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Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB § 1018
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann nicht nur zur Nutzung einer
zugunsten des belasteten Grundstücks bestehenden Grunddienstbarkeit bestellt
werden
OLG Hamm, Beschl. v. 12.2.2008 - 15 W 360/07
WEG §§ 22 Abs. 1, 15 Abs. 1
Einzäunung des einem Sondernutzungsrecht unterliegenden Gartenteils bedarf
als bauliche Veränderung der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer
OLG Köln, Beschl. v. 16.4.2008 - 16 Wx 33/08
GBO § 18
Ermessensentscheidung des Grundbuchamtes zwischen Zwischenverfügung als
Regelfall und sofortiger Zurückweisung als Ausnahme
Stehen einem Eintragungsantrag Hindernisse
entgegen, ist die Entscheidung, ob der Antrag sofort zurückzuweisen oder
eine Zwischenverfügung zu treffen ist, nach pflichtgemäßem Ermessen zu
treffen. Der Erlass einer Zwischenverfügung ist die Regel, die sofortige
Zurückweisung die Ausnahme. Auf Rechtsbeschwerde ist zu prüfen, ob von
dem Ermessen ein rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht worden ist.
OLG München,Beschl. v. 10.6.2008 - 34 Wx 039/08
GBO § 29; BGB § 172; BeurkG §
47
Im Grundbuchverfahren kein Nachweis des Fortbestandes der Vollmacht durch
die einem anderen (hier: einem anderen Bevollmächtigten) erteilte
Ausfertigung
Der Nachweis (fort-) bestehender Vollmacht für
einen zu gleicher Urkunde gemeinsam Bevollmächtigten kann im
Grundbuchverkehr nicht durch die dem anderen Bevollmächtigten erteilte
Ausfertigung der Vollmachtsurkunde erbracht werden (ebenso Senat vom
gleichen Tag, 34 Wx 024/08; Abgrenzung zu OLG Köln Beschluss vom
9.7.2001, 2 Wx 42/01 = Rpfleger 2002, 197).
OLG München,
Beschl. v. 19.5.2008 - 34 Wx 023/08
BGB §§ 874, 133, 1018, 1090;
GBO § 19
Auslegung einer Grundbuchbewilligung kann Beschränkung der Bezugnahme auf
eintragungsfähige dingliche Regelung ergeben
Die Auslegung von Grundbucherklärungen kann
ergeben, dass die Beteiligten nur auf die eintragungsfähigen Textteile
Bezug nehmen wollten, auch, wenn an gleicher Stelle in der Urkunde
schuldrechtliche Vereinbarungen enthalten sind.
OLG München, Beschl. v. 9.5.2008 - 34 Wx 139/07
BGB § 917; EGBGB Art. 2
Gewohnheitsrechtliches Wegerecht der Anlieger eines Nebenkanals in
Ostfriesland („Inwiekenrecht“)
Im Fehngebiet Ostfrieslands besteht ein im 19.
Jahrhundert entstandenes örtliches Gewohnheitsrecht fort, wonach
Anlieger eines Nebenkanals ("Inwieke") den Randstreifen des Kanals auch
ohne Vorliegen der Voraussetzungen eines Notwegerechts begehen und
befahren dürfen, um zu hinterliegenden Grundstücken zu gelangen.
OLG Oldenburg, Urt. v. 11.2.2008 - 15 U 55/07
Erbrecht
BGB § 2289 Abs. 1 Satz 2; GBO
§ 35 Abs. 1, Abs. 2 Halbsatz 2, § 52
Spätere einseitige Anordnung der Testamentsvollstreckung für vertragsmäßig
eingesetzte Erben widerspricht dem Erbvertrag, sofern sie nicht vorbehalten
wurde
1. Die einseitige testamentarische Anordnung der
Testamentsvollstreckung für vertragsmäßig eingesetzte Erben stellt eine
rechtliche Beeinträchtigung der bedachten Erben dar.
2. Zur Befugnis des Grundbuchamts, mehrere notarielle Verfügungen von
Todes wegen bei sich nicht deckendem Inhalt selbständig auszulegen
(hier: Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch den überlebenden
Ehegatten).
OLG München, Beschl. v. 3.6.2008 - 34 Wx 029/08
Öffentliches Recht
BauGB § 11 Abs. 2; BGB § 812
Einheimischenmodell: Unzulässigkeit einer Mehrerlösklausel über den
Verkehrswert des Grundstücks hinaus
1. Vereinbart eine Gemeinde in einem
Grundstückskaufvertrag über ein erschlossenes unbebautes Grundstück mit
dem ortsansässigen Käufer zur Förderung der Ansiedlung Einheimischer
einen Kaufpreis, der unterhalb des Marktwertes liegt (sog.
Einheimischenmodell), so ist sie nach § 11 Abs. 2 BauGB grundsätzlich
berechtigt, vom Käufer den Mehrerlös zurückzufordern, der sich bei einer
vorzeitigen Veräußerung des Grundstücks innerhalb einer bestimmten Frist
(hier: 10 Jahre) ergibt. Dieser Mehrerlös kann entweder berechnet werden
aus der Differenz zwischen dem An- und dem späteren Verkaufspreis oder
aus dem dem Käufer im Zeitpunkt des Ankaufs gewährten Preisnachlass,
also der Differenz zwischen Verkehrswert und Ankaufspreis.
2. Unzulässig sind demgegenüber vertragliche Gestaltungen, bei denen die
Gemeinde sich einen Mehrerlös versprechen lässt, der zuzüglich des
bereits entrichteten Kaufpreises zu einer Zahlungsverpflichtung des
Erwerbers führt, die oberhalb des Verkehrswertes sowohl zum Zeitpunkt
des Ankaufs als auch des Verkaufs liegt. Das gilt insbesondere für
Regelungen, die faktisch dazu führen, dass der Erwerber die
Erschließungskosten doppelt bezahlen muss, weil der Mehrerlös aus der
Differenz zwischen dem Wert des unbebauten erschlossenen Grundstücks im
Zeitpunkt der Weiterveräußerung und dem lediglich anteiligen Preis für
den unerschlossenen Grund und Boden im Zeitpunkt des Ankaufs besteht,
der Erwerber aber beim Ankauf gleichwohl zusätzlich die
Erschließungskosten zu bezahlen hat.
OLG Celle, Urt. v. 29.5.2008 - 8 U 239/07
MGV 7 II; ZAVO; VO (EWG)
1546/88 7 Nr. 2; VO (EWG) 857/84 7 I
Rückfall von Milchquoten an den Verpächter bei Pachtende nach alter
Milch-Garantiemengen-Verordnung
VG Göttingen, Urt. v.
10.4.2008 - 2 A 7/08
Notarrecht/Verfahrensrecht
BNotO § 39
Bestellung eines erst kurze Zeit (hier 7 Monate) zugelassenen Rechtsanwalts
zum Notarvertreter kann das Landgericht ermessensfehlerfrei ablehnen
OLG Bremen, Beschl. v. 1.11.2007 - 2 Not 1/2007
BNotO § 73 Abs. 1
Keine Ermäßigung des Notarkammerbeitrages für während des Kalenderjahres
ausscheidender Kammermitglieder erforderlich
OLG Bremen, Beschl. v. 7.5.2007 - 2 Not 6/2006
Links
Notarlinks National/Bundesländer
Baden-Württemberg
Landesrecht Baden-Württemberg
(kostenfrei)
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