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4.-8. August 2008
 

 
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Top-Aktuell

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 632a, 641a, 309 Nr. 8 b) ff), 310 Abs. 1; EGBGB Art. 244; MaBV; BauFordSiG
Forderungssicherungsgesetz

Beschlussempfehlung und Bericht des BT-Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/9787 vom 25.6.2008,

insbes. Fertigstellungssicherheit von 5% im Hausbauvertrag (incl. Bauträgervertrag) für Verbraucher (§ 632a Abs. 2 BGB-E)

 

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VerkFlBerG § 3 Abs. 1, § 5; GG Art. 14  
Verkehrsflächenbereinigungsgesetz verfassungsgemäß

Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz, insbesondere die Begrenzung des Ankaufspreises für Verkehrsflächen nach § 5, ist verfassungsgemäß.

BGH, Urt. v. 20.6.2008 - V ZR 149/07


Steuerrecht

EigRentG; EStG §§ 10a, 92a, 92 b
Eigenheimrentengesetz ("Eigenheim-Riester")

BGBl. 2008 I, 1509

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Gesetzesänderungen

Immobilienrecht

BGB §§ 632a, 641a, 309 Nr. 8 b) ff), 310 Abs. 1; EGBGB Art. 244; MaBV; BauFordSiG
Forderungssicherungsgesetz

Beschlussempfehlung und Bericht des BT-Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/9787 vom 25.6.2008, insbes.

  • Privilegierung der VOB/B bei Einbeziehung im Ganzen gilt nur für Verträge mit Unternehmern oder der öffentlichen Hand, nicht mehr für Verträge mit Verbrauchern (§§ 308 Nr. 5, 309 Nr. 8 b) ff), 310 Abs. 1 BGB);

  • vollständige Neufassung von § 632a BGB: Abschlagszahlungen setzen allgemein einen Wertzuwachs beim Besteller durch die Leistung + Nachweis durch Leistungsaufstellung voraus (Abs. 1),

  • § 632a Abs. 2: für Verträge über "die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks" gelten zunächst die besonderen Voraussetzungen der Verordnung nach Art. 244 EGBGB (Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen, BGBl. 2001 I, 981), aber zusätzlich die Fertigstellungssicherheit nach § 632a Abs. 3

  • § 632a Abs. 3: Fertigstellungssicherheit von 5% für Verbraucher in allen "Hausbau"-Verträgen, einschließlich Bauträgervertrag: "Ist der Besteller ein Verbraucher und hat der Vertrag die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand, ist dem Besteller bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 vom Hundert des Vergütungsanspruchs zu leisten."

  • ersatzweise Einbehalt des Bestellers von den Abschlagszahlungen (§ 632a Abs. 3 S. 3);

  • § 632a Abs. 4: Sicherheitsleistung kann auch durch Garantie oder Zahlungsversprechen eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden;

  • Fälligkeit der Vergütung für vom Besteller einem Dritten versprochenes Werk auch bei Abnahme durch den Dritten (§ 641 Abs. 2);

  • Herabsetzung des Mängeleinbehalts vom dreifachen (bisher) auf das zweifache der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten (§ 641 Abs. 3);

  • Aufhebung von § 641a BGB (Fertigstellungsbescheinigung);

  • Neufassung von § 648a Abs. 1, 5, 6 (Bauhandwerkersicherung);

  • § 649 BGB: bei freier Kündigung durch Besteller Vermutung, dass dem Unternehmer 5% der vereinbarten Vergütung zustehen;

  • Die Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen (BGBl. 2001 I, 981) und das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) gelten nicht nur für Herstellung, sondern auch für Umbau;

  • Abkoppelung der zivilprozessualen Änderungsvorschläge (insbes. der vorläufigen Zahlungsanordnung, § 302a ZPO-E).


Öffentliches Recht

SächsDSchG § 17; SächsNatSchG § 36; SächsWaldG § 27
Sachsen: Anpassung der landesrechtlichen Vorkaufsrechte im Zuge der Verwaltungsneuordnung

Das Gesetz zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz – SächsVwNG) vom 29.1.2008 (GVBl. Sachsen 2008, 138) enthält in seinen Art. 6, 64 und 73 auch Anpassungen der Regelungen über die landesrechtlichen Vorkaufsrechte nach Denkmalschutz-, Naturschutz- und Waldgesetz. Wesentliche Zuständigkeitsänderungen oder sonstige inhaltliche Änderungen sind damit jedoch nicht verbunden. Die Änderungen traten zum 1.8.2008 in Kraft (Art. 81).


Steuerrecht

EigRentG; EStG §§ 10 a, 92 a, 92 b
Eigenheimrentengesetz ("Eigenheim-Riester")


Notarrecht/Verfahrensrecht

FamFG; FGG; ZPO §§ 323 ff.
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens und der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG)

Beschlussempfehlung und Bericht des BT-Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/6308 vom 23.6.2008


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 362, 267, 433 
Bei Nichtigkeit des Darlehensvertrages i.d.R. keine wirksame Tilgungsbestimmung für Zahlung der finanzierenden Bank an den Verkäufer  

a) Die finanzierende Bank kann die Kaufpreisschuld des Käufers nur erfüllen, wenn sie unter Abgabe einer eigenen Tilgungsbestimmung als Dritter gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 BGB oder als Hilfsperson des Käufers unter Übermittlung von dessen ‑ wirksamer ‑ Tilgungsbestimmung gemäß § 362 Abs. 1 BGB an den Verkäufer zahlt.
b) Eine wirksame Tilgungsbestimmung des Käufers fehlt in der Regel, wenn der Darlehensvertrag nichtig ist.

BGH, Urt. v. 27.6.2008 - V ZR 83/07

BGB §§ 675, 705  
Jedenfalls keine rückwirkende Haftung berufsfremder Mitglieder einer interprofessionellen Sozietät

Eine rückwirkende Haftung von berufsfremden Mitgliedern einer gemischten Sozietät im Hinblick auf die Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft scheidet aus.

BGH, Urt. v. 26.6.2008 - IX ZR 145/05

BGB § § 634 n.F., 635 a.F.; EStG §§ 7, 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, 21 Abs. 1 Nr. 1 
Kein Vorteilsausgleich für Steuervorteile bei Rückabwicklung im Wege des Schadensersatzes  

Verlangt der Erwerber einer Immobilie großen Schadensersatz, so muss er sich die Steuervorteile, die er durch Absetzung für Abnutzung erzielt hat, grundsätzlich nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.

BGH, Urt. v. 19.6.2008 - VII ZR 215/06


Familienrecht

BGB § 1578 b; BGB a.F. §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 Satz 2  
Längere Dauer des nachehelichen Aufstockungsunterhalts kann nicht allein dem Zweck dienen, der Unterhaltsberechtigten einen späteren Anspruch auf Altersunterhalt zu ermöglichen

a)   Eine Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts kann regelmäßig nicht allein mit der Erwägung abgelehnt werden, damit entfalle der Einsatzzeitpunkt für einen späteren Anspruch auf Altersunterhalt nach § 1571 Nr. 3 BGB.
b)   Die Auswirkungen einer vorübergehenden Unterbrechung der Erwerbstätigkeit auf die künftige Altersversorgung belasten nach Durchführung des Versorgungsausgleichs regelmäßig beide Ehegatten in gleichem Umfang. Ein dadurch entstandener Nachteil ist dann vollständig ausgeglichen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 16. April 2008 ‑ XII ZR 107/06 ‑ zur Veröffentlichung bestimmt).

BGH, Urt. v. 25.6.2008 - XII ZR 109/07

BGB §§ 1587 g Abs. 2 Satz 1, 2; 1587 a Abs. 2 Nr. 3 b 
Ausnahmsweise Berücksichtigung nachehezeitlicher Wertveränderungen bei schuldrechtlichem Versorgungsausgleich   

a) Auch im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ist für die Ermittlung der Ausgleichsrente nach §§ 1587 g Abs. 2 Satz 1, 1587 a BGB grundsätzlich auf die Wertverhältnisse bei Ende der Ehezeit abzustellen.
b) Nachehezeitliche Wertveränderungen sind allerdings nach § 1587 g Abs. 2 Satz 2 BGB zu berücksichtigen, wenn sie dem Versorgungsanrecht schon latent innewohnten und lediglich zu einer Aktualisierung des bei Ehezeitende bestehenden Wertes geführt haben. Das ist z.B. in Fällen vorzeitigen Rentenbeginns der Fall, nicht aber bei einer nachehelich erheblich verbesserten Versorgungszusage, wenn der Grund dafür in individuellen Umständen des Versorgungsberechtigten liegt.

BGH, Beschl. v. 11.6.2008 - XII ZB 154/07


Gesellschaftsrecht

BGB §§ 38, 58, 488 Abs. 1 
Verpflichtung eines Vereinsmitglieds zur Gewährung eines zinslosen Darlehens (Golfclub) bedarf als Sonderbeitrag einer Grundlage in der Vereinsatzung

a) Die bereits im Aufnahmeantrag begründete Verpflichtung eines Vereinsmitglieds, dem Verein (hier: einem Golfclub) ‑ neben der Zahlung der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrags ‑ ein zinsloses Darlehen zur Steigerung der Attraktivität des Vereins (hier: Ausbau des Platzes von 9 auf 18 Bahnen) zu den im Antrag genannten Konditionen zu gewähren, stellt eine korporationsrechtliche Pflicht nach Art einer "gespaltenen Beitragspflicht" dar. An dem Charakter dieser Pflicht ändert sich nichts dadurch, dass das Mitglied und der Verein nach dem Beitritt über die Darlehensgewährung einen Vertrag schließen.
b) Die Verpflichtung zur Erhebung eines Sonderbeitrags in Form eines solchen Darlehens bedarf dem Grunde und ‑ in Gestalt der Angabe einer Obergrenze ‑ der Höhe nach der Zulassung in der Satzung.

BGH, Urt. v. 2.6.2008 - II ZR 289/07

HGB §§ 114, 116, 161; ZPO § 286
Schadensersatzpflicht eines kompetenzwidrig handelnden geschäftsführenden Gesellschafters

a) Ein Gesellschafter, der sich bei seinem geschäftsführenden Handeln über die in der Gesellschaft intern zu beachtende Kompetenzordnung hinwegsetzt, haftet für die Schäden, die durch die schuldhafte Missachtung dieser internen Bindungen entstehen.
b) Das Gericht darf sich ohne Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens gemäß § 286 ZPO nur dann der Bewertung eines ‑ qualifizierten Parteivortrag darstellenden ‑ Privatgutachtens, gegen das der Gegner Einwendungen erhoben hat, anschließen, wenn es eigene Sachkunde besitzt und darlegt, dass es deswegen in der Lage ist, die streitigen Fragen abschließend zu beurteilen.

BGH, Beschl. v. 2.6.2008 - II ZR 67/07

AktG § 245 Nr. 1, 248; ZPO §§ 66, 71 Abs. 1
Nebenintervention in aktienrechtlicher Anfechtungsklage

a) Im Falle der aktienrechtlichen Anfechtungsklage kann auch nach Inkrafttreten des UMAG v. 22. September 2005 der auf Klägerseite beitretende Aktionär sein nach § 66 ZPO erforderliches Interventionsinteresse am Obsiegen der unterstützten Partei schon allein damit begründen, dass ein stattgebendes Anfechtungsurteil gemäß § 248 Abs. 1 Satz 1 AktG ihm gegenüber Rechtskraft- und Gestaltungswirkung entfaltet.
b) Auch nach Inkrafttreten des UMAG unterliegt ein auf Seiten des Anfechtungsklägers beitretender Nebenintervenient wie bisher keiner besonderen aktienrechtlichen Beschränkung i. S. einer ‑ der Klagebefugnis gemäß § 245 Nr. 1 AktG entsprechenden ‑ "Nebeninterventionsbefugnis" (i. Anschl. an Senatsbeschluss v. 23. April 2007 ‑ II ZB 29/05, ZIP 2007, 1528 - z.V.b. in BGHZ 172, 136).

BGH, Beschl. v. 26.5.2008 - II ZB 23/07


Notarrecht/Verfahrensrecht

BNotO §§ 23, 24, 19 Abs. 1 Satz 1
Keine Sicherstellung einer Eintragung bei Abhängigkeit von pflichtgemäßem Verhalten eines weiteren Notars, dem gegenüber kein Treuhandauftrag des Beteiligten besteht  

a) Sichergestellt ist die Eintragung eines Rechts oder einer Rechtsänderung im Allgemeinen dann, wenn hierzu nur noch das pflichtgemäße Handeln des hiermit betrauten Notars und des zuständigen Grundbuchbeamten erforderlich ist. Es genügt insoweit nicht, dass die Eintragung von dem pflichtgemäßen Verhalten eines weiteren Notars abhängt, den der mit dem Betreuungsgeschäft betraute Notar ohne Kenntnis seiner Treugeber und ohne Offenlegung der mit diesem getroffenen Absprachen einschaltet.
b) Ein Notar, der über ihm zu treuen Händen überlassene Darlehensmittel unter Verletzung von Treuhandauflagen verfügt, den Treuhandauftrag aber vor dessen Befristung und vor dessen Widerruf durch den Treugeber erfüllt, haftet dem Treugeber nicht für einen Schaden, der diesem daraus entsteht, dass die Darlehensnehmer später ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.

BGH, Urt. v. 10.7.2008 - III ZR 255/07

BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2 
Keine Mithaftung eines Anwalts neben Notar, wenn Anwalt bei formnichtiger Urkunde dem Käufer zur Berufung auf die Formnichtigkeit gegen Zahlungsrestklage des Insolvenzverwalters des Verkäufers rät, auch wenn deshalb Eigentumsumschreibung scheitert und Käufer mit seinen bisherigen Zahlungen ausfällt

a) Ein Notar verletzt seine Amtspflicht zur vollständigen Beurkundung, wenn er bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages eine Baubeschreibung nicht mit beurkundet.
b) Der Käufer hat keine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO in Form eines Schadensersatzanspruchs gegen seinen Rechtsanwalt, wenn er auf dessen Rat zur Abwehr der restlichen Kaufpreisforderung eine Vollstreckungsabwehrklage erhoben und sich auf die Formnichtigkeit des Kaufvertrages berufen hat.

BGH, Urt. v. 3.7.2008 - III ZR 189/07

BGB § 676 f; InsO §§ 96, 130 
Verrechnung von Zahlungseingängen auf Geschäftskonto des Insolvenzschuldners durch die Bank bei Globalzession an die Bank

Zur insolvenzrechtlichen Unzulässigkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen auf dem Geschäftskonto des Insolvenzschuldners durch die Bank vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wenn die von den Drittschuldnern beglichenen Forderungen der Bank im Rahmen einer Globalzession abgetreten worden waren.

BGH, Urt. v. 26.6.2008 - IX ZR 47/05


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