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Gesetzesänderungen
Erbrecht
BGB §§ 2303 ff., 2306,
2325, 2331a, 2333 ff., 197 Abs. 1 Nr. 2, 199 Abs. 3a, 1378 Abs. 4, 2018, 2050,
2057b
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (inbes.
Reform des Pflichtteilsrechtes)
Regierungsentwurf, BT-Drucks. 16/8954
vom 24.4.2008
Öffentliches Recht
WoGG
Neuregelung des Wohngeldrechts
Steuerrecht
EigRentG; EStG §§ 92a, 92 b
Eigenheimrentengesetz ("Eigenheim-Riester")
Gesetzentwurf der
Regierungsfraktionen: Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten
Wohnimmobilie in die geförderte Altersversorgung (Eigenheimrentengesetz -
EigRentG),
BT-Drucks. 16/8869 vom 22.4.2008
=
BR-Drucks. 239/08 vom 8.4.2008
ErbStG
Erbschaftssteuerreform 2007
Regierungsentwurf,
BT-Drucks. 16/7918 vom 28.1.2008
Notarrecht/Verfahrensrecht
GwG; BNotO § 23;
BeurkG §§ 54a ff.
Regierungsentwurf zur Umsetzung der dritten Geldwäscherichtlinie
Geg enäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates,
BT-Drucks. 16/9038 vom 7.5.2008
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
WEG §§ 16 Abs. 2, 26, 10, BGB
§§ 242, 315
Regelung der Gemeinschaftsordnung über Verdoppelung oder Verdreifachung der
Verwaltergebühr bei Säumnis des Wohnungseigentümers nichtig
Die Regelung einer Teilungserklärung, die für
den Mehraufwand des Verwalters im Fall der Säumnis eines
Wohnungseigentümers die doppelte, bei gerichtlichen Maßnahmen die
dreifache jährliche Verwaltergebühr bestimmt, ist nichtig.
OLG Hamm, Beschl. v. 6.12.2007 - 15 W 224/07
WEG § 28 Abs. 1 und 5
Notwirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft
Zu den Voraussetzungen, unter denen es einer
ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen kann, einen sog.
Notwirtschaftsplan zu genehmigen, der zu einzelnen Kostenpositionen den
noch festzustellenden Kostenverteilungsschlüssel nicht berücksichtigt.
OLG Hamm, Beschl. v. 3.1.2008 - 15 W 240/07
Erbrecht
BGB §§ 1960, 1961, 741 ff., 1008 ff.; FGG § 74
Nachlasspflegschaft möglich bei Anspruch auf Auseinandersetzung einer
Miteigentümergemeinschaft
1. Beziehen sich mehrere Erbengemeinschaften
jeweils auf verschiedene ideelle Grundstücksbruchteile, so handelt es
sich um einen Anwendungsfall des § 1961 BGB, wenn ein Aufhebungsanspruch
gegen den Nachlass eines Erblassers geltend gemacht werden soll, zu dem
ein Miteigentumsanteil an dem Grundstück gehört.
2. Der Senat neigt zu der Auffassung, dass § 74 FGG sich nicht auf eine
gem. § 1961 BGB anzuordnende Nachlasspflegschaft erstreckt.
OLG Hamm, Beschl. v. 22.1.2008 - 15 W 270/07
BGB § 2227 Abs. 1
Schuldrechtliche Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur
Amtsniederlegung möglich
1. Eine schuldrechtliche Zusage des
Testamentsvollstreckers sein Amt niederzulegen, begründet einen im
Zivilprozess durchsetzbaren Anspruch.
2. Die Nichterfüllung einer Zusage zur Amtsaufgabe kann lediglich als
zusätzlicher Gesichtspunkt im Rahmen einer Gesamtwürdigung seiner
Amtsführung bei der Entscheidung über seine Entlassung aus wichtigem
Grund berücksichtigt werden.
3. Besteht zwischen den Beteiligten über den Inhalt des die Zusage zur
Amtsaufgabe umfassenden Vertrages Streit, kann darüber nicht inzident im
Entlassungsverfahren entschieden werden.
OLG Hamm, Beschl. v. 11.12.2007 - 15 W 242/07
Notarrecht/Verfahrensrecht
BeurkG § 54a Abs. 6; BNotO §§ 19, 23; BGB §§ 1113, 1191
Keine „Sicherstellung“ (oder „Gewähr“) der ranggerechten
Grundschuldeintragung im Sinne des Treuhandauftrages der finanzierenden
Bank, solange nicht auch die Zahlung der Grundbuchkosten sichergestellt ist
KG, Urt. v. 21.9.2007 - 9 U 123/06
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