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7.-11. April 2008
 

 
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Rechtsprechung
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Top-Aktuell

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 286, 288, 270; RL 2000/35/EG; EG Art. 234
EG-Zahlungsverzugsrichtlinie erfordert zwischen Unternehmen rechtzeitige Gutschrift des Geldes, nicht nur rechtzeitige Anweisung

Art. 3 Abs. 1 Buchst. c Ziff. ii der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist dahin auszulegen, dass bei einer Zahlung durch Banküberweisung der geschuldete Betrag dem Konto des Gläubigers rechtzeitig gutgeschrieben sein muss, wenn das Entstehen von Verzugszinsen vermieden oder beendet werden soll.

EuGH, Urt. v. 3.4.2008 - C-306/06 (Deutsche Telecom)

BGB §§ 765, 199, 311b; MaBV § 7
Fälligkeit der Bürgschaft mit Fälligkeit der Hauptforderung; MaBV-Bürgschaft sichert Rückzahlung unabhängig von Verschulden an Formunwirksamkeit des Vertrages  

a) Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert den Rückgewähranspruch des Erwerbers bei Nichtigkeit des Bauträgervertrages mangels ordnungsgemäßer Beurkundung gemäß § 313 Satz 1 BGB a.F. bzw. § 311b Satz 1 BGB n.F. unabhängig davon, ob Erwerber und Bauträger die Formunwirksamkeit zu vertreten haben.
b) Die Fälligkeit der Forderung aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft tritt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein und ist nicht von einer Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig.

BGH, Urt. v. 29.1.2008 - XI ZR 160/07


Familienrecht

BGB §§ 1355, 138, 242
Ehevertragliche Verpflichtung zur Ablegung des Ehenamens im Fall der Scheidung möglich

Eine ehevertragliche Abrede, in der sich der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt worden ist, verpflichtet, im Falle der Auflösung der Ehe seinen Geburtsnamen oder den von ihm bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder anzunehmen, ist nicht generell sittenwidrig. Ob dies auch dann gilt, wenn für den Verzicht auf die Fortführung des Ehenamens ein Entgelt vereinbart ist, bleibt offen.

Eine vergleichsweise lange Ehedauer und das Interesse des verpflichteten Ehegatten an der Namenseinheit mit den aus der Ehe hervorgegangenen Kindern lässt das Verlangen des anderen Ehegatten nach Einhaltung der Abrede nicht ohne weiteres als rechtsmissbräuchlich erscheinen.

BGH, Urt. v. 6.2.2008 - XII ZR 185/05


Gesetzesänderungen

Immobilienrecht

EU-Grünbuch Hypothekarkredite

BGB §§ 491 ff; RL 93/13/EWG
Überarbeitung der EG-Verbraucherkreditrichtlinie

Öffentliches Recht

GWB §§ 97 ff., 99, 100; VgV; Richtlinie 2004/18/EG
Ausschreibungspflicht und Vergabeverfahren bei Verkauf von Grundstücken durch die öffentliche Hand mit Baupflicht des Erwerbers?

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, BT-Drucks. 16/8292 vom 27.2.2008:

"3./4. Die Bundesregierung ist im Unterschied zu der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Auffassung, dass in den o. g. Fällen der für eine Ausschreibung erforderliche Beschaffungscharakter nicht vorliegt.
Die Bestimmungen des § 99 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) definieren klar, dass „öffentliche Aufträge entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen sind, die Liefer-, Bau- und Dienstleistungen zum Gegenstand haben, und Auslobungsverfahren, die zu Dienstleistungsverträgen führen sollen.“
Die Regelungen des nationalen wie europäischen Vergaberechts sind Einkaufsvorschriften zur Bedarfsdeckung der öffentlichen Hände gegen Entgelt und keine Vorschriften zur Veräußerung von öffentlichem Vermögen. Der Verkauf von Grundstücken richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen haushaltsrechtlichen Bestimmungen.“
„8. Die Bundesregierung hat die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und die daraus resultierenden rechtlichen Unklarheiten zum Anlass genommen, im Rahmen der derzeit laufenden Vergaberechtsnovelle Klarstellungen in einzelnen Vorschriften des GWB vorzuschlagen.“

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PreisklauselG
Umstellung des Verbraucherpreisindex auf Basisjahr 2005

Am 29.2.2008 wurde der Verbraucherpreisindex vom bisherigen Basisjahr 2000 auf das Basisjahr 2005 umgestellt.


Notarrecht/Verfahrensrecht

GG Art. 98a, 33 Abs. 4; BNotO §§ 20 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 3, 78d; FGG §§ 72, 82a, 86; BGB § 2003; GBO §§ 32a, 36, 132; HGB § 12; KostO §§ 113, 147, 148; WG Art. 97; ZPO § 797 Abs. 3
Bundesratsinitiative zur Aufgabenübertragung von Aufgaben der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf die Notare

Vorgeschlagen werden folgende Aufgabenübertragungen:

  • Öffnungsklausel für die Landesgesetzgeber zur Ermöglichung der Übertragung von Aufgaben des Nachlassgerichts auf die Notare (§§ 72, 82a FGG),

  • Konzentration der Zuständigkeit für die Aufnahme von Wechsel- oder Scheckprotesten auf Notare (Art. 79 WG),

  • Nachlassinventar (§ 2003 BGB), Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen (§§ 86-99 FGG, § 36 GBO, § 148 KostO),

  • notarielle Vollmachtsbescheinigungen (§ 21 Abs. 3 BNotO, § 32a GBO, § 12 Abs. 2 HGB),

  • Grundbucheinsicht beim Notar und Erteilung von (einfachen und amtlichen) Grundbuchabdrucken durch die Notare (§ 132 Abs. 2-5 GBO, § 147 Abs. 5 KostO),

  • Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung durch den Notar (§ 797 Abs. 3 ZPO),

  • Übernahme der Hauptkartei für Testamente und der Nichtehelichenkartei vom AG Berlin Schöneberg durch die Bundesnotarkammer (§ 78d BNotO).


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 171, 172, 276 Abs. 1, § 311 Abs. 2; HWiG § 2
Keine Vermutung für Ausübung des Widerrufsrechts bei unterbliebener Widerrufsbelehrung über Haustürwiderrufsrecht; Rechtsschein bei Vorlage der Vollmacht wirkt auch zugunsten des Initiators des Modells

a) Ist die Vollmacht des Treuhänders eines Steuersparmodells wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig, kann sich der Verkäufer des Modells auch dann gegenüber dem Käufer auf den Gutglaubensschutz nach §§ 171, 172 BGB berufen, wenn er das Erwerbsmodell initiiert und konzipiert sowie den Treuhänder ausgesucht hat.
b) Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG kommt auch dann in Betracht, wenn die Haustürsituation nicht bei Vertragsabschluss, sondern nur bei dessen Anbahnung vorgelegen hat.

WEG § 62 Abs. 1 
Stichtag für Anwendbarkeit des neuen WEG-Rechts in Zwangsversteigerungssachen  

Verfahren in Zwangsversteigerungssachen sind i.S. von § 62 Abs. 1 WEG ab dem Erlass des Anordnungsbeschlusses (§ 20 Abs. 1 ZVG) bei Gericht anhängig.

BGH, Beschl. v. 21.2.2008 - V ZB 123/07

MauerG §§ 1 Abs. 1, 2; BGB §§ 894, 985
Keine Rückübertragung von Mauergrundstücken  

Die Geltendmachung der allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüche auf Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB) und Herausgabe (§ 985 BGB) ist für die ehemaligen Mauer- und Grenzgrundstücke (§ 1 Abs. 1 MauerG) auf Grund der Art. 19, 41 Einigungsvertrag ausgeschlossen, nach denen staatliche Zugriffe auf Vermögensgegen-stände, die in der Rechtswirklichkeit der DDR als wirksam, jedenfalls als unumkehrbar angesehen wurden, nur auf Grund eines besonderen Gesetzes rückgängig zu machen sind. § 2 Abs. 1 MauerG enthält deshalb eine abschließende Sonderregelung für die Rückübertragung dieser Grundstücke, unabhängig davon, ob diese durch Verwaltungsakt oder auf Grund eines mit dem Staat abgeschlossenen Kaufvertrags in Volkseigentum überführt wurden.

BGH, Urt. v. 7.3.2008 - V ZR 89/07


Gesellschaftsrecht

GmbHG § 43 Abs. 2, 3; ZPO § 544 Abs. 7; GG Art. 103 Abs. 1 
Schadensersatzpflicht bei Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften GmbH-Geschäftsführers

a) Zur Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzansprüchen gegen einen GmbH‑Geschäftsführer gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG (vgl. BGHZ 152, 280).
b) § 43 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 9 b Abs. 1 GmbHG betrifft nur Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer aus § 43 Abs. 3 Satz 1 GmbHG (vgl. Sen. Urt. v. 15. September 2002 ‑ II ZR 107/02, ZIP 2002, 2128, 2130; vom 7. April 2003 ‑ II ZR 193/02, ZIP 2003, 95 f.).

BGH, Beschl. v. 18.2.2008 - II ZR 62/07

GmbHG §§ 38, 46 Nr. 5 BGB § 626
Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers 

Holt der Geschäftsführer einer GmbH satzungswidrig die Zustimmung der Gesellschafterversammlung zur Veräußerung von Beteiligungen nicht ein, kann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung seines Anstellungsvertrags fehlen, wenn besondere Umstände den Verstoß gegen die innergesellschaftliche Kompetenzordnung in einem milderen Licht erscheinen lassen.

BGH, Beschl. v. 10.12.2007 - II ZR 289/06

BGB §§ 27 Abs. 3, 670 
Entschädigung für Vorstandsmitglied bei Regelung über Ehrenamtlichkeit in Satzung unzulässig  

Haben nach der Satzung eines gemeinnützigen Vereins die Vorstandsmitglieder ihre Vorstandstätigkeit ehrenamtlich auszuüben und sieht die Satzung die Möglichkeit einer Vergütung für die aufgewendete Arbeitszeit und Arbeitskraft nicht ausdrücklich vor, sind die an ein Vorstandsmitglied als Entschädigung für aufgewendete Arbeitszeit und Arbeitskraft geleisteten Zahlungen satzungswidrig.

BGH, Beschl. v. 3.12.2007 - II ZR 22/07

BGB § 707 
Beiträge über den Gesellschaftsvertrag hinaus mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters möglich  

Das durch § 707 BGB geschützte mitgliedschaftliche Grundrecht eines Gesellschafters kann nicht berührt sein, wenn er einem Gesellschafterbeschluss zustimmt, der zu im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehenen weiteren Beitragspflichten führt.

BGH, Beschl. v. 3.12.2007 - II ZR 36/07

BGB § 707 
Angabe der maximalen Höhe genügt für Bestimmbarkeit bei gespaltener Beitragspflicht der Gesellschafter  

Den Anforderungen an die Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit weiterer neben die Einlagepflicht tretender Beitragslasten (sog. "gespaltene Beitragspflicht") trägt eine Vertragsgestaltung Rechnung, nach der sich aus dem Gesellschaftsvertrag i.V.m. der zugehörigen Beitrittserklärung die maximale Höhe (hier: durch Angabe eines "Netto-Gesamtaufwands") der den Gesellschafter treffenden Beitragspflicht ergibt (Bestätigung Sen.Urt. v. 5. November 2007 ‑ II ZR 230/06, ZIP 2007, 2413 ff.).

BGH, Beschl. v. 21.2.2008 - II ZR 304/06


Familienrecht

BGB §§ 1587 Abs. 1 S. 2
Einbeziehung einer niederländischen AOW-Pension (Volksversicherung) in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich

Die niederländische AOW-Pension ist nach § 1587 Abs. 1 BGB im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich zu berücksichtigen.

BGH, Beschl. v. 6.2.2008 - XII ZB 66/07

BGB § 1684; FGG § 33; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
Regelmäßig keine zwangweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils

1. Die den Eltern durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auferlegte Pflicht zur Pflege und Erziehung ihres Kindes besteht nicht allein dem Staat, sondern auch ihrem Kind gegenüber. Mit dieser elterlichen Pflicht korrespondiert das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Recht und Pflicht sind vom Gesetzgeber auszugestalten.
2. Der mit der Verpflichtung eines Elternteils zum Umgang mit seinem Kind verbundene Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ist wegen der den Eltern durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auferlegten Verantwortung für ihr Kind und dessen Recht auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern gerechtfertigt. Es ist einem Elternteil zumutbar, zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet zu werden, wenn dies dem Kindeswohl dient.
3. Ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Der durch die Zwangsmittelandrohung bewirkte Eingriff in das Grundrecht des Elternteils auf Schutz der Persönlichkeit ist insoweit nicht gerechtfertigt, es sei denn, es gibt im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird.


Steuerrecht

EStG 2000 § 7 Abs. 1 Satz 4; EStG § 4 Abs. 1 Sätze 1 und 7
Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in Mitunternehmerschaft begründet keine Einlage

Die Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft (gegen die Gewährung von Mitunternehmeranteilen) begründet keine Einlage i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000 (jetzt: Satz 5). Dies gilt auch, wenn der Wert des Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern auch anderen Kapitalunterkonten gutgeschrieben wird.

BFH, Urt. v. 24.1.2008 - IV R 37/06


Notarrecht/Verfahrensrecht

InsO § 129 
Insolvenzanfechtung bei Kreditgewährung der Bank zur Zahlung an einen bestimmten Insolvenzgläubiger  

Veranlasst das Kreditinstitut, das für den Schuldner ein überzogenes Konto führt, die einer Kontopfändung zugrunde liegende Forderung durch Überweisung an den Pfändungsgläubiger zu begleichen, und erteilt der Schuldner hierauf einen entsprechenden Überweisungsauftrag, kommt in Höhe des überwiesenen Betrages ein Darlehensvertrag zustande; durch die Überweisung werden die Insolvenzgläubiger benachteiligt.

BGH, 28.2.2008 - IX ZR 213/06

InsO § 91 Abs. 1; BGB §§ 1191, 1154 
Abtretung einer nicht valutierten Grundschuld nach Insolvenzeröffnung

a) Ist der Schuldner Eigentümer eines mit einer Sicherungsgrundschuld belasteten Grundstücks, kann die Masseschmälerung in dem Verlust der Nichtvalutierungseinrede durch Abtretung der Grundschuld an einen bis dahin ungesicherten Gläubiger liegen.
b) Eine unwirksame Unterdeckungnahme liegt nicht vor, wenn die das schuldnerische Grundstück belastende Sicherungsgrundschuld nach der mit dem Zedenten insolvenzfest getroffenen Sicherungsvereinbarung auch das Darlehen eines Dritten sichert und die Grundschuld nach Verfahrenseröffnung in dieser Höhe an ihn abgetreten wird.

BGH, Urt. v. 21.2.2008 - IX ZR 255/06

InsO § 70  
Entlassung aus dem Gläubigerausschuss wegen Verfehlung in anderem Ausschuss in Parallelverfahren

Fallen zwei Konzernunternehmen in Insolvenz und wird in jedem Verfahren ein weitgehend personenidentisch besetzter Gläubigerausschuss gebildet, so kann eine Verfehlung, welche die Entlassung eines Mitglieds aus einem Ausschuss rechtfertigt, unter dem Gesichtspunkt eines Vertrauensverlusts geeignet sein, seine Entlassung auch aus dem anderen Ausschuss nahe zu legen.

BGH,  Beschl. v. 24.1.2008 - IX ZB 223/05


Arbeitshilfen

IPR und ausländisches Recht

Doppelbesteuerungsabkommen


Links

Notarlinks International/Europa

Großbritannien
(Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland)

 

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Verantwortlicher Schriftleiter: Notar a.D. Christian Hertel