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28. Juli - 1. August 2008
 

 
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Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB § 1018
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann nicht nur zur Nutzung einer zugunsten des belasteten Grundstücks bestehenden Grunddienstbarkeit bestellt werden

OLG Hamm, Beschl. v. 12.2.2008 - 15 W 360/07

WEG §§ 22 Abs. 1, 15 Abs. 1
Einzäunung des einem Sondernutzungsrecht unterliegenden Gartenteils bedarf als bauliche Veränderung der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer

OLG Köln, Beschl. v. 16.4.2008 - 16 Wx 33/08

GBO § 18
Ermessensentscheidung des Grundbuchamtes zwischen Zwischenverfügung als Regelfall und sofortiger Zurückweisung als Ausnahme

Stehen einem Eintragungsantrag Hindernisse entgegen, ist die Entscheidung, ob der Antrag sofort zurückzuweisen oder eine Zwischenverfügung zu treffen ist, nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Der Erlass einer Zwischenverfügung ist die Regel, die sofortige Zurückweisung die Ausnahme. Auf Rechtsbeschwerde ist zu prüfen, ob von dem Ermessen ein rechtlich fehlerhafter Gebrauch gemacht worden ist.

OLG München,Beschl. v. 10.6.2008 - 34 Wx 039/08

GBO § 29; BGB § 172; BeurkG § 47
Im Grundbuchverfahren kein Nachweis des Fortbestandes der Vollmacht durch die einem anderen (hier: einem anderen Bevollmächtigten) erteilte Ausfertigung

Der Nachweis (fort-) bestehender Vollmacht für einen zu gleicher Urkunde gemeinsam Bevollmächtigten kann im Grundbuchverkehr nicht durch die dem anderen Bevollmächtigten erteilte Ausfertigung der Vollmachtsurkunde erbracht werden (ebenso Senat vom gleichen Tag, 34 Wx 024/08; Abgrenzung zu OLG Köln Beschluss vom 9.7.2001, 2 Wx 42/01 = Rpfleger 2002, 197).

OLG München, Beschl. v. 19.5.2008 - 34 Wx 023/08

BGB §§ 874, 133, 1018, 1090; GBO § 19
Auslegung einer Grundbuchbewilligung kann Beschränkung der Bezugnahme auf eintragungsfähige dingliche Regelung ergeben

Die Auslegung von Grundbucherklärungen kann ergeben, dass die Beteiligten nur auf die eintragungsfähigen Textteile Bezug nehmen wollten, auch, wenn an gleicher Stelle in der Urkunde schuldrechtliche Vereinbarungen enthalten sind.

OLG München, Beschl. v. 9.5.2008 - 34 Wx 139/07

BGB § 917; EGBGB Art. 2
Gewohnheitsrechtliches Wegerecht der Anlieger eines Nebenkanals in Ostfriesland („Inwiekenrecht“)

Im Fehngebiet Ostfrieslands besteht ein im 19. Jahrhundert entstandenes örtliches Gewohnheitsrecht fort, wonach Anlieger eines Nebenkanals ("Inwieke") den Randstreifen des Kanals auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen eines Notwegerechts begehen und befahren dürfen, um zu hinterliegenden Grundstücken zu gelangen.

OLG Oldenburg, Urt. v. 11.2.2008 - 15 U 55/07


Erbrecht

BGB § 2289 Abs. 1 Satz 2; GBO § 35 Abs. 1, Abs. 2 Halbsatz 2, § 52
Spätere einseitige Anordnung der Testamentsvollstreckung für vertragsmäßig eingesetzte Erben widerspricht dem Erbvertrag, sofern sie nicht vorbehalten wurde

1. Die einseitige testamentarische Anordnung der Testamentsvollstreckung für vertragsmäßig eingesetzte Erben stellt eine rechtliche Beeinträchtigung der bedachten Erben dar.
2. Zur Befugnis des Grundbuchamts, mehrere notarielle Verfügungen von Todes wegen bei sich nicht deckendem Inhalt selbständig auszulegen (hier: Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch den überlebenden Ehegatten).

OLG München, Beschl. v. 3.6.2008 - 34 Wx 029/08


Öffentliches Recht

BauGB § 11 Abs. 2; BGB § 812
Einheimischenmodell: Unzulässigkeit einer Mehrerlösklausel über den Verkehrswert des Grundstücks hinaus

1. Vereinbart eine Gemeinde in einem Grundstückskaufvertrag über ein erschlossenes unbebautes Grundstück mit dem ortsansässigen Käufer zur Förderung der Ansiedlung Einheimischer einen Kaufpreis, der unterhalb des Marktwertes liegt (sog. Einheimischenmodell), so ist sie nach § 11 Abs. 2 BauGB grundsätzlich berechtigt, vom Käufer den Mehrerlös zurückzufordern, der sich bei einer vorzeitigen Veräußerung des Grundstücks innerhalb einer bestimmten Frist (hier: 10 Jahre) ergibt. Dieser Mehrerlös kann entweder berechnet werden aus der Differenz zwischen dem An- und dem späteren Verkaufspreis oder aus dem dem Käufer im Zeitpunkt des Ankaufs gewährten Preisnachlass, also der Differenz zwischen Verkehrswert und Ankaufspreis.
2. Unzulässig sind demgegenüber vertragliche Gestaltungen, bei denen die Gemeinde sich einen Mehrerlös versprechen lässt, der zuzüglich des bereits entrichteten Kaufpreises zu einer Zahlungsverpflichtung des Erwerbers führt, die oberhalb des Verkehrswertes sowohl zum Zeitpunkt des Ankaufs als auch des Verkaufs liegt. Das gilt insbesondere für Regelungen, die faktisch dazu führen, dass der Erwerber die Erschließungskosten doppelt bezahlen muss, weil der Mehrerlös aus der Differenz zwischen dem Wert des unbebauten erschlossenen Grundstücks im Zeitpunkt der Weiterveräußerung und dem lediglich anteiligen Preis für den unerschlossenen Grund und Boden im Zeitpunkt des Ankaufs besteht, der Erwerber aber beim Ankauf gleichwohl zusätzlich die Erschließungskosten zu bezahlen hat.

OLG Celle, Urt. v. 29.5.2008 - 8 U 239/07

MGV 7 II; ZAVO; VO (EWG) 1546/88 7 Nr. 2; VO (EWG) 857/84 7 I
Rückfall von Milchquoten an den Verpächter bei Pachtende nach alter Milch-Garantiemengen-Verordnung

VG Göttingen, Urt. v. 10.4.2008 - 2 A 7/08


Notarrecht/Verfahrensrecht

BNotO § 39
Bestellung eines erst kurze Zeit (hier 7 Monate) zugelassenen Rechtsanwalts zum Notarvertreter kann das Landgericht ermessensfehlerfrei ablehnen

OLG Bremen, Beschl. v. 1.11.2007 - 2 Not 1/2007

BNotO § 73 Abs. 1
Keine Ermäßigung des Notarkammerbeitrages für während des Kalenderjahres ausscheidender Kammermitglieder erforderlich

OLG Bremen, Beschl. v. 7.5.2007 - 2 Not 6/2006


Links

Notarlinks National/Bundesländer

Baden-Württemberg

Landesrecht Baden-Württemberg (kostenfrei)

 

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