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Gesetzesänderungen
Immobilienrecht
EGBGB Art. 3, 3a, 44, 46, 46 a ff.
Rom-II Verordnung über das auf außervertragliche
Schuldverhältnisse anzuwendende Recht
Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die
Verordnung (EG) Nr. 864/2007 (Rom II-Verordnung)
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Regierungsentwurf, BR-Drucks. 346/08 vom 23.5.2008
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Klarstellung des Anwendungsvorranges unmittelbar
geltenden Europarechts (Art. 3 EGBGB-E),
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Verschiebung des bisherigen Art. 3 Abs. 3 EGBGB (Vorrang
des Einzelstatuts) in Art. 3a Abs. 2 EGBGB-E,
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Änderungen im Immissionsschutz- und Deliktsrecht (Art.
44, 46, 46a)
Familienrecht
BEEG
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Regierungsentwurf,
BR-Drucks. 341/08 vom 23.5.2008
Öffentliches Recht
EEWärmeG §§ 3,5
Entwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes: Nutzungspflicht für erneuerbare
Energien vorgeschlagen
Gegenäußerung der Bundesregierung, BT-Drucks.
16/8395 vom 5.3.2008
Regierungsentwurf, BR-Drucks. 9/08 vom 4.1.2008 =
BT-Drucks. 16/8149 vom 18.2.2008 (dort
mit Stellungnahme des Bundesrates), enthält u.a.:
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§ 3: Nutzungspflicht
zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien für den Wärmebedarf für Neubauten, die nach dem 31.12.2008 fertiggestellt
werden (§ 19 ausgenommen, soweit Bauantrag vor Inkrafttreten des Gesetzes
gestellt wurde),
Steuerrecht
EigRentG; EStG §§ 92a, 92 b
Eigenheimrentengesetz ("Eigenheim-Riester")
BT-Drucks. 16/9274 vom 26.5.2008 (mit
Stellungnahme des Bundesrates)
Notarrecht/Verfahrensrecht
BNotO §§ 10 Abs. 4,
19a Abs. 6, 7, 25 Abs. 2, 50, 52, 54, 64a, 67 Abs. 4, 103, 104, 108 Abs. 2,
111
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im
anwaltlichen und notariellen Berufsrecht
Referentenentwurf, Stand 20.3.2008
An Änderungen der BNotO ist u.a. vorgesehen:
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Auskunft über Name und Adresse des
Berufshaftpflichtversicherers an Dritte, die Amtshaftungsansprüche gegen
den Notar geltend machen wollen (§ 19a BNotO-E);
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Anwendung des Landesverwaltungsverfahrensrechtes auf
Verfahren der Landesjustizverwaltung in Notarsachen (§ 64a BNotO-E);
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ebenso soll für das gerichtliche Verfahren in Notarsachen
künftig die Verwaltungsgerichtsordnung gelten,
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während es bei der bisherigen Zuständigkeit von OLG und BGH bleibt (§ 111
BNotO-E i.V.m. §§ 112a ff. BRAO-E);
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Notarkammern bzw. Notarkassen können Einrichtungen zur Versicherung von
Vertrauensschäden schaffen (§ 67 Abs. 4 Nr. 3 BNotO-E).
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 577, 577a
Mietervorkaufsrecht gilt analog auch bei Realteilung des Grundstücks (hier:
Reihenhäuser)
BGB §§ 566, 548 Abs. 3
Verjährung von Ansprüchen des Wohnraummieters gegen den früheren Vermieter
bei Vermieterwechsel läuft 6 Monate ab Kenntnis des Mieters von
Grundbuchumschreibung
Öffentliches Recht
GG Art. 3, 6; BBesG §§ 39, 40
Versagung des Verheiratetenzuschlags für Beamte bei eingetragener
Lebenspartnerschaft verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, den Beamten, die eine
eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen haben, den Familienzuschlag der
Stufe 1, den verheiratete Beamte erhalten, nicht beziehungsweise nur unter
weitergehenden Voraussetzungen zu gewähren (Leitsatz der DNotI-Redaktion).
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