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13.-16. Mai 2008
 

 
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Gesetzesänderungen

Erbrecht

BGB §§ 2303 ff., 2306, 2325, 2331a, 2333 ff., 197 Abs. 1 Nr. 2, 199 Abs. 3a, 1378 Abs. 4, 2018, 2050, 2057b
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (inbes. Reform des Pflichtteilsrechtes)

Regierungsentwurf, BT-Drucks. 16/8954 vom 24.4.2008


Öffentliches Recht

WoGG
Neuregelung des Wohngeldrechts


Steuerrecht

EigRentG; EStG §§ 92a, 92 b
Eigenheimrentengesetz ("Eigenheim-Riester")

Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen: Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersversorgung (Eigenheimrentengesetz - EigRentG), BT-Drucks. 16/8869 vom 22.4.2008 = BR-Drucks. 239/08 vom 8.4.2008

ErbStG
Erbschaftssteuerreform 2007

Regierungsentwurf, BT-Drucks. 16/7918 vom 28.1.2008


Notarrecht/Verfahrensrecht

GwG; BNotO § 23; BeurkG §§ 54a ff.
Regierungsentwurf zur Umsetzung der dritten Geldwäscherichtlinie

Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drucks. 16/9038 vom 7.5.2008


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

WEG §§ 16 Abs. 2, 26, 10, BGB §§ 242, 315
Regelung der Gemeinschaftsordnung über Verdoppelung oder Verdreifachung der Verwaltergebühr bei Säumnis des Wohnungseigentümers nichtig

Die Regelung einer Teilungserklärung, die für den Mehraufwand des Verwalters im Fall der Säumnis eines Wohnungseigentümers die doppelte, bei gerichtlichen Maßnahmen die dreifache jährliche Verwaltergebühr bestimmt, ist nichtig.

OLG Hamm, Beschl. v. 6.12.2007 - 15 W 224/07

WEG § 28 Abs. 1 und 5
Notwirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft

Zu den Voraussetzungen, unter denen es einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen kann, einen sog. Notwirtschaftsplan zu genehmigen, der zu einzelnen Kostenpositionen den noch festzustellenden Kostenverteilungsschlüssel nicht berücksichtigt.

OLG Hamm, Beschl. v. 3.1.2008 - 15 W 240/07


Erbrecht

BGB §§ 1960, 1961, 741 ff., 1008 ff.; FGG § 74
Nachlasspflegschaft möglich bei Anspruch auf Auseinandersetzung einer Miteigentümergemeinschaft

1. Beziehen sich mehrere Erbengemeinschaften jeweils auf verschiedene ideelle Grundstücksbruchteile, so handelt es sich um einen Anwendungsfall des § 1961 BGB, wenn ein Aufhebungsanspruch gegen den Nachlass eines Erblassers geltend gemacht werden soll, zu dem ein Miteigentumsanteil an dem Grundstück gehört.
2. Der Senat neigt zu der Auffassung, dass § 74 FGG sich nicht auf eine gem. § 1961 BGB anzuordnende Nachlasspflegschaft erstreckt.

OLG Hamm, Beschl. v. 22.1.2008 - 15 W 270/07

BGB § 2227 Abs. 1
Schuldrechtliche Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur Amtsniederlegung möglich

1. Eine schuldrechtliche Zusage des Testamentsvollstreckers sein Amt niederzulegen, begründet einen im Zivilprozess durchsetzbaren Anspruch.
2. Die Nichterfüllung einer Zusage zur Amtsaufgabe kann lediglich als zusätzlicher Gesichtspunkt im Rahmen einer Gesamtwürdigung seiner Amtsführung bei der Entscheidung über seine Entlassung aus wichtigem Grund berücksichtigt werden.
3. Besteht zwischen den Beteiligten über den Inhalt des die Zusage zur Amtsaufgabe umfassenden Vertrages Streit, kann darüber nicht inzident im Entlassungsverfahren entschieden werden.

OLG Hamm, Beschl. v. 11.12.2007 - 15 W 242/07


Notarrecht/Verfahrensrecht

BeurkG § 54a Abs. 6; BNotO §§ 19, 23; BGB §§ 1113, 1191
Keine „Sicherstellung“ (oder „Gewähr“) der ranggerechten Grundschuldeintragung im Sinne des Treuhandauftrages der finanzierenden Bank, solange nicht auch die Zahlung der Grundbuchkosten sichergestellt ist

KG, Urt. v. 21.9.2007 - 9 U 123/06

 

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