ff), 310 Abs. 1; EGBGB Art. 244; MaBV; BauFordSiG
Forderungssicherungsgesetz
Beschlussempfehlung und Bericht des
BT-Rechtsausschusses,
BT-Drucks.
16/9787 vom 25.6.2008, insbes.
-
Privilegierung der VOB/B bei Einbeziehung im Ganzen
gilt nur für Verträge mit Unternehmern oder der öffentlichen Hand, nicht mehr
für Verträge mit Verbrauchern (§§ 308 Nr. 5, 309 Nr. 8 b) ff), 310 Abs. 1 BGB);
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vollständige Neufassung von § 632a BGB:
Abschlagszahlungen setzen allgemein einen Wertzuwachs beim Besteller durch die
Leistung + Nachweis durch Leistungsaufstellung voraus (Abs. 1),
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§ 632a Abs. 2: für Verträge über "die Errichtung oder
den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks" gelten zunächst die
besonderen Voraussetzungen der Verordnung nach Art. 244 EGBGB (Verordnung über
Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen, BGBl. 2001 I, 981), aber zusätzlich
die Fertigstellungssicherheit nach § 632a Abs. 3
-
§ 632a Abs. 3: Fertigstellungssicherheit von 5% für
Verbraucher in allen "Hausbau"-Verträgen, einschließlich Bauträgervertrag: "Ist
der Besteller ein Verbraucher und hat der Vertrag die Errichtung oder den Umbau
eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand, ist dem
Besteller bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige
Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 vom Hundert des
Vergütungsanspruchs zu leisten."
-
ersatzweise Einbehalt des Bestellers von den
Abschlagszahlungen (§ 632a Abs. 3 S. 3);
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§ 632a Abs. 4: Sicherheitsleistung kann auch durch
Garantie oder Zahlungsversprechen eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten
Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden;
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Fälligkeit der Vergütung für vom Besteller einem
Dritten versprochenes Werk auch bei Abnahme durch den Dritten (§ 641 Abs. 2);
-
Herabsetzung des Mängeleinbehalts vom dreifachen
(bisher) auf das zweifache der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten (§ 641
Abs. 3);
-
Aufhebung von § 641a BGB
(Fertigstellungsbescheinigung);
-
Neufassung von § 648a Abs. 1, 5, 6
(Bauhandwerkersicherung);
-
§ 649 BGB: bei freier Kündigung durch Besteller
Vermutung, dass dem Unternehmer 5% der vereinbarten Vergütung zustehen;
-
Die Verordnung über Abschlagszahlungen bei
Bauträgerverträgen (BGBl. 2001 I, 981) und das Bauforderungssicherungsgesetz
(BauFordSiG) gelten nicht nur für Herstellung, sondern auch für Umbau;
-
Abkoppelung der zivilprozessualen Änderungsvorschläge
(insbes. der vorläufigen Zahlungsanordnung, § 302a ZPO-E).
Öffentliches Recht
SächsDSchG § 17; SächsNatSchG §
36; SächsWaldG § 27
Sachsen: Anpassung der landesrechtlichen Vorkaufsrechte im Zuge der
Verwaltungsneuordnung
Das Gesetz zur Neuordnung der Sächsischen
Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz – SächsVwNG) vom
29.1.2008 (GVBl. Sachsen 2008, 138) enthält in seinen Art. 6, 64 und 73
auch Anpassungen der Regelungen über die landesrechtlichen
Vorkaufsrechte nach Denkmalschutz-, Naturschutz- und Waldgesetz.
Wesentliche Zuständigkeitsänderungen oder sonstige inhaltliche
Änderungen sind damit jedoch nicht verbunden. Die Änderungen traten zum
1.8.2008 in Kraft (Art. 81).
Steuerrecht
EigRentG; EStG §§ 10 a, 92 a, 92 b
Eigenheimrentengesetz ("Eigenheim-Riester")
Notarrecht/Verfahrensrecht
FamFG; FGG; ZPO §§ 323 ff.
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens und der
Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG)
Beschlussempfehlung und Bericht des
BT-Rechtsausschusses,
BT-Drucks. 16/6308 vom 23.6.2008
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 362, 267, 433
Bei Nichtigkeit des Darlehensvertrages i.d.R. keine wirksame
Tilgungsbestimmung für Zahlung der finanzierenden Bank an den Verkäufer
a) Die finanzierende Bank kann die
Kaufpreisschuld des Käufers nur erfüllen, wenn sie unter Abgabe einer
eigenen Tilgungsbestimmung als Dritter gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 BGB
oder als Hilfsperson des Käufers unter Übermittlung von dessen
‑ wirksamer ‑ Tilgungsbestimmung gemäß § 362 Abs. 1 BGB an den Verkäufer
zahlt.
b) Eine wirksame Tilgungsbestimmung des Käufers fehlt in der Regel, wenn
der Darlehensvertrag nichtig ist.
BGH, Urt. v. 27.6.2008 - V ZR 83/07
BGB §§ 675, 705
Jedenfalls keine rückwirkende Haftung berufsfremder Mitglieder einer
interprofessionellen Sozietät
Eine rückwirkende Haftung von berufsfremden
Mitgliedern einer gemischten Sozietät im Hinblick auf die Rechtsprechung
zur Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft scheidet aus.
BGH, Urt. v. 26.6.2008 - IX ZR 145/05
BGB § § 634 n.F., 635 a.F.;
EStG §§ 7, 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, 21 Abs. 1 Nr. 1
Kein Vorteilsausgleich für Steuervorteile bei Rückabwicklung im Wege des
Schadensersatzes
Verlangt der Erwerber einer Immobilie großen
Schadensersatz, so muss er sich die Steuervorteile, die er durch
Absetzung für Abnutzung erzielt hat, grundsätzlich nicht im Wege der
Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.
BGH, Urt. v. 19.6.2008 - VII ZR 215/06
Familienrecht
BGB § 1578 b; BGB a.F. §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 Satz 2
Längere Dauer des nachehelichen Aufstockungsunterhalts kann nicht allein dem
Zweck dienen, der Unterhaltsberechtigten einen späteren Anspruch auf
Altersunterhalt zu ermöglichen
a) Eine Befristung des nachehelichen
Aufstockungsunterhalts kann regelmäßig nicht allein mit der Erwägung
abgelehnt werden, damit entfalle der Einsatzzeitpunkt für einen späteren
Anspruch auf Altersunterhalt nach § 1571 Nr. 3 BGB.
b) Die Auswirkungen einer vorübergehenden Unterbrechung der
Erwerbstätigkeit auf die künftige Altersversorgung belasten nach
Durchführung des Versorgungsausgleichs regelmäßig beide Ehegatten in
gleichem Umfang. Ein dadurch entstandener Nachteil ist dann vollständig
ausgeglichen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 16. April 2008
‑ XII ZR 107/06 ‑ zur Veröffentlichung bestimmt).
BGH, Urt. v. 25.6.2008 - XII ZR 109/07
BGB §§ 1587 g Abs. 2 Satz 1,
2; 1587 a Abs. 2 Nr. 3 b
Ausnahmsweise Berücksichtigung nachehezeitlicher Wertveränderungen bei
schuldrechtlichem Versorgungsausgleich
a) Auch im Rahmen des schuldrechtlichen
Versorgungsausgleichs ist für die Ermittlung der Ausgleichsrente nach
§§ 1587 g Abs. 2 Satz 1, 1587 a BGB grundsätzlich auf die
Wertverhältnisse bei Ende der Ehezeit abzustellen.
b) Nachehezeitliche Wertveränderungen sind allerdings nach § 1587 g
Abs. 2 Satz 2 BGB zu berücksichtigen, wenn sie dem Versorgungsanrecht
schon latent innewohnten und lediglich zu einer Aktualisierung des bei
Ehezeitende bestehenden Wertes geführt haben. Das ist z.B. in Fällen
vorzeitigen Rentenbeginns der Fall, nicht aber bei einer nachehelich
erheblich verbesserten Versorgungszusage, wenn der Grund dafür in
individuellen Umständen des Versorgungsberechtigten liegt.
BGH, Beschl. v. 11.6.2008 - XII ZB 154/07
Gesellschaftsrecht BGB §§
38, 58, 488 Abs. 1
Verpflichtung eines Vereinsmitglieds zur Gewährung eines zinslosen Darlehens
(Golfclub) bedarf als Sonderbeitrag einer Grundlage in der Vereinsatzung
a) Die bereits im Aufnahmeantrag begründete
Verpflichtung eines Vereinsmitglieds, dem Verein (hier: einem Golfclub)
‑ neben der Zahlung der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrags ‑ ein
zinsloses Darlehen zur Steigerung der Attraktivität des Vereins (hier:
Ausbau des Platzes von 9 auf 18 Bahnen) zu den im Antrag genannten
Konditionen zu gewähren, stellt eine korporationsrechtliche Pflicht nach
Art einer "gespaltenen Beitragspflicht" dar. An dem Charakter dieser
Pflicht ändert sich nichts dadurch, dass das Mitglied und der Verein
nach dem Beitritt über die Darlehensgewährung einen Vertrag schließen.
b) Die Verpflichtung zur Erhebung eines Sonderbeitrags in Form eines
solchen Darlehens bedarf dem Grunde und ‑ in Gestalt der Angabe einer
Obergrenze ‑ der Höhe nach der Zulassung in der Satzung.
BGH, Urt. v. 2.6.2008 - II ZR 289/07
HGB §§ 114, 116, 161; ZPO §
286
Schadensersatzpflicht eines kompetenzwidrig handelnden geschäftsführenden
Gesellschafters
a) Ein Gesellschafter, der sich bei seinem
geschäftsführenden Handeln über die in der Gesellschaft intern zu
beachtende Kompetenzordnung hinwegsetzt, haftet für die Schäden, die
durch die schuldhafte Missachtung dieser internen Bindungen entstehen.
b) Das Gericht darf sich ohne Einholung eines gerichtlichen
Sachverständigengutachtens gemäß § 286 ZPO nur dann der Bewertung eines
‑ qualifizierten Parteivortrag darstellenden ‑ Privatgutachtens, gegen
das der Gegner Einwendungen erhoben hat, anschließen, wenn es eigene
Sachkunde besitzt und darlegt, dass es deswegen in der Lage ist, die
streitigen Fragen abschließend zu beurteilen.
BGH, Beschl. v. 2.6.2008 - II ZR 67/07
AktG § 245 Nr. 1, 248; ZPO
§§ 66, 71 Abs. 1
Nebenintervention in aktienrechtlicher Anfechtungsklage
a) Im Falle der aktienrechtlichen
Anfechtungsklage kann auch nach Inkrafttreten des UMAG v. 22. September
2005 der auf Klägerseite beitretende Aktionär sein nach § 66 ZPO
erforderliches Interventionsinteresse am Obsiegen der unterstützten
Partei schon allein damit begründen, dass ein stattgebendes
Anfechtungsurteil gemäß § 248 Abs. 1 Satz 1 AktG ihm gegenüber
Rechtskraft- und Gestaltungswirkung entfaltet.
b) Auch nach Inkrafttreten des UMAG unterliegt ein auf Seiten des
Anfechtungsklägers beitretender Nebenintervenient wie bisher keiner
besonderen aktienrechtlichen Beschränkung i. S. einer ‑ der
Klagebefugnis gemäß § 245 Nr. 1 AktG entsprechenden ‑
"Nebeninterventionsbefugnis" (i. Anschl. an Senatsbeschluss v. 23. April
2007 ‑ II ZB 29/05, ZIP 2007, 1528 - z.V.b. in BGHZ 172, 136).
BGH, Beschl. v. 26.5.2008 - II ZB 23/07
Notarrecht/Verfahrensrecht
BNotO §§ 23, 24, 19 Abs. 1 Satz 1
Keine Sicherstellung einer Eintragung bei Abhängigkeit von pflichtgemäßem
Verhalten eines weiteren Notars, dem gegenüber kein Treuhandauftrag des
Beteiligten besteht
a) Sichergestellt ist die Eintragung eines
Rechts oder einer Rechtsänderung im Allgemeinen dann, wenn hierzu nur
noch das pflichtgemäße Handeln des hiermit betrauten Notars und des
zuständigen Grundbuchbeamten erforderlich ist. Es genügt insoweit nicht,
dass die Eintragung von dem pflichtgemäßen Verhalten eines weiteren
Notars abhängt, den der mit dem Betreuungsgeschäft betraute Notar ohne
Kenntnis seiner Treugeber und ohne Offenlegung der mit diesem
getroffenen Absprachen einschaltet.
b) Ein Notar, der über ihm zu treuen Händen überlassene Darlehensmittel
unter Verletzung von Treuhandauflagen verfügt, den Treuhandauftrag aber
vor dessen Befristung und vor dessen Widerruf durch den Treugeber
erfüllt, haftet dem Treugeber nicht für einen Schaden, der diesem daraus
entsteht, dass die Darlehensnehmer später ihren Verpflichtungen nicht
mehr nachkommen.
BGH, Urt. v. 10.7.2008 - III ZR 255/07
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2
Keine Mithaftung eines Anwalts neben Notar, wenn Anwalt bei formnichtiger
Urkunde dem Käufer zur Berufung auf die Formnichtigkeit gegen
Zahlungsrestklage des Insolvenzverwalters des Verkäufers rät, auch wenn
deshalb Eigentumsumschreibung scheitert und Käufer mit seinen bisherigen
Zahlungen ausfällt
a) Ein Notar verletzt seine Amtspflicht zur
vollständigen Beurkundung, wenn er bei Beurkundung eines
Grundstückskaufvertrages eine Baubeschreibung nicht mit beurkundet.
b) Der Käufer hat keine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 19
Abs. 1 Satz 2 BNotO in Form eines Schadensersatzanspruchs gegen seinen
Rechtsanwalt, wenn er auf dessen Rat zur Abwehr der restlichen
Kaufpreisforderung eine Vollstreckungsabwehrklage erhoben und sich auf
die Formnichtigkeit des Kaufvertrages berufen hat.
BGH, Urt. v. 3.7.2008 - III ZR 189/07
BGB § 676 f; InsO §§ 96, 130
Verrechnung von Zahlungseingängen auf Geschäftskonto des Insolvenzschuldners
durch die Bank bei Globalzession an die Bank
Zur insolvenzrechtlichen Unzulässigkeit der
Verrechnung von Zahlungseingängen auf dem Geschäftskonto des
Insolvenzschuldners durch die Bank vor und nach Eröffnung des
Insolvenzverfahrens, wenn die von den Drittschuldnern beglichenen
Forderungen der Bank im Rahmen einer Globalzession abgetreten worden
waren.
BGH, Urt. v.
26.6.2008 - IX ZR 47/05
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