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Top-Aktuell
Gesellschaftsrecht
GmbHG
Bundestag beschließt MoMiG
mehr (siehe Gesetzesänderungen)
Notarrecht/Verfahrensrecht
ZPO §§ 750, 794 Abs. 1 Nr.
5; ZVG § 83 Nr. 6
Zustellung der Vollmacht zur Zwangsvollstreckungsunterwerfung kann im
Zwangsversteigerungsverfahren nachgeholt werden
a) Ein Verfahrensfehler, der nach § 83 Nr. 6 ZVG
zur Versagung des Zuschlags führt, kann durch Nachholung der
unterbliebenen Förmlichkeit geheilt werden, wenn Rechte von Beteiligten
nicht beeinträchtigt werden.
b) Das trifft in der Regel für Mängel bei der Titelzustellung zu (hier:
unterbliebene Zustellung der Vollmacht für eine
Vollstreckungsunterwerfung).
BGH, Beschl. v.
10.4.2008 - V ZB 114/07
Gesetzesänderungen
Immobilienrecht
EGBGB Art. 27-37
IPR-Anknüpfung für vertragliche Schuldverhältnisse (Rom I-Verordnung)
Gesellschaftsrecht
GmbHG §§ 2 Abs. 1a,
4a Abs. 2, 5, 5a, 6 Abs. 2 S. 3, 7 Abs. 2 S. 3, 8 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 3,
16, 2 Abs. 1a, 17, 19 Abs. 4, 5, 30, 32, 32a, 35 Abs. 3, 40, 46, 53 Abs. 2,
64; AktG § 76 Abs. 3 S. 3; InsO §§ 15, 39, 135
GmbH-Reform (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung
von Missbräuchen - MoMiG)
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BMJ-Pressemitteilung vom 26.6.2008 zur
Beschlussfassung durch den Bundestag
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Beschlussempfehlung und Bericht des
BT-Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/9737 vom 24.6.2008,
insbes.:
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Gründung
im vereinfachten Verfahren durch beurkundetes Musterprotokoll
möglich, wenn Bargründung mit bis zu 3 Gesellschafter und nur ein
Geschäftsführer, aber freie Wahl des Unternehmensgegenstandes möglich (§
2 Abs. 1a GmbHGE und Anlage 1);
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Verwaltungssitz im Ausland zulässig (Streichung von § 4a Abs. 2
GmbHG); aber inländische Geschäftsanschrift in Anmeldung anzugeben und
ins Handelsregister einzutragen erforderlich (§ 8 Abs. 4 Nr. 1, § 10
Abs. 2);
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Mindeststammkapital der GmbH von 25.000.- Euro bleibt; Mindestgröße
eines Geschäftsanteils künftig nur 1.- Euro (statt bisher 100.-
Euro), Nennwert des Geschäftsanteil muss nicht mehr durch 50 teilbar
sein (§ 5 Abs. 1, 3); Gesellschafter können bei Gründung (oder später)
auch mehrere Geschäftsanteile erwerben (§ 5 Abs. 2);
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"Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)" als Vorform der GmbH mit erst noch anzusparendem
Mindestkapital, weitestgehend wie im Regierungsentwurf vorgeschlagen (§
5a);
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Begriff
"Geschäftsanteil" ersetzt den bisherigen Begriff der
"Stammeinlage" (inbes. § 7);
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Einzahlungsnachweis für Bareinlagen nur bei erheblichen Zweifeln des
Registergerichts (§ 8 Abs. 2); keine Sicherheitsleistung bei
Einpersonengründung erforderlich (Streichung von §§ 7 Abs. 2 S. 3, 19
Abs. 3 GmbHG bisheriger Fassung);
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bei
genehmigungsbedürftiger Tätigkeit ist Genehmigungsnachweis nicht mehr
Eintragungsvoraussetzung (Streichung von § 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG);
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gutgläubiger Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen wird möglich (§ 16
Abs. 3);
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bei
verdeckter Sacheinlage Anrechnung des Wertes; bei Hin- und
Herzahlung der Einlage trotzdem Erfüllungswirkung, wenn vollwertiger
Rückzahlungsanspruch besteht (§ 19 Abs. 4, 5);
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Streichung der Regelung über kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen
(§§ 32a, 32b GmbHG), da die Regelung über den Nachrang in § 39 InsO
genügt (Streichung des Begriffes "kapitalersetzend" in §§ 39, 135 InsO);
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Zeichnung der Geschäftsführer mit der Firma der Gesellschaft entfällt (§
35 Abs. 3);
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bei
Beurkundung von Geschäftsanteilsabtretung muss der Notar eine neue
Gesellschafterliste zum Registergericht einreichen (anstelle der
bisherigen Anzeige der Abtretung) (§ 40 Abs. 2);
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Gesellschafterversammlung beschließt über Teilung und Zusammenlegung von
Geschäftsanteilen (§ 46 Nr. 4; dafür Streichung von § 17 GmbHG);
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genehmigtes Kapital möglich (§ 55a);
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Insolvenzantragspflicht der Vertretungsorgane bzw. bei Führungslosigkeit
auch der Gesellschafter einer juristischen Person (§ 15a InsO.
Öffentliches Recht
EEWärmeG §§ 3,5
Entwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes: Nutzungspflicht für erneuerbare
Energien vorgeschlagen
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages,
BR-Drucks. 419/08 vom 13.6.2008
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 535 ff., 307 Abs. 1 S.
1, Abs. 2 Nr. 1
Unwirksamkeit einer "Farbwahlklausel" in einem Wohnraummietvertrag
("neutrale, deckende, helle Farben und Tapeten")
Familienrecht
BGB §§ 1629 Abs. 2, 1630, 1638, 1795, 1796, 1909, 2209
Kriterien für Anordnung einer Ergänzungspflegschaft bei Bestellung des
Vaters zum Testamentsvollstrecker für minderjährigen Erben für
Gesellschaftsanteile
Ist der Vater eines minderjährigen Erben zum
(Verwaltungs-)Testamentsvollstrecker bestellt worden, so kommt die
Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung der Rechte des
Erben aus den in den Nachlass fallenden Gesellschaftsanteilen auch dann
nicht in Betracht, wenn der Vater Mitgesellschafter und die Mutter von
der Vertretung des Kindes für das ererbte Vermögen ausgeschlossen ist;
denn die mit einer solchen Pflegschaft einhergehende Beschränkung der
gesetzlichen Vertretungsmacht des Vaters ändert an dessen
Verwaltungsbefugnissen als Testamentsvollstrecker nichts.
Ob in einem solchen Fall eine Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung der
Rechte des Minderjährigen gegenüber dem Vater als Testamentsvollstrecker
angeordnet werden muss, ist ‑ im Rahmen der tatrichterlichen
Verantwortung ‑ im Einzelfall zu entscheiden. Ein „typischer“
Interessengegensatz wird zwar im Regelfall die Annahme rechtfertigen,
dass es auch im zu entscheidenden Einzelfall zu Konfliktsituationen
kommen kann, denen durch die Bestellung eines Pflegers rechtzeitig
vorgebeugt werden sollte. Anderes kann sich jedoch dann ergeben, wenn
aufgrund der bisherigen Erfahrungen und des engen persönlichen
Verhältnisses zwischen Vater und Kind keinerlei Anlass zu der Annahme
besteht, der Vater werde unbeschadet seiner eigenen Interessen die
Belange des Kindes nicht in gebotenem Maße wahren und fördern.
BGH, Beschl. v.
5.3.2008 - XII ZB 2/07
BGB § 1610 Abs. 2
Kosten des Kindergartenbesuchs sind Bedarf des Kindes, nicht berufsbedingte
Aufwendungen des betreuenden Elternteils
Die für den Kindergartenbesuch anfallenden
Kosten sind unabhängig davon, ob die Einrichtung halb- oder ganztags
besucht wird, zum Bedarf eines Kindes zu rechnen. Einen Mehrbedarf des
Kindes begründeten diese Kosten für die Zeit bis zum 31. Dezember 2007
grundsätzlich aber nur insoweit, als sie den Aufwand für den halbtägigen
Kindergartenbesuch überstiegen. Im übrigen waren die Kosten regelmäßig
in dem laufenden Kindesunterhalt enthalten, falls dieser das
Existenzminimum für ein Kind dieses Alters deckte (im Anschluss an
Senatsurteil vom 14. März 2007 ‑ XII ZR 158/04 ‑ FamRZ 2007, 882 ff.).
Diese Beurteilung ist jedenfalls vorerst auch für Alttitel
gerechtfertigt, bei denen die Berechnung nach der Übergangsregelung des
Art. 36 Nr. 3 lit. a EGZPO den bisherigen Zahlbetrag sichert.
BGH, Versäumnisurt. v. 5.3.2008 - XII ZR 150/05
BSHG a.F. § 91 Abs. 4 Satz 2;
SGB XII § 94 Abs. 5 Satz 2; ZPO §§ 114, 115 Abs. 2 ; BGB §§ 1569 ff.
Geltendmachung der vom Sozialhilfeträger rückübertragenen
Unterhaltsansprüche durch den Leistungsberechtigten
a) Für die gerichtliche Geltendmachung der von
einem Sozialhilfeträger rückübertragenen Unterhaltsansprüche ist der
Leistungsberechtigte grundsätzlich nicht bedürftig im Sinne von § 114
ZPO, da ihm ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den
Sozialhilfeträger zusteht.
b) Der Gesichtspunkt der Prozessökonomie begründet regelmäßig kein im
Bewilligungsverfahren zu berücksichtigendes Interesse des
Sozial-leistungsberechtigten an einer einheitlichen Geltendmachung bei
ihm verbliebener und vom Sozialleistungsträger rückübertragener
Unterhaltsansprüche.
Lediglich dann, wenn der Leistungsberechtigte durch den Verweis auf den
Vorschussanspruch eigene Nachteile erleiden würde oder wenn sich die
Geltendmachung rückübertragener Ansprüche neben den beim
Unterhaltsgläubiger verbliebenen Unterhaltsansprüchen kostenrechtlich
nicht auswirkt, ist der Einsatz des Vorschusses nicht zumutbar.
BGH, Beschl. v. 2.4.2008 - XII ZB 266/03
Steuerrecht
AO § 40, § 41 Abs. 1; BGB § 716; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1,
Abs. 3 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 2; GewStG § 2 Abs. 1
Satz 2, § 7; KStG § 8 Abs. 2
Gewerbliche Prägung bei Beteiligung einer Freiberufler-Kapitalgesellschaft
an Personengesellschaft
Beteiligt sich eine sogenannte
Freiberufler-Kapitalgesellschaft mitunternehmerisch an einer
Freiberufler-Personengesellschaft, so erzielt die Personengesellschaft
insgesamt gewerbliche Einkünfte.
BFH, Urt. v. 8.4.2008 - VIII R 73/05
EStG § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5
Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1; FGO § 57 Nr. 2, § 63
Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, § 68; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2, § 5
Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 3, § 7
Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II
Der Gewinn aus der Veräußerung von
Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag der
Personengesellschaft.
BFH, Urt. v. 3.4.2008 - IV R 54/04
AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; EStG
§ 9, § 21
Kein Anschaffungsvorgang bei Umschichtung von Miteigentum in GbR
1. Bringen die Miteigentümer mehrerer
Grundstücke ihre Miteigentumsanteile in eine Personengesellschaft mit
Vermietungseinkünften ein, sind keine Anschaffungsvorgänge gegeben,
soweit die den Gesellschaftern nach der Übertragung ihrer
Miteigentumsanteile nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden Anteile an
den Grundstücken ihre bisherigen Miteigentumsanteile nicht übersteigen.
2. Anschaffungsvorgänge liegen nur insoweit vor,
als sich die Anteile der Gesellschafter an den jeweiligen Grundstücken
gegenüber den bisherigen Beteiligungsquoten erhöht haben
(Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 6. Oktober 2004 IX R 68/01, BFHE
207, 24, BStBl II 2005, 324).
BFH, Urt. v. 2.4.2008 - IX R 18/06
Notarrecht/Verfahrensrecht
ZVG §§ 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, 16 Abs. 2, 27; WEG § 16 Abs. 2
Vorrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Zwangsversteigerung wegen
Wohngeldforderungen
a) Das Überschreiten der Wertgrenze des § 10
Abs. 3 Satz 1 ZVG muss (durch Vorlage des Einheitswertbescheids) in der
Form des § 16 Abs. 2 ZVG nachgewiesen werden.
b) Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann dem wegen Hausgeldrückständen
in der Rangklasse 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG) angeordneten
Zwangsversteigerungsverfahren später in der Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1
Nr. 2 ZVG) beitreten, wenn die Finanzbehörde dem Vollstreckungsgericht
auf sein zu stellendes Ersuchen nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG den
Einheitswertbescheid vorgelegt und sie die übrigen Voraussetzungen nach
§ 10 Abs. 3 Satz 3 ZVG glaubhaft gemacht hat.
BGH, Beschl. v. 17.4.2008 - V ZB 13/08
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